4.Mose 35

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose:2 „Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein.3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein.4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter[1] hinaus reichen.5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter[2] ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche[3] vor den Städten dienen.6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen.8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben.“9 Jahwe befahl Mose,10 den Israeliten zu sagen: „Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht,11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat.13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben,14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan.15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist der Schläger ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.19 Der Bluträcher[4] soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt,21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat,23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte,24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte.26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist,27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich.28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren.29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben.31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden.32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des ‹Hohen› Priesters nach Hause zurückkehren kann.33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat.34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch.“

4.Mose 35

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR sprach zu Mose am Jordan in den Ebenen von Moab, gegenüber von Jericho:2 »Weise die Israeliten an, den Leviten aus ihrem Grundbesitz bestimmte Städte zu geben, in denen sie wohnen können. Auch das sie umgebende Weideland soll den Leviten gehören. (3Mo 25,32; Jos 14,3)3 In den Städten sollen sie wohnen und die umliegenden Weideflächen sollen für ihr Vieh und ihre anderen Tiere sein.4 Das Weideland, das ihr den Leviten im Umkreis dieser Städte überlasst, soll sich von den Stadtmauern in jede Richtung 1000 Ellen[1] weit ins Land erstrecken.5 Die Länge der Ost-, Süd-, West- und Nordseite soll somit jeweils 2000 Ellen[2] – zuzüglich der jeweiligen Abmessung der Stadt – betragen und die Stadt soll in der Mitte liegen. Dieses Gebiet soll als Weideland zu den Städten gehören.6 Ihr sollt den Leviten sechs Freistädte geben, in die ein Mensch, der einen anderen getötet hat, fliehen kann. Außerdem sollt ihr ihnen 42 weitere Städte geben. (Jos 20,2; Jos 21,3)7 Alles in allem sollt ihr den Leviten also 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland überlassen. (Jos 21,3)8 Diese Städte sollt ihr, die Israeliten, aus eurem Grundbesitz an sie abtreten. Die größeren Stämme sollen ihnen mehr Städte geben als die kleineren Stämme. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Besitzes, den er erhalten wird, den Leviten Städte überlassen.« (4Mo 26,54)9 Und der HERR sprach zu Mose:10 »Sag den Israeliten: ›Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan zieht,11 dann bestimmt einige Städte, die euch als Freistädte dienen sollen. Wer aus Versehen einen Menschen getötet hat, kann dorthin fliehen. (4Mo 35,22)12 Diese Städte sollen Zufluchtsorte sein, in denen ein Mensch, der einen anderen getötet hat, vor der Blutrache sicher ist. Ein Mörder darf nur hingerichtet werden, wenn die Gemeinschaft ihn dazu verurteilt hat. (Jos 20,3)13 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Freistädte für euch sein,14 drei auf der Ostseite des Jordan und drei auf der Westseite in Kanaan. Sie sollen Freistädte sein.15 Diese sechs Städte sollen den Israeliten, den bei euch lebenden Ausländern und euren Gästen Schutz bieten. Jeder, der ungewollt einen Menschen tötet, kann dorthin fliehen.16 Wenn jemand jedoch einen anderen mit einem Gegenstand aus Eisen schlägt, sodass dieser stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. (2Mo 21,12; 3Mo 24,17)17 Oder wenn jemand einen anderen mit einem großen Stein schlägt, mit dem man einen Menschen umbringen kann, und dieser tatsächlich stirbt, so ist er ein Mörder und muss hingerichtet werden.18 Oder wenn jemand einen anderen mit einem Gegenstand aus Holz schlägt, mit dem man jemanden umbringen kann, und dieser tatsächlich stirbt, ist er ein Mörder und muss sterben.19 Der nächste Verwandte des Opfers[3] soll den Mörder töten. Sobald er ihn zu fassen bekommt, soll er ihn töten.20 Wenn jemand eine andere Person aus Hass oder Vorsatz stößt oder einen Gegenstand nach ihr wirft, und die betreffende Person stirbt,21 oder wenn jemand eine andere Person aus Feindschaft mit der Hand schlägt und die betreffende Person stirbt, ist er ein Mörder und soll mit dem Tod bestraft werden. Der nächste Verwandte des Opfers soll den Mörder töten, sobald er ihn zu fassen bekommt.22 Hat er ihn aber versehentlich und nicht aus Vorsatz gestoßen oder ungewollt einen Gegenstand nach ihm geworfen,23 oder – ohne ihn vorher bemerkt zu haben – einen Stein, durch den man getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und der Betreffende stirbt, obwohl er nicht mit ihm verfeindet war und ihm auch keinen Schaden zufügen wollte,24 dann soll die Gemeinschaft nach dieser Rechtsordnung zwischen dem Mörder und dem Bluträcher Recht sprechen.25 Sie soll den Menschen, der einen anderen getötet hat, vor dem Bluträcher beschützen und ihn in die Freistadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort soll er bis zum Tod des Hohen Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt wurde, bleiben.26 Wenn derjenige, der jemanden getötet hat, jedoch die Freistadt verlässt, in die er geflohen war,27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Stadtgrenzen antrifft und ihn tötet, soll der Bluträcher nicht als Mörder gelten.28 Der Mensch, der einen anderen getötet hat, hätte bis zum Tod des Hohen Priesters in der Freistadt bleiben müssen. Nachdem der Hohe Priester gestorben ist, darf er jedoch nach Hause zurückkehren.29 Diese Anordnungen gelten für immer für euch und eure Nachkommen, wo ihr auch lebt.30 Wer einen Menschen erschlägt, darf nur aufgrund von Zeugenaussagen zum Tod verurteilt werden. Ein einzelner Zeuge reicht aber nicht aus, um gegen jemanden das Todesurteil zu fällen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; Mt 18,16; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)31 Ein Mörder, der zum Tod verurteilt wurde, darf sich nicht mit Geld freikaufen: Mörder müssen hingerichtet werden.32 Auch jemand, der in eine Freistadt geflohen ist, darf sich nicht mit Geld freikaufen, um vor dem Tod des Hohen Priesters nach Hause zurückkehren zu dürfen.33 Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen, denn vergossenes Blut entweiht das Land. Für das durch vergossenes Blut entweihte Land kann auch keine Wiedergutmachung geschaffen werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.34 Deshalb sollt ihr das Land, in dem ihr wohnt und in dem auch ich wohne, nicht verunreinigen. Denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten.‹« (3Mo 18,25)

