Wer in die Gemeinde des Herrn nicht aufgenommen werden darf
2Kein Entmannter oder Verschnittener soll in die Gemeinde des HERRN kommen. (Jes 56,3; Apg 8,27)3Es soll auch kein Mischling in die Gemeinde des HERRN kommen; auch seine Nachkommenschaft bis ins zehnte Glied soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. (Esr 9,1)4Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nicht ihre Nachkommen bis ins zehnte Glied; sie sollen nie hineinkommen, (1Mo 19,37)5weil sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. Vielmehr haben sie gegen dich den Bileam gedungen, den Sohn Beors aus Petor in Mesopotamien, dass er dich verfluchen sollte. (4Mo 22,5)6Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in Segen um, weil dich der HERR, dein Gott, lieb hatte.7Du sollst nie ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang. (Esr 9,12)8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.9Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, dürfen in die Gemeinde des HERRN kommen.
Reinhaltung des Kriegslagers
10Wenn du ausziehst gegen deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.11Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, weil ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3Mo 15,16; 3Mo 15,18)12bis er vor dem Abend sich mit Wasser gewaschen hat; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.13Und du sollst draußen vor dem Lager einen Platz haben, wohin du zur Notdurft hinausgehst.14Und du sollst eine Schaufel bei dir haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.15Denn der HERR, dein Gott, zieht mit dir inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3Mo 26,12)
Gebote für das Leben des Volkes
16Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn ausliefern, der von ihm zu dir geflüchtet ist.17Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt, in einer deiner Städte, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht bedrücken. (Phlm 1,12)18Es soll keine Tempeldirne sein unter den Töchtern Israel und kein Tempelhurer unter den Söhnen Israel.[1] (1Kön 14,24; 2Kön 23,7; Hos 4,14)19Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld[2] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgendeinem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Gräuel.20Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zinsen nehmen kann. (2Mo 22,24; 3Mo 25,36)21Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.22Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird’s von dir fordern, und es wird Schuld auf dich fallen. (4Mo 30,3)23Wenn du das Geloben unterlässt, so wird keine Schuld auf dich fallen.24Aber was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und danach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund geredet hast.25Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so darfst du Trauben essen nach deinem Wunsch, bis du satt bist, aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.26Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abrupfen, aber mit der Sichel sollst du nicht dreinfahren. (Mt 12,1)
1Ein Mann darf eine Frau seines Vaters nicht heiraten; denn er darf das Bett seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1)
Zutritt zur Versammlung des Herrn
2In die Versammlung des HERRN darf keiner kommen, dessen Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstümmelt ist.3In die Versammlung des HERRN darf kein Bastard kommen; auch in der zehnten Generation dürfen seine Nachkommen nicht in die Versammlung des HERRN kommen.4In die Versammlung des HERRN darf kein Ammoniter oder Moabiter kommen, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals dürfen ihre Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen; (Neh 13,1)5denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser auf dem Weg entgegengegangen, als ihr aus Ägypten zogt, und Moab hat Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gegen dich gedungen, damit er dich verfluchte - (4Mo 22,1)6doch der HERR, dein Gott, hat sich geweigert, Bileam zu erhören, und der HERR, dein Gott, hat für dich den Fluch in Segen verwandelt; denn der HERR, dein Gott, liebt dich. (5Mo 10,15)7Du sollst dich nie und nimmer um einen Friedens- und Freundschaftsvertrag mit ihnen bemühen. (Esr 9,12)8Der Edomiter dagegen soll dir kein Gräuel sein; denn er ist dein Bruder. Der Ägypter soll dir kein Gräuel sein; denn du hast als Fremder in seinem Land gewohnt.9In der dritten Generation dürfen ihre leiblichen Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen.
