1Und der HERR redete mit Mose in den Steppen Moabs gegenüber Jericho und sprach: (Jos 21,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben, (3Mo 25,32; 4Mo 18,20)3dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben.4Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken.5So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören.6Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2Mo 21,13)7dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland.8Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder Stamm soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben. (4Mo 26,54)9Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,11sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut.12Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein.14Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.15Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. (5Mo 19,4)17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.18Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.19Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.20Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.22Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat’s nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen,24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10)26Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren.29Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt.30Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15)31Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. (Ps 49,8)32Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt.33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,6)34Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt. (2Mo 29,45; 3Mo 18,24)
4.Mose 35
King James Version
1And the LORD spake unto Moses in the plains of Moab by Jordan near Jericho, saying,2Command the children of Israel, that they give unto the Levites of the inheritance of their possession cities to dwell in; and ye shall give also unto the Levites suburbs for the cities round about them.3And the cities shall they have to dwell in; and the suburbs of them shall be for their cattle, and for their goods, and for all their beasts.4And the suburbs of the cities, which ye shall give unto the Levites, shall reach from the wall of the city and outward a thousand cubits round about.5And ye shall measure from without the city on the east side two thousand cubits, and on the south side two thousand cubits, and on the west side two thousand cubits, and on the north side two thousand cubits; and the city shall be in the midst: this shall be to them the suburbs of the cities.6And among the cities which ye shall give unto the Levites there shall be six cities for refuge, which ye shall appoint for the manslayer, that he may flee thither: and to them ye shall add forty and two cities.7So all the cities which ye shall give to the Levites shall be forty and eight cities: them shall ye give with their suburbs.8And the cities which ye shall give shall be of the possession of the children of Israel: from them that have many ye shall give many; but from them that have few ye shall give few: every one shall give of his cities unto the Levites according to his inheritance which he inheriteth.9And the LORD spake unto Moses, saying,10Speak unto the children of Israel, and say unto them, When ye be come over Jordan into the land of Canaan;11Then ye shall appoint you cities to be cities of refuge for you; that the slayer may flee thither, which killeth any person at unawares.12And they shall be unto you cities for refuge from the avenger; that the manslayer die not, until he stand before the congregation in judgment.13And of these cities which ye shall give six cities shall ye have for refuge.14Ye shall give three cities on this side Jordan, and three cities shall ye give in the land of Canaan, which shall be cities of refuge.15These six cities shall be a refuge, both for the children of Israel, and for the stranger, and for the sojourner among them: that every one that killeth any person unawares may flee thither.16And if he smite him with an instrument of iron, so that he die, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death.17And if he smite him with throwing a stone, wherewith he may die, and he die, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death.18Or if he smite him with an hand weapon of wood, wherewith he may die, and he die, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death.19The revenger of blood himself shall slay the murderer: when he meeteth him, he shall slay him.20But if he thrust him of hatred, or hurl at him by laying of wait, that he die;21Or in enmity smite him with his hand, that he die: he that smote him shall surely be put to death; for he is a murderer: the revenger of blood shall slay the murderer, when he meeteth him.22But if he thrust him suddenly without enmity, or have cast upon him any thing without laying of wait,23Or with any stone, wherewith a man may die, seeing him not, and cast it upon him, that he die, and was not his enemy, neither sought his harm:24Then the congregation shall judge between the slayer and the revenger of blood according to these judgments:25And the congregation shall deliver the slayer out of the hand of the revenger of blood, and the congregation shall restore him to the city of his refuge, whither he was fled: and he shall abide in it unto the death of the high priest, which was anointed with the holy oil.26But if the slayer shall at any time come without the border of the city of his refuge, whither he was fled;27And the revenger of blood find him without the borders of the city of his refuge, and the revenger of blood kill the slayer; he shall not be guilty of blood:28Because he should have remained in the city of his refuge until the death of the high priest: but after the death of the high priest the slayer shall return into the land of his possession.29So these things shall be for a statute of judgment unto you throughout your generations in all your dwellings.30Whoso killeth any person, the murderer shall be put to death by the mouth of witnesses: but one witness shall not testify against any person to cause him to die.31Moreover ye shall take no satisfaction for the life of a murderer, which is guilty of death: but he shall be surely put to death.32And ye shall take no satisfaction for him that is fled to the city of his refuge, that he should come again to dwell in the land, until the death of the priest.33So ye shall not pollute the land wherein ye are : for blood it defileth the land: and the land cannot be cleansed of the blood that is shed therein, but by the blood of him that shed it.34Defile not therefore the land which ye shall inhabit, wherein I dwell: for I the LORD dwell among the children of Israel.