4.Mose 35

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der HERR zu Mose:2-3 »Die Leute von Israel sollen von ihrem Landbesitz den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können, und dazu Weideland für ihr Vieh. (3Mo 25,32; Jos 21,1; 1Chr 6,39)4-5 Das Weideland soll sich von der Stadtmauer aus in jeder Richtung 500 Meter weit erstrecken, sodass ein Quadrat von 1000 Meter Seitenlänge entsteht mit der Stadt in der Mitte.[1]6-7 Insgesamt sollt ihr den Leviten 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland geben. Sechs davon sind als Asylstädte bestimmt, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.8 Die Anzahl der Levitenstädte in jedem Stamm richtet sich nach der Größe seines Gebietes.«9-10 Der HERR gab Mose noch weitere Anweisungen für die Israeliten: »Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt, (2Mo 21,13; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)11 sollt ihr Asylstädte auswählen, in die jeder fliehen kann, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat.12 Kein Verwandter der getöteten Person darf dort an ihm die Blutrache vollziehen. Er darf nur getötet werden, wenn er in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung schuldig gesprochen worden ist.13 Bestimmt sechs solche Städte,14 drei östlich des Jordans und drei im Land Kanaan.15 Jeder Israelit und jeder Fremde, der bei euch lebt, auch der Fremdarbeiter, soll dorthin fliehen können, wenn er unabsichtlich einen Menschen getötet hat.16-18 Wenn aber jemand einen anderen mit einem Stein oder einem eisernen oder hölzernen Gegenstand erschlagen hat, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.19 Der Nächstverwandte der ermordeten Person hat die Pflicht, ihn zu töten, wo immer er ihn findet.20-21 Auch wer einen anderen durch einen Stoß oder Schlag mit der Faust oder durch einen Wurf mit irgendeinem Gegenstand umgebracht hat, gilt als Mörder, sofern er es aus Hass und Feindschaft oder heimtückisch getan hat. Er ist genauso dem Tod verfallen.22-23 Wenn dagegen jemand einen Menschen, der nicht sein Feind ist und dem er gar keinen Schaden zufügen wollte, durch einen Stoß oder Wurf mit einem Stein oder irgendeinem Gegenstand fahrlässig getötet hat,24-25 dann soll die Gemeinde, aus der er stammt, in öffentlicher Gerichtsverhandlung seine Unschuld feststellen und sein Leben vor der Blutrache schützen. Danach wird er in die Asylstadt zurückgebracht, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben bis zum Tod des amtierenden Obersten Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden ist. (2Mo 29,7; 2Mo 29,29)26 Wenn aber der Totschläger den Zufluchtsort verlässt,27 kann der Nächstverwandte des Getöteten ihn erschlagen, ohne dass er damit Schuld auf sich lädt.28 Erst nach dem Tod des Obersten Priesters kann der Totschläger ohne Gefahr nach Hause zurückkehren.29 Diese Anordnungen gelten für alle eure Nachkommen an jedem Ort des Landes, in dem ihr wohnt.30 Niemand darf wegen eines Mordes zum Tod verurteilt werden, wenn nicht mindestens zwei Zeugen für die Tat vorhanden sind. Auf eine einzige Zeugenaussage hin darf kein Todesurteil gefällt werden. (5Mo 19,15)31 Einen Mörder, der schuldig gesprochen ist, dürft ihr nicht gegen ein Lösegeld freilassen; er muss hingerichtet werden.32 Und wer in eine Asylstadt geflohen ist, den dürft ihr nicht gegen ein Lösegeld bereits vor dem Tod des Obersten Priesters nach Hause zurückkehren lassen.[2]33 Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Es wird entweiht durch das Blut eines Ermordeten und kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1Mo 9,5; 3Mo 24,17)34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden; denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch.« (2Mo 29,45)

