1»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt: Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;2jemand berührt, ohne es zu merken, den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und macht sich dadurch unrein;3jemand erkennt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist;4jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus – so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt –, ganz gleich ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte.5In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen.6Dann soll er zur Wiedergutmachung ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn dadurch mit mir versöhnen.7Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.8Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne jedoch dabei den Kopf abzutrennen.9Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer.10Die zweite Taube bringt er mir als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben.11Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer.12Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll und verbrennt es zu meinem Gedenken auf dem Altar, wo er zuvor die anderen Opfer in Rauch aufgehen ließ. Auch dies ist ein Sündopfer.13So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«
Das Schuldopfer
14Der HERR sprach zu Mose:15»Wenn jemand mir untreu wird und – wenn auch ohne Absicht – es versäumt, die Abgaben für das Heiligtum zu entrichten, dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer darbringen. Das Opfertier muss einen angemessenen Wert haben. Als Maßstab gelten Silberstücke, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt.16Der Schuldige muss erstatten, was er dem Heiligtum vorenthalten hat. Außerdem soll er ein Fünftel des Wertes zusätzlich bezahlen und alles dem Priester geben. Dieser bringt den Schafbock als Schuldopfer dar und versöhnt so den Schuldigen mit mir; dann werde ich ihm vergeben.17Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, so ist er doch schuldig und muss sich dafür verantworten.18Er soll einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. Dann soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben, was er unabsichtlich getan hat.19Dies ist ein Schuldopfer für jemanden, der an mir, dem HERRN, schuldig geworden ist.«20Der HERR sprach zu Mose:21»Jeder, der einen anderen Israeliten betrügt, wird zugleich mir untreu und sündigt gegen mich, den HERRN. Wer etwas als seinen Besitz beansprucht, was ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, wer einen anderen beraubt oder ihn durch Erpressung zwingt, ihm sein Eigentum zu überlassen,22wer etwas findet und es unrechtmäßig behält oder wer einen Meineid schwört, um irgendein Verbrechen zu vertuschen, der lädt Schuld auf sich.23Wenn einer auf solche Weise sündigt, muss er alles zurückgeben: was er geraubt oder durch Erpressung gewonnen hat, was ihm anvertraut wurde, was er gefunden hat24oder was er durch einen Meineid an sich gebracht hat. Alles muss er vollständig erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. An dem Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, soll er alles dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben.25Als Schuldopfer für mich, den HERRN, bringt er dem Priester einen fehlerlosen Schafbock. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll.26Der Priester versöhnt den Schuldigen mit mir, dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan hat.«
3.Mose 5
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag Zürich1Und wenn jemand sündigt, weil er hört, wie Zeugen aufgerufen werden[1], und er ist ein Zeuge, der etwas gesehen oder erfahren hat, aber er sagt nicht aus, dann lädt er Schuld auf sich. (3Mo 5,17)2Oder wenn jemand etwas Unreines berührt, Aas von unreinen Wildtieren oder Aas von unreinem Vieh oder Aas von unreinem Kleingetier, ohne es wahrzunehmen, dann ist er unrein und schuldig. (3Mo 11,24)3Oder wenn jemand mit etwas Unreinem an einem Menschen in Berührung kommt, ohne es wahrzunehmen, mit irgendetwas, wodurch man unrein werden kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig. (3Mo 7,21; 3Mo 12,2; 3Mo 13,3; 3Mo 15,2; 4Mo 19,13)4Oder wenn jemand unbedacht schwört, zum Schaden oder zum Nutzen, ohne es wahrzunehmen, wie dem Menschen unbedacht ein Schwur über die Lippen kommen kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig in allen diesen Fällen.5Wenn jemand in einem solchen Fall schuldig ist, soll er bekennen, worin er gesündigt hat. (3Mo 16,21; 4Mo 5,7)6Und er bringe dem HERRN als Sühne für die Sünde, die er begangen hat, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer, und der Priester soll ihm Sühne erwirken für seine Sünde. (3Mo 7,1)7Reichen aber seine Mittel dafür nicht aus, soll er dem HERRN als Sühne für seine Sünde zwei Turteltauben oder zwei Tauben bringen, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. (3Mo 1,14; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)8Und er bringe sie zum Priester, und dieser soll die für das Sündopfer bestimmte als erste darbringen und ihr dicht am Genick den Kopf abkneifen, ihn aber nicht ganz abtrennen.9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, und was an Blut übrig bleibt, soll am Sockel des Altars ausgepresst werden. Es ist ein Sündopfer.10Die zweite Taube aber bringe er als Brandopfer dar nach der Vorschrift. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20)11Kann er aber keine zwei Turteltauben oder zwei Tauben aufbringen, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Zehntel Efa Feinmehl als Sündopfer bringen. Er soll kein Öl darauf giessen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.12Und er bringe es zum Priester, und der Priester soll davon eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Sündopfer. (3Mo 2,2)13So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er in einem dieser Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester aber soll das Gleiche gehören wie beim Speiseopfer. (3Mo 2,3)
Das Schuldopfer
14Und der HERR sprach zu Mose:15Wenn jemand etwas veruntreut und sich ohne Absicht an den heiligen Gaben für den HERRN versündigt, soll er als Sühnegabe für den HERRN vom Kleinvieh einen makellosen Widder als Schuldopfer bringen, im Wert von einigen Silberschekeln nach dem Schekel des Heiligtums. (3Mo 14,12; 3Mo 22,14; 3Mo 27,3)16Und was er vom Heiligen veruntreut hat, soll er ersetzen und noch ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll Sühne für ihn erwirken mit dem Opferwidder, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 27,13)17Und wenn jemand sündigt und, ohne es zu erkennen, etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, dann wird er schuldig und muss seine Schuld tragen. (3Mo 4,2; 3Mo 5,1)18Und er soll von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen, und der Priester soll für ihn Sühne erwirken für das Vergehen, das er ohne Absicht begangen hat, ohne es zu erkennen, und es wird ihm vergeben werden.19Es ist ein Schuldopfer, er hat sich vor dem HERRN schuldig gemacht.20Und der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und eine Veruntreuung gegen den HERRN begeht und seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes vorenthält oder seinen Nächsten erpresst (1Sam 12,3; Hes 33,15)22oder etwas Verlorenes findet, und er leugnet es und schwört falsch in irgendeiner Angelegenheit, durch die der Mensch sündigen kann - (3Mo 19,12)23wenn er so sündigt und schuldig wird, dann soll er zurückgeben, was er geraubt hat oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war, oder das Verlorene, das er gefunden hat,24oder das, um dessentwillen er falsch geschworen hat. Er soll es aber vollständig zurückerstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Er gebe es dem Eigentümer, wenn er sein Schuldopfer bringt. (4Mo 5,7)25Als Sühne aber soll er für den HERRN von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen. (Esr 10,19)26Und der Priester soll für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm die Tat vergeben werden, durch die er schuldig geworden ist.