4.Mose 35
Elberfelder Bibel
Städte der Leviten und Zufluchtsstädte
1Und der HERR redete zu Mose in den Steppen[1] von Moab am Jordan von Jericho und sprach: (4Mo 22,1)2Befiehl den Söhnen Israel, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben! Und zu den Städten sollt ihr Weideland rings um sie her den Leviten geben. (3Mo 25,32; Jos 14,4; 1Chr 13,2; Neh 13,10; Hes 45,5)3Und die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und deren Weidegebiete sollen für ihr Vieh und für ihren Besitz und für alle ihre Tiere sein.4Und die Weidegebiete der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen; die Stadt selbst aber soll in der Mitte sein; das sollen die Weidegebiete ihrer Städte sein. (5Mo 18,6)6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sollen es sein, die ihr ⟨ihnen⟩ geben sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat. Und zu diesen hinzu sollt ihr ⟨noch⟩ 42 Städte geben. (2Mo 21,13; Jos 20,2)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Weidegebiete, ⟨sollen⟩ 48 Städte ⟨sein⟩. (Jos 21,41)8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Söhne Israel hergeben sollt: von dem ⟨Stamm⟩, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen[2]; jeder ⟨Stamm⟩ soll entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, ⟨einige⟩ von seinen Städten den Leviten geben. (1Mo 49,7; 4Mo 26,54; 5Mo 19,1; Jos 20,1; 2Chr 11,14)9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,11sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass dorthin ein Totschläger flieht, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 21,13; Jos 20,2)12Und die Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Rächer[3] dienen, damit der Totschläger nicht stirbt, bis er angesichts der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr hergeben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordan geben, und drei Städte sollt ihr im Land Kanaan geben; Zufluchtsstädte sollen sie sein. (5Mo 4,41)15Für die Söhne Israel und den Fremden und den Beisassen[4] in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 12,49)16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Gerät geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder[5]; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)17Und wenn er ihn mit einem Stein ⟨in⟩ der Hand, durch den man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Gerät ⟨in⟩ der Hand, durch das man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn trifft, soll er ihn töten. (Ri 8,19; 2Sam 3,27; 2Sam 14,11)20Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder in böser Absicht[6] ⟨etwas⟩ gegen ihn geworfen hat, sodass er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann soll der Schläger unbedingt getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn trifft. (1Mo 9,5; Hes 16,38)22Wenn er ihn aber unversehens, nicht aus Feindschaft gestoßen oder ohne böse Absicht[7] irgendein Gerät auf ihn geworfen hat23oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, durch den man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, sodass er gestorben ist – er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht –,24dann soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten:25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen ist; und er soll in ihr bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, jemals hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, dann hat er keine Blutschuld.28Denn der ⟨Totschläger⟩ soll in seiner Zufluchtsstadt bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters; und nach dem Tod des Hohen Priesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.29Und das soll euch zu einer Rechtsordnung sein bei euren Generationen in allen euren Wohnsitzen. (2Mo 27,21)30Für jeden, der einen Menschen erschlägt⟨, gilt⟩: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen[8], dass er sterben muss. (2Mo 21,12; 5Mo 17,6; Mt 18,16; Mt 26,60)31Und ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben[9] eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)32Auch sollt ihr kein Sühnegeld annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflohenen, sodass er vor[10] dem Tod des Priesters zurückkehren könnte, um im Land zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und dem Land kann für das Blut, das in ihm vergossen worden ist, keine Sühnung erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (5Mo 19,13; 2Sam 3,29; 2Sam 21,9; 2Kön 24,4; 2Chr 23,15; Ps 106,38; Jer 26,15)34Und du sollst das Land nicht unrein machen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Söhne Israel. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 4Mo 16,3; 5Mo 6,15; 5Mo 21,23; Hes 35,10)
