1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den HERRN einlösen, das er nach dem Wert eines Menschen abgelegt hat,3so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, (Ri 11,31; 1Sam 1,11)4eine Frau auf dreißig Schekel Silber.5Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.6Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Schekel Silber, ein Mädchen aber auf drei Schekel Silber.7Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.8Ist er aber zu arm, diese Schätzung bei der Auslösung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.9Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.10Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.11Ist aber das Tier unrein, dass man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen12und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.13Will’s aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben. (3Mo 5,16)14Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, dass es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.15Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.16Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbteil dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fünfzig Schekel Silber gelten. (2Sam 24,24)17Gelobt er seinen Acker vom Erlassjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. (3Mo 25,8)18Hat er ihn aber nach dem Erlassjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlassjahr und ihn danach geringer schätzen.19Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.20Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden,21sondern wenn dieser Acker im Erlassjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbteil ist,23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlassjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, dass sie dem HERRN heilig sei.24Aber im Erlassjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbteil gehört.25Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Schekel aber hat zwanzig Gramm.26Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2; 2Mo 13,12; 4Mo 18,15)27Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.28Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4Mo 18,14; Jos 6,18; Hes 44,29)29Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. (Jos 6,17; 1Sam 15,3; 1Sam 15,9)30Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4Mo 18,21; 5Mo 14,22; Neh 13,12)31Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. (2Chr 31,6)33Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll’s auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai. (3Mo 7,38; 3Mo 25,1; 3Mo 26,46)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den HERRN: (4Mo 6,2; 4Mo 30,3; Ri 11,30; 1Sam 1,11; 1Sam 1,27; Spr 20,25; Pred 5,3)3Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums. (2Mo 30,13; 3Mo 27,25)4Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen. (1Sam 1,11)5Wenn [die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist. (4Mo 18,16)7Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.8Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; 2Kor 8,12)9Ist es aber ein Tier, von dem man dem HERRN ein Opfer darbringt, so soll alles, was man von diesem [Tier] dem HERRN gibt, heilig sein. (3Mo 1,2)10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [dem HERRN] heilig sein. (3Mo 27,28; 3Mo 27,33)11Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem HERRN kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen; (5Mo 23,18; Mal 1,14)12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. (3Mo 27,14; 3Mo 27,17)13Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. (3Mo 5,16; 3Mo 22,14; 3Mo 27,15; 3Mo 27,19; 3Mo 27,27; 3Mo 27,31)14Wenn jemand sein Haus als dem HERRN heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. (2Mo 29,1; 2Mo 30,30; 3Mo 27,12; 3Mo 27,22)15Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm. (3Mo 27,13)16Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten. (Apg 4,34; Apg 5,1)17Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten.18Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden. (3Mo 25,15)19Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum. (3Mo 25,25; 3Mo 27,13)20Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden;21sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu. (3Mo 27,28; 4Mo 18,14; Esr 10,8; Hes 44,29)22Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört, (3Mo 25,23)23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den HERRN.24Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte. (3Mo 25,28)25Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen. Ein Schekel macht 20 Gera. (2Mo 30,13; 4Mo 3,47; Hes 45,12)26Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2; 2Mo 13,12; 2Mo 22,29; 4Mo 18,17; 5Mo 