1Ein Sühneopfer wird auch in den folgenden Fällen erforderlich:[1] wenn jemand unter einem Fluch steht, weil er einem öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage nicht Folge leistete und verschwieg, was er gesehen oder gehört hat; (3Mo 4,1)2wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas von irgendeinem Tier, und das erst später bemerkt;3wenn jemand etwas Unreines berührt, das an einem Menschen ist oder von einem Menschen herrührt, und das erst später bemerkt;4wenn jemand unbedacht einen Meineid schwört, gleichgültig, ob es zu seinem Vorteil oder Nachteil ist, und er erst später darauf aufmerksam wird.5In diesen Fällen muss der Schuldige, ob Mann oder Frau,[2] zum Priester gehen und vor ihm bekennen, was er getan hat.6Darauf muss er zur Wiedergutmachung dem HERRN ein Schaf oder eine Ziege opfern, und zwar soll es ein weibliches Tier sein. Mit diesem Sühneopfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und befreit ihn von seiner Schuld.7Ist der Schuldige zu arm, um ein Schaf oder eine Ziege zu geben, so soll er dem HERRN stattdessen zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben darbringen, eine als Sühneopfer und eine als Brandopfer. (3Mo 12,7)8Der Priester nimmt zuerst die zum Sühneopfer bestimmte Taube, bricht ihr das Genick, trennt aber den Kopf nicht ab,9und sprengt etwas von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So gehört es sich für ein Sühneopfer.10Danach opfert der Priester die zweite Taube nach den Vorschriften für das Brandopfer. Auf diese Weise bringt er die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung.11Ist der Schuldige auch noch zu arm, um zwei Tauben aufzubringen, so soll er dem HERRN stattdessen 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl darbringen. Er darf jedoch weder Öl darüber gießen noch Weihrauch dazutun, weil es ein Sühneopfer und kein Speiseopfer ist.12Der Priester nimmt eine Handvoll von dem Mehl und verbrennt diesen Teil auf dem Altar im Anschluss an die übrigen Opfergaben, als ein Zeichen dafür, dass das ganze Opfer dem HERRN gehört. So gehört es sich für ein Sühneopfer.13Auf diese Weise bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speiseopfer.
Anweisungen für das Wiedergutmachungsopfer
14Der HERR gab Mose noch weitere Anweisungen:15Wenn jemand ohne böse Absicht versäumt, die Abgaben für den HERRN zu entrichten und dadurch schuldig wird, muss er dem HERRN als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie du festlegst; als Maßeinheit gilt das Gewicht des Heiligtums. (3Mo 7,1; 3Mo 19,21)16Die Abgaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester abliefern und muss noch einen Aufschlag von einem Fünftel dazugeben. Mit dem Opfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Betreffenden seine Verfehlung.17Wenn jemand unbeabsichtigt gegen irgendein Gebot des HERRN verstößt und etwas Verbotenes tut, so hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn es ohne Wissen geschehen ist.18-19Er muss dafür dem Priester als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock bringen, dessen Wert du festlegst. Damit bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt die Schuld. Das Opfer dient als Wiedergutmachung, denn der Betreffende hat sich gegen den HERRN vergangen, auch wenn es unwissend geschehen ist.20Der HERR gab Mose noch eine Anweisung:21-22Es kann sein, dass jemand für seinen Mitbürger etwas aufbewahrt, von ihm geliehen, ihm geraubt oder von ihm erpresst hat oder etwas gefunden hat, das dem anderen gehört. Wenn er das ableugnet und die Lüge – in diesen oder weiteren Fällen – auch noch mit einem Eid bekräftigt, dann vergeht er sich gegen den HERRN. (2Mo 21,37)23-24Wenn er auf diese Weise schuldig geworden ist, muss er dem anderen sein Eigentum zurückgeben oder es ersetzen und muss zu dem vollen Betrag noch ein Fünftel hinzufügen. Die Erstattung muss an dem Tag erfolgen, an dem er für seine Schuld das Wiedergutmachungsopfer darbringt.25Dieses Opfer besteht in einem fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock, dessen Wert du festlegst. Er gibt das Tier dem Priester26und der Priester bringt damit die Sache vor dem HERRN wieder ins Reine. Dann vergibt der HERR dem Betreffenden die Schuld, die er auf sich geladen hat.