1Wenn eine Streitsache zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man sie richtet, so soll man den, der im Recht ist, gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen. (2Mo 23,7)2Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat, soll ihn der Richter hinlegen lassen, und man soll ihm vor dem Richter eine Anzahl Schläge geben nach dem Maß seiner Schuld.3Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man nicht weiterschlagen, damit, wenn man mehr Schläge gibt, er nicht zu viel geschlagen werde und dein Bruder entehrt werde in deinen Augen. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5Wenn Brüder beieinanderwohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. (1Mo 38,8; Rut 4,5; Mt 22,24)6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, dass dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel.7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, hingehen ins Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht ehelichen.8Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er aber darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen –,9so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm den Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Gesicht speien und soll antworten und sprechen: So soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!10Und sein Name soll in Israel heißen »des Barfüßers Haus«.11Wenn zwei Männer gegeneinander handgreiflich werden und des einen Frau läuft hinzu, um ihren Mann zu erretten von der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen.13Du sollst nicht zweierlei Gewicht, groß und klein, in deinem Beutel haben, (3Mo 19,35; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,11)14und in deinem Hause soll nicht zweierlei Maß, groß und klein, sein.15Du sollst ein volles und rechtes Gewicht und ein volles und rechtes Maß haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.16Denn wer das tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, ein jeder, der übel tut.
Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden
17Denke daran, was dir Amalek tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt: (2Mo 17,8)18wie sie dich unterwegs angriffen und deine Nachzügler erschlugen, alle die Schwachen, die hinter dir zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und dass sie Gott nicht fürchteten.19Wenn nun der HERR, dein Gott, dich vor allen deinen Feinden ringsumher zur Ruhe bringt im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, es einzunehmen, so sollst du die Erinnerung an Amalek austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht! (1Sam 15,2)
5.Mose 25
King James Version
1If there be a controversy between men, and they come unto judgment, that the judges may judge them; then they shall justify the righteous, and condemn the wicked.2And it shall be, if the wicked man be worthy to be beaten, that the judge shall cause him to lie down, and to be beaten before his face, according to his fault, by a certain number.3Forty stripes he may give him, and not exceed: lest, if he should exceed, and beat him above these with many stripes, then thy brother should seem vile unto thee.4Thou shalt not muzzle the ox when he treadeth out the corn .5If brethren dwell together, and one of them die, and have no child, the wife of the dead shall not marry without unto a stranger: her husband' brother shall go in unto her, and take her to him to wife, and perform the duty of an husband' brother unto her.6And it shall be, that the firstborn which she beareth shall succeed in the name of his brother which is dead, that his name be not put out of Israel.7And if the man like not to take his brother' wife, then let his brother' wife go up to the gate unto the elders, and say, My husband' brother refuseth to raise up unto his brother a name in Israel, he will not perform the duty of my husband' brother.8Then the elders of his city shall call him, and speak unto him: and if he stand to it , and say, I like not to take her;9Then shall his brother' wife come unto him in the presence of the elders, and loose his shoe from off his foot, and spit in his face, and shall answer and say, So shall it be done unto that man that will not build up his brother' house.10And his name shall be called in Israel, The house of him that hath his shoe loosed.11When men strive together one with another, and the wife of the one draweth near for to deliver her husband out of the hand of him that smiteth him, and putteth forth her hand, and taketh him by the secrets:12Then thou shalt cut off her hand, thine eye shall not pity her .13Thou shalt not have in thy bag divers weights, a great and a small.14Thou shalt not have in thine house divers measures, a great and a small.15But thou shalt have a perfect and just weight, a perfect and just measure shalt thou have: that thy days may be lengthened in the land which the LORD thy God giveth thee.16For all that do such things, and all that do unrighteously, are an abomination unto the LORD thy God.17Remember what Amalek did unto thee by the way, when ye were come forth out of Egypt;18How he met thee by the way, and smote the hindmost of thee, even all that were feeble behind thee, when thou wast faint and weary; and he feared not God.19Therefore it shall be, when the LORD thy God hath given thee rest from all thine enemies round about, in the land which the LORD thy God giveth thee for an inheritance to possess it, that thou shalt blot out the remembrance of Amalek from under heaven; thou shalt not forget it .
1Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 17,9; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35)2Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dann soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart nach ⟨der festgesetzten⟩ Zahl Schläge geben ⟨lassen⟩, seiner Schuld entsprechend. (Lk 12,47; Apg 5,40)3Vierzig ⟨Schläge⟩ darf er ihm geben ⟨lassen⟩ – nicht mehr –, damit nicht, wenn er fortfährt, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder in deinen Augen entehrt wird. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen[1] nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)
Schwagerehe
5Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen. (Mt 22,24)6Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie ⟨dann⟩ gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen[2], damit dessen Name aus Israel nicht ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; Rut 4,10)7Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, dann soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und soll sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder den Namen in Israel aufrechtzuerhalten; er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen. (Rut 4,2)8Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden. Doch stellt er sich dann hin und sagt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, (Rut 4,6)9dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß abziehen und ihm ins Gesicht spucken. Und sie soll antworten und sagen: So soll dem Mann geschehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! (4Mo 12,14; Rut 4,6)10Und sein Name soll in Israel heißen »Haus des Barfüßers«.
Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten
11Wenn Männer miteinander raufen, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand dessen, der ihn schlägt, zu retten, und sie streckt ihre Hand aus und greift an seine Geschlechtsteile[3],12dann sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst nicht schonen[4]. (5Mo 13,9)13Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.14Du sollst nicht zweierlei Efa in deinem Haus haben, ein großes und ein kleines.15Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Efa sollst du haben, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 4,40; Am 8,5)16Denn ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der dieses tut, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Mi 6,10)
Gebot der Ausrottung der Amalekiter
17Denk daran, was Amalek dir getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,18wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachzügler schlug[5], alle Schwachen hinter dir, als du erschöpft und müde warst, und dass er Gott nicht fürchtete. (2Mo 17,8; Röm 3,18)19Und wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, dann sollst du die Erwähnung Amaleks unter dem Himmel auslöschen. Vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 3,18)
1Können sich Männer bei einem Rechtsstreit nicht einigen, so soll ein Gericht feststellen, wer im Unrecht ist.2Wird der Schuldige zu Stockhieben verurteilt, so soll man ihn vor dem Richter auf den Boden legen und ihm so viele Schläge geben, wie er verdient.3Es dürfen aber auf keinen Fall mehr als vierzig sein, denn der Verurteilte gehört ja zu eurem Volk. Ihr sollt nicht die Achtung vor ihm verlieren!4Wenn ihr mit einem Ochsen Getreide drescht, dann bindet ihm nicht das Maul zu!
Wer arbeitet, darf auch essen Bestimmungen zur Schwagerehe
5Wenn ein verheirateter Mann kinderlos stirbt und in der Nähe ein Bruder von ihm lebt, muss dieser die Witwe zur Frau nehmen. Sie soll keinen Mann außerhalb der Familie heiraten, sondern ihren Schwager.6Der erste Sohn, den sie dann zur Welt bringt, soll als Sohn des Verstorbenen gelten, damit sein Name in Israel weiterlebt.7Will aber der Bruder seine Schwägerin nicht heiraten, dann soll sie zu den führenden Männern gehen, die am Stadttor Gericht halten. Sie soll sagen: »Mein Schwager weigert sich, mich zu heiraten. Er will nicht dafür sorgen, dass der Name seines Bruders weiterlebt.«8Die führenden Männer der Stadt sollen ihn rufen und ihn zur Rede stellen. Bleibt er bei seiner Ablehnung,9dann soll seine Schwägerin ihm dort vor den führenden Männern einen Schuh ausziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: »So behandelt man jemanden, der die Familie seines Bruders nicht am Leben erhalten will.«10Ganz Israel soll es erfahren und ihn und seine Familie von da an »Barfüßer« nennen.
Unerlaubte Übergriffe
11Wenn zwei Männer sich schlagen und die Frau des Unterlegenen kommt ihrem Mann zu Hilfe und greift dem anderen an die Geschlechtsteile,12soll man ihr ohne Mitleid die Hand abhauen.
Seid ehrlich und betrügt einander nicht!
13Steckt euch nicht zwei verschieden schwere Gewichtssteine in die Tasche, um beim Wiegen zu betrügen!14Haltet in eurem Haus nicht zwei verschieden große Getreidemaße bereit!15Benutzt die richtigen Gewichtssteine und Getreidemaße! Dann werdet ihr lange in dem Land leben, das der HERR, euer Gott, euch gibt.16Denn er verabscheut jeden, der andere betrügt.
Bestraft die Amalekiter!
17Vergesst nicht, was euch die Amalekiter angetan haben, als ihr aus Ägypten gekommen seid!18Sie haben eure Erschöpfung ausgenutzt und euch von hinten überfallen. Ohne jede Ehrfurcht vor Gott haben sie die Schwachen am Ende eures Zuges getötet.19Denkt daran, sie zu bestrafen, wenn ihr in dem Land wohnt, das der HERR, euer Gott, euch für immer schenkt. Sobald der HERR dafür gesorgt hat, dass die Feinde ringsum euch in Ruhe lassen, sollt ihr jede Spur von den Amalekitern auslöschen!
