4.Mose 30

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte.2 Dann sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: „Folgendes hat Jahwe geboten:3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat.4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters,5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist,8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben.10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig.11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde.13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben.14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen.15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde.16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen.“17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.

4.Mose 30

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Alle diese Anweisungen gab Mose an die Israeliten weiter, so wie der HERR es ihm befohlen hatte.2 Danach sagte Mose zu den israelitischen Stammesfürsten: »Folgendes befiehlt der HERR:3 ›Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich mit einem Eid dazu verpflichtet, sich von etwas zu enthalten, darf er diesen Schwur nicht brechen. Er muss alles tun, was er gelobt hat. (5Mo 23,22)4 Wenn eine junge Frau dem HERRN gelobt oder schwört, sich von etwas zu enthalten, während sie noch im Haus ihres Vaters lebt,5 und ihr Vater von ihrem Gelübde oder Schwur hört, aber nichts dazu sagt, dann sind alle ihre Gelübde gültig. Auch alle ihre Schwüre, sich von etwas zu enthalten, sind dann verbindlich.6 Verbietet ihr Vater ihr jedoch die Erfüllung des Gelübdes oder des Schwurs, sich von etwas zu enthalten, gleich an dem Tag, an dem er erstmals davon hört, muss sie sich nicht mehr daran halten. Der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr seine Zustimmung verweigert hat.7 Angenommen, eine Frau hat ein Gelübde abgelegt oder einen voreiligen Schwur geleistet, der sie bindet, und heiratet dann.8 Wenn ihr Mann davon erfährt und nicht an dem Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, bleiben ihre Gelübde gültig und ihre Schwüre, mit denen sie sich gebunden hat, sind verbindlich.9 Verbietet ihr Mann ihr die Erfüllung jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, hebt er ihr Gelübde, unter dem sie steht, oder ihren voreiligen Schwur, mit dem sie sich gebunden hat, auf und der HERR wird ihr vergeben. (1Mo 3,16)10 Eine verwitwete oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11 Angenommen, eine verheiratete Frau legt ein Gelübde ab oder verpflichtet sich durch einen Schwur, sich einer Sache zu enthalten.12 Wenn ihr Mann davon erfährt und nichts dagegen unternimmt, bleiben alle ihre Gelübde gültig und jeder Schwur, sich von etwas zu enthalten, ist verbindlich.13 Verbietet ihr Mann ihr jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, die Erfüllung, werden alle ihre Gelübde oder Schwüre, sich von etwas zu enthalten, ungültig. Weil ihr Mann sie für ungültig erklärt hat, wird der HERR ihr vergeben. (Eph 5,22; Kol 3,18)14 Ein Mann darf also alle Gelübde oder Schwüre, die seine Frau ablegt, um sich von etwas zu enthalten, bestätigen oder aufheben.15 Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, gibt er damit seine Zustimmung zu allen Gelübden und Selbstverpflichtungen, die seine Frau binden. Er bestätigte sie, weil er geschwiegen hat, als er davon hörte.16 Hebt er später ein Gelübde oder einen Schwur auf, muss er die Folgen der Schuld seiner Frau tragen.‹«17 Dies sind die Vorschriften, die der HERR Mose gab, um das Verhältnis zwischen einem Mann und dessen Frau zu regeln, ferner zwischen einem Vater und dessen Tochter, die noch im väterlichen Haus lebt.

