2.Mose 22

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2 War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3 Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4 Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5 Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7 findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8 Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10 so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12 Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13 Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14 Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,9; Mal 3,5)18 Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 2Mo 20,5; 5Mo 13,7; 5Mo 17,2)20 Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21 Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24 Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25 Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26 denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29 So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30 Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)

2.Mose 22

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann gilt der, der ihn geschlagen hat, nicht als Mörder.2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb muss für das Gestohlene vollen Ersatz leisten. Falls er dazu nicht imstande ist, muss er selbst als Sklave verkauft werden.3 Hat er ein Stück Vieh – Rind, Esel, Schaf oder Ziege – gestohlen und es wird noch lebend bei ihm gefunden, muss er doppelten Ersatz leisten.4 Wenn ein Mann sein Vieh auf seine Felder oder in seinen Weinberg treibt und es nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs geben.[1]5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf ein Getreidefeld oder aufgestellte Garben über oder vernichtet irgendetwas anderes auf dem Feld, dann muss er für den Schaden vollen Ersatz leisten.6 Wenn ein Mann einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung anvertraut und etwas davon wird aus dem Haus dieses anderen gestohlen, dann muss der Dieb, wenn er gefasst wird, den doppelten Betrag erstatten.7 Kann er nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses einen Eid vor Gott schwören, dass er nicht selbst das Eigentum des anderen an sich genommen hat.8 Immer wenn zwei Männer sich um etwas streiten, um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, ein Kleidungsstück oder irgendetwas sonst, und jeder behauptet, es sei sein Eigentum, dann sollen sie sich einem Gottesurteil unterwerfen. Wer als schuldig daraus hervorgeht, muss dem anderen das Doppelte erstatten.9 Wenn ein Mann einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier zur Aufsicht übergibt und es stirbt, bricht sich ein Bein oder wird von Feinden weggetrieben, ohne dass er einen Zeugen dafür hat,10 dann muss der, dem das Tier anvertraut wurde, dem anderen einen Eid beim HERRN schwören, dass er sich nicht am fremden Eigentum vergriffen hat. Der andere muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern.11 Ist es dagegen nachweislich gestohlen worden, so muss der, dem es anvertraut war, dafür Ersatz leisten.12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und er kann es beweisen, muss er keinen Ersatz leisten. (1Mo 31,39)13 Leiht sich ein Mann von einem anderen ein Tier und es bricht sich ein Bein oder stirbt, während der Eigentümer nicht zugegen ist, so muss er vollen Ersatz leisten.14 War jedoch der Eigentümer zugegen, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Verlust durch den Mietpreis abgegolten.15 Wenn ein Mann ein unberührtes Mädchen verführt, das noch nicht verlobt ist, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5Mo 22,28)16 Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, so muss er trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.17 Eine Zauberin darf nicht am Leben bleiben. (3Mo 19,26)18 Wer mit einem Tier Verkehr hat, wird mit dem Tod bestraft. (3Mo 18,23)19 Wer anderen Göttern opfert außer dem HERRN, muss aus Israel ausgerottet werden. (5Mo 17,2)20 Weiter ließ der HERR dem Volk Israel durch Mose sagen:[2] »Ihr dürft die Fremden, die bei euch leben, nicht ausbeuten oder unterdrücken. Vergesst nicht, dass ihr selbst in Ägypten Fremde gewesen seid. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 24,17)21 Nutzt die Schutzlosigkeit der Witwen und Waisen nicht aus! (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; 5Mo 24,19; 5Mo 27,19; Jes 1,17)22 Wenn ihr es dennoch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich, der HERR, bestimmt darauf hören.23 Ich werde in furchtbaren Zorn geraten und euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Eure Frauen werde ich zu Witwen machen und eure Kinder zu Waisen.24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3Mo 25,35; 5Mo 23,20; Ps 15,5; Hes 22,12)25 Falls du von einem anderen Israeliten das Obergewand zum Pfand nimmst, so gib es vor Sonnenuntergang wieder zurück. (5Mo 24,12; 5Mo 24,17; Hi 22,6; Hi 24,9; Am 2,8)26 Denn sein Obergewand ist das Einzige, womit er sich warm halten kann. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er sich bei mir über dich beklagt, werde ich ihn hören; denn ich bin barmherzig.«27 »Ihr sollt Gott nicht lästern und ein Oberhaupt eures Volkes nicht verfluchen. (3Mo 24,10; 1Kön 21,10; 1Kön 21,13; Joh 18,22; Apg 23,2)28 Von euren Ernteerträgen an Getreide und Wein dürft ihr mir meinen Anteil nicht vorenthalten. Eure erstgeborenen Söhne müsst ihr mir übereignen[3] (2Mo 13,11; 2Mo 23,19)29 und ebenso die Erstgeburten eurer Rinder, Schafe und Ziegen. Sieben Tage lang soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr es mir übereignen. (3Mo 22,27)30 Weil ihr mir als ein heiliges Volk gehört, sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem Raubtier gerissen und auf freiem Feld tot aufgefunden worden ist. Ihr sollt es den Hunden hinwerfen.« (3Mo 17,15; 3Mo 19,2)

