1»Diese Anweisungen gelten für das besonders heilige Schuldopfer:2Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt.3Alles Fett muss mir dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden,4die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt, sowie der Fettlappen an der Leber.5Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den HERRN.6Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.7Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester, der das Opfer darbringt und damit Sühne erwirkt, soll das Fleisch bekommen.8Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt.9Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt.10Jedes andere Speiseopfer – ganz gleich ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird – sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen.«
Weitere Anweisungen für das Friedensopfer
11»Folgende Anweisungen gelten für das Friedensopfer, das jemand mir, dem HERRN, darbringt:12Geschieht es aus Dankbarkeit, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuertes, mit Öl bestrichenes Fladenbrot sowie feines Weizenmehl, das ebenfalls mit Öl angereichert wurde.13Dazu kommen noch Brote aus Sauerteig.14Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil mir, dem HERRN, weihen. Dieser Anteil fällt dann dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.15Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.16Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden.17Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden.18Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.19Kommt das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist.20Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Friedensopfers isst, das mir, dem HERRN, geweiht ist, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören.21Auch wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist – mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgendetwas, das ich, der HERR, verabscheue – und dann vom Fleisch des Friedensopfers isst, muss er aus dem Volk ausgeschlossen werden und sterben.«
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Weiter sagte der HERR zu Mose:23»Richte den Israeliten aus: Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen!24Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren!25Wer das Fett von Tieren isst, die man mir, dem HERRN, als Opfer darbringt, verdient den Tod. Ein solcher Mensch darf nicht länger zu eurem Volk gehören!26Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr wohnt.27Jeder, der Fleisch isst, das noch Blut enthält, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden!«
Der Anteil der Priester an den Opfergaben
28Der HERR befahl Mose,29den Israeliten dies weiterzusagen: »Wer ein Friedensopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem HERRN, weihen:30das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muss er selbst zum Altar bringen und das Fleisch dort hin- und herschwingen.31Dieses Stück überlässt er den Priestern. Dann verbrennt einer der Priester das Fett auf dem Altar.32Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören.33Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und das Fett des Tieres darbringt.34Von allen Friedensopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu,35und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an.36Ich, der HERR, habe befohlen, dass sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen.«37Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungs- und Friedensopfer.38Der HERR gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem HERRN, zu bringen.
3.Mose 7
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag Zürich1Und dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist hochheilig. (3Mo 5,6)2Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten, und das Blut soll man ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 4,33)3Und alles Fett davon soll man darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren und das Fett an ihnen und an den Lenden. Und den Lappen über der Leber trenne man mit den Nieren ab.5Und der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als Feueropfer für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,3)6Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilien dürfen davon essen, es soll an heiliger Stätte gegessen werden. Es ist hochheilig. (3Mo 6,11)7Für das Sündopfer und für das Schuldopfer gilt ein und dieselbe Weisung: Es soll dem Priester gehören, der damit Sühne erwirkt. (3Mo 14,13; 4Mo 5,8)8Dem Priester aber, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3Mo 1,6)9Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, und jedes, das in der Pfanne oder auf dem Blech zubereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,10)10Jedes Speiseopfer aber, es sei mit Öl angerührt oder trocken, soll allen Söhnen Aarons gehören, den einen wie den andern. (3Mo 2,3)11Und dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt. (3Mo 3,1)12Bringt man es als Dankopfer dar, soll man zusammen mit dem Dankopfer ungesäuerte, mit Öl angerührte Ringbrote darbringen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und Feinmehl, angerührt mit Öl[1]. (Ps 107,22; Am 2,5; Am 4,5)13Zusammen mit Ringbroten aus Sauerteig soll er seine Opfergabe darbringen, zusätzlich zu seinem Heilsopfer.14Und von jeder Opfergabe soll er einen Teil als Abgabe für den HERRN darbringen. Dieser soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers versprengt. (4Mo 18,8)15Das Fleisch seines Heilsopfers aber soll an dem Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird, nichts davon darf er bis zum Morgen zurücklegen. (3Mo 19,5; 3Mo 22,30)16Und wenn jemand sein Schlachtopfer eines Gelübdes wegen oder als freiwillige Gabe darbringt, soll es an dem Tag gegessen werden, an dem er sein Schlachtopfer darbringt. Was aber davon übrig bleibt, darf auch am folgenden Tag gegessen werden. (4Mo 15,3)17Und was dann noch vom Fleisch des Schlachtopfers übrig bleibt, muss am dritten Tag im Feuer verbrannt werden.18Isst man aber am dritten Tag vom Fleisch des Heilsopfers, so wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden, es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als verdorben, und wer davon isst, wird schuldig.19Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen werden, es muss im Feuer verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf essen, wer rein ist.20Wenn aber jemand Fleisch vom Heilsopfer isst, das dem HERRN gehört, und er ist unrein, dann soll er getilgt werden aus seiner Sippe.21Und wenn jemand etwas Unreines berührt, sei es eine Unreinheit an einem Menschen oder unreines Vieh oder etwas unreines Abscheuliches, und er isst vom Fleisch des Heilsopfers, das dem HERRN gehört, soll er getilgt werden aus seiner Sippe. (3Mo 5,3)22Und der HERR sprach zu Mose:23Sprich zu den Israeliten: Das Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen dürft ihr nicht essen. (3Mo 3,17)24Und das Fett von verendeten oder gerissenen Tieren darf zu verschiedenen Zwecken gebraucht werden, essen aber dürft ihr es nicht. (3Mo 22,8)25Jeder, der Fett isst vom Vieh, von dem man dem HERRN Feueropfer darbringt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.26Und Blut dürft ihr nicht verzehren, wo immer ihr wohnt, weder von den Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10)27Jeder, der Blut verzehrt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.28Und der HERR sprach zu Mose:29Sprich zu den Israeliten: Wer ein Heilsopfer für den HERRN darbringt, der bringe von seinem Heilsopfer, was er dem HERRN als Gabe schuldet. (3Mo 3,1)30Mit eigenen Händen soll er die Feueropfer des HERRN bringen. Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie vor dem HERRN als Weihegabe hin und her zu schwingen. (2Mo 29,13; 2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Auch die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben, als Abgabe von euren Heilsopfern.33Dem von den Söhnen Aarons, der das Blut der Heilsopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Keule als Anteil gehören.34Denn die geweihte Brust und die als Abgabe bestimmte Keule habe ich den Israeliten von ihren Heilsopfern genommen und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewiges Anrecht bei den Israeliten. (3Mo 9,21; 3Mo 10,15; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18)35Das war der Anteil Aarons und der Anteil seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN an dem Tag, als er sie herzutreten liess, um dem HERRN als Priester zu dienen.36Das hat der HERR ihnen zugewiesen von den Israeliten an dem Tag, als er sie salbte, als ewiges Anrecht von Generation zu Generation. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37Das war die Weisung für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Heilsopfer,38die der HERR Mose gegeben hat auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)
3.Mose 7
Gute Nachricht Bibel 2018
von Deutsche Bibelgesellschaft1Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges. (3Mo 5,15; 4Mo 18,8)2Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.3-5Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.6Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.7Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.8Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.9Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.10Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für Mahlopfer
11Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift: (3Mo 3,1)12Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.13Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.14Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.15Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.16Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.17Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.18Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.19Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.20Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.21Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22-23Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.24Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.25Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.26Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen. (3Mo 17,10)27Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Der Anteil der Priester
28-29Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen. (3Mo 3,1)30Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem HERRN; (2Mo 29,26)31dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.32Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.33Sie fällt dem Priester zu, der dem HERRN das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.34-36Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft. (5Mo 18,3)37Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.38Der HERR gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.