4.Mose 35
Hoffnung für alle
Die Städte der Leviten und die Zufluchtsorte für Totschläger
1Die Israeliten lagerten in der moabitischen Steppe östlich des Jordan, gegenüber von Jericho. Dort ließ der HERR ihnen durch Mose sagen: (5Mo 19,1)2-3»Gebt den Leviten in euren Stammesgebieten Städte, in denen sie wohnen können! Überlasst ihnen mit den Städten auch Weideland für ihre Viehherden!4Die Weidefläche soll sich auf jeder Seite der Stadt 500 Meter weit ins Land erstrecken,5so dass jede ihrer vier Seiten mindestens einen Kilometer lang ist.6-7Gebt den Leviten insgesamt 48 Städte! Sechs davon sollen als Zufluchtsorte für Menschen dienen, die ohne Absicht jemanden getötet haben.8Achtet darauf, dass es bei der Auswahl der Städte gerecht zugeht. Die Stämme mit großen Gebieten sollen mehr Städte abtreten als die Stämme mit weniger Land.«9Weiter sprach der HERR zu Mose:10»Sag den Israeliten: Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt,11sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen, in die jeder von euch fliehen kann, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat.12Dort ist er vor der Blutrache sicher, bis ihr den Fall öffentlich vor Gericht untersucht habt.13Wählt dazu sechs Städte aus,14drei hier im Osten und drei drüben im Land Kanaan.15Sie bieten jedem von euch Schutz, auch den Ausländern, die bei euch zu Gast sind oder ständig bei euch leben. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat, soll dorthin fliehen.16-18Wer einen anderen aber mit einem Gegenstand aus Metall, Stein oder Holz erschlägt, ist ein Mörder und muss sterben.19Der nächste Verwandte des Ermordeten soll ihn töten, sobald er ihn findet.20-21Denn wer aus Hass und Feindschaft einen Menschen erschlägt oder mit einem Wurfgeschoss oder mit der Faust tödlich verletzt, muss auf jeden Fall mit dem Tod bestraft werden.22Anders ist es, wenn jemand nicht aus Feindschaft, sondern unabsichtlich einen Menschen tötet, indem er ihn aus Versehen zu Boden stößt, mit einem Wurfgeschoss trifft23oder einen Stein auf ihn fallen lässt.24In diesem Fall soll die Volksgemeinschaft vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz!25Wird der Angeklagte freigesprochen, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist.26Wenn der Totschläger aber die Stadt verlassen sollte, in die er geflohen ist, verliert er seinen Schutz.27Trifft der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt an und tötet ihn, dann macht er sich nicht schuldig.28Denn der Totschläger soll bis zum Tod des Hohenpriesters an seinem Zufluchtsort bleiben. Erst danach kann er nach Hause zu seinem Grund und Boden zurückkehren.29Dieses Gesetz gilt für euch und eure Nachkommen überall, wo ihr lebt.30Ein Mörder muss zum Tod verurteilt werden, aber nur dann, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Eine einzelne Zeugenaussage reicht dazu nicht aus.31Ein Mörder kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Geld von ihm annehmen, sondern müsst ihn auf jeden Fall töten.32Nehmt auch kein Geld von einem Totschläger an! Er darf sich nicht das Recht erkaufen, seine Zufluchtsstadt zu verlassen und nach Hause zurückzukehren, bevor der Hohepriester gestorben ist.33Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen. Entweiht wird es, wenn jemand darin einen anderen Menschen ermordet. Es kann nur dadurch wieder rein werden, dass der Mörder selbst sein Leben lässt.34Euer Land soll rein sein, denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch Israeliten!«
4.Mose 35
Neues Leben. Die Bibel
Die Städte der Leviten
