1»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.3Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,4und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.5Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.6Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen7und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!8Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«
Verehelichung mit einer kriegsgefangenen Frau
10»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest11und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,12so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,13lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.14Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«
Sicherstellung der Erbrechte des Erstgeborenen
15»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,16so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;17sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile[1] von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.« (1Mo 49,3)
Maßregeln gegen widerspenstige Söhne
18»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen[2] nicht gehorcht,19so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen20und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹21Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«
Behandlung des öffentlich aufgehängten Leichnams eines hingerichteten Verbrechers
22»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung[3] an einen Baum hängt,23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«
1Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, einer auf freiem Feld ermordet aufgefunden wird und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, (5Mo 5,17)2dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und feststellen, wie weit die Städte ringsum von dem Ermordeten entfernt sind.3Wenn feststeht, welche Stadt dem Ermordeten am nächsten liegt, sollen die Ältesten dieser Stadt eine junge Kuh aussuchen, die noch nicht zur Arbeit verwendet worden ist, das heißt, die noch nicht unter dem Joch gegangen ist. (5Mo 19,12)4Die Ältesten dieser Stadt sollen die Kuh in ein ausgetrocknetes Bachtal bringen, wo weder geackert noch gesät wird. Dort sollen sie im Bachbett der Kuh das Genick brechen.5Dann sollen die Priester, die Nachkommen Levis, herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, dazu ausgewählt, vor ihm Dienst zu tun und im Namen des HERRN den Segen zu sprechen. Nach ihrem Spruch soll jeder Rechtsstreit und jeder Fall von Körperverletzung entschieden werden. (5Mo 10,8; 5Mo 17,8)6Alle Ältesten dieser Stadt sollen, weil sie dem Ermordeten am nächsten sind, über der Kuh, der im Bachbett das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen. (Mt 27,24)7Sie sollen feierlich sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen. (5Mo 19,10)8Wirke Sühne für dein Volk Israel, das du freigekauft hast, HERR, und lass kein unschuldig vergossenes Blut in der Mitte deines Volkes Israel bleiben! Dann ist das Blut für sie gesühnt.9Du wirst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen können, wenn du tust, was in den Augen des HERRN richtig ist. (5Mo 13,6; 5Mo 21,21)
Ehe mit einer Kriegsgefangenen
10Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie alle in deine Hand gibt, wenn du dabei Gefangene machst11und unter den Gefangenen eine Frau von schöner Gestalt erblickst, wenn du sie ins Herz geschlossen hast und du sie heiraten möchtest,12dann sollst du sie in dein Haus bringen und sie soll sich den Kopf scheren, ihre Nägel kürzen13und die Gefangenenkleidung ablegen. Sie soll in deinem Haus wohnen und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach darfst du mit ihr Verkehr haben, du darfst ihr Mann werden und sie deine Frau.14Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, darfst du sie entlassen und sie darf tun, was sie will. Auf keinen Fall darfst du sie für Silber verkaufen. Auch darfst du sie nicht als Sklavin kennzeichnen. Denn du hast sie dir gefügig gemacht.
Erbrecht des erstgeborenen Sohnes
15Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und wenn beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten stammt,16dann darf er, wenn er sein Erbe unter seine Söhne verteilt, den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln und damit gegen das Recht des wirklichen Erstgeborenen, des Sohnes der ungeliebten Frau, verstoßen.17Vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der Ungeliebten, anerkennen, indem er ihm von allem, was er besitzt, den doppelten Anteil gibt. Ihn hat er zuerst gezeugt, er besitzt das Erstgeborenenrecht.[1]
Konflikt zwischen Eltern und Sohn
18Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört, (5Mo 5,16)19dann sollen Vater und Mutter ihn packen, vor die Ältesten der Stadt und die Torversammlung des Ortes führen (5Mo 19,12)20und zu den Ältesten der Stadt sagen: Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Verschwender und Trinker. (Spr 23,19)21Dann sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz Israel soll davon hören, damit sie sich fürchten. (5Mo 13,6)
Bestattung von Hingerichteten
22Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe steht, wenn er hingerichtet wird und du den Toten an einen Pfahl hängst, (Jos 8,29; Jos 10,26; Mt 27,57; Joh 19,31; Apg 5,30; Apg 10,39; Gal 3,13)23dann soll die Leiche nicht über Nacht am Pfahl hängen bleiben, sondern du sollst ihn noch am gleichen Tag begraben; denn ein Gehenkter ist ein von Gott Verfluchter. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt.