1Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22Und der HERR redete mit Mose und sprach:23Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28Und der HERR redete mit Mose und sprach:29Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.
1Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es. (3Mo 5,6; 3Mo 21,22)2An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[1] soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. (3Mo 4,24; Hes 40,39)3Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN: ein Schuldopfer ist es. (3Mo 3,3)6Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. (3Mo 6,11; 3Mo 21,22; 4Mo 18,10; 1Kor 10,18)7Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. – (4Mo 5,8)8Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.9Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3Mo 2,3; 2Kön 12,17)10Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[2] oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
Gesetz des Heilsopfers
11Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[3], das man dem HERRN darbringt: (3Mo 3,1; 3Mo 7,29; 2Chr 29,31; 2Chr 33,16)12Wenn man es zum Dank[4] darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[5], und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, ⟨mit Öl⟩ eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15; Ps 107,22; Hebr 13,15)13Außer den Kuchen soll man gesäuertes ⟨Brot⟩ als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[6]. (Am 4,5)14Und man soll ⟨je⟩ eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer[7] darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören. (4Mo 18,8)15Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,29)16Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt. (4Mo 15,3)17Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[8] am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[9] nicht ⟨mehr⟩ als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[10] wird es sein; und die Person[11], die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen. (3Mo 19,5)19Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und ⟨was⟩ das Fleisch ⟨betrifft⟩, jeder Reine darf das Fleisch essen;20aber die Person[12], die Fleisch von dem Heilsopfer[13] isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[14] soll aus ihren Volksgenossen[15] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 7,25; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; 1Sam 20,26; Hes 33,25)21Und wenn eine Person[16] irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[17], das dem HERRN gehört: diese Person[18] soll aus ihren Volksgenossen[19] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 5,3; 3Mo 7,25; 3Mo 11,24; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; Hes 33,25)
Verbot des Essens von Fett und Blut
22Und der HERR redete zu Mose:23Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen. (2Mo 22,30)24Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2Mo 22,30)25Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt – die Person[20], die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[21] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)26Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh. (2Mo 22,30)27Jede Person[22], die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[23] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)
Priesteranteil am Opfer
28Und der HERR redete zu Mose:29Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer[24] darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen. (3Mo 7,11)30Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[25] vor dem HERRN zu schwingen. (2Mo 29,24; 3Mo 3,3; 3Mo 9,20)31Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[26] von euren Heilsopfern[27] dem Priester geben.33Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[28] und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.34Denn die Brust des Schwingopfers[29] und die Keule des Hebopfers[30] habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[31], und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[32] vonseiten der Söhne Israel. – (3Mo 10,14; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18; 5Mo 18,3)35Das ist das Salbungsteil[33] Aarons und das Salbungsteil[34] seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag[35], als man[36] sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,36das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[37] sie salbte: eine ewige Ordnung[38] bei ihren Generationen. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[39],38das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (2Mo 28,1; 2Mo 29,1; 3Mo 1,1)
3.Mose 7
Menge Bibel
Vorschriften in betreff des Schuldopfers
1»Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.2An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;3das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.5Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.6Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden: es ist hochheilig.7Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.
Anhang über den Anteil des Priesters an Privat-Brandopfern und Privat-Speisopfern
8Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.9Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,7)10Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.«
Vorschriften für verschiedene Arten von Heilsopfern
11»Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:12Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;13nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.14Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.15Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –16Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.17Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muß im Feuer verbrannt werden;18denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel[1] gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –19Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;20aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele[2] eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.21Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers ißt, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.« (3Mo 7,20)
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:23»Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!24Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;25denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele[3] soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.26Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.27Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Bestimmungen über die Opferanteile der Priester bei den Heilsopfern
28Weiter gebot der HERR dem Mose:29»Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.30Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt[4] werde.31Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.33Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.34Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«
Schlußbemerkungen
35Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.36Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.37Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,38wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.
3.Mose 7
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches Bibelwerk1Dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist etwas Hochheiliges. (3Mo 7,14)2Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar sprengen.3Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4die beiden Nieren, das Fett über ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren loslöst.5Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer.6Jede männliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges.7Für das Schuldopfer gilt dieselbe Weisung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Versöhnung erwirkt.8Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester bringt, gehört dem Priester, der es darbringt. (3Mo 1,6)9Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehört dem Priester, der es darbringt.10Jedes mit Öl vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehört allen Söhnen Aarons ohne Unterschied.11Dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man für den HERRN darbringt: (3Mo 3,1)12Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesäuerte, mit Öl vermengte Kuchen hinzutun und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt und eingerührt ist. (Ps 107,22; Ps 116,17)13Dazu soll man auch Gebäck aus gesäuertem Brot geben und das alles zusammen mit seinem als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfer darbringen.14Einen Teil von jeder Opfergabe soll man als Hebeopfer dem HERRN darbringen; es gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt.[1]15Das Opferfleisch seines als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.16Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden; (3Mo 19,5; 4Mo 15,3; Ps 116,18)17was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll verbrannt werden.18Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende kein Wohlgefallen. Es wird ihm nicht angerechnet und ist verfallen und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen.19Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt hat, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen;20wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.21Wenn eine Person mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das für den HERRN geopfert wird, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden. (3Mo 5,3; 3Mo 15,5)
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,16)23Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege dürft ihr keinerlei Fett essen.24Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem Zweck verwendet werden, doch essen dürft ihr es auf keinen Fall.25Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer für den HERRN darbringt, soll von seiner Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.26Wo immer ihr wohnt, dürft ihr kein Blut genießen, weder von Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10; 3Mo 19,26; 5Mo 12,23)27Jede Person, die Blut genießt, soll von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.
Weisungen an die Israeliten zum Heilsopfer
28Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,1)29Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer für den HERRN darbringen will, soll davon als Opfergabe für den HERRN Folgendes herbeibringen:30Mit seinen Händen bringe er als Feueropfer für den HERRN das Fett des Bruststückes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er vor dem HERRN als Erhebungsopfer emporheben soll.31Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust aber gehört Aaron und seinen Söhnen.32Als Hebeopfer gebt von euren Heilsopfern die rechte Schenkelkeule dem Priester!33Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Söhne Aarons als Anteil gehören, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt.34Ich nehme nämlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust als Erhebungsopfer und die Schenkelkeule als Hebeopfer und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ein ewiges Gesetz von den Israeliten. (3Mo 10,15; 4Mo 6,20)35Das also ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN von dem Tag an, an dem man sie herantreten ließ, um als Priester dem HERRN zu dienen.36Das hat der HERR ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie unter den Israeliten salbte. Das gelte für sie als ewige Satzung für eure Generationen.
Zusammenfassungen
37Das ist die Weisung für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer.38So hat es der HERR dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem HERRN in der Wüste Sinai darzubringen.