1Der HERR befahl Mose:2»Sag den Israeliten: Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen.3Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt;4für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden,5für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke.6Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen.7Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden.8Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert für die betreffende Person fest und soll sich dabei nach dem richten, was der Mann bezahlen kann.9Hat jemand mir, dem HERRN, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig10und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören!11Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen.12Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten.13Will der Eigentümer das Tier aber wieder zurückkaufen, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben.14Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig.15Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muss er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.16Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem HERRN, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden,17vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlassjahr an.18Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlassjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern.19Falls der Besitzer sein Feld anschließend wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm.20Wenn er das Feld, das er mir geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf.21In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlassjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester.22Wenn jemand mir, dem HERRN, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat,23berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den HERRN.24Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte.25Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm.26Das erstgeborene männliche Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört.27Die erstgeborenen Männchen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an einen anderen Käufer gehen.28Hat jemand nun etwas von seinem Besitz unwiderruflich mir, dem HERRN, geweiht, ganz gleich ob Mensch, Tier oder Land, darf er nichts davon zurückerwerben oder an einen anderen verkaufen. Alles, was mir unwiderruflich geweiht wurde, ist besonders heilig.29Wird mir ein Mensch übereignet, dann kann niemand ihn loskaufen. Er gehört allein mir und muss getötet werden!30Ein Zehntel jeder Ernte an Getreide und Früchten ist als heilige Abgabe für mich, den HERRN, bestimmt.31Will jemand den zehnten Teil seines Ertrags jedoch zurückkaufen, muss er zum festgesetzten Preis noch ein Fünftel dazugeben.32Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört mir jedes zehnte Tier und gilt somit als heilig. Wenn die Tiere abgezählt werden,33darf der Hirte sie nicht so vorbeiziehen lassen, dass nur die schwachen ausgewählt werden. Er darf auch kein gesundes gegen ein krankes austauschen. Sonst fallen beide Tiere unwiderruflich mir, dem Herrn, zu.«34Diese Gebote hat der HERR den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben.
1Der HERR sprach zu Mose:2»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand gelobt, eine Person dem HERRN zu weihen, so muss er die entsprechende Summe bezahlen und sie so wieder loskaufen.3Legt die Summe wie folgt fest: Ein Mann zwischen 20 und 60 Jahren ist 50 Schekel des Heiligtums[1] wert; (2Mo 30,13; 3Mo 5,15; 3Mo 27,25)4eine Frau im selben Alter 30[2].5Ein Junge von fünf bis 20 Jahren ist 20 Schekel wert und ein Mädchen im selben Alter zehn[3].6Ein Junge zwischen einem Monat und fünf Jahren ist fünf Schekel wert, ein Mädchen im selben Alter drei[4]. (4Mo 3,46; 4Mo 18,14)7Ein Mann über 60 ist 15 Schekel wert, eine Frau im selben Alter zehn[5].8Wenn derjenige, der ein solches Gelübde abgelegt hat, die vorgeschriebene Summe jedoch nicht aufbringen kann, soll er die geweihte Person zum Priester bringen. Je nachdem, was der Gelobende zahlen kann, setzt der Priester dann ihren