1So spricht Gott der HERR: Das Tor am inneren Vorhof im Osten soll an den sechs Werktagen zugeschlossen sein, aber am Sabbattag und am Neumond soll man’s auftun.2Und der Fürst soll von draußen unter die Vorhalle des Tores treten und bei den Pfosten am Tor stehen bleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern, er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und danach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis zum Abend. (Hes 44,3)3Ebenso soll das Volk des Landes an der Tür dieses Tores anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden.4Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN opfern soll am Sabbattag, sollen sechs Lämmer sein, die ohne Fehler sind, und ein Widder ohne Fehler (4Mo 28,9)5und als Speisopfer einen Scheffel zu jedem Widder, als Speisopfer zu den Lämmern aber, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. (Hes 45,24)6Am Neumond aber soll er einen jungen Stier opfern, der ohne Fehler ist, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Fehler,7und als Speisopfer je einen Scheffel zum Stier und je einen Scheffel zum Widder, aber zu den Lämmern so viel, wie er geben kann, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.8Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores hineingehen und auf demselben Weg wieder hinausgehen.9Aber wenn das Volk des Landes vor den HERRN kommt an den Feiertagen, dann sollen die, die zum Tor im Norden hineingehen, um anzubeten, durch das Tor im Süden wieder hinausgehen, und die, die zum Tor im Süden hineingehen, sollen durch das Tor im Norden wieder hinausgehen und sollen nicht wieder durch das Tor hinausgehen, durch das sie hineingegangen sind, sondern sollen durch das Tor gegenüber hinausgehen.10Der Fürst aber soll mit ihnen sein, wenn sie hinein- und wenn sie hinausgehen.11Und an den Festen und Feiertagen soll man als Speisopfer zu je einem Stier einen Scheffel und zu je einem Widder einen Scheffel opfern und zu den Lämmern, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.12Wenn aber der Fürst ein Brandopfer oder Dankopfer als freiwillige Gabe dem HERRN darbringen will, so soll man ihm das Tor im Osten auftun, damit er sein Brandopfer und Dankopfer opfern kann, wie er es sonst am Sabbat zu opfern pflegt. Und wenn er wieder hinausgeht, soll man das Tor hinter ihm zuschließen.13Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, nämlich ein einjähriges Lamm ohne Fehler; das soll er alle Morgen opfern. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Und er soll alle Morgen den sechsten Teil eines Scheffels als Speisopfer dazu darbringen und den dritten Teil einer Kanne Öl, um das Feinmehl zu besprengen, als ein Speisopfer für den HERRN. Das soll eine ewige Ordnung sein über das tägliche Opfer.15Und so sollen sie das Lamm mit dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen opfern als tägliches Brandopfer.
Das Erbland des Fürsten
16So spricht Gott der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt von seinem Erbe, soll es seinen Söhnen verbleiben, und sie sollen es als ihr Erbe besitzen.17Wenn er aber einem seiner Großen von seinem Erbteil etwas schenkt, so sollen sie es besitzen bis zum Jahr der Freilassung, und dann soll es an den Fürsten wieder zurückfallen; nur der Anteil seiner Söhne soll diesen verbleiben. (3Mo 25,10; Jer 34,8)18Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, um sie dadurch aus ihrem Eigentum zu verdrängen, sondern er soll sein Eigentum auf seine Söhne vererben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Eigentum vertrieben wird. (Hes 45,8)
Die Opferküchen
19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern im Norden, die den Priestern gehörten, und siehe, dort war ein Raum in der Ecke im Westen.20Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen müssen und so das Volk mit dem Heiligen in Berührung bringen.21Danach führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich in die vier Ecken des Vorhofs gehen. Und siehe, da war in jeder Ecke des Vorhofs wieder ein Vorhof.22In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine Vorhöfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier von gleichem Maß.23Und es ging eine Mauer um jeden der vier Vorhöfe herum; da waren Herde ringsherum unten an den Mauern.24Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, in denen die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volks kochen sollen.
Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten
1So spricht GOTT, der Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattag und am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden. (Ps 81,4; Jes 66,23; Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,6)2Und der Fürst soll dann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Friedensopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis zum Abend. (2Mo 34,8; 2Sam 12,20; 2Chr 23,13; Hes 44,3; Hes 46,12)3Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. (Neh 8,6; Neh 9,3; Ps 96,8; Lk 1,10; Joh 4,20)4Und dies ist das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN am Sabbattag darbringen soll: sechs makellose Lämmer und einen makellosen Widder. (Hes 45,17; Hes 45,22; Hes 45,25)5Und als Speisopfer ein Epha [Feinmehl] zu jedem Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 14,21; 5Mo 16,17; Hes 45,24; Hes 46,7; Hes 46,11)6Und am Tag des Neumonds soll er einen jungen, makellosen Stier und sechs Lämmer und einen Widder geben, die makellos sein sollen. (4Mo 28,11)7Und zu jedem Stier soll er ein Epha [Feinmehl] und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und je ein Hin Öl auf ein Epha. (Hes 45,11; Hes 45,24)8Und wenn der Fürst hineingeht, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Weg wieder hinausgehen. (Hes 44,1; Hes 46,2)9Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen[1] vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. (2Mo 23,14; 5Mo 16,16)10Und der Fürst soll in ihrer Mitte hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie [zusammen] hinausgehen. (Ps 42,5; Joh 10,4; Hebr 2,11)11Und an den Festen und an den hohen Feiertagen soll das Speisopfer in einem Epha [Feinmehl] zu jedem Stier bestehen und einem Epha zu jedem Widder, zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und in einem Hin Öl zu jedem Epha. (3Mo 23,1; 4Mo 15,1; 4Mo 18,1; 4Mo 29,1; 5Mo 16,1; Hes 46,5; Hes 46,9)12Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer darbringen will, so soll man ihm das Tor auftun, das gegen Osten sieht, und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. (Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,1; Hes 46,8)13Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges makelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3; Dan 8,11)14Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha [Feinmehl] geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Feinmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Ordnungen! (2Mo 29,38; Ps 92,3; Jes 50,4)15So sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl jeden Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. (Hes 46,13)16So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz. (Röm 8,15; Gal 4,7)17Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Jahr der Freilassung gehören und dann wieder an den Fürsten zurückfallen. Es ist ja sein Besitztum. Seinen Söhnen soll es verbleiben. (3Mo 25,10)18Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie mit Gewalt von ihrem Besitz verstoßen würde. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Besitz verdrängt werde. (Hes 34,20; Hes 45,8; Mi 2,1)19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, die den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, dort war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. (Hes 40,44; Hes 42,9)20Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden. (1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 42,13; Hes 44,19; Hes 46,24)21Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war noch ein [kleiner] Hof. (Hes 41,1; Hes 42,1; Hes 43,1; Hes 44,1; Hes 47,1)22In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, 40 Ellen lang und 30 Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten ein und dasselbe Maß.23Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter der [Mauer]reihe hatte man ringsum Kochherde aufgestellt. (Hes 40,5)24Da sagte er zu mir: Das ist die Kochstätte, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11; Hes 44,14; Hes 46,20)
Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen
1So spricht der Herr, HERR: Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten weist, soll die sechs Werktage ⟨hindurch⟩ geschlossen sein; aber am Sabbattag soll es geöffnet werden, und am Tag des Neumondes soll es geöffnet werden. (Jes 66,23; Hes 44,1)2Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen her hineingehen und an den Pfosten des Tores stehen bleiben; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Heilsopfer[1] darbringen, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten[2] und hinausgehen; das Tor soll aber bis zum Abend nicht geschlossen werden. (2Chr 23,13; Hes 44,3)3Und das Volk des Landes soll vor dem HERRN anbeten[3] am Eingang dieses Tores, an den Sabbaten und an den Neumonden. – (Ps 96,8)4Und das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringt, soll am Sabbattag sechs