3.Mose 12

Neues Leben. Die Bibel

1 Der HERR sprach zu Mose:2 »Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Eine Frau ist nach der Geburt eines Jungen sieben Tage lang unrein, genauso wie bei ihrer Monatsblutung. (3Mo 15,19; 3Mo 18,19)3 Am achten Tag soll der Junge beschnitten[1] werden. (1Mo 17,12)4 Danach muss die Frau noch 33 Tage während der Zeit ihrer Reinigung vom Blut der Geburt zu Hause bleiben. Bis die Zeit ihrer Reinigung abgelaufen ist, darf sie nichts Heiliges berühren und auch nicht das Heiligtum betreten.5 Nach der Geburt einer Tochter ist eine Frau zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer Monatsblutung. Danach muss sie weitere 66 Tage wegen ihrer Reinigung vom Blut der Geburt zu Hause bleiben.6 Wenn die Zeit ihrer Reinigung nach der Geburt eines Kindes verstrichen ist, soll die Frau ein einjähriges Lamm für ein Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube für ein Sündopfer zum Priester am Eingang des Zeltes Gottes bringen. (Lk 2,22)7 Der Priester soll diese dann dem HERRN opfern und Wiedergutmachung für die Frau schaffen. Danach wird sie wieder von ihrer Blutung rein sein. Dies sind die Anweisungen für eine Frau, die einen Sohn oder eine Tochter zur Welt bringt.8 Wenn eine Frau sich das erforderliche Lamm jedoch nicht leisten kann, soll sie stattdessen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen[2]; die eine für das Brandopfer, die andere für das Sündopfer. Wenn der Priester auf diese Weise Wiedergutmachung für die Frau geschaffen hat, wird sie wieder rein sein.‹« (3Mo 5,7; Lk 2,24)

3.Mose 12

Lutherbibel 2017

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. (3Mo 15,19)3 Und am achten Tage soll man seine Vorhaut beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 2,21; Joh 7,22)4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage wegen des Blutes ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben wegen des Blutes ihrer Reinigung.6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor den Eingang der Stiftshütte.7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8 Vermag sie aber nicht ein Lamm aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde. (3Mo 5,7; Lk 2,24)