1Wenn du deines Bruders Rind oder Schaf irregehen siehst, so sollst du dich ihrer annehmen und sie wieder zu deinem Bruder führen. (2Mo 23,4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir wohnt und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, dass sie bei dir bleiben, bis sie dein Bruder sucht, und sollst sie ihm dann wiedergeben.3So sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du darfst dich dem nicht entziehen.4Wenn du deines Bruders Esel oder Rind unterwegs fallen siehst, so sollst du dich ihrer annehmen und ihnen aufhelfen.5Eine Frau soll nicht Männersachen tragen und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn wer das tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.6Wenn du unterwegs ein Vogelnest findest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,7sondern du darfst die Jungen nehmen, aber die Mutter sollst du fliegen lassen, auf dass dir’s wohlgehe und du lange lebest.8Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit Zweierlei bepflanzen, damit dem Heiligtum nicht das Ganze verfalle: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs. (3Mo 19,19)10Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Rind und einem Esel.11Du sollst nicht anziehen ein Kleid, das aus Wolle und Leinen zugleich gemacht ist.12Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst. (4Mo 15,38)
Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten
13Wenn jemand eine Frau heiratet, zu ihr eingeht und ihrer überdrüssig wird14und legt ihr etwas Schändliches zur Last und bringt ein böses Gerücht über sie auf und spricht: Diese Frau hab ich geheiratet, und als ich zu ihr ging, fand ich sie nicht als Jungfrau,15so sollen Vater und Mutter der jungen Frau die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit nehmen und vor die Ältesten der Stadt im Tor bringen.16Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben; nun ist er ihrer überdrüssig geworden17und legt ihr Schändliches zur Last und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau gefunden. Hier aber sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter. Und sie sollen die Decke vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten der Stadt sollen den Mann nehmen und züchtigen19und ihm eine Buße von hundert Silberstücken auferlegen und sie ihrem Vater geben, weil der Mann über eine Jungfrau in Israel ein böses Gerücht aufgebracht hat. Und er soll sie als Frau behalten und darf sie sein Leben lang nicht entlassen. (5Mo 29,1)20Ist’s aber die Wahrheit, dass sie nicht mehr Jungfrau war,21so soll man sie heraus vor die Tür des Hauses ihres Vaters führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Hurerei getrieben hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun. (1Mo 34,7)22Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er bei einer Frau schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, bei der er geschlafen hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun. (3Mo 20,10; 2Sam 11,4)23Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und schläft bei ihr,24so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.25Wenn aber jemand ein verlobtes Mädchen auf freiem Felde trifft und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,26aber dem Mädchen sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde getan, die des Todes wert ist; sondern dies ist so, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten erhöbe und ihn totschlüge.27Denn er fand sie auf freiem Felde, und das verlobte Mädchen schrie, und niemand war da, der ihr half.28Wenn jemand eine Jungfrau trifft, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr und wird dabei betroffen, (2Mo 22,15)29so soll der, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberstücke geben und soll sie zur Frau haben, weil er ihr Gewalt angetan hat; er darf sie nicht entlassen sein Leben lang.
5.Mose 22
Menge Bibel
Einige Liebespflichten in Notlagen des Nächsten; Rückgabe von Fundgegenständen
1»Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.2Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.3Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –4Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
Verschiedene Vorschriften, besonders bezüglich Vermeidung von Naturwidrigkeiten
5»Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –6Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;7laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –9Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. – (3Mo 19,19)10Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –11Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –12An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.« (4.Mose 15,37-38)
Wie eine von ihrem Mann des Verlusts der Jungfräulichkeit vor der Ehe beschuldigte Frau zu behandeln sei
13»Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird14und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,15so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;16dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden17und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.18Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;19auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.20Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,21so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
Vorschriften gegen Ehebruch, Schändung eines verlobten Mädchens und Vergewaltigung einer unverlobten Jungfrau
22»Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen! (3Mo 20,10)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,24so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;26dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.27Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –28Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt[1],29so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –
1Seht nicht untätig zu, wenn sich ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege eines Israeliten verirrt! Bringt das Tier auf jeden Fall zurück!2Wohnt der Besitzer weit weg von euch oder kennt ihr ihn nicht, dann nehmt das Tier mit nach Hause und versorgt es, bis man nach ihm fragt. Dann gebt es zurück.3Das Gleiche gilt, wenn ihr einen entlaufenen Esel findet oder einen Mantel, den jemand hat liegen lassen. Immer wenn ihr jemandem helfen könnt, etwas Verlorenes zurückzubekommen, dann tut es! Verweigert niemandem eure Hilfe!4Wenn ihr seht, dass der Esel oder das Rind eines anderen Israeliten auf der Straße gestürzt ist, dann geht nicht vorbei, sondern helft, das Tier wieder auf die Beine zu bringen!
Bewahrt die natürliche Ordnung!
5Eine Frau soll keine Männerkleidung tragen und ein Mann keine Frauenkleidung. Wer so etwas tut, den verabscheut der HERR, euer Gott.6Wenn ihr unterwegs in einem Baum oder am Boden ein Nest entdeckt, in dem ein Vogel brütet oder seine Jungen füttert, dann fangt ihn nicht!7Nur die Jungen dürft ihr euch nehmen. Die Mutter lasst frei! Haltet euch daran, dann wird es euch gut gehen, und ihr werdet lange leben.8Wenn ihr ein neues Haus baut, dann sichert das Flachdach mit einem Geländer! Sonst seid ihr schuld, wenn jemand abstürzt und ums Leben kommt.9Wenn ihr einen Weinberg anlegt, dann pflanzt dort außer den Weinstöcken nichts anderes an! Sonst müsst ihr alles im Heiligtum abliefern, was ihr an Trauben und anderen Früchten erntet.10Spannt nicht Rind und Esel zusammen vor den Pflug!11Tragt keine Kleidung aus Mischgewebe, in der Wolle und Leinen zusammengewebt sind!12Näht Quasten an die vier Enden eurer Obergewänder!
