3.Mose 14

Menge Bibel

1 Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:2 »Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;3 und zwar muß der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, daß der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,4 so soll der Priester anordnen, daß man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden[1] und Ysop bringe.5 Sodann soll der Priester anordnen, daß man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flußwasser schlachte.6 Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flußwasser geschlachteten Vogels eintauchen.7 Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.8 Hierauf soll der, welcher sich reinigen läßt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.9 Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.«10 »Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.11 Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen läßt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.12 Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe[2] beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.13 Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.14 Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.15 Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine[3] linke Hand,16 tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.17 Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.18 Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.19 Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen läßt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.20 Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.«21 »Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.23 Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.24 Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe[4] beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.25 Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.26 Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine[5] linke Hand27 und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.28 Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.29 Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.30 Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,31 die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne vor dem HERRN.«32 Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.33 Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:34 »Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,35 so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ›Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‹36 Dann soll der Priester anordnen, daß man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.37 Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, daß der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.39 Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, daß der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,40 so soll der Priester anordnen, daß man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.41 Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.42 Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm[6] nehmen und das Haus damit bewerfen.43 Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,44 so soll der Priester wiederkommen[7]. Wenn er dann bei der Besichtigung findet, daß der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.45 Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.46 Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,47 und wer in dem Hause geschlafen hat, muß seine Kleider waschen; ebenso muß der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.48 Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, daß der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.49 Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden[8] und Ysop,50 und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flußwasser schlachten.51 Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flußwasser, besprenge damit das Haus siebenmal52 und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flußwasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;53 den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.«54 Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,55 ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,56 ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,57 um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.

3.Mose 14

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1-2 Der HERR sagte Mose auch, wie zu verfahren ist, damit ein Aussätziger,[1] der geheilt ist, wieder als rein gelten kann.[2] Der Betreffende wird zum Priester gebracht, (Mk 1,44)3 der dazu vor das Lager hinausgeht. Wenn der Priester feststellt, dass der Kranke von seinem Aussatz geheilt ist,4 ordnet er an, dass zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop gebracht werden.5 Er lässt den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser schlachten.6 Dann wirft er das Zedernholz, die Karmesinfarbe und den Ysop in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den lebenden zweiten Vogel hinein.7 Mit der Mischung besprengt er den Genesenen siebenmal und erklärt ihn für rein; den Vogel lässt er fortfliegen.8 Dann wäscht der Genesene seine Kleider, er lässt sein gesamtes Haar scheren und spült sich mit Wasser ab. Nun ist er rein und er darf ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen.9 Am siebten Tag muss er sein Haar nochmals scheren lassen, das Kopf- und Barthaar, die Augenbrauen und die Haare am übrigen Körper, er muss seine Kleider waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er endgültig rein.10 Am achten Tag nimmt der Genesene zwei fehlerfreie junge Schafböcke und ein fehlerfreies einjähriges Schaf sowie als Speiseopfer 3/10 Efa (3,5 Kilo) Weizenmehl mit Olivenöl vermengt und außerdem 1/12 Hin (1/3 Liter) Olivenöl.11 Der Priester führt ihn mit seinen Opfergaben zum Eingang des Heiligen Zeltes und stellt ihn vor den HERRN.12 Der erste Schafbock und das Öl sind für das Wiedergutmachungsopfer bestimmt. Der Priester übereignet diese Opfergaben symbolisch dem HERRN13 und schlachtet dann den Schafbock an geweihter Stätte, dort, wo die Sühne- und Brandopfertiere geschlachtet werden. Genau wie das Sühneopfer fällt das Wiedergutmachungsopfer dem Priester zu; es ist etwas besonders Heiliges. (4Mo 18,8)14 Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und betupft damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.15 Von dem Öl gießt er sich etwas in die hohle linke Hand,16 taucht den rechten Zeigefinger hinein und sprengt damit siebenmal an den Altar.17 Dann betupft er damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe18 und streicht ihm den Rest des Öls in seiner Hand auf den Kopf. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird.19 Dann bringt der Priester das Schaf als Sühneopfer dar und befreit so den Genesenen von dem Makel, der ihm wegen seiner Unreinheit anhaftet. Danach schlachtet er den zweiten Schafbock für das Brandopfer20 und verbrennt ihn zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. So nimmt der Priester die Unreinheit des Genesenen weg und er ist wieder rein.21 Ist jemand zu arm für diese Opfergaben, so muss er nur den einen Schafbock aufbringen, der als Wiedergutmachungsopfer dient und dem HERRN symbolisch übereignet wird, damit alles ins Reine kommt. Dazu nimmt er als Speiseopfer 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Mehl mit Öl vermengt und 1/12 Hin (1/3 Liter) Öl (3Mo 12,7)22 sowie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine für das Sühneopfer, die andere für das Brandopfer.23 Er bringt dies alles am achten Tag zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes und tritt damit vor den HERRN.24 Der Priester nimmt den Schafbock für das Wiedergutmachungsopfer sowie das Öl und übereignet beides symbolisch dem HERRN.25-31 Darauf schlachtet er den Bock und verfährt mit dem Blut und dem Öl genau wie im vorangehenden Fall. Dann bringt er die eine Taube als Sühneopfer dar, die andere als Brandopfer, und dazu das Speiseopfer. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird.32 Nach dieser Vorschrift ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um ein größeres Opfer für seine Reinigung aufzubringen.33 Weiter sagte der HERR zu Mose und Aaron:34 Wenn ihr in das Land kommt, das der HERR euch zum Eigentum gibt, und der HERR lässt an einem Haus Schwamm auftreten,35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: »An meinem Haus ist etwas, das wie Aussatz aussieht.«36 Bevor der Priester in das Haus geht, lässt er es ausräumen. Sonst muss, wenn der Verdacht zutrifft, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an.37 Stellt er fest, dass an der Wand gelblich grüne oder rötliche Flecken sind, die tiefer liegen als die übrige Wand,38 so versperrt er das Haus für sieben Tage.39 Stellt er danach fest, dass die Flecken an der Wand sich ausgedehnt haben,40 so lässt er die Steine, die davon befallen sind, herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz werfen.41 Die Innenwände werden ringsum abgekratzt und der Putz wird ebenfalls an einen unreinen Platz vor der Stadt geworfen.42 Dann werden andere Steine anstelle der alten eingesetzt und das Haus wird neu verputzt.43 Kommen die Flecken danach wieder zum Vorschein44 und der Priester stellt fest, dass sie sich ausbreiten, so ist es fressender Schwamm. Das Haus ist unrein;45 es muss niedergerissen werden. Steine, Balken und Putz werden an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft.46 Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend.47 Wer dort schläft oder isst, wird unrein und muss seine Kleider waschen.48 Stellt der Priester jedoch fest, dass die Flecken nicht wieder aufgetreten sind, nachdem der Putz erneuert wurde, erklärt er das Haus für rein; der Befall ist völlig beseitigt.49 Um das Haus vollends rein zu machen, nimmt er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop.50 Er schlachtet den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser,51 wirft das Zedernholz, den Ysop und die Karmesinfarbe in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den anderen Vogel hinein. Mit der Mischung besprengt er das Haus siebenmal.52-53 Dann lässt er den lebenden Vogel aus der Stadt hinausfliegen. So nimmt er die Unreinheit von dem Haus und es ist wieder rein.54-57 Nach diesen Weisungen soll der Priester Hautausschläge bei Menschen und Flecken an Stoffen und Häusern beurteilen und entscheiden, ob der erkrankte Mensch oder der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.