5.Mose 15

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Am Ende jedes siebten Jahres sollen alle Schulden erlassen werden. (5Mo 31,10)2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder, der einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, soll ihm dann die Schulden erlassen. Er darf von ihm keine Rückzahlungen mehr fordern, weil ein Schuldenerlass zu Ehren des HERRN ausgerufen wurde.3 Dies gilt jedoch nur für eure Landsleute – von einem Ausländer darfst du die Schulden weiterhin eintreiben. (5Mo 23,21)4 Eigentlich sollte es keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch in dem Land, das er euch als Erbe gibt, reich segnen. (5Mo 28,8)5 Doch ihr müsst dem HERRN, eurem Gott gehorchen und seine Gebote, die ich euch heute gebe, gewissenhaft befolgen.6 Ja, der HERR, euer Gott, wird euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet vielen Völkern leihen, aber selbst nie etwas borgen müssen! Ihr werdet über viele Völker herrschen, aber nie von anderen beherrscht werden! (5Mo 28,12)7 Gibt es jedoch Arme unter euren Landsleuten in euren Städten in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, dann seid ihnen gegenüber nicht hartherzig und geizig. (5Mo 15,11)8 Seid vielmehr großzügig und leiht ihnen, was sie brauchen.9 Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber kleinlich zu sein, weil ihr insgeheim denkt: ›Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht ja schon kurz bevor.‹ Wenn ihr ihnen nichts gebt und der Bedürftige euretwegen zum HERRN schreit, ladet ihr dadurch Schuld auf euch. (2Mo 22,21; 5Mo 15,1; 5Mo 24,14; Hi 34,28)10 Gebt gerne, ohne zu klagen. Dann wird euch der HERR, euer Gott, bei allem, was ihr tut, segnen. (2Kor 9,5)11 Es wird immer Arme im Land geben. Deshalb befehle ich euch, den armen und bedürftigen Israeliten gegenüber freigiebig zu sein. (Joh 12,8)12 Wenn jemand, ein Israelit oder eine Israelitin, sich euch als Sklave verkauft, soll er euch sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollt ihr ihn freilassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,39; Jer 34,14)13 Wenn ihr einen Sklaven freilasst, dann schickt ihn nicht mit leeren Händen fort.14 Gebt ihm ein großzügiges Abschiedsgeschenk mit von euren Schafen und Ziegen, eurem Getreide und eurem Wein. Lasst ihn an dem Reichtum teilhaben, mit dem der HERR, euer Gott, euch gesegnet hat.15 Denkt daran, dass ihr Sklaven in Ägypten wart und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat! Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16 Angenommen jedoch, euer Sklave sagt zu euch: ›Ich will bei dir bleiben‹, weil er euch und eure Familie liebt und es ihm bei euch gut geht. (2Mo 21,5)17 In diesem Fall sollt ihr einen Pfriem nehmen und ihm damit an der Tür oder am Türpfosten das Ohrläppchen durchbohren. Danach wird er für immer euer Sklave sein. Dasselbe gilt für eure Sklavinnen.18 Es soll euch nicht schwerfallen, eure Sklaven und Sklavinnen freizulassen. Denn ihre Arbeit während dieser sechs Jahre war doppelt so viel wert wie der Lohn eines Lohnarbeiters. Dann wird der HERR, euer Gott, euch in allem segnen, was ihr tut.19 Heiligt alle erstgeborenen männlichen Tiere aus euren Schaf-, Ziegen- und Rinderherden für den HERRN, euren Gott. Arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht das Erstgeborene eines Schafs oder einer Ziege. (2Mo 13,2; 2Mo 34,19)20 Ihr und eure Familie sollt diese Tiere jedes Jahr in der Gegenwart des HERRN, eures Gottes, an dem Ort, den der HERR sich erwählt, verzehren. (5Mo 12,7)21 Wenn das erstgeborene Tier jedoch lahm oder blind ist oder sonst einen Fehler hat, dürft ihr es dem HERRN, eurem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,19)22 Esst es stattdessen zu Hause. Jeder darf davon essen, egal, ob er rein oder unrein ist, so wie auch jeder von dem Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches essen darf. (5Mo 12,15)23 Das Blut jedoch dürft ihr nicht essen, sondern ihr sollt es wie Wasser auf den Boden gießen. (5Mo 12,16)

5.Mose 15

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. (3Mo 25,2; 5Mo 31,10; Jer 34,14)2 Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen. (Neh 5,7)3 Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen. (5Mo 23,20)4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst; (5Mo 15,7; Ps 37,22; Jes 58,10; Phil 4,12; Phil 4,19)5 vorausgesetzt, dass du der Stimme des HERRN, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete. (3Mo 26,3; 5Mo 26,14; 1Tim 4,8)6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er es dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst dir nichts leihen müssen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht über dich herrschen. (5Mo 11,27; 5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten, noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (5Mo 15,9; Spr 21,13; 1Joh 3,17)8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er nötig hat. (3Mo 25,35; Ps 112,5; Mt 5,42; Lk 6,35; Gal 6,10)9 Hüte dich, dass kein Belialsrat[1] in deinem Herzen ist und du nicht denkst: »Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht!«, und du deinen armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es wäre eine Sünde für dich; (2Mo 22,23; 5Mo 24,15; Ps 141,4; Spr 4,23; Spr 14,21; Mk 7,21; Jak 4,17)10 sondern du sollst ihm willig geben, und dein Herz soll nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. (5Mo 14,29; Ps 1,3; Spr 22,9; Apg 20,35; 2Kor 9,6)11 Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir: Tue deine Hand weit auf für deinen Bruder, für den Elenden und den Armen bei dir in deinem Land! (5Mo 15,4; 5Mo 15,8; Spr 19,17; Spr 28,27)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,41; Jer 34,14)13 Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; (1Mo 31,42; 2Mo 3,21; Spr 3,27)14 sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. (Ps 112,9; Spr 10,22; Mt 7,12)15 Und denke daran, dass du ein Knecht warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Dinge. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16 Wenn er aber zu dir sagt: »Ich will nicht von dir wegziehen!«, weil er dich und dein Haus lieb hat und es ihm gut geht bei dir, (2Mo 21,5)17 so nimm einen Pfriem[2] und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, und er sei auf ewig dein Knecht; und mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren. (2Mo 21,5)18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn als Freien zu entlassen; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10; Jes 16,14; Jes 21,16)19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst das Erstgeborene deines Rindes nicht zur Arbeit gebrauchen und das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 3Mo 27,26; 4Mo 18,15; 5Mo 12,6)20 du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5; 5Mo 12,17; 5Mo 14,23)21 Wenn das Tier aber einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen schlimmen Fehler hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3Mo 22,20)22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen — der Reine genauso wie der Unreine —, wie die Gazelle und den Hirsch. (5Mo 12,15)23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (1Mo 9,4; 5Mo 12,16; Hes 33,25)

5.Mose 15

Menge Bibel

1 »Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;2 und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.3 Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.4 Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,5 wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.6 Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«7 »Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,8 sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.9 Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!10 Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.11 Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«12 »Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[1], so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;13 und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,14 sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben15 und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.16 Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,17 so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.18 Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«19 »Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.21 Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten[2].22 In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches. (5Mo 12,16)23 Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten[3]