Die Landanteile für den heiligen Bezirk, die Stadt und den Fürsten
1Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht.2Von ihm sollen auf das Heiligtum kommen je fünfhundert Ellen im Geviert und dazu ein freier Raum ringsherum von fünfzig Ellen.3Und auf diesem abgemessenen Raum sollst du abmessen eine Länge von fünfundzwanzigtausend Ellen und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.4Das soll ein heiliges Gebiet im Lande sein und den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, um ihm zu dienen, damit sie Raum für ihre Häuser haben, und es soll heilig sein.5Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.6Und der Stadt sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. (Hes 48,15)7Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur Grenze im Osten (Hes 48,21)8des Landes. Das soll sein Eigentum sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel für seine Stämme lassen. (Hes 46,18)
Mahnung an die Fürsten
9So spricht Gott der HERR: Genug, ihr Fürsten Israels! Lasst ab von Frevel und Gewalttat und tut, was recht und gut ist, und hört auf, mein Volk von Haus und Hof zu vertreiben, spricht Gott der HERR. (1Kön 12,4; 1Kön 12,11; 1Kön 21,1; Jer 21,11; Mi 3,1)10Ihr sollt rechtes Gewicht und rechten Scheffel und rechtes Maß haben. (3Mo 19,36; 5Mo 25,15)11Ein Scheffel und ein Eimer sollen gleich sein, sodass ein Eimer den zehnten Teil von einem Fass hat und ein Scheffel auch den zehnten Teil von einem Fass; nach dem Fass soll man sie beide messen.12Und ein Schekel soll zwanzig Gramm haben. Und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch ein Pfund.
Die Abgaben des Volkes
13Das soll nun die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Gerste.14Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Fass, das zehn Eimer oder zehn Scheffel fasst; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel;15und je ein Lamm von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der HERR.16Alles Volk des Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen.17Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu schaffen für das Haus Israel. (2Sam 6,17)
Die großen Feste und das Opfer des Fürsten
18So spricht Gott der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.20So sollst du auch tun am siebenten Tag des Monats wegen derer, die sich verfehlt haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel. (3Mo 4,22; 3Mo 5,17)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passa halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3Mo 23,5)22An diesem Tag soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer opfern.23Und an den sieben Tagen des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, je sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4Mo 28,17)24Zum Speisopfer aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. (4Mo 15,4; Hes 46,5)25Vom fünfzehnten Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3Mo 23,34)
1Weiter sagte der Herr zu mir: »Wenn ihr das Land unter den Stämmen Israels durch das Los aufteilt, sollt ihr für mich ein Gebiet zurückbehalten. In seinem ganzen Umfang soll es mir geweiht sein und darum als heilig gelten. Es muss 12,5 Kilometer lang und 10 Kilometer[1] breit sein. (Hes 48,9)2-3Von diesem Gebiet sollt ihr noch einmal die Hälfte – also 12,5 mal 5 Kilometer – abteilen. Darin wird mein Tempel mit dem Allerheiligsten stehen. Der Tempel selbst wird einen 250 Meter langen und ebenso breiten Bezirk einnehmen, um den wiederum ein Streifen brachliegendes Land von 25 Metern Breite führt.4Das ganze 12,5 mal 5 Kilometer große Gebiet sollt ihr als heilig betrachten und den Priestern überlassen. Sie dürfen in unmittelbarer Nähe des Tempels ihre Häuser bauen, weil sie mir, dem HERRN, in meinem Heiligtum dienen.5Die andere Hälfte des Gebiets, das ihr für mich zurückbehalten sollt, ist für die Leviten bestimmt, die am Tempel ihren Dienst versehen. Sie dürfen dieses Stück von 12,5 Kilometern Länge und 5 Kilometern Breite in Besitz nehmen und darauf ihre Städte errichten[2].6An das mir geweihte Gebiet grenzt im Süden das Umland der Stadt Jerusalem. Es ist 12,5 Kilometer lang und 2,5 Kilometer breit. Hier dürfen Menschen aus ganz Israel wohnen.«
Das Gebiet für die Herrscher
7»Auch eure Herrscher sollen eigenes Land bekommen. Es grenzt auf der Ost- und Westseite an das mir geweihte Gebiet und an den Bezirk um Jerusalem; es ist daher genauso breit wie die beiden zusammen. Das Land des Herrschers erstreckt sich so weit nach Westen und nach Osten, wie die Gebiete eurer Stämme reichen.8Dies und nicht mehr ist der Grundbesitz eurer Herrscher. Sie sollen das restliche Land den Stämmen überlassen und euch nicht länger unterdrücken.«
Ihr Herrscher von Israel, seid gerecht!