fehlerlose Lämmer und einen fehlerlosen Widder ⟨betragen⟩. (4Mo 28,10; Hes 45,17)5Und das Speisopfer: ein Efa für den Widder; für die Lämmer aber ⟨beträgt⟩ das Speisopfer eine Gabe seiner Hand[4]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)6Und am Tag des Neumondes ⟨soll das Brandopfer⟩ einen fehlerlosen Jungstier ⟨betragen⟩ und sechs Lämmer und einen Widder; ohne Fehler sollen sie sein. (4Mo 28,11)7Und ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder soll er als Speisopfer opfern; und für die Lämmer: so viel seine Hand aufbringen kann; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)8Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores[5] hineingehen; und auf demselben Weg soll er hinausgehen. (Hes 44,3)9Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor den HERRN kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus[6] soll er hinausgehen. (2Mo 23,14; Hes 36,38; Hes 44,24)10Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, soll ⟨auch⟩ er hinausgehen[7]. –11Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer ein Efa für den Stier betragen und ein Efa für den Widder; und für die Lämmer: eine Gabe seiner Hand[8]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)12Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer[9], als freiwillige Gabe für den HERRN, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer[10] darbringen, ebenso wie er ⟨es⟩ am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. – (Hes 44,1)13Und du sollst täglich ein einjähriges fehlerloses Lamm dem HERRN als Brandopfer zubereiten, Morgen für Morgen sollst du es zubereiten. (2Mo 29,38)14Und ein Speisopfer sollst du dazu zubereiten, Morgen für Morgen: ein sechstel Efa und Öl, ein drittel Hin, um den Weizengrieß zu befeuchten, ein Speisopfer für den HERRN – ewige Ordnungen⟨, die⟩ beständig ⟨gelten sollen⟩.15Und man soll das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein regelmäßiges Brandopfer darbringen. (2Mo 29,38)16So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk aus seinem Erbbesitz gibt, so gehört es[11] seinen Söhnen, es ist ihr Grundeigentum als Erbbesitz.17Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz[12] ⟨für immer⟩ gehören. (3Mo 25,10)18Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, sodass er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt; von seinem ⟨eigenen⟩ Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz. (1Kön 21,3; Hes 45,8)19Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seite[13] des Tores war, zu den heiligen Priesterzellen[14], die nach Norden gerichtet sind, und siehe, dort war ein Ort am äußersten Ende nach Westen zu. (Hes 42,9)20Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss ⟨und dabei⟩ das Volk heilig macht. (2Mo 29,31; 3Mo 2,1; 1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 44,19)21Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war je ein Hof. (Hes 40,17)22In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine[15] Höfe, vierzig ⟨Ellen⟩ lang und dreißig breit. Ein ⟨und dasselbe⟩ Maß hatten alle vier[16].23Und in ihnen war eine Steinlage ringsherum bei allen vieren; und Kochstellen waren unten an den Steinlagen angebracht ringsum.24Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen[17], wo die, die den Dienst am Haus versehen, das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11)
Hesekiel 46
Menge Bibel
Vorschriften für die Sabbat- und Neumondfeier
1So hat Gott der HERR gesprochen: »Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.2Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten[1] des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;3und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –4Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;5dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.6Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;7dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.«
Vorschriften über das Aus- und Eingehen des Fürsten und des Volkes in den Tempelbezirk
8»Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.9Wenn dagegen das Volk des Landes (V.3) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;10der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.«
Vereinzelte Opfervorschriften
11»An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –12Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –13Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,14und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung[2] des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.15So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«
Nachträgliche Verordnung über den Grundbesitz des Fürsten
16So hat Gott der HERR gesprochen: »Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.17Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr[3] gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.18Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.«
