Vorschriften für die Priester in betreff des täglichen Brandopfers
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.3Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.4Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.5Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen. (3Mo 6,2)6Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!«
Vorschriften für die Priester in betreff des (täglichen?) Speisopfers
7»Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.8Dann nehme er[1] eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.9Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.10Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.11Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.«
Vorschriften in betreff des Speisopfers des Hohenpriesters
12Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:13»Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er[2] gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.14Auf einer Platte[3] soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt[4] sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.15Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist[5], soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;16denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.«
Vorschriften besonders für die Priester in betreff des Sündopfers
17Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:18»Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.19Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.20Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so mußt du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.21Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muß zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.22Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.23Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.«
Zusätzliche Vorschriften für Brand- und Speiseopfer
1-2Der HERR redete weiter mit Mose und gab ihm Anweisungen für Aaron und seine Söhne. Er sollte ihnen sagen: Für das Brandopfer gilt folgende Vorschrift: Das Opfer bleibt die ganze Nacht über auf dem Altar und die Glut darf nicht verlöschen. (3Mo 1,3)3Am Morgen zieht der Priester sein Leinenhemd an und dazu die leinenen Kniehosen. Er nimmt die Asche des Brandopfers von der Glut und schüttet sie neben den Altar.4Dann wechselt er seine Kleider und bringt die Asche aus dem Lager an einen abgegrenzten Ort.5-6Über der Glut auf dem Altar schichtet er Holz auf und legt oben auf das Holz das Brandopfer und die Fettstücke der Mahlopfer. So facht er das Feuer auf dem Altar jeden Morgen neu an. Es muss stets in Brand gehalten werden und darf nie verlöschen.7Für das Speiseopfer gilt folgende Vorschrift: Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons tritt damit an den Altar, um es dem HERRN darzubringen. (3Mo 2,1)8Er nimmt eine Handvoll von dem öldurchtränkten Mehl und den gesamten Weihrauch und verbrennt diesen Teil der Gabe auf dem Altar zum Zeichen, dass die ganze Opfergabe dem HERRN gehört. So ist es ein Opfer, das den HERRN gnädig stimmt.9-10Den Rest des Speiseopfers dürfen die Priester essen. Es muss ohne Sauerteig verbacken und an geweihter Stätte, im Vorhof des Heiligen Zeltes, verzehrt werden. Der HERR hat es den Nachkommen Aarons als ihren Anteil am Opfer zugesprochen. Es ist etwas besonders Heiliges, genauso wie das Fleisch des Sühneopfers und des Wiedergutmachungsopfers.11Alles, was damit in Berührung kommt, wird ebenfalls heilig. Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen; es ist für alle Zukunft ihr festgesetzter Anteil an den Opfern des HERRN. (2Mo 29,37)12Weiter erhielt Mose vom HERRN die Anweisung:13Nachdem Aaron zum Priester gesalbt worden ist, müssen er und seine Nachkommen dem HERRN von da an täglich 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl als Speiseopfer darbringen, die eine Hälfte am Morgen, die andere Hälfte am Abend.14Das Mehl wird mit Olivenöl vermengt und auf einer eisernen Platte zu Fladen verbacken; die Fladen werden in Stücke gebrochen und dem HERRN dargebracht. So ist es ein Opfer, das den HERRN gnädig stimmt.15Wer jeweils in der Nachfolge Aarons den Priesterdienst versieht, muss dieses Speiseopfer zubereiten und für den HERRN auf dem Altar verbrennen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft.16Überhaupt muss jedes Speiseopfer, das ein Priester für sich selbst darbringt, ganz verbrannt werden; es darf nichts davon gegessen werden.
Zusätzliche Vorschriften für Sühne- und Wiedergutmachungsopfer
17-18Auch die folgenden Anweisungen erhielt Mose für Aaron und seine Söhne: Für das Sühneopfer gilt die Vorschrift: Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar, der vor dem Heiligen Zelt steht, geschlachtet werden. Das Fleisch des Sühneopfers ist etwas besonders Heiliges. (3Mo 4,1; 4Mo 18,8)19Der Priester, der das Opfer darbringt, soll es essen, aber nur an geweihter Stätte, im Vorhof des Heiligtums.20Alles, was mit dem Opferfleisch in Berührung kommt, wird ebenfalls heilig. Kommt ein Spritzer von dem Blut auf ein Kleidungsstück, so muss der Fleck an geweihter Stätte ausgewaschen werden. (2Mo 29,37)21Wird das Fleisch in einem Tongefäß gekocht, so muss dieses anschließend zerschlagen werden; bei einem Metallgefäß genügt es, wenn es gescheuert und gründlich mit Wasser gespült wird.22Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen das Fleisch essen; es ist etwas besonders Heiliges.23Wenn jedoch das Blut des Opfertieres ins Heilige Zelt gebracht wurde, um damit Sühne zu schaffen, darf niemand von dem Fleisch essen; es muss verbrannt werden.