Reinheit des Heerlagers
10Wenn du ins Feld ziehst und gegenüber deinen Feinden das Lager aufschlägst, sollst du dich vor jeder Unsauberkeit hüten.11Wenn jemand unter dir ist, der nicht mehr rein ist, weil nachts etwas geschah, soll er in das Vorgelände des Lagers gehen und das Lager nicht betreten.12Wenn der Abend kommt, soll er sich mit Wasser waschen, und wenn die Sonne untergeht, darf er in das Lager zurückkehren.13Du sollst im Vorgelände des Lagers eine Ecke haben, wo du austreten kannst.14In deinem Gepäck sollst du eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen hinhocken willst, dann grab damit ein Loch und nachher deck deine Notdurft wieder zu!15Denn der HERR, dein Gott, hält sich in der Mitte deines Lagers auf, um dich der Gefahr zu entreißen und dir deine Feinde auszuliefern. Dein Lager soll heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich nicht von dir abwendet.
Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen
16Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern.17Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten. (2Mo 22,20; 3Mo 19,33)
Verbotene Heiligung von Personen
18Unter den Frauen Israels soll es keine Geheiligte geben und unter den Männern Israels soll es keinen Geheiligten geben.[1] (1Kön 14,24; 1Kön 15,12; 1Kön 22,47; 2Kön 23,7)
Verbotene Abgabe an den Tempel
19Du sollst weder Dirnenlohn noch Hundegeld in den Tempel des HERRN, deines Gottes, bringen. Kein Gelübde kann dazu verpflichten; denn auch diese beiden Dinge sind dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
Zinsen
20Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt. (2Mo 22,24; 3Mo 25,36; 5Mo 15,3)21Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was deine Hände schaffen, in dem Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen.
Gelübde
22Wenn du vor dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde machst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; sonst wird es der HERR, dein Gott, von dir einfordern und die Strafe für diese Sünde wird über dich kommen. (4Mo 30,3; Pred 5,3; Mt 5,33)23Wenn du davon absiehst, Gelübde zu machen, wird auch die Strafe für diese Sünde nicht über dich kommen.24Was dir über die Lippen gekommen ist, darauf sollst du auch achten und du sollst es halten, da du dem HERRN, deinem Gott, ja aus freien Stücken gelobt hast, was dein Mund genannt hat.
Früchte am Weg
25Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun.26Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen. (Mt 12,1; Mk 2,23; Lk 6,1)
5.Mose 23
Elberfelder Bibel
von SCM Verlag1Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke[1] seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 5Mo 27,20)
Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN
2Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen. (3Mo 21,20; Jes 56,3)3Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen. –4Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen, für ewig; (Esr 9,1; Kla 1,10; Hes 44,9)5deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er[2] Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich angeheuert hat, dich zu verfluchen. (4Mo 22,5; 5Mo 2,29)6Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb. (4Mo 24,10; 5Mo 7,8; 2Sam 16,12; Mi 6,5)7Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig. (Esr 9,12; Mt 5,43)8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen[3], denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen. (1Mo 25,25; 2Mo 22,20; 3Mo 19,34; 5Mo 10,19; 1Sam 30,11; Esr 9,1; Ob 1,10)9Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation[4] in die Versammlung des HERRN kommen. (Jes 56,3)
Reinerhaltung des Kriegslagers
10Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten: (Jos 6,18)11Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen.12Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er ⟨wieder⟩ ins Lager kommen. (3Mo 15,16)13Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du hinausgehen⟨, um auszutreten⟩.14Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du ⟨ein Loch⟩ damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken.15Denn der HERR, dein Gott, lebt[5] mitten in deinem Lager, um dich zu retten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Anstößiges[6] unter dir sieht und sich von dir abwendet. (3Mo 26,12; 4Mo 5,3; Ps 78,65; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,17)
Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum
16Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.17Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.18Eine Geweihte[7] soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und ⟨auch⟩ einen Geweihten[8] soll es nicht unter den Söhnen Israel geben. (3Mo 19,29; 1Kön 14,24)19Du sollst keinen Hurenlohn und ⟨kein⟩ Hundegeld[9] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.20Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. (2Mo 22,24; Ps 15,5; Hes 18,8)21Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2Mo 22,24; 5Mo 14,29; 5Mo 15,3; Ps 15,5; Hes 18,8)22Wenn du für den HERRN, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der HERR, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)23Wenn du es aber unterlässt, ⟨etwas⟩ zu geloben, wird keine Sünde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)24Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust[10], ⟨bis⟩ du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun.26Wenn du in das Getreide⟨feld⟩ deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen. (Mt 12,1)
2Wenn die Gemeinde des HERRN sich zum Gottesdienst versammelt, darf keiner dabei sein, der kastriert oder dessen Zeugungsglied abgeschnitten worden ist. (Jes 56,3)3Auch einer, an dessen Geburt ein Makel haftet, darf nicht teilnehmen und seine Nachkommen sind noch in der zehnten Generation von der Gemeinde Israel ausgeschlossen.4Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter: Sie sind von der Gemeinde des HERRN ausgeschlossen und niemals, nicht einmal in der zehnten Generation, dürfen ihre Nachkommen an den gottesdienstlichen Versammlungen teilnehmen. (Neh 13,1)5Die Ammoniter und Moabiter haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt und durch ihr Land gezogen seid; sie haben sogar den Magier Bileam aus Mesopotamien gerufen und ihm Geld geboten, damit er euch verfluchen sollte. (4Mo 22,1)6Aber weil der HERR, euer Gott, euch liebt, ließ er Bileams Worte nicht in Erfüllung gehen und verwandelte den Fluch in Segen.7Sucht also nicht die Freundschaft dieser Völker und schließt keine Verträge mit ihnen – für alle Zeiten nicht!8Dagegen sollt ihr die Edomiter nicht streng ausschließen, denn sie sind eure Brüder, und auch nicht die Ägypter, denn ihr wart in ihrem Land zu Gast. (1Mo 36,1; Jes 19,18)9Wenn einer von ihnen bei euch wohnt, dürfen sich seine Nachkommen von der dritten Generation ab der Gemeinde des HERRN anschließen.
Die Reinhaltung des Heerlagers
10Wenn ihr gegen eure Feinde in den Krieg zieht und ein Lager aufschlagt, müsst ihr euch rein halten, wie die Nähe des HERRN es verlangt.11Wenn ein Mann im Schlaf einen Samenerguss gehabt hat, muss er den ganzen Tag außerhalb des Lagers bleiben. (3Mo 15,16)12Gegen Abend soll er sich mit Wasser abspülen und bei Sonnenuntergang kann er wieder ins Lager zurückkehren.13Ihr sollt außerhalb des Lagers einen Platz bestimmen, wo ihr eure Notdurft verrichtet.14Haltet Schaufeln bereit, grabt ein Loch, ehe ihr euch hinhockt, und macht es nachher wieder zu.15Euer Lager muss rein sein, denn der HERR, euer Gott, ist mitten unter euch, um euch zu schützen und euch den Sieg über eure Feinde zu geben. Wenn er etwas Anstößiges bei euch entdeckt, wird er euer Lager verlassen. (3Mo 26,12)
Asyl für Flüchtlinge
16Wenn sich ein ausländischer Sklave zu euch flüchtet und bei euch Schutz sucht, dann liefert ihn nicht seinem Herrn aus.17Er soll in Freiheit bei euch leben dürfen, wo es ihm gefällt. Nutzt seine Notlage nicht aus! (2Mo 22,20)
Was den Herrn beleidigt
18Kein Israelit und keine Israelitin dürfen sich dem Dienst eines fremden Gottes weihen.[1] (1Kön 14,24)19Ihr dürft den Gewinn aus anrüchigen Geschäften und aus dem Verkauf unreiner Tiere[2] nicht in das Heiligtum des HERRN, eures Gottes, bringen, um damit ein Gelübde zu erfüllen. Der HERR verabscheut solches Geld.
Bestimmungen über das Zinsnehmen
20Wenn du einem anderen Israeliten, deinem Bruder, Geld oder Getreide oder sonst etwas leihst, darfst du dafür keinen Zins erheben. (2Mo 22,24; 5Mo 15,3)21Von einem Ausländer kannst du Zins nehmen, aber nicht von einem Israeliten. Wenn du das beachtest, wird der HERR dein Tun segnen und dir alles gelingen lassen in dem Land, das ihr jetzt in Besitz nehmen werdet.