4.Mose 35

Hoffnung für alle

von Biblica
1 Die Israeliten lagerten in der moabitischen Steppe östlich des Jordan, gegenüber von Jericho. Dort ließ der HERR ihnen durch Mose sagen: (5Mo 19,1)2-3 »Gebt den Leviten in euren Stammesgebieten Städte, in denen sie wohnen können! Überlasst ihnen mit den Städten auch Weideland für ihre Viehherden!4 Die Weidefläche soll sich auf jeder Seite der Stadt 500 Meter weit ins Land erstrecken,5 so dass jede ihrer vier Seiten mindestens einen Kilometer lang ist.6-7 Gebt den Leviten insgesamt 48 Städte! Sechs davon sollen als Zufluchtsorte für Menschen dienen, die ohne Absicht jemanden getötet haben.8 Achtet darauf, dass es bei der Auswahl der Städte gerecht zugeht. Die Stämme mit großen Gebieten sollen mehr Städte abtreten als die Stämme mit weniger Land.«9 Weiter sprach der HERR zu Mose:10 »Sag den Israeliten: Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt,11 sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen, in die jeder von euch fliehen kann, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat.12 Dort ist er vor der Blutrache sicher, bis ihr den Fall öffentlich vor Gericht untersucht habt.13 Wählt dazu sechs Städte aus,14 drei hier im Osten und drei drüben im Land Kanaan.15 Sie bieten jedem von euch Schutz, auch den Ausländern, die bei euch zu Gast sind oder ständig bei euch leben. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat, soll dorthin fliehen.16-18 Wer einen anderen aber mit einem Gegenstand aus Metall, Stein oder Holz erschlägt, ist ein Mörder und muss sterben.19 Der nächste Verwandte des Ermordeten soll ihn töten, sobald er ihn findet.20-21 Denn wer aus Hass und Feindschaft einen Menschen erschlägt oder mit einem Wurfgeschoss oder mit der Faust tödlich verletzt, muss auf jeden Fall mit dem Tod bestraft werden.22 Anders ist es, wenn jemand nicht aus Feindschaft, sondern unabsichtlich einen Menschen tötet, indem er ihn aus Versehen zu Boden stößt, mit einem Wurfgeschoss trifft23 oder einen Stein auf ihn fallen lässt.24 In diesem Fall soll die Volksgemeinschaft vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz!25 Wird der Angeklagte freigesprochen, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist.26 Wenn der Totschläger aber die Stadt verlassen sollte, in die er geflohen ist, verliert er seinen Schutz.27 Trifft der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt an und tötet ihn, dann macht er sich nicht schuldig.28 Denn der Totschläger soll bis zum Tod des Hohenpriesters an seinem Zufluchtsort bleiben. Erst danach kann er nach Hause zu seinem Grund und Boden zurückkehren.29 Dieses Gesetz gilt für euch und eure Nachkommen überall, wo ihr lebt.30 Ein Mörder muss zum Tod verurteilt werden, aber nur dann, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Eine einzelne Zeugenaussage reicht dazu nicht aus.31 Ein Mörder kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Geld von ihm annehmen, sondern müsst ihn auf jeden Fall töten.32 Nehmt auch kein Geld von einem Totschläger an! Er darf sich nicht das Recht erkaufen, seine Zufluchtsstadt zu verlassen und nach Hause zurückzukehren, bevor der Hohepriester gestorben ist.33 Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen. Entweiht wird es, wenn jemand darin einen anderen Menschen ermordet. Es kann nur dadurch wieder rein werden, dass der Mörder selbst sein Leben lässt.34 Euer Land soll rein sein, denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch Israeliten!«