Wert fest. (3Mo 14,21)9Hat mir jemand ein Tier geweiht, das als Opfer für den HERRN dargebracht werden kann, ist es heilig.10Dieses Tier darf nicht durch ein anderes – weder ein besseres noch ein schlechteres – ausgetauscht oder ersetzt werden. Wenn es trotzdem ausgetauscht wird, sind beide Tiere heilig. (3Mo 27,14)11Weiht jemand dem HERRN jedoch ein unreines Tier, das nicht als Opfer für den HERRN dargebracht werden kann, dann soll er das Tier zum Priester bringen.12Der Priester soll das Tier schätzen, ob es gut oder schlecht ist, und dann seinen Wert festsetzen; seine Einschätzung soll Gültigkeit haben.13Wenn derjenige, der das Tier geweiht hat, es loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen.14Wenn jemand dem HERRN sein Haus weiht, soll der Priester dessen Wert schätzen und festsetzen. Die Einschätzung des Priesters soll Gültigkeit haben.15Wenn derjenige, der das Haus geweiht hat, es wieder loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.16Wenn jemand dem HERRN ein Stück seines ererbten Grundbesitzes weiht, soll sein Wert nach dem zu seiner Bestellung erforderlichen Saatgut geschätzt werden: Für ein Feld, für das ein Sack[6] Gerste benötigt wird, sind 50 Schekel[7] zu bezahlen,17sofern das Feld dem HERRN vom Erlassjahr an geweiht wird.18Wird das Feld jedoch nach dem Erlassjahr geweiht, soll der Priester den Preis für das Feld gemäß der verbleibenden Jahre bis zum nächsten Erlassjahr berechnen und den Wert entsprechend verringern. (3Mo 25,14)19Wenn derjenige, der das Feld geweiht hat, es loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert des Landes zuzüglich 20 Prozent bezahlen. Dann gehört das Feld wieder ihm.20Verkauft er das Feld jedoch an einen anderen, ohne es zuvor losgekauft zu haben, kann es nicht mehr losgekauft werden.21Wenn dieses Feld im Erlassjahr frei wird, soll es dem HERRN geweiht sein und in den Besitz der Priester übergehen. (3Mo 25,8; 4Mo 18,14; Hes 44,29)22Wenn jemand dem HERRN ein Feld weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat,23soll der Priester seinen Wert entsprechend der bis zum nächsten Erlassjahr verbleibenden Jahre berechnen. Den für das Land festgesetzten Wert soll er noch am selben Tag dem HERRN als heilige Gabe geben.24Im Erlassjahr fällt das Feld wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, von dem er es gekauft hat und dessen Erbbesitz es ist. (3Mo 25,28)25Sämtliche Schätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums festgesetzt werden. Ein Schekel wiegt 20 Gera[8]. (2Mo 30,13; 4Mo 3,47; 4Mo 18,16; Hes 45,12)26Niemand darf dem HERRN das erstgeborene Tier aus seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenherden weihen, weil alle Erstgeburten ihm ohnehin gehören. (2Mo 13,2)27Wenn es sich jedoch um das Erstgeborene eines unreinen Tieres handelt, darf er es loskaufen, indem er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlt. Kauft er es nicht los, soll es zum festgesetzten Wert verkauft werden.28Alles jedoch, was jemand aus seinem Besitz unwiderruflich dem HERRN weiht[9] – sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Grundbesitz – darf nicht verkauft oder losgekauft werden. Alles auf diese Weise Geweihte ist besonders heilig für den HERRN. (Jos 6,17)29Menschen, die mir geweiht wurden, können nicht losgekauft werden. Sie müssen auf jeden Fall getötet werden.30Ein Zehntel aller Erträge des Landes, sei es Getreide oder Früchte, gehört dem HERRN und ist heilig. (1Mo 28,22; 4Mo 18,26; 2Chr 31,5; Neh 3,12; Mal 3,8)31Will jemand seinen Zehnten loskaufen, muss er dessen Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen.32Auch jedes zehnte Tier aus euren Rinder-, Schaf- und Ziegenherden gehört dem HERRN. Bei der Zählung soll jedes zehnte Tier[10] ihm geweiht sein.33Das zehnte Tier darf nicht danach ausgewählt werden, ob es gut oder schlecht ist, und es darf auch nicht ausgetauscht werden. Wird es aber doch ausgetauscht, gehören beide Tiere dem HERRN.‹« (3Mo 27,10)34Diese Gebote gab der HERR den Israeliten am Berg Sinai durch Mose. (3Mo 26,46)