Bestimmungen über Gelübde
22Wenn du das Versprechen ablegst, dem HERRN, deinem Gott, irgendetwas zu schenken, dann gib es ihm auch. Schieb es nicht auf, dein Gelübde zu erfüllen! Du wirst sonst Schuld auf dich laden; denn der HERR nimmt dich beim Wort. (4Mo 30,3)23Der HERR verlangt nicht, dass du ihm etwas versprichst,24aber wenn du es aus freien Stücken getan hast, musst du es auch halten.
Erlaubter Mundraub
25Wenn dein Weg durch einen Weinberg führt, darfst du Trauben essen, so viel du willst, um deinen Hunger zu stillen. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln.26Wenn du an einem Kornfeld vorbeikommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen. Aber du darfst sie nicht mit der Sichel abschneiden. (Mk 2,23)
5.Mose 23
Hoffnung für alle
von Biblica1Niemand darf mit der Frau seines Vaters schlafen. Sonst entehrt er seinen Vater.
Wer darf sich beim Herrn versammeln?
2Wenn sich die Israeliten beim Heiligtum des HERRN versammeln, darf niemand unter ihnen sein, der verletzte Hoden hat oder dessen Glied abgeschnitten ist.3Einer, dessen Eltern nicht nach dem Gesetz verheiratet waren, muss der Gemeinde ebenfalls fernbleiben. Auch seine Nachkommen dürfen nicht dazugehören, selbst zehn Generationen später nicht.4Für immer ausgeschlossen sind auch alle, die ammonitische oder moabitische Vorfahren haben, selbst wenn sie seit zehn Generationen in Israel leben.5Denn diese Völker haben euch nicht herzlich aufgenommen; sie haben euch nicht mit Brot und Wasser versorgt, als ihr aus Ägypten kamt. Im Gegenteil: Sie haben Bileam, den Sohn von Beor, aus Petor in Mesopotamien geholt und ihm Geld gegeben, damit er euch verflucht.6Aber der HERR, euer Gott, wollte nicht auf Bileam hören, sondern hat aus Liebe zu euch den Fluch in Segen verwandelt.7Darum verbündet euch nicht mit diesen Völkern und setzt euch auch in Zukunft nie für sie ein!8Die Edomiter aber sollt ihr nicht ablehnen. Sie sind euer Brudervolk. Stellt euch auch nicht gegen die Ägypter, denn ihr habt einmal in ihrem Land gelebt.9Wer von ihnen in der dritten Generation bei euch wohnt, darf dazukommen, wenn ihr euch beim Heiligtum des HERRN versammelt.
Das Heerlager soll heilig sein
10Wenn ihr Krieg gegen eure Feinde führt, dann achtet darauf, dass es nichts in eurem Lager gibt, was euch in den Augen des Herrn unrein macht.11Wenn ein Mann nachts im Schlaf einen Samenerguss hatte, ist er unrein und muss das Lager verlassen. Er darf es am nächsten Tag nicht betreten.12Erst bei Sonnenuntergang kann er zurückkommen, wenn er sich vorher gewaschen hat.13Außerhalb des Lagers sollt ihr einen Platz haben, wo ihr austreten könnt.14Wenn jemand dort sein Geschäft erledigt, soll er vorher ein Loch graben und es danach wieder mit Erde füllen. Nehmt dazu in eurem Gepäck eine kleine Schaufel mit.15Der HERR, euer Gott, ist mitten unter euch in eurem Lager. Er beschützt euch und gibt euch den Sieg über eure Feinde. Deshalb muss euer Lager heilig sein. Wenn der Herr dort etwas sieht, was er verabscheut, wendet er sich von euch ab.
