1Jahwe sagte zu Mose:2„Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden.3Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist,4lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, dazu Zedernholz, Karmesin[1] und Ysop.[2]5Einen der beiden Vögel soll er dann über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen.6Anschließend soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde.7Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen.8Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleidung waschen, alle seine Haare scheren und sich in Wasser baden. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen.9Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleidung waschen und sich in Wasser baden. Dann ist er rein.10Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu drei Liter Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und einen Becher[3] Öl.11Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen.12Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem Becher Öl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her13und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchstheilig.14Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist.15Dann gieße er sich etwas aus dem Becher mit Öl in die hohle linke Hand,16tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe.17Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist,18und streiche ihm das restliche Öl in seiner Hand auf den Kopf. So soll er Sühnung für ihn erwirken.19Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer.20Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein.21Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er nur ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er auch nur einen halben Liter Feinmehl, das er mit Öl vermengt hat, und einen Becher Öl,22dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.23Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Offenbarungszelt und trete damit vor Jahwe.24Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und den Becher mit Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her.25Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist.26Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand27und versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe.28Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam.29Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken.30Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen,31die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn.32Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen.“
Aussatz an Häusern
33Jahwe sagte zu Mose und Aaron:34„Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse,35dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.'36Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an.37Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand,38dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren.39Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat,40soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen.41Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen.42Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen.43Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,44muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein45und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden.46Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird dadurch unrein bis zum Abend.47Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen.48Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt.49Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen.50Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser.51Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen.52So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin.53Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein.54Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt,55für den Aussatz an Kleidung und Häusern,56für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken,57damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz.“
1Der HERR sprach zu Mose: (Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14; Lk 17,14)2Das ist die Weisung für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen3und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist,4soll er anordnen, dass man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt. (4Mo 19,6; Ps 51,9)5Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.6Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen.7Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und ihn für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er ins freie Feld schicken. (3Mo 16,22)8Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.9Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein.10Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt als Speiseopfer und ein Log Öl nehmen.11Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem HERRN aufstellen.12Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beide als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.13Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort; denn das Schuldopfer gehört wie das Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges.14Der Priester soll etwas Blut vom Schuldopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.15Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen.16Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem HERRN verspritzen.17Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.18Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll der Priester für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.19Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und für den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit Versöhnung erwirken. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20Der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen und für den betreffenden Menschen Versöhnung erwirken. So ist er rein.21Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll er einen Widder als Schuldopfer für das Erhebungsopfer nehmen, um für ihn Versöhnung zu erwirken. Er soll nur ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen,22und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll.23Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN bringen.24Der Priester soll den Widder des Schuldopfers und das Log Öl nehmen und als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.25Hat er diesen Widder des Schuldopfers geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.26Der Priester soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen27und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem HERRN verspritzen.28Dann soll der Priester etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.29Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.30Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder Felsentauben31als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit für den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem HERRN Versöhnung erwirken.32Das ist die Weisung für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen.33Der HERR sprach zu Mose und Aaron:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, ein Anzeichen von Aussatz auftreten,35so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen.36Der Priester soll anordnen, dass man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Anzeichen zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu untersuchen.37Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich-gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden,38so soll der Priester aus dem Haus zum Eingang des Hauses hinausgehen und das Haus für sieben Tage abschließen.39Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Untersuchung fest, dass sich das Anzeichen an den Hausmauern ausgebreitet hat,40so ordne er an, die Steine, die von dem Anzeichen befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen.41Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten.42Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel verputzen.43Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Anzeichen bricht wieder aus,44soll der Priester kommen, um es zu untersuchen. Stellt er fest, dass sich das Anzeichen an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein.45Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.46Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend.47Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen.48Kommt aber der Priester, um das Anzeichen zu untersuchen, und stellt fest, dass sich das Anzeichen, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Anzeichen ist abgeheilt.49Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.50Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten.51Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und,52nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat,53den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld schicken. So erwirkt er Sühne für das Haus und es ist wieder rein.54Das ist die Weisung für jedes Anzeichen von Aussatz und Flechte,55von Aussatz an Kleidern und Häusern,56von Geschwülsten, Ausschlag und hellen Flecken,57zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist die Weisung über den Aussatz.