1»Wenn jemand sich dadurch vergeht, daß er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage[1] macht und so in Verschuldung gerät; –2oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewußt zu sein, aber doch so, daß er unrein geworden ist und sich dessen bewußt wird; –3oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne daß er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –4oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, daß er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne daß er sich dessen (zunächst) bewußt ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:5so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen6und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.«
Ersatz des regelrechten Sündopfers für Unbemittelte und für ganz Arme (Fortsetzung zu 4,35)
7»Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.8Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, daß er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.9Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken[2]: so ist es ein Sündopfer.10Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen[3] Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –11Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.12Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.13Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.«
Bei Veruntreuung heiliger Abgaben
14Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:15»Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, daß er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt[4] sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer[5] einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums wert ist, als Schuldopfer darbringen. (2Mo 30,13)16Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
Bei unbewußter Verschuldung
17»Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewußt in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,18so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.19Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.«
Bei Schädigung des Eigentums eines Mitmenschen
20Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:21»Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen läßt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt22oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –23wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpreßte, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben24oder alles, in bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.25Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.26Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.«
1Ein Sühneopfer wird auch in den folgenden Fällen erforderlich:[1] wenn jemand unter einem Fluch steht, weil er einem öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage nicht Folge leistete und verschwieg, was er gesehen oder gehört hat; (3Mo 4,1)2wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas von irgendeinem Tier, und das erst später bemerkt;3wenn jemand etwas Unreines berührt, das an einem Menschen ist oder von einem Menschen herrührt, und das erst später bemerkt;4wenn jemand unbedacht einen Meineid schwört, gleichgültig, ob es zu seinem Vorteil oder Nachteil ist, und er erst später darauf aufmerksam wird.5In diesen Fällen muss der Schuldige, ob Mann oder Frau,[2] zum Priester gehen und vor ihm bekennen, was er getan hat.6Darauf muss er zur Wiedergutmachung dem HERRN ein Schaf oder eine Ziege opfern, und zwar soll es ein weibliches Tier sein. Mit diesem Sühneopfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und befreit ihn von seiner Schuld.7Ist der Schuldige zu arm, um ein Schaf oder eine Ziege zu geben, so soll er dem HERRN stattdessen zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben darbringen, eine als Sühneopfer und eine als Brandopfer. (3Mo 12,7)8Der Priester nimmt zuerst die zum Sühneopfer bestimmte Taube, bricht ihr das Genick, trennt aber den Kopf nicht ab,9und sprengt etwas von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So gehört es sich für ein Sühneopfer.10Danach opfert der Priester die zweite Taube nach den Vorschriften für das Brandopfer. Auf diese Weise bringt er die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung.11Ist der Schuldige auch noch zu arm, um zwei Tauben aufzubringen, so soll er dem HERRN stattdessen 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl darbringen. Er darf jedoch weder Öl darüber gießen noch Weihrauch dazutun, weil es ein Sühneopfer und kein Speiseopfer ist.12Der Priester nimmt eine Handvoll von dem Mehl und verbrennt diesen Teil auf dem Altar im Anschluss an die übrigen Opfergaben, als ein Zeichen dafür, dass das ganze Opfer dem HERRN gehört. So gehört es sich für ein Sühneopfer.13Auf diese Weise bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speiseopfer.
Anweisungen für das Wiedergutmachungsopfer
14Der HERR gab Mose noch weitere Anweisungen:15Wenn jemand ohne böse Absicht versäumt, die Abgaben für den HERRN zu entrichten und dadurch schuldig wird, muss er dem HERRN als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie du festlegst; als Maßeinheit gilt das Gewicht des Heiligtums. (3Mo 7,1; 3Mo 19,21)16Die Abgaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester abliefern und muss noch einen Aufschlag von einem Fünftel dazugeben. Mit dem Opfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Betreffenden seine Verfehlung.17Wenn jemand unbeabsichtigt gegen irgendein Gebot des HERRN verstößt und etwas Verbotenes tut, so hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn es ohne Wissen geschehen ist.18-19Er muss dafür dem Priester als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock bringen, dessen Wert du festlegst. Damit bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt die Schuld. Das Opfer dient als Wiedergutmachung, denn der Betreffende hat sich gegen den HERRN vergangen, auch wenn es unwissend geschehen ist.20Der HERR gab Mose noch eine Anweisung:21-22Es kann sein, dass jemand für seinen Mitbürger etwas aufbewahrt, von ihm geliehen, ihm geraubt oder von ihm erpresst hat oder etwas gefunden hat, das dem anderen gehört. Wenn er das ableugnet und die Lüge – in diesen oder weiteren Fällen – auch noch mit einem Eid bekräftigt, dann vergeht er sich gegen den HERRN. (2Mo 21,37)23-24Wenn er auf diese Weise schuldig geworden ist, muss er dem anderen sein Eigentum zurückgeben oder es ersetzen und muss zu dem vollen Betrag noch ein Fünftel hinzufügen. Die Erstattung muss an dem Tag erfolgen, an dem er für seine Schuld das Wiedergutmachungsopfer darbringt.25Dieses Opfer besteht in einem fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock, dessen Wert du festlegst. Er gibt das Tier dem Priester26und der Priester bringt damit die Sache vor dem HERRN wieder ins Reine. Dann vergibt der HERR dem Betreffenden die Schuld, die er auf sich geladen hat.