9»Ich, Gott, der HERR, sage zu den Herrschern von Israel: Schluss mit euren Betrügereien! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Tretet ein für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben! Das befehle ich, Gott, der HERR!10Wenn ihr Israeliten etwas abwiegt, dann benutzt Waagen, die richtig eingestellt sind! Eure Maße und Gewichte sollen nicht gefälscht sein.11Das Getreidemaß Efa soll genauso viel umfassen wie das Bat, das Hohlmaß für Flüssiges. Beide, Efa und Bat, müssen ein Zehntel eines Homer betragen. Das Homer ist die Norm für alle anderen Hohlmaße.12Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen und eine Mine 60 Schekeln.13Für die regelmäßigen Opfer sollt ihr folgende Abgaben festsetzen: von Weizen und Gerste jeweils den 60. Teil14und vom Öl den 100. Teil. Das Maß für Öl ist das Bat; 10 Bat entsprechen einem Homer oder einem Kor.15Aus euren Herden sollt ihr von 200 Tieren eines aussuchen. Diese Abgaben sind für die Speise-, Brand- und Friedensopfer bestimmt, mit denen eure Schuld gesühnt werden soll. Ich, Gott, der HERR, ordne es so an.16Alle Bewohner Israels müssen diese Abgaben an den Herrscher des Landes entrichten.17Euer Herrscher soll an den Neumondfeiern, den Sabbaten und allen übrigen Festen für die Opfer sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass mir die Brandopfer, die Speise- und Trankopfer, die Sündopfer und die Friedensopfer dargebracht werden. Dann werde ich euch Israeliten eure Schuld vergeben.«
Die Opfer an den großen Festen
18»Ich, Gott, der HERR, sage euch: Am 1. Tag des 1. Monats sollt ihr[3] einen fehlerlosen jungen Stier aussuchen. Bringt ihn mir am Heiligtum als Sündopfer dar, um es von aller Schuld zu reinigen.19Der Priester soll mit dem Blut des Stieres die Türrahmen des Tempels, die vier Ecken der Altarsockel und die Türrahmen der Tore bestreichen, die zum inneren Vorhof führen.20Das Gleiche sollt ihr nochmals am 7. Tag des 1. Monats tun, damit all denen vergeben wird, die unbeabsichtigt oder unwissentlich gesündigt haben. So reinigt ihr den Tempel von aller Schuld.21Am 14. Tag des 1. Monats soll das Passahfest beginnen. Feiert es sieben Tage lang und esst in dieser Zeit nur Brot, das ohne Sauerteig gebacken wurde!22Am ersten Tag soll euer Herrscher für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darbringen.23Während der sieben Tage des Festes muss er täglich sieben junge Stiere und sieben Schafböcke, die ohne jeden Fehler sind, als Opfer für mich verbrennen und mir einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen.24Als Speiseopfer kommen zu jedem Stier und jedem Schafbock 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl.25Am 15. Tag des 7. Monats beginnt das Laubhüttenfest. Sieben Tage lang soll euer Herrscher täglich die gleichen Opfer darbringen wie beim Passahfest: die Sündopfer, Brandopfer, Speiseopfer und das Öl.«
Anweisungen für die Aufteilung des Landes, für Abgaben, Opfer und Passa
1Und wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Abgabe für den HERRN entrichten, einen heiligen Bereich vom Land; die Länge: fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend Ellen in der Breite. In ihrem ganzen Gebiet ringsum ist die Abgabe[1] heilig. (4Mo 26,55; Hes 43,12; Hes 47,13; Hes 48,8)2Dem Heiligtum wird davon ein Viereck, fünfhundert auf fünfhundert gehören, ringsum; und fünfzig Ellen ringsum werden ihm als Weideland gehören. (4Mo 35,2; Hes 42,15)3Und von dieser Fläche sollst du eine Länge von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend abmessen, und darin wird das Heiligtum als Hochheiliges sein.4Ein heiliger Bereich vom Land ist das; er wird den Priestern gehören, die den Dienst verrichten im Heiligtum, die sich nähern dürfen, um dem HERRN zu dienen, und es wird ihnen als Platz für Häuser und als heilige Stätte für das Heiligtum dienen. (Hes 44,28)5Und fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite wird den Leviten gehören, die den Dienst am Haus verrichten, ihnen wird es als Eigentum gehören, für zwanzig Kammern. (Hes 44,11; Hes 