4.Mose 30

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1-2 Mose sagte dies alles dem Volk, wie der HERR es ihm aufgetragen hatte. Weiter gab er den Stammesoberhäuptern im Auftrag des HERRN die folgenden Anweisungen:3 Wenn ein Mann gelobt, dem HERRN etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat. (3Mo 27,1; 5Mo 23,22; Pred 5,3)4 Wenn eine unverheiratete Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, ein derartiges Gelübde ablegt,5 ist es gültig, sofern ihr Vater, wenn er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6 Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es damit außer Kraft gesetzt. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7 Wenn eine Frau vor ihrer Heirat ein Gelübde abgelegt oder unbedacht dem HERRN etwas versprochen hat,8 dann bleibt das Gelübde auch nach ihrer Heirat gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.9 Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt.10 Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss alles halten, was sie versprochen hat.11 Wenn eine verheiratete Frau dem HERRN irgendein Gelübde ablegt,12 dann ist es gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.13 Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon hört, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14 Wenn eine Frau dem HERRN etwas gelobt oder schwört, auf etwas zu verzichten, hat der Ehemann das Recht, das Gelübde seiner Frau gelten zu lassen oder aufzuheben.15 Wenn er aber nicht am selben Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, billigt er durch sein Schweigen das Gelübde seiner Frau.16 Erhebt er erst später Einspruch und hindert seine Frau daran, ihr Gelübde zu erfüllen, so macht er und nicht die Frau sich schuldig und er muss die Folgen tragen.17 Diese Anweisungen über die Gültigkeit von Gelübden einer unverheirateten oder verheirateten Frau erhielt Mose vom HERRN.

4.Mose 30

Hoffnung für alle

von Biblica
1 Alle diese Bestimmungen teilte Mose den Israeliten mit.2 Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom HERRN weiter:3 »Wenn jemand dem HERRN etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.4 Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem HERRN ein Versprechen5 und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.6 Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der HERR ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.7 Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat8 und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.9 Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.10 Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.11 Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat.13 Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der HERR wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält.14 Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte.15 Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich.16 Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«17 Diese Weisungen erhielt Mose vom HERRN. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.

4.Mose 30

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Mose richtete den Israeliten alles aus, was der HERR ihm aufgetragen hatte.2 Zu den Oberhäuptern der Stämme Israels sagte Mose: »Folgendes hat der HERR befohlen:3 Wenn ein Mann dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich mit einem Schwur verpflichtet, ´auf bestimmte Dinge` zu verzichten, dann darf er sein Wort auf keinen Fall brechen. Alles, was er versprochen hat, muss er halten!4 Wenn eine junge Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich zu einem Verzicht verpflichtet5 und ihr Vater erfährt davon und schweigt dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat[1].6 Verbietet ihr Vater aber am selben Tag, an dem er davon erfährt, die Erfüllung ihres Gelübdes oder ihrer Verpflichtung zum Verzicht, so sind diese ungültig. Der HERR wird ihr vergeben, ´wenn sie ihr Versprechen nicht einhält`; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7 Hat eine Frau vor ihrer Heirat in einem Gelübde etwas versprochen oder sich unbedacht zu einem Verzicht verpflichtet8 und ihr Mann erfährt davon und schweigt bis zum nächsten Tag dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.9 Wenn ihr Mann aber an dem Tag widerspricht, an dem er davon erfährt, dann hebt er damit ihr Gelübde oder ihre unbedachte Verpflichtung auf. Der HERR wird ihr vergeben, ´wenn sie ihr Versprechen nicht einhält`.10 Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11 Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab oder verpflichtet sich zu einem Verzicht12 und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu und erhebt keinen Einspruch, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.13 Hebt ihr Mann jedoch an dem Tag, an dem er davon erfährt, ihre Gelübde oder Verpflichtungen zum Verzicht auf, dann muss sie diese nicht einhalten. Der HERR wird ihr vergeben, ´wenn sie ihr Versprechen nicht einhält`; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14 Ihr Mann kann also jedes ihrer Gelübde und jeden Schwur, ´auf bestimmte Dinge zu verzichten`, bestätigen oder außer Kraft setzen.15 Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, dann bestätigt er damit alles, was sie sich auferlegt hat[2]. Durch sein Schweigen wird es rechtsgültig.16 Falls er aber den Tag, an dem er davon gehört hat, verstreichen lässt und später die Gelübde seiner Frau aufhebt[3], dann trifft ihn allein die Schuld – nicht die Frau.«17 Dies sind die Ordnungen, die Mose vom HERRN empfing. Sie regeln die Gültigkeit von Gelübden bei verheirateten und unverheirateten Frauen und den Einfluss, den der Ehemann oder Vater darauf nehmen kann.[4]