1Und der HERR sprach zu Mose am Jordan in den Ebenen von Moab, gegenüber von Jericho:2»Weise die Israeliten an, den Leviten aus ihrem Grundbesitz bestimmte Städte zu geben, in denen sie wohnen können. Auch das sie umgebende Weideland soll den Leviten gehören. (3Mo 25,32; Jos 14,3)3In den Städten sollen sie wohnen und die umliegenden Weideflächen sollen für ihr Vieh und ihre anderen Tiere sein.4Das Weideland, das ihr den Leviten im Umkreis dieser Städte überlasst, soll sich von den Stadtmauern in jede Richtung 1000 Ellen[1] weit ins Land erstrecken.5Die Länge der Ost-, Süd-, West- und Nordseite soll somit jeweils 2000 Ellen[2] – zuzüglich der jeweiligen Abmessung der Stadt – betragen und die Stadt soll in der Mitte liegen. Dieses Gebiet soll als Weideland zu den Städten gehören.6Ihr sollt den Leviten sechs Freistädte geben, in die ein Mensch, der einen anderen getötet hat, fliehen kann. Außerdem sollt ihr ihnen 42 weitere Städte geben. (Jos 20,2; Jos 21,3)7Alles in allem sollt ihr den Leviten also 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland überlassen. (Jos 21,3)8Diese Städte sollt ihr, die Israeliten, aus eurem Grundbesitz an sie abtreten. Die größeren Stämme sollen ihnen mehr Städte geben als die kleineren Stämme. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Besitzes, den er erhalten wird, den Leviten Städte überlassen.« (4Mo 26,54)
Die Freistädte
9Und der HERR sprach zu Mose:10»Sag den Israeliten: ›Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan zieht,11dann bestimmt einige Städte, die euch als Freistädte dienen sollen. Wer aus Versehen einen Menschen getötet hat, kann dorthin fliehen. (4Mo 35,22)12Diese Städte sollen Zufluchtsorte sein, in denen ein Mensch, der einen anderen getötet hat, vor der Blutrache sicher ist. Ein Mörder darf nur hingerichtet werden, wenn die Gemeinschaft ihn dazu verurteilt hat. (Jos 20,3)13Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Freistädte für euch sein,14drei auf der Ostseite des Jordan und drei auf der Westseite in Kanaan. Sie sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen den Israeliten, den bei euch lebenden Ausländern und euren Gästen Schutz bieten. Jeder, der ungewollt einen Menschen tötet, kann dorthin fliehen.16Wenn jemand jedoch einen anderen mit einem Gegenstand aus Eisen schlägt, sodass dieser stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. (2Mo 21,12; 3Mo 24,17)17Oder wenn jemand einen anderen mit einem großen Stein schlägt, mit dem man einen Menschen umbringen kann, und dieser tatsächlich stirbt, so ist er ein Mörder und muss hingerichtet werden.18Oder wenn jemand einen anderen mit einem Gegenstand aus Holz schlägt, mit dem man jemanden umbringen kann, und dieser tatsächlich stirbt, ist er ein Mörder und muss sterben.19Der nächste Verwandte des Opfers[3] soll den Mörder töten. Sobald er ihn zu fassen bekommt, soll er ihn töten.20Wenn jemand eine andere Person aus Hass oder Vorsatz stößt oder einen Gegenstand nach ihr wirft, und die betreffende Person stirbt,21oder wenn jemand eine andere Person aus Feindschaft mit der Hand schlägt und die betreffende Person stirbt, ist er ein Mörder und soll mit dem Tod bestraft werden. Der nächste Verwandte des Opfers soll den Mörder töten, sobald er ihn zu fassen bekommt.22Hat er ihn aber versehentlich und nicht aus Vorsatz gestoßen oder ungewollt einen Gegenstand nach ihm geworfen,23oder – ohne ihn vorher bemerkt zu haben – einen Stein, durch den man getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und der Betreffende stirbt, obwohl er nicht mit ihm verfeindet war und ihm auch keinen Schaden zufügen wollte,24dann soll die Gemeinschaft nach dieser Rechtsordnung zwischen dem Mörder und dem Bluträcher Recht sprechen.25Sie soll den Menschen, der einen anderen getötet hat, vor dem Bluträcher beschützen und ihn in die Freistadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort soll er bis zum Tod des Hohen Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt wurde, bleiben.26Wenn derjenige, der jemanden getötet hat, jedoch die Freistadt verlässt, in die er geflohen war,27und der Bluträcher ihn außerhalb der Stadtgrenzen antrifft und ihn tötet, soll der Bluträcher nicht als Mörder gelten.28Der Mensch, der einen anderen getötet hat, hätte bis zum Tod des Hohen Priesters in der Freistadt bleiben müssen. Nachdem der Hohe Priester gestorben ist, darf er jedoch nach Hause zurückkehren.29Diese Anordnungen gelten für immer für euch und eure Nachkommen, wo ihr auch lebt.30Wer einen Menschen erschlägt, darf nur aufgrund von Zeugenaussagen zum Tod verurteilt werden. Ein einzelner Zeuge reicht aber nicht aus, um gegen jemanden das Todesurteil zu fällen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; Mt 18,16; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)31Ein Mörder, der zum Tod verurteilt wurde, darf sich nicht mit Geld freikaufen: Mörder müssen hingerichtet werden.32Auch jemand, der in eine Freistadt geflohen ist, darf sich nicht mit Geld freikaufen, um vor dem Tod des Hohen Priesters nach Hause zurückkehren zu dürfen.33Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen, denn vergossenes Blut entweiht das Land. Für das durch vergossenes Blut entweihte Land kann auch keine Wiedergutmachung geschaffen werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.34Deshalb sollt ihr das Land, in dem ihr wohnt und in dem auch ich wohne, nicht verunreinigen. Denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten.‹« (3Mo 18,25)
4.Mose 35
Schlachter 2000
Die 48 Levitenstädte
1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: (4Mo 26,3; 4Mo 33,48; 4Mo 36,13)2Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz rings um die Städte geben, (Jos 14,4; Jos 21,2; 2Chr 11,14; Hes 45,3; Hes 48,8)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können! (5Mo 12,19)4Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun außen vor der Stadt an der Seite gegen Osten 2 000 Ellen messen und an der Seite gegen Süden 2 000 Ellen und an der Seite gegen Westen 2 000 Ellen und an der Seite gegen Norden 2 000 Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt. Das sollen ihre Weideplätze sein. (3Mo 25,33; 2Chr 11,14; 2Chr 13,9; 2Chr 23,2; 2Chr 31,19)6Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben; (4Mo 35,13; 5Mo 4,41; Jos 20,1)7alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen. (Jos 21,41)8Und was die Städte betrifft, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israels geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen und von einem kleineren wenige; jeder [Stamm] soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4Mo 26,54; Jos 21,3; 2Kor 8,13)
Die sechs Zufluchtsstädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, (3Mo 14,34; 3Mo 25,2; 4Mo 34,2; 5Mo 12,9)11sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann. (2Mo 21,13; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)12Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher[1], damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. (4Mo 35,19; 4Mo 35,24; 4Mo 35,25; 5Mo 19,5; 5Mo 19,11; Jos 20,3; 2Sam 14,7)13Und unter den Städten, die ihr abgeben werdet, sollen euch sechs als Zufluchtsstädte dienen. (4Mo 35,6)14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans abgeben und drei sollt ihr im Land Kanaan abgeben; das sollen Zufluchtsstädte sein. (5Mo 4,41; Jos 20,7)15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen und Bewohnern ohne Bürgerrecht[2] unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (3Mo 24,22; 4Mo 15,15)16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. (2Mo 21,12; 2Mo 21,14; 3Mo 24,17; 4Mo 35,17; 5Mo 19,11)17Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. (2Mo 21,12)18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. (4Mo 35,21; 4Mo 35,24; 4Mo 35,27; 5Mo 19,6; 5Mo 19,12)20Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt, (Gal 5,19)21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft. (1Mo 4,8; 2Sam 3,27; 2Sam 20,10; 1Kön 2,31; Mt 5,21)22Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, (2Mo 21,13; 5Mo 19,5; Jes 20,3)23oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen,24dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. (4Mo 35,12; Jos 20,6)25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7; Jos 20,6; Dan 9,26)26Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, (4Mo 35,27)27und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; (2Mo 22,2; 5Mo 19,6; 5Mo 19,10)28denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.29Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten. (4Mo 27,11)30Jeden, der einen Menschen erschlägt — auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen. (1Mo 9,5; 2Mo 21,12; 5Mo 17,6; 5Mo 19,15; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28; Offb 11,3)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden. (5Mo 19,11)32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Zufluchtsstadt geflohen ist, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren und in dem Land wohnen kann.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr euch befindet! Denn das Blut entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung erwirkt werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,5; 5Mo 21,1; 2Sam 21,1; 2Kön 24,4; Ps 106,38)34So verunreinigt nun das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne! Denn ich, der HERR, wohne in der Mitte der Kinder Israels. (2Mo 25,8; 2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 5Mo 21,23; Hes 48,35)