5.Mose 24

Menge Bibel

1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Häßliches[1] an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –2 wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat3 und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:4 so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.5 Wenn jemand neuvermählt[2] ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –6 Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –7 Wird jemand dabei ertappt, daß er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –8 Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, daß du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat! – (4Mo 12,4)10 Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;11 nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;12 und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,13 sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –14 Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden[3] gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!15 Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –16 Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –17 Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;18 du sollst vielmehr daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –19 Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.21 Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.22 Denn du sollst daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«

5.Mose 24

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt, (Mt 5,1; Mk 10,4)2 sie sein Haus verlässt, die Frau eines anderen Mannes wird,3 wenn dann der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt oder wenn der andere Mann, der sie geheiratet hat, stirbt,4 dann darf sie ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, nicht wieder heiraten, sodass sie wieder seine Frau würde, nachdem sie für ihn unberührbar geworden ist. Das wäre dem HERRN ein Gräuel. Du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht der Sünde verfallen lassen.5 Wenn ein Mann neuvermählt ist, muss er nicht mit dem Heer ausrücken. Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die er geheiratet hat, erfreuen. (5Mo 20,7)6 Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn dann nimmt man das Leben selbst als Pfand.7 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, entführt, ihn als Sklaven kennzeichnet und verkauft, dann soll dieser Entführer sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (2Mo 21,16; 5Mo 5,19; 5Mo 13,6)8 Nimm dich in Acht, wenn Aussatz als Seuche auftritt! Achte genau auf alles, wozu euch die levitischen Priester anweisen, und haltet es! So wie ich es ihnen aufgetragen habe, sollt ihr darauf achten und es halten. (3Mo 13,1; 5Mo 10,8)9 Denkt an das, was der HERR, dein Gott, als ihr aus Ägypten zogt, unterwegs mit Mirjam getan hat! (4Mo 12,10)10 Wenn du einem andern irgendein Darlehen gibst, sollst du, um das Pfand zu holen, nicht sein Haus betreten. (Hes 18,5)11 Du sollst draußen stehen bleiben und der Mann, dem du das Darlehen gibst, soll dir ein Pfand nach draußen bringen.12 Wenn er in Not ist, sollst du sein Pfand nicht über Nacht behalten.13 Bei Sonnenuntergang sollst du ihm sein Pfand zurückgeben. Dann kann er in seinem Mantel schlafen, er wird dich segnen und du wirst vor dem HERRN, deinem Gott, im Recht sein. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25)14 Du sollst einen notleidenden und armen Tagelöhner unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht ausbeuten.[1] (3Mo 19,13; 5Mo 15,9; Mal 3,5; Mt 20,8; Jak 5,4; Tob 4,14)15 An dem Tag, an dem er arbeitet, sollst du ihm auch seinen Lohn geben. Die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist in Not und lechzt danach. Dann wird er nicht den HERRN gegen dich anrufen und es wird keine Strafe für eine Sünde über dich kommen. (5Mo 15,9)16 Väter sollen nicht wegen ihrer Söhne und Söhne nicht wegen ihrer Väter mit dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur für sein eigenes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden. (5Mo 7,10; 2Kön 14,6; Hes 18,20)17 Du sollst das Recht von Fremden, die Waisen sind, nicht beugen; du sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 23,9; 5Mo 14,29; 5Mo 27,19)18 Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der HERR, dein Gott, dort freigekauft. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten. (5Mo 5,15)19 Wenn du dein Feld aberntest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei jeder Arbeit deiner Hände segnet. (3Mo 19,9; 3Mo 23,22; 5Mo 28,12; Rut 2,1)20 Wenn du einen Ölbaum abgeklopft hast, sollst du nicht auch noch die Zweige absuchen. Was noch hängt, soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.21 Wenn du in deinem Weinberg die Trauben geerntet hast, sollst du keine Nachlese halten. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören. (3Mo 19,10)22 Denk daran: Du bist in Ägypten Sklave gewesen. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten. (5Mo 5,15)