15,19)27Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. (2Mo 13,13; 3Mo 27,13; 3Mo 27,15)28Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. (3Mo 27,21; Jos 6,17; Esr 10,8)29Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden. (4Mo 21,2; 1Sam 15,3; 1Sam 15,18; 1Sam 15,23; 1Kön 20,42)30Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN; sie sind dem HERRN heilig. (4Mo 18,21; 2Chr 31,5; 2Chr 31,12; Neh 13,11; Mal 3,8)31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben. (3Mo 27,13)32Und was den ganzen Zehnten von Rindern und Schafen betrifft — von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jeweils das zehnte Tier dem HERRN heilig sein. (1Mo 14,20; 1Mo 28,22; 5Mo 14,22)33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht ausgelöst werden. (3Mo 27,10)34Das sind die Gebote, die der HERR Mose aufgetragen hat an die Kinder Israels, auf dem Berg Sinai. (3Mo 26,46; 5Mo 4,45)
1-2خداوند اين مقررات را توسط موسی به قوم اسرائيل داد: هرگاه شخصی به موجب نذری به خداوند وقف شود، میتواند مبلغ معينی بپردازد و خود را از وقف آزاد سازد.3مردی كه سنش بين بيست تا شصت سال باشد، پنجاه مثقال نقره بپردازد.4زنی كه سنش بين بيست تا شصت سال باشد سی مثقال نقره،5پسران پنج تا بيست ساله، بيست مثقال نقره و دختران پنج تا بيست ساله، ده مثقال نقره بپردازند.6برای پسر يک ماهه تا پنج ساله، پنج مثقال نقره و برای دختر يک ماهه تا پنج ساله، سه مثقال نقره پرداخت شود.7مرد از شصت سال به بالا، پانزده مثقال نقره و زن از شصت سال به بالا، ده مثقال نقره بپردازد.8ولی اگر كسی فقيرتر از آن باشد كه بتواند اين مبلغ را بپردازد، نزد كاهن آورده شود و كاهن مبلغی را تعيين كند كه او قادر به پرداخت آن باشد.9-10اگر كسی حيوانی كه مورد قبول خداوند است نذر كند بايد همان حيوان را تقديم نمايد زيرا اين نذر مقدس است و نمیتوان آن را عوض كرد. نذركننده تصميم خود را دربارهٔ چيزی كه برای خداوند نذر كرده است تغيير ندهد و خوب را با بد يا بد را با خوب عوض نكند. اگر چنين كند، اولی و دومی، هر دو از آن خداوند خواهند بود.11-12ولی اگر حيوانی كه برای خداوند نذر شده آن نوع حيوانی نيست كه برای قربانی مجاز میباشد، صاحبش آن را نزد كاهن بياورد تا قيمتش را تعيين كند و او بايد آن مبلغ را بپردازد.13اگر حيوان از نوعی است كه میتوان آن را به عنوان قربانی تقديم نمود ولی صاحبش میخواهد آن را بازخريد نمايد، در آن صورت علاوه بر قيمتی كه كاهن تعيين میكند، بايد يک پنجم قيمت آن را نيز اضافه بپردازد.14-15اگر كسی خانهٔ خود را وقف خداوند كند ولی بعد بخواهد آن را بازخريد نمايد، كاهن بايد قيمت خانه را تعيين كند و نذركننده، اين مبلغ را به اضافه يک پنجم بپردازد. آنگاه خانه دوباره از آن خودش خواهد بود.16اگر كسی قسمتی از زمين خود را وقف خداوند كند، ارزش آن به تناسب مقدار بذری كه در آن میتوان كاشت تعيين شود. قطعه زمينی كه صد كيلو جو در آن پاشيده شود، پنجاه مثقال نقره ارزش دارد.17اگر شخصی در سال يوبيل مزرعهٔ خود را وقف خداوند كند، در آن صورت قيمت زمين برابر با قيمت محصول پنجاه سالهٔ آن خواهد بود.18ولی اگر بعد از سال يوبيل باشد، آنگاه كاهن قيمت زمين را به تناسب تعداد سالهايی كه به سال يوبيل بعدی باقی مانده است، تعيين خواهد كرد.19اگر آن شخص تصميم بگيرد آن مزرعه را بازخريد نمايد، بايستی علاوه بر قيمتی كه كاهن تعيين مینمايد يک پنجم هم اضافه بپردازد و مزرعه دوباره مال خودش خواهد شد.20ولی اگر مزرعه را بدون اينكه بازخريد نموده باشد، به ديگری بفروشد، ديگر هرگز حق بازخريد آن را نخواهد داشت.21وقتی كه در سال يوبيل آن زمين آزاد شود، به عنوان موقوفه متعلق به خداوند خواهد بود و بايد به كاهنان داده شود.22اگر كسی مزرعهای را كه خريده است، وقف خداوند كند ولی آن مزرعه قسمتی از ملک خانوادگی او نباشد،23كاهن بايد ارزش آن را به تناسب مقدار سالهايی كه تا سال يوبيل مانده، تعيين كند، و او هم بايد همان روز مبلغ تعيين شده را بپردازد. اين مبلغ به خداوند تعلق دارد.24در سال يوبيل مزرعه به صاحب اصلی آن كه از او خريداری شده، باز پس داده شود.25تمام قيمتگذاریها بايد مطابق قيمت تعيين شده باشد.26اولين نوزاد هر حيوانی متعلق به خداوند است، پس كسی نمیتواند آن را برای خداوند نذر كند. اولين نوزاد حيوان حلال گوشت را میتوان به خداوند تقديم كرد.27اما نوزاد حيوان حرام گوشت را كه نمیتوان برای خداوند قربانی كرد، میتوان با پرداخت قيمتی كه كاهن برای آن تعيين میكند به اضافهٔ يک پنجم، بازخريد نمود. اگر صاحبش نخواهد آن را بازخريد كند، كاهن میتواند آن را به شخص ديگری بفروشد.28اما چيزی كه تماماً وقف خداوند شده باشد[1]، چه انسان، چه حيوان و چه مزرعهٔ خانوادگی، هرگز فروخته يا بازخريد نشود چون برای خداوند بسيار مقدس است.29كسی كه در دادگاه به مرگ محكوم شده باشد نمیتواند جان خود را بازخريد نمايد، بلكه بايد حتماً كشته شود.30ده يک محصول زمين، چه از غله و چه از ميوه، از آن خداوند است و مقدس میباشد.31اگر كسی بخواهد اين ميوه يا غله را بازخريد نمايد، بايد يک پنجم به قيمت اصلی آن اضافه كند.32ده يک گله و رمه از آن خداوند است. وقتی حيوانات شمرده میشوند، هر دهمين حيوان متعلق به خداوند است.33صاحب گله نبايد حيوانات را طوری قرار دهد كه حيوانات بد برای خداوند جدا شوند و نبايد جای حيوان خوب را با بد عوض كند. اگر چنين كند، هر دو حيوان متعلق به خداوند خواهند بود و ديگر هرگز حق بازخريد آنها را نخواهد داشت.34اين است دستوراتی كه خداوند در كوه سينا توسط موسی به قوم اسرائيل داد.