1Господь сказал Моисею:2– Говори с израильтянами и скажи им: «Если кто-нибудь даст особый обет, чтобы посвятить Господу человека, заплатив за него столько, сколько он стоит,3то оцени мужчину в возрасте между двадцатью и шестьюдесятью годами в пятьдесят шекелей[1] серебра по шекелю святилища[2].4Если это женщина, оцени ее в тридцать шекелей[3].5Если возраст между пятью и двадцатью годами, оцени мужчину в двадцать шекелей[4], а женщину в десять шекелей[5].6Если возраст между месяцем и пятью годами, оцени мальчика в пять шекелей[6] серебра, а девочку в три шекеля[7] серебра.7Если возраст – шестьдесят лет и больше, оцени мужчину в пятнадцать шекелей[8], а женщину в десять шекелей.8Если тот, кто дал обет, слишком беден, чтобы заплатить установленное, пусть приведет человека к священнику, чтобы тот оценил его по достатку жертвующего.9Если по обету посвящают скот, который можно приносить в жертву Господу, то животное, отданное Господу, становится святыней.10Его нельзя ни менять, ни заменять хорошее на плохое или плохое на хорошее. Если одно животное заменят другим, то оба они станут святыней.11Если по обету посвящают нечистое животное, которое нельзя приносить в жертву Господу, пусть его приведут к священнику,12который оценит его: хорошее оно или плохое, и какую оценку священник установит, такой она и будет.13Если хозяин захочет выкупить животное, пусть добавит к его стоимости пятую часть.14Если человек посвящает Господу свой дом, священник оценит его: хорош он или плох, и какую оценку священник установит, такой она и будет.15Если человек, который посвятил свой дом, захочет выкупить его, пусть добавит к его стоимости ее пятую часть, и дом опять станет принадлежать ему.16Если человек посвящает Господу участок поля, которое отошло к нему по наследству, его нужно оценить по тому, сколько для него требуется семян – по пятьдесят шекелей серебра за гомер[9] ячменя.17Если он посвящает поле в юбилейный год, эта оценка останется неизменной.18А если он посвящает свое поле после юбилея, пусть священник оценит его, взяв в расчет количество лет, которые остались до следующего юбилейного года, и соответственно снизит оценку.19Если человек, который посвятил поле, захочет выкупить его, пусть добавит к его стоимости ее пятую часть, и поле опять станет его.20Но если поле не было выкуплено или было продано другому человеку, выкупить его уже нельзя.21Когда такое поле освободится в юбилей, оно станет святыней, как поле, посвященное Господу; оно станет собственностью священников.22Если человек посвящает Господу поле, которое он купил, а не унаследовал,23пусть священник оценит его, взяв в расчет количество лет, которые остались до следующего юбилейного года, и пусть стоимость будет выплачена в тот же день. Это священное пожертвование Господу.24В юбилейный год поле вернется к человеку, у которого его купили, к тому, чьей наследной землей оно было.25Все оценки нужно устанавливать по шекелю святилища, в одном шекеле двадцать гер[10].26Но пусть никто не посвящает первородных из животных, потому что первенцы и так принадлежат Господу; вол[11] ли это или баран – они Господни.27Если это нечистое животное, его можно выкупить, заплатив его стоимость по оценке и добавив к ней ее пятую часть. Если его не выкупят, его нужно продать за его стоимость.28Но никто не может ни продать, ни выкупить ничего из того, чем он владел и что посвятил Господу по обету[12], будь то человек, животное или наследная земля. Все, что было посвящено по обету, – это великая святыня Господа.29Человека, который был посвящен по обету, выкупить нельзя; его нужно предать смерти.30Десятая часть от всех произведений земли, зерна ли с земли, или плодов с деревьев, принадлежит Господу. Это святыня Господа.31Если человек захочет выкупить одну из своих десятин, пусть он добавит к ней пятую часть ее стоимости.32Все десятины из крупного и мелкого скота – каждое десятое животное, которое проходит под жезлом счетовода – будут святыней Господа.33Пусть хозяин не разбирает, хорошее оно или плохое, и не делает никакой замены. Если он сделает замену, то оба животных станут святыней и не могут быть выкуплены».34Таковы повеления, которые Господь дал Моисею для израильтян на горе Синай.
