Verhalten gegen die eigenen Leute; Gesetze über Befreiung vom Kriegsdienst
1»Wenn du zum Krieg gegen deine Feinde ausziehst und Rosse und Kriegswagen, ein dir an Zahl überlegenes Heer erblickst, so fürchte dich nicht vor ihnen! Denn der HERR, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten hergeführt hat, ist mit dir.2Und wenn ihr zum Kriege[1] ausrückt, so soll der Priester vortreten und zum Volk so sprechen:3›Höre, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde: euer Herz werde nicht verzagt! Fürchtet euch nicht und seid ohne Angst und erschreckt nicht vor ihnen!4Denn der HERR, euer Gott, ist es, der mit euch zieht, um für euch mit euren Feinden zu kämpfen und euch den Sieg zu verleihen!‹5Hierauf sollen die Obmänner zu dem Kriegsvolk folgendes sagen: ›Ist jemand unter euch, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer das Haus einweihen. (5Mo 1,15)6Ist ferner jemand unter euch, der einen Weinberg angelegt und ihn noch nicht in Nutznießung genommen hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer ihn in Nutznießung nehmen.7Ist ferner jemand da, der sich mit einem Weibe verlobt, sie aber noch nicht geheiratet hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer die Braut heimführen.‹8Dann sollen die Obmänner weiter zu dem Kriegsvolk sagen: ›Ist jemand unter euch, der Angst hat und verzagten Herzens ist? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, damit er seine Volksgenossen nicht ebenso mutlos macht, wie er selbst ist.‹ (5Mo 1,15)9Wenn dann die Obmänner mit ihrer Ansprache an das Kriegsvolk fertig sind, soll man Anführer an die Spitze des Kriegsvolkes stellen.«
Verhalten gegen die Feinde (besonders bei Städtebelagerungen)
10»Wenn du gegen eine Stadt heranziehst, um sie zu belagern, so sollst du sie zu einem friedlichen Abkommen auffordern.11Antwortet sie dir dann in friedfertiger Weise und öffnet sie dir freiwillig die Tore, so soll die ganze Bevölkerung, die sich darin befindet, dir fronpflichtig und dienstbar werden.12Will sie aber auf ein friedliches Abkommen mit dir nicht eingehen, sondern Krieg mit dir führen, so sollst du sie belagern;13und wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, so sollst du alle männlichen Personen in ihr mit der Schärfe des Schwerts niederhauen;14jedoch die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sonst in der Stadt ist, ihre gesamte Beute, sollst du für dich als geraubtes Gut hinnehmen und über das bei deinen Feinden Erbeutete, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat, frei verfügen.15So sollst du es mit allen Städten halten, die in sehr weiter Entfernung von dir liegen und die nicht zu den Städten der hiesigen Völkerschaften gehören.16Dagegen von den Städten der hiesigen Völker, die der HERR, dein Gott, dir zu eigen gibt, darfst du nichts, was Odem hat, am Leben lassen,17sondern mußt den Bann unerbittlich an ihnen vollstrecken, nämlich an den Hethitern und Amoritern, den Kanaanäern und Pherissitern, den Hewitern und Jebusitern, wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat,18damit sie euch nicht zur Nachahmung all ihrer Greuel verleiten, die sie im Dienst ihrer Götter verübt haben, und ihr euch nicht gegen den HERRN, euren Gott, versündigt.19Wenn du eine Stadt lange Zeit belagern mußt, um sie mit Waffengewalt zu erobern, so sollst du die zu ihr gehörenden Bäume nicht verderben, indem du die Axt an sie legst; sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber sollst du nicht umhauen; denn sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß sie durch dich in Belagerungszustand versetzt werden müßten?20Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, die darfst du vernichten und umhauen und magst von ihnen gegen die Stadt, die mit dir im Kriege liegt, Belagerungswerke aufführen, bis sie gefallen ist.«
1Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und Pferde und Wagen und ein Kriegsvolk erblickst, das zahlreicher ist als du, dann sollst du dich nicht vor ihnen fürchten; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist bei dir.2Wenn ihr in den Kampf zieht, soll der Priester vortreten, dem Kriegsvolk eine Ansprache halten (5Mo 1,29; 5Mo 7,17; 5Mo 31,2)3und zu ihnen sagen: Höre, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde. Verliert nicht den Mut! Fürchtet euch nicht, geratet nicht durcheinander und weicht nicht erschreckt zurück, wenn sie angreifen.4Denn der HERR, euer Gott, zieht mit euch, um für euch gegen eure Feinde zu kämpfen und euch zu retten. (Ri 2,18; Ri 6,37; Ri 7,7; Ri 10,12; 1Sam 7,8; 1Sam 14,23)5Dann sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter euch einer, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Er trete weg und kehre zu seinem Haus zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer es einweiht. (5Mo 16,18; 5Mo 28,30; 1Mak 3,55)6Ist unter euch einer, der einen Weinberg angelegt und noch nicht die erste Lese gehalten hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer die erste Lese hält.7Ist unter euch einer, der sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht geheiratet hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer seine Frau heiratet. (5Mo 24,5)8Außerdem sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter euch einer, der sich fürchtet und keinen Mut hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht auch noch seinen Brüdern das Herz zerschmilzt. (Ri 7,3)9Und wenn die Listenführer damit zu Ende sind, dies dem Kriegsvolk zu sagen, sollen sie Truppenführer ernennen und ihnen das Kommando über das Kriegsvolk übertragen.
Krieg gegen Städte
10Wenn du vor eine Stadt ziehst, um sie anzugreifen, dann sollst du ihr zunächst eine friedliche Einigung vorschlagen.11Nimmt sie die friedliche Einigung an und öffnet dir die Tore, dann soll die gesamte Bevölkerung, die du dort vorfindest, zum Frondienst verpflichtet und dir untertan sein.12Lehnt sie eine friedliche Einigung mit dir ab und will sich mit dir im Kampf messen, dann darfst du sie belagern.13Wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sollst du alle männlichen Personen mit scharfem Schwert erschlagen.14Die Frauen aber, die Kinder und Greise, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt befindet, alles, was sich darin plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Was du bei deinen Feinden geplündert hast, darfst du verzehren; denn der HERR, dein Gott, hat es dir geschenkt.15So sollst du mit allen Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.16Aus den Städten dieser Völker jedoch, die der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, darfst du nichts, was Atem hat, am Leben lassen. (5Mo 13,16)17Vielmehr sollst an den Hetitern und Amoritern, Kanaanitern und Perisitern, Hiwitern und Jebusitern den Bann vollziehen, so wie es der HERR, dein Gott, dir zur Pflicht gemacht hat, (5Mo 2,34; 5Mo 3,6; 5Mo 7,1; Jos 11,12)18damit sie euch nicht lehren, entsprechend all den Gräueln zu handeln, die sie zu Ehren ihrer Götter begangen haben, und so zu sündigen gegen den HERRN, euren Gott. (5Mo 18,9)
Schonung des Baumbestandes
19Wenn du eine Stadt längere Zeit hindurch belagerst, um sie anzugreifen und zu erobern, dann sollst du ihrem Baumbestand keinen Schaden zufügen, indem du die Axt daran legst. Du darfst von den Bäumen essen, sie aber nicht fällen mit dem Gedanken, die Bäume auf dem Feld seien der Mensch selbst, sodass sie von dir belagert werden müssten. (Jer 6,6)20Nur den Bäumen, von denen du weißt, dass sie keine Fruchtbäume sind, darfst du Schaden zufügen. Du darfst sie fällen und daraus Belagerungswerk bauen gegen die Stadt, die gegen dich kämpfen will, bis sie schließlich fällt.