48,13)6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge abgeben, entlang der Abgabe für das Heiligtum; dem ganzen Haus Israel wird es gehören. (Hes 48,15)7Und dem Fürsten gehört Land auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt, auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, in der Länge entsprechend einem der Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze (Hes 19,1; Hes 48,21)8des Landes. Als Eigentum in Israel wird es ihm gehören. Und meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr bedrücken, und nach seinen Stämmen werden sie dem Haus Israel das Land geben. (Hes 47,13)9So spricht Gott der HERR: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung, und handelt nach Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk zu vertreiben! Spruch Gottes des HERRN. (Jer 22,1; Hes 19,1; Hes 44,6; Hes 46,18)10Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben. (3Mo 19,36)11Ein einheitliches Mass sollen das Efa und das Bat haben: Das Bat soll den zehnten Teil des Chomer fassen, und das Efa soll den Zehnten des Chomer fassen; nach dem Chomer soll sich ihre Massbestimmung richten.12Der Schekel sind zwanzig Gera. Zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sollen die Mine bei euch sein. (3Mo 27,25)13Dies ist die Abgabe, die ihr entrichten sollt: Ein sechstel Efa vom Chomer Weizen und ein sechstel Efa vom Chomer Gerste; (2Mo 30,13)14und als Gebühr an Öl, das Öl in Bat: den zehnten Teil eines Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Chomer, ja, zehn Bat sind ein Chomer;15und ein Tier von den Schafen, eins von je zweihundert, vom wasserreichen Land Israels, als Speiseopfer und als Brandopfer und als Heilsopfer, um sie zu entsühnen. Spruch Gottes des HERRN. (Hes 42,13)16Zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel ist das ganze Volk, das Land, verpflichtet.17Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speiseopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er ist es, der das Sündopfer und das Speiseopfer und das Brandopfer und das Heilsopfer darbringt, um Sühne zu erwirken für das Haus Israel. (2Chr 31,3)18So spricht Gott der HERR: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (3Mo 16,16; Hes 43,18)19Und der Priester soll vom Blut des Sündopfers nehmen und es an den Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an den Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof streichen. (3Mo 8,15; Hes 43,20)20Und ebenso sollst du am Siebten in jenem Monat verfahren um dessentwillen, der sich aus Versehen vergeht, und wegen des Einfältigen. So werdet ihr das Haus entsühnen. (3Mo 4,2)21Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, wird für euch das Passa sein; ein Fest von sieben Tagen, da soll man ungesäuerte Brote essen. (2Mo 12,3; 3Mo 23,5)22Und an jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen.23Und während der sieben Tage des Fests soll er als Brandopfer für den HERRN täglich, die sieben Tage lang, sieben junge Stiere und sieben Widder, makellose Tiere, darbringen und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (Hes 43,25)24Und als Speiseopfer soll er ein Efa zu jedem Stier und ein Efa zu jedem Widder darbringen und an Öl ein Hin zu jedem Efa. (Hes 46,5)25Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest, soll er die sieben Tage lang ebenso verfahren: das entsprechende Sündopfer, das entsprechende Brandopfer und das entsprechende Speiseopfer und die entsprechende Menge Öl. (3Mo 23,34)
1»Wenn ihr das Land von Neuem unter euch verlost, sollt ihr ein Stück von 25000 Ellen Länge und 20000[1] Ellen Breite für mich aussondern. Dieses ganze Gebiet ist mir geweiht. (Jos 14,1; Hes 48,1)2-3Davon sollt ihr nochmals die Hälfte, also ein Stück von 25000 auf 10000 Ellen, abtrennen. Dieses Stück Land ist heilig; denn auf ihm befindet sich mein Heiligtum, diese hochheilige Stätte, ein umgrenzter Bezirk von je 500 Ellen Länge und Breite, der ringsum von einem 500 Ellen breiten Streifen Land umgeben ist.4Dieses heilige Gebiet von 25000 auf 10000 Ellen wird den Priestern zur Nutzung überlassen, die in meinem Heiligtum, in meiner unmittelbaren Nähe, ihren Dienst verrichten. Sie dürfen darauf rings um mein Heiligtum ihre Häuser bauen.5Das verbleibende Stück Land von 25000 auf 10000 Ellen soll den Leviten, die im Tempel die untergeordneten Dienste verrichten, als erblicher Grundbesitz zugesprochen werden. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen.[2] (Hes 44,10)6Die Stadt Jerusalem aber erhält neben dem Landanteil, der für mich ausgesondert ist, ein Gebiet von 25000 auf 5000 Ellen. Menschen aus ganz Israel sollen hier ihren erblichen Grundbesitz haben.7Auf beiden Seiten schließt sich an das Gebiet der Stadt und das mir geweihte Gebiet der Grundbesitz des regierenden Fürsten, und zwar so weit nach Osten und Westen, wie auch der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht.8Dieses Stück Land und nicht mehr ist der Anteil des Fürsten am Landbesitz Israels. Die Herrscher meines Volkes sollen nicht länger mein Volk unterdrücken und ausbeuten. Sie müssen das Land dem Volk Israel mit seinen Stämmen überlassen.« (Jer 21,11; Jer 22,3; Hes 46,18; Mi 3,1)
Mahnung an die Herrscher Israels und das Volk
9Der HERR, der mächtige Gott, sagt: »Schluss jetzt mit Gewalt und Unterdrückung, ihr Herrscher Israels! Achtet das Recht und regiert mit Gerechtigkeit! Hört auf, Menschen meines Volkes von Grund und Boden zu vertreiben! Das sage ich, der HERR.10Gebraucht ungefälschte Maße und Gewichte! (3Mo 19,35)11Bei den Hohlmaßen müssen das Efa als Getreidemaß und das Bat als Flüssigkeitsmaß genau gleich groß sein. Die Norm für alle Hohlmaße ist das Homer. Es gilt: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat.12Bei den Gewichten gilt: 20 Gera = 1 Schekel; 60 Schekel = 1 Mine.13Als Abgaben sollt ihr an mein Heiligtum abführen: von Weizen und Gerste den sechzigsten Teil,14von Olivenöl den hundertsten Teil,15von euren Schaf- und Ziegenherden ein Tier von zweihundert. Aus dem ganzen Land müssen die Leute von Israel diese Abgaben liefern, damit sie mir als Speiseopfer, Brandopfer und Mahlopfer dargebracht werden. Auf diese Weise wird alles wieder ins Reine gebracht, was zwischen mir und dem Volk steht. Ich, der HERR, der mächtige Gott, ordne das an.16Jede Familie im Land ist zu dieser Abgabe verpflichtet. Der regierende Fürst soll die Gaben entgegennehmen;17er ist verantwortlich dafür, dass für das ganze Volk zu den vorgeschriebenen Zeiten – an den Festtagen, am Sabbat und am Neumondstag – die Opfer dargebracht werden, die Brand-, Speise-, Trank- und Sühneopfer. Unter seiner Oberaufsicht bringen die Priester zwischen mir und dem Volk Israel alles wieder ins Reine.«
Die großen Feste und ihre Opfer
18Weiter sagte der HERR, der mächtige Gott: »Am 1. Tag des 1. Monats sollt ihr mir einen fehlerfreien Stier als Sühneopfer darbringen, um das Heiligtum von der Befleckung durch Verfehlungen zu reinigen. (3Mo 16,29)19Mit dem Blut des Opfertieres bestreicht ein Priester die Türpfosten des Tempelhauses, die vier Ecken des Altars und die Türpfosten am Osttor des inneren Vorhofs.20Diese Handlung wird am 7. Tag desselben Monats wiederholt, um das Heiligtum von der Befleckung durch Verfehlungen zu reinigen, die unwissentlich und unbeabsichtigt begangen worden sind.21Am 14. Tag des 1. Monats sollt ihr sieben Tage lang das Passafest feiern. Während dieser Zeit darf nur solches Brot gegessen werden, das ohne Sauerteig zubereitet ist. (3Mo 23,5; 4Mo 28,16)22Zu Beginn des Festes soll der regierende Fürst einen Stier als Sühneopfer darbringen, um seine eigene Schuld und die Schuld des ganzen Volkes mir gegenüber ins Reine zu bringen.23Außerdem soll er mir an jedem der Festtage ein Brandopfer darbringen, täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke, lauter fehlerfreie Tiere, und dazu als Sühneopfer jeden Tag einen Ziegenbock.24Als Speiseopfer kommen auf jeden Stier und jeden Schafbock 1 Efa (= 12 Kilo) Weizenmehl und 1 Hin (= 3 1/2 Liter) Olivenöl.25Am 15. Tag des 7. Monats und während der daran anschließenden Festwoche bringt der Fürst sieben Tage lang genau dieselben Opfer dar.« (3Mo 23,33; 4Mo 29,12)