1Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.
20Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Gebote der Gottesfurcht
27Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)
2.Mose 22
Menge Bibel
1Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord[1] anzusehen;2wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord[2] für ihn als vorliegend angenommen werden. Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.3Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;4Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –5Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«
Veruntreuung, Verlust oder Beschädigung anvertrauten Gutes
6»Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.7Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! – (2Mo 21,6)8Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. – (2Mo 21,6)9Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut[3] übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,10so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.11Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.12Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –13Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich[4] Ersatz leisten;14war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«
Mannigfache Vorschriften betreffend Gott, Sittlichkeit und Nächstenliebe
15»Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.16Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –18Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –19Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.20Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –21Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.22Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –24Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –25Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;26denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –27Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –28Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.29Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –30Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«
2.Mose 22
Schlachter 2000
von Genfer Bibelgesellschaft1Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; (Hi 24,16)2ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. (2Mo 21,37; Jes 40,2; Jer 16,18; Offb 18,6)4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. (2Mo 21,34)5Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. (2Sam 14,30)6Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. (Spr 6,30)7Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. (2Mo 22,10)8Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. (4Mo 5,6; 1Kön 8,31; Mt 18,15)9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht,10so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. (Hebr 6,16)11Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;12wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. (1Mo 31,39)13Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; (5Mo 15,2; Neh 5,4; Ps 37,21)14ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.
Sittengesetze
15Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. (5Mo 22,28)16Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 5Mo 10,19)21Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, (5Mo 15,9; Ps 146,9)23und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! (Ps 18,27; Kla 5,3)24Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,35; Spr 28,8)25Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; (5Mo 24,10)26denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,23; Ps 34,7; Lk 6,36)
Gebote der Gottesfurcht
27Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (3Mo 24,15; Apg 23,2; 1Petr 2,17; Jud 1,8)28Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![1] (2Mo 13,2; 2Mo 13,11; 2Mo 23,19; 4Mo 18,30; 4Mo 18,32)29Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen. (3Mo 11,44; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Apg 10,14; 1Petr 1,15)
2.Mose 22
King James Version
1If a man shall steal an ox, or a sheep, and kill it, or sell it; he shall restore five oxen for an ox, and four sheep for a sheep.2If a thief be found breaking up, and be smitten that he die, there shall no blood be shed for him.3If the sun be risen upon him, there shall be blood shed for him; for he should make full restitution; if he have nothing, then he shall be sold for his theft.4If the theft be certainly found in his hand alive, whether it be ox, or ass, or sheep; he shall restore double.5If a man shall cause a field or vineyard to be eaten, and shall put in his beast, and shall feed in another man' field; of the best of his own field, and of the best of his own vineyard, shall he make restitution.6If fire break out, and catch in thorns, so that the stacks of corn, or the standing corn, or the field, be consumed therewith ; he that kindled the fire shall surely make restitution.7If a man shall deliver unto his neighbour money or stuff to keep, and it be stolen out of the man' house; if the thief be found, let him pay double.8If the thief be not found, then the master of the house shall be brought unto the judges, to see whether he have put his hand unto his neighbour's goods.9For all manner of trespass, whether it be for ox, for ass, for sheep, for raiment, or for any manner of lost thing, which another challengeth to be his, the cause of both parties shall come before the judges; and whom the judges shall condemn, he shall pay double unto his neighbour.10If a man deliver unto his neighbour an ass, or an ox, or a sheep, or any beast, to keep; and it die, or be hurt, or driven away, no man seeing it :11Then shall an oath of the LORD be between them both, that he hath not put his hand unto his neighbour's goods; and the owner of it shall accept thereof , and he shall not make it good.12And if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.13If it be torn in pieces, then let him bring it for witness, and he shall not make good that which was torn.14And if a man borrow ought of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof being not with it, he shall surely make it good.15But if the owner thereof be with it, he shall not make it good: if it be an hired thing , it came for his hire.16And if a man entice a maid that is not betrothed, and lie with her, he shall surely endow her to be his wife.17If her father utterly refuse to give her unto him, he shall pay money according to the dowry of virgins.18Thou shalt not suffer a witch to live.19Whosoever lieth with a beast shall surely be put to death.20He that sacrificeth unto any god, save unto the LORD only, he shall be utterly destroyed.21Thou shalt neither vex a stranger, nor oppress him: for ye were strangers in the land of Egypt.22Ye shall not afflict any widow, or fatherless child.23If thou afflict them in any wise, and they cry at all unto me, I will surely hear their cry;24And my wrath shall wax hot, and I will kill you with the sword; and your wives shall be widows, and your children fatherless.25If thou lend money to any of my people that is poor by thee, thou shalt not be to him as an usurer, neither shalt thou lay upon him usury.26If thou at all take thy neighbour's raiment to pledge, thou shalt deliver it unto him by that the sun goeth down:27For that is his covering only, it is his raiment for his skin: wherein shall he sleep? and it shall come to pass, when he crieth unto me, that I will hear; for I am gracious.28Thou shalt not revile the gods, nor curse the ruler of thy people.29Thou shalt not delay to offer the first of thy ripe fruits, and of thy liquors: the firstborn of thy sons shalt thou give unto me.30Likewise shalt thou do with thine oxen, and with thy sheep: seven days it shall be with his dam; on the eighth day thou shalt give it me.31And ye shall be holy men unto me: neither shall ye eat any flesh that is torn of beasts in the field; ye shall cast it to the dogs.