1Die folgenden Anweisungen betreffen das Schuldopfer, das besonders heilig ist. (3Mo 5,14)2Das Schuldopfer soll man an der Stelle schlachten, an der auch die Brandopfer geschlachtet werden. Der Dienst tuende Priester soll das Blut des Opfertieres ringsum an die Seiten des Altars sprengen. (3Mo 1,11)3Dann soll er das ganze Fett darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Innereien umgibt, (3Mo 3,3)4die beiden Nieren mit dem Fett, das an ihnen und an den Lenden sitzt, und den Leberlappen, der bei den Nieren abgetrennt werden soll.5Diese Teile soll der Priester danach als Opfer auf dem Altar verbrennen; es ist ein Schuldopfer.6Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilie dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es an einem heiligen Ort essen, denn es ist besonders heilig. (3Mo 6,11; 4Mo 18,10)7Für das Fleisch von Sünd- und Schuldopfern gilt das Gleiche: Es gehört dem Priester, der die Wiedergutmachungszeremonie vollzogen hat. (3Mo 14,13)8Dem Priester, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Opfertieres.9Ebenso gehört jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder auf einem Backblech zubereitet wurde, dem Priester, der es darbringt. (3Mo 2,5)10Alle anderen Speiseopfer, sei es mit Öl vermischtes oder trockenes Mehl, sollen unter allen Nachkommen Aarons aufgeteilt werden.
Weitere Anweisungen für das Friedensopfer
11Folgende Anweisungen betreffen das Friedensopfer, das dem HERRN dargebracht wird. (3Mo 3,1)12Wenn jemand ein Friedensopfer als Dankopfer darbringt, soll er zum Tieropfer außerdem noch ungesäuerte, mit Öl vermischte Kuchen sowie ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl vermischtes Mehl darbringen; (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13darüber hinaus soll dem Dankopfer noch gesäuertes Brot beigegeben werden. (3Mo 2,12; 3Mo 23,17)14Von jeder Brotsorte soll dem HERRN ein Stück als Gabe gebracht werden. Das Brot soll danach dem Priester gehören, der das Blut des Opfertieres an den Altar gesprengt hat.15Das Fleisch muss noch am selben Tag, an dem es dargebracht wird, verzehrt werden und darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt werden. (3Mo 22,29)16Wenn jemand jedoch aufgrund eines Gelübdes oder freiwillig ein Opfer darbringt, soll das Fleisch am selben Tag gegessen werden; was davon übrig bleibt, darf aber auch noch am folgenden Tag verzehrt werden. (3Mo 19,6)17Sind am dritten Tag noch Fleischreste übrig, müssen sie allerdings verbrannt werden. (2Mo 12,10)18Wenn jemand noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedensopfers isst, wird das Opfer vom HERRN nicht angenommen. Es hat keinerlei Wert mehr für den, der das Opfer dargebracht hat. Denn dann ist das Fleisch unrein und wer davon isst, muss die Folgen seiner Sünde tragen.19Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht verzehrt werden; es muss verbrannt werden. Das Opferfleisch darf nur von Menschen gegessen werden, die rein sind. (3Mo 11,47)20Wenn jemand unrein ist und dennoch vom Fleisch eines Friedensopfers isst, das dem HERRN dargebracht wurde, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden. (1Mo 17,14; 3Mo 22,3; 4Mo 19,13)21Wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen unreinen Menschen, ein unreines Tier oder sonst irgendetwas Unreines – und dann Fleisch von einem Friedensopfer für den HERRN isst, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹« (3Mo 5,2)
Das Verbot, Blut und Fett zu verzehren
22Dann sprach der HERR zu Mose:23»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.24Das Fett eines tot aufgefundenen oder von einem wilden Tier gerissenen Tieres dürft ihr niemals essen; ihr dürft es aber zu sonstigen Zwecken verwenden. (2Mo 22,30; 3Mo 17,15)25Wer Fett von einem Opfertier isst, von dem Teile als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wurden, muss aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.26Ihr dürft das Blut eines Vogels genauso wenig essen wie das Blut irgendeines anderen Tieres, wo ihr auch lebt. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10; Apg 15,20)27Wer Blut isst, soll aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹«
Ein Anteil für die Priester
28Dann sprach der HERR zu Mose:29»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, soll er ihm einen Teil davon als besondere Opfergabe bringen. (3Mo 3,1)30Mit eigenen Händen soll er das Fett, das als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wird, zusammen mit dem Bruststück darbringen. Das Bruststück soll er als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung vor dem HERRN hin und her schwingen. (2Mo 29,26; 3Mo 8,29; 4Mo 6,20)31Dann soll der Priester das Fett auf dem Altar verbrennen, das Brustfleisch jedoch steht Aaron und seinen Nachkommen zu. (3Mo 7,34; 4Mo 18,11)32Auch die rechte Keule eures Friedensopfers sollt ihr den Priestern als heilige Abgabe überlassen. (4Mo 18,18)33Demjenigen von den Nachkommen Aarons, der das Blut und das Fett des Friedensopfers dargebracht hat, soll die rechte Keule als sein Anteil am Opfertier gehören.34Denn ich habe die Brust und die rechte Keule als Weihegaben von den Friedensopfern der Israeliten angenommen und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Nachkommen. Dieser Anteil steht ihnen von den Israeliten für alle Zeiten zu. (2Mo 29,22; 3Mo 10,15)35Vom Zeitpunkt ihrer Priesterweihe an steht Aaron und seinen Nachkommen dieser Anteil aus den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar verbrannt werden, zu.36Der HERR hat befohlen, dass die Israeliten den Priestern diesen Anteil vom Zeitpunkt ihrer Salbung an zukommen lassen sollen. Diese Vorschrift gilt für alle kommenden Generationen.‹« (2Mo 29,22; 2Mo 40,13)37Dies sind die Anweisungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Friedensopfer.38Der HERR gab Mose diese Gesetze in der Wüste auf dem Berg Sinai, als er die Israeliten anwies dem HERRN ihre Opfer zu bringen. (3Mo 26,46)
1Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchstheilig.2Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen.3Alles Fett davon muss er opfern: den Fettschwanz und das Fett an den Eingeweiden,4die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab.5Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer.6Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchstheilig.7Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt.8Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers.9Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder im Topf oder der Pfanne zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt.10Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden.
... für das Freudenopfer
11Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung:12Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl geknetete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist.13Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen.14Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören.15Das Fleisch vom Friedens-Dankopfer soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden.16Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übriggeblieben ist.17Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden.18Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen.19Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist.20Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden.21Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden.“
Das Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Jahwe sagte zu Mose:23„Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege.24Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.25Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden.26Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt.27Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden.“
Der Priesteranteil am Opfer
28Jahwe sagte zu Mose:29„Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen:30Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten.31Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören.32Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben.33Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu.34Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer.35Das ist also der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden.36Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation.“37Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer.38Jahwe gab diese Anweisungen Mose am Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.