1Auf Grund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten[1], unserer Leviten und unserer Priester;2und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen[2]: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,3Seraja, Asarja, Jeremia,4Pashur, Amarja, Malkija,5Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,6Harim, Meremoth, Obadja,7Daniel, Ginnethon, Baruch,8Mesullam, Abija, Mijamin,9Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.10Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;11und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,12Micha, Rehob, Hasabja,13Sakkur, Serebja, Sebanja,14Hodija, Bani, Beninu.15Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,16Bunni, Asgad, Bebai,17Adonija, Bigwai, Adin,18Ater, Hiskia, Assur,19Hodija, Hasum, Bezai,20Hariph, Anathoth, Nobai,21Magpias, Mesullam, Hesir,22Mesesabeel, Zadok, Jaddua,23Pelatja, Hanan, Anaja,24Hosea, Hananja, Hassub,25Hallohes, Pilha, Sobek,26Rehum, Hasabna, Maaseja,27und Ahija, Hanan, Anan,28Malluch, Harim, Baana.
Vermeidung der Mischehen und der Sabbatentheiligung
29Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,30schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.31Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.32Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten. (2Mo 23,11; 5Mo 15,1)
Rechtzeitige und reichliche Leistung aller Abgaben und Verpflichtungen für den Gottesdienst und die Priesterschaft
33Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,34nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.35Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.36Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,37auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.38Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.39Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.40Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
Nehemia 10
Lutherbibel 2017
Das Volk verpflichtet sich auf das Gesetz
1Und wegen all dem treffen wir eine feste Abmachung und schreiben sie nieder, und unsere Fürsten, Leviten und Priester sollen sie versiegeln.2Auf der versiegelten Urkunde stehen: Nehemia, der Tirschata[1], der Sohn Hachaljas, und Zidkija,3Seraja, Asarja, Jirmeja,4Paschhur, Amarja, Malkija,5Hattusch, Schebanja, Malluch,6Harim, Meremot, Obadja,7Daniel, Ginneton, Baruch,8Meschullam, Abija, Mijamin,9Maasja, Bilga und Schemaja; das sind die Priester.10Die Leviten aber sind: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Söhnen Henadads, Kadmiël,11und ihre Brüder: Schechanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,12Micha, Rehob, Haschabja,13Sakkur, Scherebja, Schebanja,14Hodija, Bani und Beninu.15Die Oberen des Volks sind: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,16Bunni, Asgad, Bebai,17Adonija, Bigwai, Adin,18Ater, Hiskija, Asur,19Hodija, Haschum, Bezai,20Harif, Anatot, Nebai,21Magpiasch, Meschullam, Hesir,22Meschesabel, Zadok, Jaddua,23Pelatja, Hanan, Anaja,24Hoschea, Hananja, Haschub,25Lohesch, Pilha, Schobek,26Rehum, Haschabna, Maaseja,27Ahija, Hanan, Anan,28Malluch, Harim und Baana.29Und das übrige Volk, Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempeldiener und alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, die es verstehen können:30Sie schließen sich ihren Brüdern, den Edlen, an und verpflichten sich unter Eid und Schwur, zu wandeln im Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben ist, und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unseres Herrschers, zu halten und zu tun.31Wir wollen unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen. (2Mo 34,16; 5Mo 7,3; Esr 9,2)32Wenn die Völker des Landes am Sabbat Waren und allerlei Getreide zum Verkauf bringen, wollen wir ihnen nichts abnehmen, weder am Sabbat noch an einem heiligen Tag. Wir wollen in jedem siebenten Jahr auf den Ertrag des Bodens und auf jede Schuldforderung verzichten. (2Mo 23,10; 5Mo 15,1; Neh 5,10; Neh 13,15; Jer 17,21)33Wir legen uns das Gebot auf, dass wir jährlich den dritten Teil eines Schekels geben zum Dienst im Hause unseres Gottes, (2Mo 30,13; 2Chr 24,6; Mt 17,24)34nämlich für die Schaubrote, für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer, für die Opfer am Sabbat und Neumond, für die Festtage, für das Geheiligte und für das Sündopfer, womit für Israel Sühne geschafft wird, und für alle Arbeit im Hause unseres Gottes. (2Mo 25,30; 4Mo 28,3)35Auch haben wir das Los geworfen unter den Priestern, den Leviten und dem Volk, in welcher Reihenfolge unsere Sippen jährlich das Brennholz für das Haus unseres Gottes zur bestimmten Zeit bringen sollen, damit man es auf dem Altar des HERRN, unseres Gottes, verbrenne, wie es im Gesetz geschrieben steht. (3Mo 6,5)36Und wir wollen alljährlich die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen zum Hause des HERRN bringen (2Mo 23,19)37und die Erstgeburt unserer Söhne und unseres Viehs, wie es im Gesetz geschrieben steht. Und die Erstgeburt unserer Rinder und unserer Schafe wollen wir zum Hause unseres Gottes bringen zu den Priestern, die im Hause unseres Gottes dienen. (2Mo 13,2)38Auch wollen wir als unsere Abgaben den ersten Teil von unserm Brotteig und von den Früchten aller Bäume, von Wein und Öl den Priestern bringen in die Kammern am Hause unseres Gottes und den Zehnten unseres Landes für die Leviten; die Leviten selbst sollen den Zehnten erheben in allen Städten, wo wir den Acker bebauen. (4Mo 15,20; 4Mo 18,21)39Und ein Priester, ein Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten einnehmen, und die Leviten sollen den Zehnten ihrer Zehnten heraufbringen zum Hause unseres Gottes in die Kammern im Vorratshaus. (4Mo 18,26; 4Mo 18,28)40Denn die Israeliten und die Leviten sollen die Abgaben von Getreide, Wein und Öl herauf in die Kammern bringen. Dort sind die heiligen Geräte und die Priester, die da dienen, und die Torhüter und Sänger. So wollen wir es im Haus unseres Gottes an nichts fehlen lassen.