5.Mose 25
Neues Leben. Die Bibel
von SCM Verlag1Angenommen, zwei Leute haben einen Rechtsstreit miteinander und gehen damit vor Gericht. Der Richter soll den Unschuldigen freisprechen und den Schuldigen verurteilen. (5Mo 17,11)2Steht auf das Vergehen des Schuldigen die Prügelstrafe, soll der Richter ihm befehlen sich auf den Boden zu legen, und ihm dann in seiner Gegenwart – entsprechend seines Vergehens – eine gewisse Anzahl Schläge geben lassen.3Allerdings soll niemand je mehr als 40 Schläge erhalten, denn mit mehr Schlägen würdet ihr euren Landsmann öffentlich demütigen. (2Kor 11,24)4Hindert einen Ochsen nicht am Fressen, während er Korn drischt. (1Kor 9,1; 1Tim 5,1)5Wenn zwei Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, darf die Witwe keinen Mann außerhalb der Familie heiraten. Der Bruder ihres Mannes soll sie zur Frau nehmen. (Mt 22,24; Mk 12,19; Lk 20,28)6Der erste Sohn, den sie bekommt, soll als Sohn des verstorbenen Bruders gelten, damit sein Name in Israel fortbesteht. (Rut 4,5)7Will der Bruder des Verstorbenen jedoch die Witwe nicht heiraten, soll sie zu den Ältesten am Stadttor gehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten – er will mich nicht heiraten.‹8Dann werden die Ältesten der Stadt ihn kommen lassen und ihn zur Rede stellen. Weigert er sich anschließend immer noch sie zu heiraten,9soll seine Schwägerin ihm vor den Stadtältesten einen Schuh ausziehen, ihm ins Gesicht spucken und sagen: ›So ergeht es einem Mann, der die Familie seines Bruders nicht erhalten will.‹ (Rut 4,7)10Von da an wird seine Familie nur noch bekannt sein als ›die Familie des Mannes, dem der Schuh ausgezogen wurde‹.11Wenn zwei Israeliten miteinander kämpfen und die Frau des einen ihrem Mann zu Hilfe kommt, indem sie an die Geschlechtsteile des anderen greift,12sollt ihr der Frau die Hand abhacken, ohne Mitleid mit ihr zu haben. (5Mo 7,2)13Benutzt keine falschen Gewichtssteine (3Mo 19,35; Spr 11,1; Spr 16,11; Hes 45,10)14und keine falschen Messbecher.15Verwendet ehrliche Gewichte und Maße, damit ihr lange in dem Land lebt, das der HERR, euer Gott, euch gibt.16Wer mit falschen Gewichten und Maßen betrügt, den verabscheut der HERR, euer Gott. (Spr 11,1)17Denkt daran, was die Amalekiter euch angetan haben, als ihr aus Ägypten kamt. (2Mo 17,8)18Sie griffen euch an, als ihr müde und erschöpft wart, und brachten alle um, die geschwächt am Ende eures Zuges gingen. Sie hatten keine Ehrfurcht vor Gott.19Wenn der HERR, euer Gott, euch in dem Land, das er euch zum Besitz gibt, Ruhe vor euren Feinden ringsum verschafft hat, sollt ihr die Amalekiter vernichten, sodass sich niemand mehr an sie erinnert. Vergesst das niemals! (5Mo 14,29)
1Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 19,17; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35; Hes 44,24)2Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld. (Mt 10,17; Lk 12,47; Apg 5,40)3Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (Spr 12,11; 1Kor 9,9; 1Tim 5,18)
Die Schwagerpflicht
5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (1Mo 38,8; 5Mo 25,6; Rut 1,12; Rut 3,9; Rut 4,5)6Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,[1] damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; 1Mo 38,9; Rut 4,10; Ps 9,6; Ps 109,13)7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen ins Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten! (Rut 4,1)8Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn herbeirufen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!, (Rut 4,6)9so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Angesicht spucken, und sie soll das Wort ergreifen und sagen: »So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!« (1Mo 38,8; 1Sam 2,30; Hi 30,10; Jes 50,6)10Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen.11Wenn zwei Männer miteinander streiten, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, (1Mo 32,11; Ps 37,32)12so sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst sie nicht verschonen. (5Mo 13,8; Mt 5,3; Mt 18,8)
Volles Gewicht und rechtes Maß
13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! (Spr 11,1; Hes 45,10; Mi 6,11)14In deinem Haus soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! (5Mo 25,13; Spr 20,10)15Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, damit du lange lebst in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 5,33; 5Mo 6,2; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,10)16Denn jeder, der so etwas tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Spr 16,10; 1Kor 6,9)
Die Vertilgung Amaleks
17Gedenke daran, was dir Amalek antat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid; (1Mo 36,12; 1Mo 36,16; 2Mo 17,8)18wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachhut abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. (Neh 5,9; Ps 10,13; Ps 18,19; Ps 36,2)19Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel vertilgen; vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 32,43; 1Sam 15,2; Lk 18,7)