1»Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,2so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner[1] Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen[2] nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.3Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –4Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden[3].«5»Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;6der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.7Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‹8Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ›Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‹,9so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ›So soll es dem Mann[4] ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹10Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ›Barfüßerfamilie‹ heißen.«11»Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen faßt,12so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben;14du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben:15volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird;16denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.«17»Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben:18daß sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren (2.Mose 17,8-16).19Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiß es nicht!« (1Sam 15,1)
1Wenn zwei Männer eine Auseinandersetzung haben, vor Gericht gehen und man zwischen ihnen die Entscheidung fällt, indem man dem Recht gibt, der im Recht ist, und den schuldig spricht, der schuldig ist,2dann soll der Richter, falls der Schuldige zu einer Prügelstrafe verurteilt wurde, anordnen, dass er sich hinlegt und in seiner Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen erhält, wie es seiner Schuld entspricht.3Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, mehr nicht. Sonst könnte dein Bruder, wenn man ihm darüber hinaus noch viele Schläge gibt, vor deinen Augen entehrt werden. (2Kor 11,24)
Der Ochse beim Dreschen
4Du sollst dem Ochsen zum Dreschen keinen Maulkorb anlegen. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)
Schwagerehe
5Wenn zwei Brüder zusammenwohnen und der eine von ihnen stirbt und keinen Sohn hat, soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines fremden Mannes außerhalb der Familie werden. Ihr Schwager soll sich ihrer annehmen, sie heiraten und die Schwagerehe mit ihr vollziehen. (1Mo 38,8; 5Mo 19,12; Rut 4,1; Mt 22,24; Mk 12,19; Lk 20,28)6Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen. So soll dessen Name in Israel nicht erlöschen.7Wenn der Mann aber seine Schwägerin nicht heiraten will und seine Schwägerin zu den Ältesten ans Tor hinaufgeht und sagt: Mein Schwager will dem Namen seines Bruders in Israel keinen Bestand sichern und hat es deshalb abgelehnt, mit mir die Schwagerehe einzugehen!,8wenn die Ältesten seiner Stadt ihn dann vorladen und zur Rede stellen, er aber bei seiner Haltung bleibt und erklärt: Ich will sie nicht heiraten!,9dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: So behandelt man einen, der seinem Bruder das Haus nicht baut.10Ihm soll man in Israel den Namen geben: Barfüßerhaus.
Übergriff beim Streit
11Wenn zwei Männer, ein Mann und sein Bruder, miteinander raufen und die Frau des einen hinzukommt, um ihren Mann aus der Hand des andern, der auf ihn einschlägt, zu befreien, und wenn sie die Hand ausstreckt und dessen Schamteile ergreift,12dann sollst du ihr die Hand abhacken. Du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen. (5Mo 19,13)
Falsches Gewicht und Maß
13Du sollst in deinem Beutel nicht zwei verschiedene Gewichte haben, ein größeres und ein kleineres. (3Mo 19,35; Spr 11,1; Spr 16,11; Spr 20,10; Am 8,5)14Du sollst in deinem Haus nicht zwei verschiedene Efa haben, ein größeres und ein kleineres.15Volle und richtige Gewichte sollst du haben, volle und richtige Hohlmaße sollst du haben, damit du lange in dem Land lebst, das der HERR, dein Gott, dir gibt.16Denn alle, die so etwas tun, alle Betrüger, sind dem HERRN ein Gräuel.
Vergeltung an den Amalekitern
17Denk daran, was Amalek dir unterwegs angetan hat, als ihr aus Ägypten zogt: (2Mo 17,14; 5Mo 12,10; 1Sam 15,1)18wie er unterwegs auf dich stieß und, als du müde und matt warst, ohne jede Gottesfurcht alle erschöpften Nachzügler von hinten niedermachte.19Wenn der HERR, dein Gott, dir vor allen deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, damit du es in Besitz nimmst, dann lösche die Erinnerung an Amalek unter dem Himmel aus! Du sollst nicht vergessen. (5Mo 12,10)