1Dann sprach der HERR zu Mose und Aaron:2»Wer eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck an seiner Haut hat, der sich zu einer ansteckenden Hautkrankheit[1] entwickeln könnte, soll zum Priester Aaron oder zu einem seiner Nachkommen gebracht werden. (3Mo 14,56; 5Mo 24,8)3Der Priester soll sich die befallene Stelle ansehen. Wenn die Haare an dieser Stelle hell geworden sind und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, handelt es sich um eine ansteckende Hautkrankheit. Falls der Priester dies entdeckt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.4Wenn die befallene Stelle jedoch hell aussieht, die Hautveränderung aber oberflächlich zu sein scheint und das Haar darauf nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.5Am siebten Tag soll der Priester ihn dann erneut untersuchen. Kann er keine Veränderung der befallenen Stelle erkennen und hat sich die Hautveränderung nicht ausgebreitet, soll der Priester den Betreffenden für sieben weitere Tage unter Quarantäne stellen.6Am siebten Tag soll er ihn dann erneut untersuchen. Wenn die Verfärbung der befallenen Stelle zurückgegangen ist und die Hautveränderung sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es handelte sich lediglich um einen vorübergehenden Ausschlag. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen hat, ist er rein. (3Mo 11,25)7Wenn der Ausschlag sich jedoch weiter ausbreitet, nachdem der Betreffende vom Priester untersucht und als rein erklärt worden war, soll der Betreffende sich dem Priester ein weiteres Mal zeigen.8Sieht der Priester nun, dass sich der Ausschlag ausgebreitet hat, soll er die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.9Jeder Mensch, der möglicherweise an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.10Wenn der Priester dann eine helle Schwellung entdeckt, auf der die Haare weiß geworden sind und auf der wildes Fleisch wuchert, (4Mo 12,10; 2Kön 5,27)11handelt es sich um eine schon länger bestehende ansteckende Hautkrankheit, und der Priester soll den Betreffenden für unrein erklären. In solchen Fällen braucht er ihn nicht zur weiteren Beobachtung unter Quarantäne zu stellen, weil der Betreffende eindeutig unrein ist.12Wenn sich die Hautkrankheit nun so weit ausgebreitet hat, dass sie den ganzen Körper des Betreffenden vom Kopf bis zu den Füßen überzieht,13soll der Priester den Kranken genauer untersuchen. Ist tatsächlich der ganze Körper von der Hautkrankheit bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären, denn seine ganze Haut ist hell geworden und deshalb ist er rein.14Sobald sich jedoch wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15Wenn der Priester wildes Fleisch entdeckt, soll er ihn für unrein erklären. Wildes Fleisch ist unrein, da es sich in diesem Fall stets um eine ansteckende Hautkrankheit handelt.16Verschwindet das wilde Fleisch jedoch und wird wieder hell wie die übrige Haut, soll die Person zum Priester gehen. (Lk 5,12)17Stellt sich dann bei der Untersuchung heraus, dass die befallene Stelle tatsächlich hell geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären.18Wenn jemand ein Geschwür auf der Haut hat, das zwar abheilt, (2Mo 9,9)19bei dem aber eine helle Schwellung oder ein rötlich-weißer Fleck zurückbleibt, soll er sich vom Priester untersuchen lassen.20Wenn der Priester feststellt, dass die Beschädigung der Haut tiefer geht und dass das Haar an der befallenen Stelle weiß geworden ist, soll er die Person für unrein erklären. Es handelt sich hierbei um eine ansteckende Hautkrankheit, die in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Wenn der Priester jedoch feststellt, dass auf der befallenen Stelle kein weißes Haar zu sehen ist, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er die Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.22Breitet sich der Fleck während dieser Zeit weiter aus, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.23Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat, handelt es sich in diesem Fall lediglich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll die Person für rein erklären.24Wenn jemand eine Hautverbrennung erlitten hat und bei der Heilung der Brandwunde ein rötlich-weißer oder weißer Fleck entsteht,25soll der Priester den Fleck untersuchen. Stellt er dabei fest, dass das Haar an der betroffenen Stelle weiß geworden ist und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, ist im Bereich der Verbrennung eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen. In diesem Fall soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.26Stellt der Priester jedoch fest, dass sich kein weißes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.27Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Fleck ausgebreitet, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit. (3Mo 13,5)28Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat und auch die Hautverfärbung zurückgegangen ist, handelt es sich lediglich um eine Schwellung der Verbrennung. In diesem Fall soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich nur um eine Narbe der Brandwunde.29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Kinn hat,30soll der Priester den Ausschlag untersuchen. Wenn er tiefer zu gehen scheint und sich feines gelbes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, soll der Priester die betroffene Person für unrein erklären. Es handelt sich bei dem Ausschlag um eine Flechte, um eine ansteckende Hautkrankheit des Kopfs oder Kinns.31Wenn der Priester bei seiner Untersuchung jedoch feststellt, dass der Ausschlag nur die Haut in Mitleidenschaft gezogen hat, sich jedoch keine schwarzen Haare auf der Stelle zeigen, soll er die betroffene Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.32Am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag erneut untersuchen. Wenn die Hautkrankheit sich nicht ausgebreitet hat, sich keine gelben Haare zeigen und der Ausschlag nur oberflächlich zu sein scheint,33soll sich die kranke Person das ganze Haar scheren lassen; lediglich das Haar auf der befallenen Stelle soll nicht geschoren werden. Danach soll der Priester die Person für weitere sieben Tage unter Quarantäne stellen (3Mo 14,9)34und den Ausschlag am siebten Tag erneut untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut nicht ausgebreitet hat und oberflächlich zu sein scheint, soll der Priester die Person für rein erklären. Nachdem sie ihre Kleider gewaschen hat, ist die Person rein. (3Mo 14,8)35Falls der Ausschlag sich jedoch auszubreiten beginnt, nachdem die Person für rein erklärt wurde,36soll der Priester eine weitere Untersuchung vornehmen. Hat sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet, muss der Priester nicht erst nach gelben Haaren suchen, denn die betroffene Person ist