2.Mose 22

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld.2 Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen.3 Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten.4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und lässt sein Vieh frei laufen, sodass es das Feld eines anderen abweidet, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafür geben.5 Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der für den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen.6 Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.7 Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat.8 Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.9 Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht,10 dann soll ein Eid beim HERRN Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte.11 Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten.12 Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten.13 Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten.14 War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.15 Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Mädchen verführt und bei ihm schläft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen.16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, hat den Tod verdient.19 Wer einer Gottheit außer dem HERRN Schlachtopfer darbringt, soll dem Bann verfallen.20 Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen.21 Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen.22 Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören.23 Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden.24 Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Gläubiger benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Zins fordern.25 Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben;26 denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid.27 Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.28 Deinen Reichtum und Überfluss sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben.30 Als heilige Männer sollt ihr mir gehören. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

2.Mose 22

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor.2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft.3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.'4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen.5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird.7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott[1] erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten.9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat,10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern.11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten.12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten.13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war.14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.'15 Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten.16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.'17 Eine Zauberin[2] darfst du nicht am Leben lassen!18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden.19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe allein, soll dem Bann verfallen.'[3]20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen.21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen.22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören.23 Dann wird mein Zorn auflodern und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen.24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm!25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück,26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.'27 Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.[4] (Apg 23,5)28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen.29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen.30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du den Hunden hinwerfen.'