Zuflucht für entflohene Sklaven
16Wenn ein entflohener Sklave aus dem Ausland bei euch Schutz sucht, dann liefert ihn nicht an seinen Herrn aus!17Nehmt ihn bei euch auf! Er soll für sich entscheiden, in welcher Stadt er bleiben will. Lasst ihn dort wohnen, wo es ihm gefällt, und beutet ihn nicht aus!
Verbot der Tempelprostitution
18Keine Frau und kein Mann aus eurem Volk soll im Namen eines Gottes der Prostitution nachgehen.19Was Frauen oder Männer damit verdient haben, darf niemals als Opfergabe in das Haus des HERRN, eures Gottes, gebracht werden, um ein Gelübde zu erfüllen. Denn so etwas verabscheut der HERR.
Nehmt keine Zinsen von Landsleuten!
20Wenn ihr jemandem aus eurem Volk Geld, Lebensmittel oder irgendetwas anderes leiht, dann nehmt keine Zinsen!21Nur von Ausländern dürft ihr Zinsen verlangen, nicht von Israeliten. Wenn ihr euch daran haltet, wird der HERR, euer Gott, euch segnen und eure Arbeit gelingen lassen in dem Land, das ihr in Besitz nehmt.
Die Gelübde für den Herrn müssen erfüllt werden
22Wenn ihr dem HERRN, eurem Gott, etwas versprochen habt, dann haltet es auf jeden Fall ein! Er wird es mit Sicherheit von euch fordern! Verweigert ihr es ihm, so ladet ihr Schuld auf euch.23Ihm gar nichts zu versprechen, ist keine Sünde.24Doch wenn ihr freiwillig ein Gelübde abgelegt habt, dann müsst ihr es auf jeden Fall erfüllen. Was ihr versprochen habt, müsst ihr halten.
Verhalten in fremden Weinbergen und Feldern
25Wenn ihr an einem Weinberg vorbeikommt, dürft ihr dort so viele Trauben essen, wie ihr wollt, bis ihr satt seid. Ihr sollt aber nichts in ein Gefäß sammeln!26In einem Getreidefeld könnt ihr mit der Hand Ähren pflücken. Ihr dürft aber keine Sichel benutzen!
1Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1)2Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 21,17; Neh 13,1; Jes 56,3)3Es soll auch kein Bastard[1] in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. (Ri 11,1)4Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen auf ewig, (Neh 13,1; Kla 1,10)5weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche. (4Mo 22,5; Jos 24,9; Mt 10,42; Mt 25,45; Jak 4,17)6Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb. (5Mo 7,7; Jos 24,10; Mi 6,5; Joh 11,3)7Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich. (Esr 9,12)8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen. (2Mo 22,21; 2Mo 23,9; 3Mo 19,34; 4Mo 20,14; 5Mo 10,19; Ob 1,10; Ob 1,12)9Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 11,43; Jes 19,18)
Reinhaltung des Heerlagers
10Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. (Jos 6,18; Hebr 12,1)11Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; (3Mo 15,16; 4Mo 5,2)12aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen. (3Mo 15,5)13Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.14Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.15Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet. (3Mo 26,12; 5Mo 20,4; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,5; Zef 3,17; 2Kor 6,16)
Verschiedene Verordnungen
16Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern. (1Sam 30,13; Phlm 1,11)17Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken. (2Mo 22,21)18Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (1Mo 19,4; 3Mo 19,29; 5Mo 22,21; 1Kön 14,24; Röm 1,26)19Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld[2] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. (Spr 26,11; Jes 66,3; Hes 16,33; Mt 7,6; Phil 3,2)20Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann. (2Mo 22,25; Ps 15,5; Hes 18,8; Hes 18,17; Hes 22,12; Lk 6,34)21Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (5Mo 15,3; 5Mo 15,10; Spr 19,17)22Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein. (4Mo 30,3; 5Mo 12,6; 5Mo 12,26; Pred 5,3)23Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich. (Pred 5,3; Mt 5,33; Apg 5,4)24Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast. (Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 12,36)25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun. (Röm 12,13; Hebr 13,5)26Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen! (Mt 12,1; Mk 2,23)