4.Mose 35

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der HERR zu Mose:2 »Befiehl den Israeliten, den Leviten von ihrem Stammesgebiet Städte zu überlassen, in denen sie wohnen können. Auch das Weideland ringsum soll den Leviten gehören.3 Sie sollen sich in den Städten niederlassen und die Weiden für ihre Rinder-, Schaf- und Ziegenherden und all ihre anderen Tiere nutzen.4 Die Weidefläche soll sich von der Stadtmauer aus in alle Richtungen fünfhundert Meter[1] weit erstrecken.5 Wenn man also die Weidefläche auf einer Seite der Stadt mit der Weidefläche auf der gegenüberliegenden Seite zusammenzählt, dann ist das Weideland insgesamt tausend Meter breit – das gilt in alle Richtungen.[2]6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs als Zufluchtsstädte dienen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. Darüber hinaus sollt ihr ihnen 42 weitere Städte zuweisen,7 sodass die Leviten von euch insgesamt 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland erhalten.8 Dabei soll die Anzahl der Städte, die jeder Stamm abgibt, der Größe seines Gebiets entsprechen: Die Stämme mit einem großen Gebiet müssen mehr Städte an die Leviten abtreten als die Stämme mit einem kleinen Gebiet.«9 Weiter sagte der HERR zu Mose:10 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ihr den Jordan überquert und in das Land Kanaan kommt,11 dann sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat,12 um Schutz vor dem Bluträcher[3] zu finden. Er darf nicht getötet werden, bevor sein Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung untersucht wurde. (3Mo 25,25; 3Mo 25,48)13 Insgesamt sollt ihr sechs Zufluchtsstädte aussuchen –14 drei auf der Ostseite des Jordans und drei ´auf der Westseite` im Land Kanaan.15 Sie sollen jedem, der in eurem Land lebt, Schutz bieten, wenn er unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat – den Ausländern, die bei euch Zuflucht gesucht oder sich bei euch niedergelassen haben, genauso wie euch Israeliten.16 Wenn aber jemand einen Menschen mit einem Gegenstand aus Eisen erschlägt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.17 Auch wer einen Stein als Waffe benutzt und jemand damit erschlägt, ist ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.18 Dasselbe gilt bei einem tödlichen Hieb mit einem Gegenstand aus Holz.19 Der nächste Verwandte des Opfers[4] soll den Mörder töten, sobald er ihn findet.20 Auch wer einen anderen tötet, indem er ihn aus Hass umstößt, in böser Absicht einen Gegenstand nach ihm wirft21 oder ihm aus Feindschaft einen Faustschlag versetzt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder, und der nächste Verwandte des Opfers soll ihn töten, sobald er ihn findet.22 Anders sieht es aus, wenn jemand versehentlich und ohne feindliche Absicht einen anderen umstößt, ihn mit einem Wurfgeschoss trifft23 oder einen großen Stein[5] auf ihn fallen lässt, ohne ihn bemerkt zu haben. Wenn der Täter ´allem Anschein nach` mit dem Getöteten nicht verfeindet war und ihm keinen Schaden zufügen wollte,24 dann sollen die führenden Männer aus seiner Stadt in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung den Anspruch des Bluträchers prüfen und darüber urteilen, ob der Täter schuldig ist oder nicht[6]. ´Wird seine Unschuld festgestellt`, muss Folgendes Gesetz angewandt werden:25 Die führenden Männer der Stadt müssen[7] den Totschläger vor dem Bluträcher[8] schützen und ihn zurück in die Zufluchtsstadt bringen, in die er geflohen war. Dort soll er bleiben bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters[9].26 Verlässt der Totschläger jedoch das Gebiet der Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist,27 und der Bluträcher findet und tötet ihn, dann ´gilt seine Rache nicht als Mord und` er lädt keine Blutschuld auf sich.28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben. Erst danach darf er zu seinem Grund und Boden zurückkehren.29 Diese Ordnung gilt für euch in allen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.30 Ein Mörder[10] muss zum Tod verurteilt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Ein einzelner Zeuge reicht nicht aus, um ein Todesurteil zu fällen.31 Ein Mörder, der schuldig gesprochen wurde, kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Lösegeld von ihm annehmen. Er muss hingerichtet werden!32 Auch von jemand, der in eine Zufluchtsstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld dafür annehmen, dass er bereits vor dem Tod des amtierenden Hohenpriesters nach Hause zurückkehren kann.33 Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Entweiht wird es durch das Blut eines Ermordeten, und es kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat.34 Lasst also nicht zu, dass das Land, in dem ihr wohnt, unrein wird. Denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch Israeliten.‹«