2.Mose 22

English Standard Version

von Crossway
1 [1] “If a man steals an ox or a sheep, and kills it or sells it, he shall repay five oxen for an ox, and four sheep for a sheep. (2Sam 12,6; Spr 6,31; Lk 19,8)2 [2] If a thief is found breaking in and is struck so that he dies, there shall be no bloodguilt for him, (Mt 24,43)3 but if the sun has risen on him, there shall be bloodguilt for him. He[3] shall surely pay. If he has nothing, then he shall be sold for his theft. (2Mo 21,2)4 If the stolen beast is found alive in his possession, whether it is an ox or a donkey or a sheep, he shall pay double. (2Mo 21,16; 2Mo 22,1)5 “If a man causes a field or vineyard to be grazed over, or lets his beast loose and it feeds in another man’s field, he shall make restitution from the best in his own field and in his own vineyard.6 “If fire breaks out and catches in thorns so that the stacked grain or the standing grain or the field is consumed, he who started the fire shall make full restitution.7 “If a man gives to his neighbor money or goods to keep safe, and it is stolen from the man’s house, then, if the thief is found, he shall pay double. (2Mo 22,4)8 If the thief is not found, the owner of the house shall come near to God to show whether or not he has put his hand to his neighbor’s property.9 For every breach of trust, whether it is for an ox, for a donkey, for a sheep, for a cloak, or for any kind of lost thing, of which one says, ‘This is it,’ the case of both parties shall come before God. The one whom God condemns shall pay double to his neighbor.10 “If a man gives to his neighbor a donkey or an ox or a sheep or any beast to keep safe, and it dies or is injured or is driven away, without anyone seeing it,11 an oath by the LORD shall be between them both to see whether or not he has put his hand to his neighbor’s property. The owner shall accept the oath, and he shall not make restitution. (Hebr 6,16)12 But if it is stolen from him, he shall make restitution to its owner. (1Mo 31,39)13 If it is torn by beasts, let him bring it as evidence. He shall not make restitution for what has been torn.14 “If a man borrows anything of his neighbor, and it is injured or dies, the owner not being with it, he shall make full restitution.15 If the owner was with it, he shall not make restitution; if it was hired, it came for its hiring fee.[4]16 “If a man seduces a virgin[5] who is not betrothed and lies with her, he shall give the bride-price[6] for her and make her his wife. (5Mo 22,28; 5Mo 22,29)17 If her father utterly refuses to give her to him, he shall pay money equal to the bride-price for virgins. (1Mo 34,12; 2Mo 22,16; 1Sam 18,25)18 “You shall not permit a sorceress to live. (3Mo 19,26; 3Mo 19,31; 3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 5Mo 18,11; 1Sam 28,3; 1Sam 28,9)19 “Whoever lies with an animal shall be put to death. (3Mo 18,23; 3Mo 20,15; 5Mo 27,21)20 “Whoever sacrifices to any god, other than the LORD alone, shall be devoted to destruction.[7] (4Mo 25,2; 4Mo 25,7; 4Mo 25,8; Jos 23,16)21 “You shall not wrong a sojourner or oppress him, for you were sojourners in the land of Egypt. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 10,19; Jer 7,6; Sach 7,10; Mal 3,5)22 You shall not mistreat any widow or fatherless child. (5Mo 24,17; 5Mo 27,19; Ps 94,6; Jes 1,17; Jes 1,23; Jes 10,2; Hes 22,7; Sach 7,10; Jak 1,27)23 If you do mistreat them, and they cry out to me, I will surely hear their cry, (Hi 34,28; Ps 18,6; Ps 145,19; Lk 18,7; Jak 5,4)24 and my wrath will burn, and I will kill you with the sword, and your wives shall become widows and your children fatherless. (Ps 109,9; Kla 5,3)25 “If you lend money to any of my people with you who is poor, you shall not be like a moneylender to him, and you shall not exact interest from him. (3Mo 25,35; 5Mo 23,19; 5Mo 23,20; Neh 5,7; Ps 15,5; Spr 28,8; Hes 18,8; Hes 18,13; Hes 18,17; Hes 22,12)26 If ever you take your neighbor’s cloak in pledge, you shall return it to him before the sun goes down, (5Mo 24,13; 5Mo 24,17; Spr 20,16; Spr 22,27; Hes 18,7; Hes 18,16; Am 2,8)27 for that is his only covering, and it is his cloak for his body; in what else shall he sleep? And if he cries to me, I will hear, for I am compassionate. (2Mo 22,23; 2Mo 34,6; 2Chr 30,9; Neh 9,17)28 “You shall not revile God, nor curse a ruler of your people. (2Sam 19,21; Pred 10,20; Apg 23,5; Jud 1,8)29 “You shall not delay to offer from the fullness of your harvest and from the outflow of your presses. The firstborn of your sons you shall give to me. (2Mo 13,2)30 You shall do the same with your oxen and with your sheep: seven days it shall be with its mother; on the eighth day you shall give it to me. (3Mo 22,27; 5Mo 15,19)31 “You shall be consecrated to me. Therefore you shall not eat any flesh that is torn by beasts in the field; you shall throw it to the dogs. (2Mo 19,6; 3Mo 11,44; 3Mo 11,45; 3Mo 22,8; Hes 4,14; Hes 44,31; Mt 7,6)