Die Opferküchen der Priester und des Volkes im Tempelbezirk
19Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.20Da sagte er zu mir: »Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müßten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.«21Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.22In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte[4] Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;23und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.24Da sagte er zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.« (Hes 44,10)
1So spricht GOTT, der Herr: Das Osttor des inneren Vorhofs soll an den sechs Werktagen geschlossen bleiben, nur am Sabbat soll es geöffnet werden und am Neumondtag soll es geöffnet werden.2Der Fürst soll von außen her durch die Vorhalle den Torbau betreten und sich an den Torpfosten stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen, er aber soll sich an der Schwelle des Tors niederwerfen und wieder hinausgehen. Das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden. (Hes 44,3)3Die Bürger des Landes sollen sich an den Sabbat-Tagen und an den Neumond-Tagen am Eingang dieses Tors ebenfalls vor dem HERRN niederwerfen.4Das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringen lässt, soll am Sabbat-Tag aus sechs fehlerlosen Lämmern und aus einem fehlerlosen Widder bestehen. (4Mo 28,9)5Zu dem Widder gehört ein Speiseopfer von einem Efa Mehl, zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.6Am Neumond-Tag sollen es ein junger fehlerloser Stier aus der Rinderherde, sechs Lämmer und ein Widder sein, die ohne Fehler sind.7Zu dem Stier und zu dem Widder soll er je ein Efa Mehl als Speiseopfer besorgen, außerdem zu den Lämmern so viel, wie er gerade zur Verfügung hat, und dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.8Wenn der Fürst den Torbau betritt, soll er ihn durch die Vorhalle betreten und auf dem gleichen Weg muss er wieder hinausgehen.9Wenn aber das Volk des Landes an den Festen vor den HERRN tritt, dann soll der, der durch das Nordtor gekommen ist, um sich niederzuwerfen, durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor gekommen ist, soll durch das Nordtor hinausgehen. Niemand soll durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist, sondern jeder soll durch das gegenüberliegende Tor hinausgehen. (2Mo 23,14)10Der Fürst soll mitten unter ihnen sein; wenn sie hineingehen, soll auch er hineingehen, und wenn sie hinausgehen, soll auch er hinausgehen.11An den Festtagen und an den Feiertagen gehört zu dem Stier und zu dem Widder das Speiseopfer von je einem Efa Mehl und zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.12Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder ein freiwilliges Heilsopfer darbringen lassen will, soll man für ihn das Osttor öffnen. Dann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer genauso darbringen, wie er es am Sabbat darbringen lässt. Daraufhin soll er hinausgehen, und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.13Täglich sollst du dem HERRN ein einjähriges Lamm, das ohne Fehler ist, als Brandopfer darbringen, Morgen für Morgen sollst du es tun. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Dazu sollst du als Speiseopfer jeden Morgen ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel Hin Öl herrichten, um das Mehl zu besprengen. Das soll ein Speiseopfer für den HERRN sein. Eine ewige Satzung sei dies immerdar.15Bringt also jeden Morgen das Lamm, das Speiseopfer und das Öl als das tägliche Brandopfer dar!
Besitz des Fürsten
16So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas von seinem Erbbesitz schenkt, gehört es seinen Söhnen; es ist ihr Eigentum und sie können es weitervererben.[1]17Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur seine Söhne dürfen behalten, was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat.18Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen. Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will, muss er es von seinem Eigentum nehmen, damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden.
Opferküchen des Tempels
19Dann brachte er mich durch den Eingang auf der Torseite zu den heiligen Priesterräumen im Norden und siehe, da war ein Ort am äußersten Ende im Westen.[2]20Und er sagte zu mir: Das ist der Ort, an dem die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und wo sie das Speiseopfer backen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinausbringen müssen und dadurch das Volk heiligen.21Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und er ließ mich hinübergehen zu den vier Ecken des Vorhofs. Und siehe, an jeder Ecke des Vorhofs war noch ein Hof.22An allen vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Dasselbe Maß für die vier.23Und rings um sie lief eine Steinmauer, rings um alle vier, und unten an den Steinmauern waren ringsum Kochstellen angelegt.24Da sagte er zu mir: Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volkes kochen.