1The Lord spoke to Moses, saying,2“Speak to the people of Israel and say to them, If anyone makes a special vow to the Lord involving the valuation of persons, (Ri 11,30; Ri 11,39; 1Sam 1,11; 1Sam 1,28)3then the valuation of a male from twenty years old up to sixty years old shall be fifty shekels[1] of silver, according to the shekel of the sanctuary. (2Mo 30,13; 3Mo 27,25)4If the person is a female, the valuation shall be thirty shekels.5If the person is from five years old up to twenty years old, the valuation shall be for a male twenty shekels, and for a female ten shekels.6If the person is from a month old up to five years old, the valuation shall be for a male five shekels of silver, and for a female the valuation shall be three shekels of silver.7And if the person is sixty years old or over, then the valuation for a male shall be fifteen shekels, and for a female ten shekels.8And if someone is too poor to pay the valuation, then he shall be made to stand before the priest, and the priest shall value him; the priest shall value him according to what the vower can afford.9“If the vow[2] is an animal that may be offered as an offering to the Lord, all of it that he gives to the Lord is holy.10He shall not exchange it or make a substitute for it, good for bad, or bad for good; and if he does in fact substitute one animal for another, then both it and the substitute shall be holy. (3Mo 27,33)11And if it is any unclean animal that may not be offered as an offering to the Lord, then he shall stand the animal before the priest,12and the priest shall value it as either good or bad; as the priest values it, so it shall be.13But if he wishes to redeem it, he shall add a fifth to the valuation. (3Mo 22,14; 3Mo 27,15; 3Mo 27,19)14“When a man dedicates his house as a holy gift to the Lord, the priest shall value it as either good or bad; as the priest values it, so it shall stand.15And if the donor wishes to redeem his house, he shall add a fifth to the valuation price, and it shall be his. (3Mo 27,13)16“If a man dedicates to the Lord part of the land that is his possession, then the valuation shall be in proportion to its seed. A homer[3] of barley seed shall be valued at fifty shekels of silver.17If he dedicates his field from the year of jubilee, the valuation shall stand,18but if he dedicates his field after the jubilee, then the priest shall calculate the price according to the years that remain until the year of jubilee, and a deduction shall be made from the valuation. (3Mo 25,15; 3Mo 27,23)19And if he who dedicates the field wishes to redeem it, then he shall add a fifth to its valuation price, and it shall remain his. (3Mo 27,13)20But if he does not wish to redeem the field, or if he has sold the field to another man, it shall not be redeemed anymore.21But the field, when it is released in the jubilee, shall be a holy gift to the Lord, like a field that has been devoted. The priest shall be in possession of it. (3Mo 25,28; 3Mo 25,30; 3Mo 25,33; 3Mo 25,41; 3Mo 27,28; 4Mo 18,14; Hes 44,29)22If he dedicates to the Lord a field that he has bought, which is not a part of his possession, (3Mo 25,10; 3Mo 25,25)23then the priest shall calculate the amount of the valuation for it up to the year of jubilee, and the man shall give the valuation on that day as a holy gift to the Lord. (3Mo 27,18)24In the year of jubilee the field shall return to him from whom it was bought, to whom the land belongs as a possession. (3Mo 25,28)25Every valuation shall be according to the shekel of the sanctuary: twenty gerahs[4] shall make a shekel. (2Mo 30,13; 3Mo 27,3)26“But a firstborn of animals, which as a firstborn belongs to the Lord, no man may dedicate; whether ox or sheep, it is the Lord’s. (2Mo 13,2)27And if it is an unclean animal, then he shall buy it back at the valuation, and add a fifth to it; or, if it is not redeemed, it shall be sold at the valuation. (3Mo 27,11)28“But no devoted thing that a man devotes to the Lord, of anything that he has, whether man or beast, or of his inherited field, shall be sold or redeemed; every devoted thing is most holy to the Lord. (3Mo 27,21; Jos 6,17; 1Sam 15,21)29No one devoted, who is to be devoted for destruction[5] from mankind, shall be ransomed; he shall surely be put to death. (4Mo 21,2; Ri 11,35)30“Every tithe of the land, whether of the seed of the land or of the fruit of the trees, is the Lord’s; it is holy to the Lord. (1Mo 14,20; 1Mo 28,22; 4Mo 18,21; 4Mo 18,24; 5Mo 14,28; 2Chr 31,5; 2Chr 31,12; Neh 13,12; Mal 3,8; Mal 3,10)31If a man wishes to redeem some of his tithe, he shall add a fifth to it.32And every tithe of herds and flocks, every tenth animal of all that pass under the herdsman’s staff, shall be holy to the Lord. (Jer 33,13; Hes 20,37)33One shall not differentiate between good or bad, neither shall he make a substitute for it; and if he does substitute for it, then both it and the substitute shall be holy; it shall not be redeemed.” (3Mo 27,10)34These are the commandments that the Lord commanded Moses for the people of Israel on Mount Sinai. (3Mo 25,1; 3Mo 26,46)
1Und der HERR redete zu Mose:2Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein ⟨besonderes⟩ Gelübde leistet[1], dann sollen die Personen[2] für den HERRN[3] nach ⟨folgender⟩ Schätzung ⟨berechnet werden⟩: (4Mo 30,3; 5Mo 23,22; 1Sam 1,11; Pred 5,3)3Wenn deine Schätzung einen Mann[4] von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. (2Mo 30,13; 2Mo 38,24; 3Mo 5,15; 3Mo 27,25)4Und wenn es eine Frau[5] ist, dann sei die Schätzung dreißig Schekel.5Und wenn es von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ zwanzig Schekel und einer weiblichen zehn Schekel. (1Mo 37,28)6Und wenn es von einem Monat bis zu fünf Jahren ist, dann sei die Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ fünf Schekel Silber und die Schätzung einer weiblichen drei Schekel Silber.7Und wenn es von sechzig Jahren und darüber ist, dann sei die Schätzung, wenn es eine männliche ⟨Person⟩ ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel.8Und[6] wenn der, der das Gelübde getan hat[7], zu arm ist für die Schätzung, dann soll man ihn[8] vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. (3Mo 5,7)9Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt[9], dann soll alles, was man dem HERRN davon gibt, heilig sein.10Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, dann soll es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das eingetauschte aber wird heilig werden. (3Mo 27,33)11Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester stellen,12und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach der Schätzung des Priesters, so soll es sein.13Wenn man es aber unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll man zu der Schätzung ein Fünftel hinzufügen. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)14Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges für den HERRN heiligt, dann soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so soll es feststehen.15Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm gehören. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)16Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN ⟨etwas⟩ heiligt, dann soll die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber.17Wenn er vom Jobeljahr[10] an sein Feld heiligt, soll es gemäß der Schätzung feststehen. (3Mo 25,10)18Wenn er aber nach dem Jobel⟨jahr⟩[11] sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr[12] übrig sind; das soll ⟨dann⟩ von der Schätzung abgezogen werden. (3Mo 25,15)19Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.20Wenn er aber das Feld ⟨bis zum Jobeljahr[13]⟩ nicht einlöst oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelöst werden.21Und das Feld soll, wenn es im Jobel⟨jahr⟩[14] frei ausgeht, für den HERRN heilig sein wie ein gebanntes[15] Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehören. (4Mo 18,14; Jos 6,17; Hes 44,29)22Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,23dann soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung berechnen bis zum Jobeljahr[16]. Er soll die Schätzung am gleichen Tag als etwas für den HERRN Heiliges entrichten.24Im Jobeljahr[17] soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehörte. (3Mo 25,28)25Und alle Schätzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein.26Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört[18], das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind oder ein Schaf[19], es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2)27Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, dann soll man es auslösen nach der Schätzung und sein Fünftel darüber hinzufügen. Und wenn es nicht ausgelöst wird, dann soll es verkauft werden nach der Schätzung. – (3Mo 5,16)28Jedoch alles Gebannte, das jemand für den HERRN mit dem Bann belegt[20], von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, ⟨das⟩ darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. (3Mo 21,22; 4Mo 18,14; Jos 6,17; Hes 44,29)29Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgelöst werden: Es muss getötet werden. (4Mo 21,2; 1Sam 15,3; 1Kön 20,42)30Und der ganze Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig. (1Mo 47,24; 2Chr 31,6; Neh 10,38; Mt 23,23)31Wenn aber jemand von seinem Zehnten ⟨irgendetwas⟩ einlösen will, dann soll er sein Fünftel hinzufügen. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)32Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Stab[21] vorüberzieht, das Zehnte soll für den HERRN heilig sein. (1Mo 28,22; 4Mo 18,21; Jer 33,13)33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn man es dennoch irgend vertauscht, wird es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das Eingetauschte aber wird heilig werden; es darf nicht eingelöst werden. (3Mo 27,10)34Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israel aufgetragen hat. (3Mo 26,46; 4Mo 3,1; 4Mo 28,6; 4Mo 36,13; 5Mo 1,3)