Schutz vor Verleumdung und Vergewaltigung
13Es kann geschehen, dass ein verheirateter Mann schon nach kurzer Zeit nichts mehr von seiner Frau wissen will.14Er bringt sie in Verruf und behauptet: »Als ich mit meiner Braut geschlafen habe, stellte sich heraus, dass sie keine Jungfrau mehr war!«15Dann sollen die Eltern der Frau zu den führenden Männern gehen, die am Stadttor Gericht halten, und ihnen das Bettlaken aus der Hochzeitsnacht[1] zeigen.16Der Vater soll erklären: »Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben. Aber jetzt liebt er sie nicht mehr.17Deshalb verleumdet er sie und behauptet, sie habe schon vorher mit jemandem geschlafen. Aber die Blutflecken auf diesem Tuch beweisen, dass sie noch Jungfrau war.« Die Eltern sollen das Laken vor den führenden Männern der Stadt ausbreiten.18Dann soll der Mann dafür ausgepeitscht werden,19dass er eine junge israelitische Frau verleumdet hat. Außerdem hat er 100 Silberstücke an seinen Schwiegervater zu zahlen. Er muss seine Frau behalten und darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen.20Hat er aber die Wahrheit gesagt und hat man keinen Beweis erbringen können, dass die Frau noch Jungfrau war,21dann soll man sie vor die Tür ihres Elternhauses führen, und die Männer der Stadt sollen sie dort steinigen. Sie muss sterben, weil sie sich im Haus ihrer Eltern wie eine Hure verhalten hat. Das ist eine Schande für ganz Israel. Ihr müsst alles Böse aus eurem Volk beseitigen!22Wenn ein Mann mit der Frau eines anderen schläft und man ertappt sie, dann müssen beide sterben. Duldet keine solche Schandtat in eurem Volk!23Trifft ein Mann in der Stadt eine junge Frau, die mit einem anderen verlobt ist, und er schläft mit ihr,24dann sollt ihr die zwei aus der Stadt bringen und steinigen. Beide müssen sterben: die junge Frau, weil sie nicht um Hilfe gerufen hat, obwohl sie in der Stadt war, und der Mann, weil er sich an der Braut eines anderen vergriffen hat. Ihr müsst das Böse aus eurem Volk beseitigen!25Wenn aber ein Mann draußen auf dem Feld ein verlobtes Mädchen vergewaltigt, soll nur er getötet werden.26Der jungen Frau soll nichts geschehen, denn sie hat nichts getan, was den Tod verdient! Sie ist wie von einem Mörder überfallen worden.27Obwohl sie geschrien hat, konnte es niemand dort draußen hören und ihr helfen.28Wenn herauskommt, dass sich ein Mann an einer jungen Frau vergangen hat, die noch nicht verlobt ist,29dann muss er ihrem Vater 50 Silberstücke zahlen und sie heiraten. Er darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen, weil er sie gezwungen hat, mit ihm zu schlafen.
1Nicht darfst du zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaf umherirrt und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2Mo 23,4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ⟨wohnt⟩ oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück!3Und ebenso sollst du es mit seinem Esel machen, ebenso sollst du es mit seinem Gewand machen, und ebenso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders machen, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.4Du darfst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und dich ihnen entziehen; du sollst ⟨sie⟩ unbedingt mit ihm aufrichten.
Verschiedene Vorschriften
5Männerzeug darf nicht auf einer Frau sein, und ein Mann darf nicht das Gewand einer Frau anziehen. Denn jeder, der dieses tut, ist ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott. (5Mo 18,12)6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg[1] findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen.7Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du deine Tage verlängerst. (3Mo 22,28; 5Mo 4,40)8Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand von ihm herabfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei ⟨Samen⟩ besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)10Du sollst nicht mit einem Rind und einem Esel zusammen pflügen. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)11Du sollst nicht Gewebe von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich kleidest. (4Mo 15,38; Mt 23,5; Lk 8,44)
Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung
13Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie[2]14und legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[3], und bringt sie in schlechten Ruf[4] und sagt: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe ⟨die Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden!,15dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt ins Tor hinausbringen.16Dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie.17Und siehe, er legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[5], indem er sagt: Ich habe an deiner Tochter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht gefunden! Dies ⟨hier⟩ sind nun die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.19Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert ⟨Schekel⟩ Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat[6]. Und sie soll ⟨weiterhin⟩ seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. – (Mt 19,6)20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,21dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (1Mo 34,7; 1Mo 38,24; 3Mo 20,2; 5Mo 17,7)22Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann[7] gehört, dann sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen. (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,24dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben; das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er der Frau seines Nächsten Gewalt angetan hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. – (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde ⟨begangen zum⟩ Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt. (1Joh 5,16)27Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber es hatte keinen Retter.28Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden ⟨dabei⟩ angetroffen,29dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig ⟨Schekel⟩ Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage. (2Mo 22,15; Mt 19,6)