Hesekiel 46
King James Version
1Thus saith the Lord GOD; The gate of the inner court that looketh toward the east shall be shut the six working days; but on the sabbath it shall be opened, and in the day of the new moon it shall be opened.2And the prince shall enter by the way of the porch of that gate without, and shall stand by the post of the gate, and the priests shall prepare his burnt offering and his peace offerings, and he shall worship at the threshold of the gate: then he shall go forth; but the gate shall not be shut until the evening.3Likewise the people of the land shall worship at the door of this gate before the LORD in the sabbaths and in the new moons.4And the burnt offering that the prince shall offer unto the LORD in the sabbath day shall be six lambs without blemish, and a ram without blemish.5And the meat offering shall be an ephah for a ram, and the meat offering for the lambs as he shall be able to give, and an hin of oil to an ephah.6And in the day of the new moon it shall be a young bullock without blemish, and six lambs, and a ram: they shall be without blemish.7And he shall prepare a meat offering, an ephah for a bullock, and an ephah for a ram, and for the lambs according as his hand shall attain unto, and an hin of oil to an ephah.8And when the prince shall enter, he shall go in by the way of the porch of that gate, and he shall go forth by the way thereof.9But when the people of the land shall come before the LORD in the solemn feasts, he that entereth in by the way of the north gate to worship shall go out by the way of the south gate; and he that entereth by the way of the south gate shall go forth by the way of the north gate: he shall not return by the way of the gate whereby he came in, but shall go forth over against it.10And the prince in the midst of them, when they go in, shall go in; and when they go forth, shall go forth.11And in the feasts and in the solemnities the meat offering shall be an ephah to a bullock, and an ephah to a ram, and to the lambs as he is able to give, and an hin of oil to an ephah.12Now when the prince shall prepare a voluntary burnt offering or peace offerings voluntarily unto the LORD, one shall then open him the gate that looketh toward the east, and he shall prepare his burnt offering and his peace offerings, as he did on the sabbath day: then he shall go forth; and after his going forth one shall shut the gate.13Thou shalt daily prepare a burnt offering unto the LORD of a lamb of the first year without blemish: thou shalt prepare it every morning.14And thou shalt prepare a meat offering for it every morning, the sixth part of an ephah, and the third part of an hin of oil, to temper with the fine flour; a meat offering continually by a perpetual ordinance unto the LORD.15Thus shall they prepare the lamb, and the meat offering, and the oil, every morning for a continual burnt offering.16Thus saith the Lord GOD; If the prince give a gift unto any of his sons, the inheritance thereof shall be his sons' it shall be their possession by inheritance.17But if he give a gift of his inheritance to one of his servants, then it shall be his to the year of liberty; after it shall return to the prince: but his inheritance shall be his sons'for them.18Moreover the prince shall not take of the people' inheritance by oppression, to thrust them out of their possession; but he shall give his sons inheritance out of his own possession: that my people be not scattered every man from his possession.19After he brought me through the entry, which was at the side of the gate, into the holy chambers of the priests, which looked toward the north: and, behold, there was a place on the two sides westward.20Then said he unto me, This is the place where the priests shall boil the trespass offering and the sin offering, where they shall bake the meat offering; that they bear them not out into the utter court, to sanctify the people.21Then he brought me forth into the utter court, and caused me to pass by the four corners of the court; and, behold, in every corner of the court there was a court.22In the four corners of the court there were courts joined of forty cubits long and thirty broad: these four corners were of one measure.23And there was a row of building round about in them, round about them four, and it was made with boiling places under the rows round about.24Then said he unto me, These are the places of them that boil, where the ministers of the house shall boil the sacrifice of the people.