unrein.37Hat er jedoch den Eindruck, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausbreitet, und sind auf der befallenen Stelle auch schwarze Haare gewachsen, ist der Ausschlag abgeheilt und die Person rein. Der Priester soll sie für rein erklären.38Wenn ein Mann oder eine Frau helle, weiße Flecken auf der Haut bekommen hat,39soll der Priester die befallene Stelle untersuchen. Sind die Flecken auf der Haut nur blass-weiß, handelt es sich um einen harmlosen Hautausschlag und die Person ist rein.40Wenn einem Mann die Haare auf dem Hinterkopf ausfallen, hat er zwar eine Glatze, aber er ist dennoch rein. (2Kön 2,23; Jes 15,2; Hes 29,18; Am 8,10)41Fallen ihm die Haare auf dem Vorderkopf aus, hat er zwar eine kahle Stirn, aber er ist dennoch rein.42Tritt aber auf der kahlen Stelle an der Stirn oder am Hinterkopf ein rötlich-weißer Ausschlag auf, ist dort möglicherweise eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen.43Wenn der Priester ihn untersucht und dabei feststellt, dass die befallene Haut angeschwollen ist und rötlich-weiß aussieht, genauso wie auch bei einer anderen ansteckenden Hautkrankheit,44hat der Mann eine ansteckende Hautkrankheit und ist unrein. Der Priester soll ihn wegen des Ausschlags am Kopf für unrein erklären.45Wer an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll seine Kleider zerreißen und sein Haar offen hängen lassen[2]. Er soll seinen Bart bedecken und ›Unrein! Unrein!‹ rufen. (Kla 4,15; Hes 24,17; Mi 3,7)46Solange die Krankheit anhält, ist er unrein. Als Unreiner muss er abgesondert leben und außerhalb des Lagers wohnen. (4Mo 5,1; 4Mo 12,14; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Von Schimmel befallene Kleidung
47Angenommen, ein Schimmelpilz[3] befällt ein wollenes oder leinenes Kleidungsstück48oder einen wollenen oder leinenen Stoff, eine Tierhaut oder irgendeinen Gegenstand aus Leder.49Wird die befallene Stelle an der Kleidung, der Tierhaut, dem Stoff oder den Ledergegenständen grünlich oder rötlich, ist sie von Schimmel befallen und soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.50Der Priester soll sich den Fleck ansehen und den Gegenstand für sieben Tage wegschließen.51Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Befall ausgebreitet, handelt es sich bei dem Fleck um bösartigen Schimmel und das Material ist unrein. (3Mo 14,44)52Der Priester soll die Kleidung oder den Stoff aus Leinen oder Wolle oder den befallenen ledernen Gegenstand im Feuer verbrennen.53Stellt der Priester jedoch bei der erneuten Untersuchung fest, dass sich der Schimmel nicht ausgebreitet hat,54soll er anordnen, dass der befallene Gegenstand gewaschen und dann weitere sieben Tage weggeschlossen wird.55Danach soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Stellt er dabei fest, dass die befallene Stelle ihr Aussehen nach dem Waschen nicht verändert hat, ist der Gegenstand, auch wenn der Schimmel sich nicht ausgebreitet hat, unrein und muss vollständig verbrannt werden, ganz gleich, ob er innen oder außen befallen ist.56Sieht der Priester jedoch, dass die befallene Stelle nach dem Waschen verblasst ist, soll er den Fleck aus dem Kleidungsstück, dem Stoff oder dem Leder herausschneiden.57Tritt der Schimmel jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, breitet sich der Schimmelpilz eindeutig aus und der befallene Gegenstand muss verbrannt werden.58Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, soll das Kleidungsstück, der Stoff oder der lederne Gegenstand noch einmal gewaschen werden und ist danach rein.59Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit Schimmel an wollener oder leinener Kleidung, an Stoff oder an irgendeinem Gegenstand aus Leder. So kann der Priester entscheiden, ob diese Dinge rein oder unrein sind.«
3.Mose 13
Lutherbibel 2017
Aussatz bei Menschen
1Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5Mo 24,8)2Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern. (4Mo 12,10; Hi 18,13)3Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären.4Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage5und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.6Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen8und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.9Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.10Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,11so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.12Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist,13und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.14Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.16Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.17Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.18Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,19danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.20Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.22Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.23Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.24Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß25und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.26Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen27und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.28Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals.29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat30und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen.32Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,33so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.35Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.37Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären.38Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen39und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.41Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.42Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.43Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,44so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf.45Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!46Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5)
Aussatz an Kleidern
47Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,48an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,49und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.50Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.51Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.52Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,54so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.55Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.56Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.57Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.58Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.59Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind.