1Auf dem Berg Sinai sprach der HERR zu Mose:2-3»Dies sollst du den Israeliten weitersagen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch schenken will, sollen nach jedem sechsten Jahr alle Äcker und Weinberge ein Jahr lang zu meiner Ehre brachliegen. Bestellt eure Felder, beschneidet eure Weinberge und erntet die Früchte eurer Arbeit sechs Jahre lang!4Im siebten Jahr aber soll das Land ruhen und sich erholen. Dieses Jahr ist mir, dem HERRN, geweiht[1]. Dann dürft ihr weder eure Felder bestellen noch eure Weinstöcke beschneiden.5Bringt auch keine Ernte ein, weder vom Getreide, das wild auf den Feldern wächst, noch von den Trauben an euren unbeschnittenen Weinstöcken! Das Land soll ein Ruhejahr haben.6Jeder darf aber einsammeln, was er für sich selbst zum Leben braucht: ihr, eure Sklaven und Sklavinnen, eure Lohnarbeiter und die Fremden, die bei euch leben.7Auch euer Vieh und die wilden Tiere können das fressen, was sie auf den Feldern finden.«
Das Erlassjahr
8»Nach sieben Ruhejahren[2], also nach 49 Jahren,9sollt ihr im 50. Jahr am Versöhnungstag, am 10. Tag des 7. Monats, die Signalhörner im ganzen Land blasen lassen.10Das 50. Jahr soll für euch ein heiliges Jahr sein! Es ist ein Erlassjahr. Gebt dann allen Bewohnern des Landes, die sich hoch verschuldet haben und so zu Sklaven wurden, ihre Freiheit wieder. Jeder erhält seinen verpfändeten Grundbesitz zurück und kann zu seiner Sippe zurückkehren.11Alle Schulden müssen in diesem Jahr erlassen werden. Streut kein Saatgut aus! Bringt keine Ernte ein – auch nicht von dem, was auf den Feldern von selbst nachwächst – und haltet keine Weinlese!12Das Erlassjahr soll für euch heilig sein. Jeder darf täglich nur das einsammeln, was er zum Leben braucht.13In diesem Jahr soll auch jeder von euch seinen alten Grundbesitz zurückbekommen.14Betrügt einander nicht beim Kauf oder Verkauf von Land!15Weil im Erlassjahr jedes Stück Land wieder dem alten Besitzer zufällt, soll beim Kaufpreis berücksichtigt werden, wie viele Jahre der Käufer das Land noch bewirtschaften kann:16Je höher die Anzahl der Ertragsjahre ist, desto höher ist auch der Kaufpreis. Umgekehrt mindert sich der Preis umso mehr, je näher das Erlassjahr kommt. Der Preis des Landes hängt ab von der Zahl der Ernten bis zum nächsten Erlassjahr.17Betrügt einander nicht! Habt Ehrfurcht vor mir, denn ich bin der HERR, euer Gott!18Haltet euch an meine Ordnungen, richtet euch nach meinen Geboten! Wenn ihr danach lebt, werdet ihr in eurem Land sicher wohnen.19Es wird reichen Ertrag bringen, und ihr habt genug zu essen. In Ruhe und Frieden könnt ihr dort leben.20Wenn ihr euch fragt, was ihr im siebten Jahr essen sollt, weil ihr nicht sät und erntet,21dann sollt ihr wissen: Ich schenke euch im sechsten Jahr genug Ertrag für drei Jahre.22Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr euch noch bis zur kommenden Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren können.«
Verkauf und Rückgabe von Grundbesitz
23»Ihr dürft euren Grund und Boden nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört nicht euch, sondern mir! Ihr wohnt hier als Gäste.24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.25Wenn ein Israelit verarmt und deshalb einen Teil seines Grundbesitzes verkauft, muss sein nächster Verwandter für ihn einstehen und das Grundstück zurückerwerben.26Hat er keinen Verwandten, der es an seiner Stelle kauft, bringt aber selbst nach einiger Zeit die erforderliche Summe auf,27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf auf den Wert anrechnen und den Restwert dem Käufer auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz.28Wenn er aber das Geld für den Rückkauf nicht aufbringen kann, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann wird es wieder Eigentum des ursprünglichen Besitzers.29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, gilt das Rückkaufsrecht nur für ein volles Jahr vom Verkaufsdatum an.30Wird das Haus innerhalb dieses Jahres nicht zurückgekauft, bleibt es für immer im Besitz des Käufers und seiner Nachkommen und wird auch im Erlassjahr nicht zurückgegeben. Dies gilt nur für Wohnhäuser in ummauerten Städten.31Wohnhäuser in Dörfern ohne Stadtmauern werden rechtlich wie Land behandelt: Man kann sie immer zurückkaufen, und im Erlassjahr müssen sie zurückgegeben werden.32Die Leviten haben jederzeit das Recht, die Häuser in den ihnen zugeteilten Städten zurückzukaufen.33Nimmt ein Levit dies nicht in Anspruch, so fällt sein Eigentum im Erlassjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser der Leviten in ihren Städten sind ihr einziger Besitz.34Das dazugehörige Weideland darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.35Wenn jemand aus deinem Volk seinen Besitz verliert und verarmt, musst du ihn genauso unterstützen wie einen Fremden oder einen Gast, der nur vorübergehend bei euch wohnt. Tu alles, was nötig ist, damit er weiterhin bei euch leben kann.36Verlange keine Zinsen und keinen Aufpreis! Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott, und hilf dem Verarmten in deiner Nachbarschaft!37Leih ihm zinslos Geld und Nahrungsmittel!38Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein!«
Die Rechte israelitischer Sklaven
39»Wenn ein Israelit aus deiner Nachbarschaft in Armut gerät und sich dir als Sklave verkauft, dann sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen!40Behandle ihn wie einen Lohnarbeiter oder wie einen Fremden, der vorübergehend bei dir lebt. Er darf höchstens bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten.41Dann sind er und seine Kinder wieder frei! Lass sie zu ihrer Sippe und ihrem Land zurückkehren, das sie von ihren Vorfahren geerbt haben.42Denn die Israeliten sind mein Eigentum, ich habe sie aus Ägypten herausgeführt. Ist einer von ihnen dein Sklave geworden, dann darfst du ihn nicht verkaufen!43Du sollst ihn auch nicht schlecht behandeln oder ihm Gewalt antun. Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott!44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von den umliegenden Völkern kaufen,45ebenso die im Land geborenen Kinder der Fremden, die bei euch leben. Sie sind dann euer Eigentum,46und ihr könnt sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Ausländer dürft ihr als Sklaven erwerben, aber die Israeliten – Menschen aus eurem eigenen Volk – dürft ihr nicht wie Sklaven behandeln!47Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, zu Wohlstand kommt und ein armer Israelit sich an ihn oder seine Nachkommen verkauft,48dann muss es für den israelitischen Sklaven ein Rückkaufsrecht geben. Jemand aus seiner Familie soll ihn zurückkaufen, entweder sein Bruder,49sein Onkel, dessen Sohn oder ein anderer naher Verwandter aus seiner Sippe. Hat der Sklave selbst wieder Besitz erworben, kann er sich auch selbst freikaufen.50In diesem Fall muss er mit dem, der ihn gekauft hat, den Rückkaufspreis nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Jahr des Kaufs und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Kaufpreis soll mit dem Lohn seiner Dienstjahre verrechnet werden, wobei die Arbeitszeit eines Lohnarbeiters zugrunde gelegt wird.51Wenn es bis zum nächsten Erlassjahr noch viele Jahre sind, muss er für seinen Loskauf einen entsprechend höheren Restanteil des ursprünglichen Kaufpreises zahlen.52Sind es nur wenige Jahre bis zum nächsten Erlassjahr, fällt der Loskaufpreis entsprechend niedriger aus.53Der israelitische Sklave soll von seinem Herrn den Lohn eines Arbeiters bekommen, solange er bei ihm ist. Sorgt dafür, dass er nicht wie ein Sklave behandelt wird!54Wenn er nun nicht losgekauft werden kann, muss er im Erlassjahr auf jeden Fall zusammen mit seinen Kindern freigelassen werden!55Denn ihr Israeliten seid mein Eigentum, ihr seid meine Diener, die ich aus Ägypten befreit habe. Ich bin der HERR, euer Gott.«
1Auf dem Sinai befahl der HERR Mose:2»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll auch das Land selbst einen Sabbat[1] für den HERRN einhalten. (2Mo 23,11)3Sechs Jahre lang dürft ihr eure Felder bestellen, eure Weinberge beschneiden und eure Ernte einbringen. (2Mo 23,10)4Im siebten Jahr aber soll das Land ein Sabbatjahr – eine Ruhezeit für den HERRN – haben. Während dieses Jahres sollt ihr nichts aussäen und eure Weinberge nicht beschneiden. (3Mo 25,1)5Bringt keine Ernte von dem ein, was von selbst wächst, und lest auch keine Trauben, die an euren unbeschnittenen Weinstöcken wachsen. Das Land soll ein Jahr Ruhezeit haben. (2Kön 19,29)6Was während des Sabbatjahres von selbst in eurem Land wächst, soll euch, euren Sklaven und Sklavinnen, euren Tagelöhnern und allen Ausländern, die bei euch leben, zur Nahrung dienen. (3Mo 25,20)7Auch euer Vieh und die wilden Tiere, die in eurem Land leben, sollen sich davon ernähren.
Das Erlassjahr
8Sodann sollt ihr sieben Sabbatjahre abzählen, siebenmal sieben Jahre, also zusammen 49 Jahre.9Am zehnten Tag des siebten Monats[2], am Versöhnungstag, sollt ihr im ganzen Land die Posaunen blasen lassen. (4Mo 10,10)10Dieses 50. Jahr soll für euch heilig sein und ihr sollt im ganzen Land Befreiung für alle seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Erlassjahr für euch sein, in dem jeder von euch wieder seinen ererbten Landbesitz erhält und jeder wieder zu seiner Familie zurückkehren kann. (3Mo 25,8; Jes 61,1; Jer 34,8; Lk 4,19)11Ja, das 50. Jahr soll ein Erlassjahr für euch sein. In diesem Jahr dürft ihr nichts aussäen. Holt keine Ernte ein von dem, was von selbst wächst, und lest nicht die Trauben, die auf euren unbeschnittenen Weinbergen wachsen.12Denn es ist ein Erlassjahr und ihr sollt es als eine heilige Zeit begehen. Ihr sollt euch von dem ernähren, was von selbst auf dem Feld wächst.13In einem Erlassjahr soll jeder seinen ererbten Landbesitz zurückbekommen. (3Mo 25,10)14Wenn du einem anderen etwas verkaufst oder von ihm etwas kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen. (3Mo 25,17)15Wenn du Land von deinen Landsleuten kaufst, soll der Kaufpreis sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem letzten Erlassjahr vergangen sind. Der Verkäufer soll dir nur die bis zum nächsten Erlassjahr verbleibenden Erntejahre berechnen.16Wenn es noch viele Jahre bis zum nächsten Erlassjahr sind, soll der Kaufpreis höher sein. Steht das Erlassjahr jedoch kurz bevor, soll der Preis niedrig sein. Schließlich verkauft er nur eine bestimmte Anzahl von Ernten.17Du sollst deine Landsleute nicht übervorteilen, sondern Ehrfurcht vor deinem Gott haben. Denn ich bin der HERR, euer Gott. (3Mo 25,14)18Haltet euch an meine Vorschriften und befolgt meine Gesetze genau, so werdet ihr sicher im Land leben.19Dann wird das Land seinen Ertrag bringen und ihr werdet genug zu essen haben und sicher darin leben.20Aber vielleicht fragt ihr euch ja: »Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nichts säen und keine Ernte einbringen dürfen?«21Dann sollt ihr wissen: »Im sechsten Jahr werde ich das Land euretwegen segnen, sodass der Ertrag, den es abwirft, euch für drei Jahre ausreicht.22Wenn ihr dann im achten Jahr die neue Saat aussät, werdet ihr noch immer von den Erträgen des sechsten Jahres zehren. Ja, ihr werdet euch so lange davon ernähren, bis die neue Ernte im neunten Jahr eingebracht wird.«23Das Land darf nicht für immer verkauft werden, denn es gehört mir. Ihr seid nur Fremde und Gäste, die in meinem Land leben. (2Mo 19,5; 1Chr 29,15)
Rückkauf von Grundbesitz
24Bei jedem Verkauf von ererbtem Landbesitz soll ein Rückkaufsrecht vereinbart werden.25Wenn einer eurer Landsleute verarmt und deshalb einen Teil seines ererbten Landes verkaufen muss, soll sein nächster Verwandter es für ihn zurückkaufen. (Rut 2,20; Rut 4,4; Jer 32,7)26Hat er jedoch keinen Verwandten, der das Land zurückkaufen könnte, kann aber nach einiger Zeit die erforderliche Summe aufbringen, um es zurückzukaufen,27dann soll er die Jahre, die seit dem Verkauf vergangen sind, vom Kaufpreis abziehen. Die Restsumme zahlt er demjenigen, der das Land von ihm gekauft hat. So kann er wieder zu seinem Besitz kommen. (3Mo 25,50)28Kann der ursprüngliche Besitzer jedoch nicht genügend Geld aufbringen, um das Land zurückzukaufen, bleibt es bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Im Erlassjahr fällt das Land dann wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück. (3Mo 25,10)29Wenn jemand ein Haus verkauft, das in einer befestigten Stadt steht, hat er vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein Jahr lang das Recht es zurückzukaufen. Nur in dieser Zeit hat der Verkäufer das Rückkaufsrecht.30Wird es jedoch innerhalb dieses einen Jahres nicht zurückgekauft, geht ein Haus in einer befestigten Stadt dauerhaft in den Besitz des Käufers und seiner Nachkommen über. Auch im Erlassjahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück.31Häuser in Siedlungen jedoch, die von keinen Mauern umgeben sind, sollen wie Land behandelt werden. Solche Häuser dürfen jederzeit zurückgekauft werden und fallen im Erlassjahr an den ursprünglichen Besitzer zurück.32Die Leviten haben aber immer das Recht, Häuser, die sie in ihren Städten verkauft haben, zurückzukaufen.33Kauft jedoch ein Levit sein Haus nicht zurück, soll es im Erlassjahr wieder frei werden. Schließlich sind die Häuser in den Städten der Leviten der einzige Besitz, den sie in Israel haben.34Das Weideland um ihre Städte darf nicht verkauft werden, denn es ist ihr bleibender Besitz. (4Mo 35,2)
Unterstützung von Armen und Freikauf von Sklaven
35Wenn einer deiner israelitischen Landsleute verarmt und nicht mehr für seinen Unterhalt aufkommen kann, dann sollst du ihn – wie einen Ausländer oder Gast – unterstützen, damit er bei euch leben kann. (5Mo 15,7; Spr 21,26)36Fordere keine Zinsen oder Aufschläge von ihm, sondern habe Ehrfurcht vor deinem Gott und lass deinen Landsmann bei dir leben. (2Mo 22,24; 5Mo 23,20)37Verleih ihm dein Geld nicht gegen Zinsen und fordere deine Lebensmittel nicht mit einem Aufschlag zurück.38Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. (3Mo 11,45)39Wenn einer deiner israelitischen Landsleute verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln. (2Mo 21,2; 5Mo 15,12)40Behandle ihn dagegen wie einen Lohn- oder Gastarbeiter; er soll für dich bis zum nächsten Erlassjahr arbeiten. (3Mo 25,53)41Anschließend sollen er und seine Kinder frei sein und zu ihrer Sippe und dem Besitz ihrer Vorfahren zurückkehren.42Die Israeliten gehören mir, ich habe sie aus Ägypten geführt, deshalb dürfen sie nicht als Sklaven verkauft werden.43Zwing sie nicht zur Sklavenarbeit, sondern habe Ehrfurcht vor deinem Gott. (Kol 4,1)44Kauft eure Sklaven und Sklavinnen aus euren Nachbarvölkern.45Auch die Kinder der bei euch lebenden Ausländer dürft ihr kaufen und deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind. Sie sollen euch für immer gehören46und ihr dürft sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Ihr dürft sie zu Sklavenarbeit einsetzen, aber einen Israeliten dürft ihr nicht zur Sklavenarbeit zwingen. (3Mo 25,40)47Wenn einer eurer israelitischen Landsleute verarmt und sich an einen Ausländer, der bei euch lebt und zu Vermögen gekommen ist, oder an einen seiner Nachkommen verkauft,48hat er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht auf Freikauf. Er kann von einem nahen Verwandten freigekauft werden. (Neh 5,5)49Ein Onkel, ein Cousin oder sonst ein naher Verwandter aus seiner Sippe darf ihn freikaufen. Er kann sich aber auch selbst freikaufen, wenn er genügend Geld aufbringen kann. (3Mo 25,26)50Zusammen mit dem, der ihn gekauft hat, soll er die Jahre berechnen, die zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufs und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Preis, um den er sich verkauft hat, soll dem Lohn entsprechen, den ein Arbeiter in dieser Zeit verdienen würde. (Hi 7,1)51Wenn es beim Freikauf noch viele Jahre bis zum Erlassjahr sind, muss der Betreffende den entsprechend größeren Teil der Kaufsumme zurückzahlen.52Sind es aber nur noch wenige Jahre, muss er eine geringere Summe – entsprechend den verbleibenden Jahren – für seinen Freikauf bezahlen.53Der bei euch lebende Ausländer soll ihn wie einen Arbeiter behandeln, der Jahr für Jahr seinen Lohn von ihm bekommt. Lasst nicht zu, dass er ihn hart und rücksichtslos behandelt. (3Mo 25,40)54Wenn ein Israelit nicht freigekauft werden konnte, müssen er und seine Kinder im Erlassjahr freigelassen werden. (3Mo 25,10)55Denn die Israeliten gehören mir; sie sind mein Eigentum, weil ich sie aus Ägypten geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
1Господь сказал Моисею на горе Синай:2– Говори с израильтянами и скажи им: «Когда вы войдете в землю, которую Я отдаю вам, пусть земля отдыхает каждый седьмой год, соблюдая субботу Господа.3Шесть лет засевайте поле, обрезайте виноградник и собирайте урожай.4Но в седьмой год пусть у земли будет суббота покоя, суббота Господа. Не засевайте поле и не обрезайте виноградник.5Не убирайте того, что выросло само по себе, и не собирайте гроздья с необрезанных лоз. Пусть у земли будет год покоя.6Все, что произрастит земля в субботний год, будет вам пищей – вам, вашим рабам и рабыням, наемным слугам, живущим у вас поселенцам,7вашему скоту и диким зверям вашей земли. Все, что произведет земля, можно есть».
Юбилейный год
8«Отсчитайте семь субботних лет – семь раз по семь лет – чтобы семь субботних лет составили сорок девять лет.9В десятый день седьмого месяца протрубите в рог; в День отпущения грехов протрубите в рог по всей вашей земле.10Освятите пятидесятый год и возвестите свободу по всей земле всем ее обитателям. Он будет для вас юбилейным; каждый из вас должен вернуться к своему владению, каждый – к своему роду.11Пятидесятый год будет для вас юбилейным; не сейте и не жните то, что выросло само, и не собирайте ягоды с необрезанных лоз.12Это юбилейный год: пусть он будет свят для вас; ешьте лишь то, что вырастет в поле само по себе.13В этот юбилейный год пусть каждый вернется к своему земельному наделу.14Продавая землю соплеменнику или покупая у него, не обманывайте друг друга.15Покупая, платите лишь за число лет, остающихся до следующего юбилейного года. А продавец пусть берет лишь за число лет, оставшихся для сбора урожая.16Если осталось много лет, повышайте цену, а если мало – понижайте, ведь продается только число урожаев.17Не обманывайте друг друга; бойтесь вашего Бога. Я – Господь, ваш Бог.18Соблюдайте Мои законы и прилежно исполняйте Мои установления, и вы будете безопасно жить на этой земле.19Тогда земля будет плодоносить, и вы будете есть досыта и жить на ней в безопасности.20Вы спросите: „Что нам есть в седьмой год, если мы не посеем и не соберем урожай?“21В шестой год Я так благословлю вас, что земля принесет трехлетний урожай.22Приступив к севу в восьмом году, вы еще будете есть прежний урожай. Вы будете есть его, пока не подоспеет жатва девятого года».
Восстановление прав собственности
23«Землю нельзя продавать навсегда, потому что земля Моя, а вы у Меня чужеземцы и поселенцы.24При всякой покупке земли разрешайте выкупать ее обратно[1].25Если твой соплеменник обеднеет и продаст часть владения, то его ближайший родственник придет и выкупит то, что он продал.26Если же у него нет никого, кто выкупил бы для него, но он преуспеет и найдет средства для выкупа сам,27пусть сосчитает годы со времени продажи и выплатит разницу тому, кому он продал. Тогда он может вернуться к своему владению.28А если он не найдет средств, чтобы возвратить ему, то проданное им останется во владении у покупателя до юбилейного года, а потом земля будет возвращена тому, кто ее продал. И тогда он может вернуться к своему владению.29Если кто-то продаст жилой дом в обнесенном стеной городе, он сохраняет право выкупа целый год после продажи. В течение этого времени он может выкупить его.30Если жилой дом в обнесенном стеной городе не выкуплен до того, как прошел полный год, он навеки отходит к покупателю и его потомкам. Он не будет возвращен даже в юбилейный год.31Но дома в селениях, не обнесенных стенами, считаются открытым полем. Их можно выкупать. Их нужно возвращать в юбилейный год.32Но у левитов всегда есть право выкупать дома в городах, которыми они владеют.33Собственность левитов – дом в городе, которым они владеют – подлежит выкупу и должна возвращаться в юбилейный год, потому что дома в городах левитов – это их собственность у израильтян.34Но пастбища при их городах продавать нельзя – это их вечное владение».
Освобождение рабов
35«Если твой соплеменник обеднеет и впадет в зависимость от тебя, помоги ему, как помог бы чужеземцу или временному жителю, чтобы он жил с тобой и дальше.36Не бери с него процентов; бойся своего Бога, чтобы твой соплеменник жил с тобой и дальше.37Не одалживай ему под проценты и не продавай ему пищу ради прибыли.38Я – Господь, ваш Бог, Который вывел вас из Египта, чтобы дать вам землю Ханаана и быть вашим Богом.39Если твой соплеменник обеднеет и продаст себя, не заставляй его работать как раба.40Пусть он будет у тебя, как наемный слуга или поселенец. Он будет работать на тебя до юбилейного года.41Тогда он со своими детьми уйдет от тебя и вернется к своему роду и владению отцов.42Израильтяне – Мои слуги, которых Я вывел из Египта, их нельзя продавать в рабство.43Повелевая ими, не будь жесток. Бойся своего Бога.44Пусть твои рабы и рабыни будут из народов, которые вокруг вас; покупайте себе рабов из их числа.45Еще покупайте их из поселенцев, которые живут у вас, из членов их родов, которые родились в вашей стране, и они станут вашей собственностью.46Вы можете передавать их по наследству в собственность вашим детям. С ними вы можете обращаться как с рабами, но не будьте жестоки, повелевая своими соплеменниками израильтянами.47Если живущий у тебя чужеземец или поселенец разбогатеет, а твой соплеменник обеднеет и продаст себя живущему у тебя чужеземцу или члену его семьи,48то после того, как он себя продал, у него остается право на выкуп. Его может выкупить родственник:49дядя, двоюродный брат или любой кровный родственник в его семье может его выкупить. А если он преуспеет, то может выкупить себя сам.50Пусть он и его покупатель посчитают время с того года, в который он продал себя, до юбилейного года. Цена за его освобождение должна соответствовать плате наемного слуги за эти годы.51Если остается много лет, он должен заплатить за свой выкуп большую долю цены, заплаченной за него.52Если же до юбилейного года остается мало лет, пусть он подсчитает их и заплатит за свой выкуп в соответствии с ними.53Во все годы с ним следует обращаться как с наемным слугой; следи, чтобы его хозяин, повелевая им, не был жесток.54Даже если он не будет выкуплен, как сказано, он и его дети выйдут на свободу в юбилейный год,55потому что израильтяне служат Мне. Они – Мои слуги, которых Я вывел из Египта. Я – Господь, ваш Бог».
1The Lord spoke to Moses on Mount Sinai, saying, (3Mo 26,46)2“Speak to the people of Israel and say to them, When you come into the land that I give you, the land shall keep a Sabbath to the Lord. (2Mo 23,10; 3Mo 26,34; 2Chr 36,21)3For six years you shall sow your field, and for six years you shall prune your vineyard and gather in its fruits,4but in the seventh year there shall be a Sabbath of solemn rest for the land, a Sabbath to the Lord. You shall not sow your field or prune your vineyard.5You shall not reap what grows of itself in your harvest, or gather the grapes of your undressed vine. It shall be a year of solemn rest for the land. (2Kön 19,29; Jes 37,30)6The Sabbath of the land[1] shall provide food for you, for yourself and for your male and female slaves[2] and for your hired worker and the sojourner who lives with you,7and for your cattle and for the wild animals that are in your land: all its yield shall be for food. (3Mo 25,12)
The Year of Jubilee
8“You shall count seven weeks[3] of years, seven times seven years, so that the time of the seven weeks of years shall give you forty-nine years.9Then you shall sound the loud trumpet on the tenth day of the seventh month. On the Day of Atonement you shall sound the trumpet throughout all your land. (3Mo 23,24; 3Mo 23,27; Jes 27,13)10And you shall consecrate the fiftieth year, and proclaim liberty throughout the land to all its inhabitants. It shall be a jubilee for you, when each of you shall return to his property and each of you shall return to his clan. (3Mo 27,24; 4Mo 36,4; Jes 61,1; Jes 61,2; Jes 63,4; Jer 34,8; Jer 34,13; Jer 34,15; Jer 34,17; Hes 46,17; Lk 4,19)11That fiftieth year shall be a jubilee for you; in it you shall neither sow nor reap what grows of itself nor gather the grapes from the undressed vines. (3Mo 25,4; 3Mo 25,5)12For it is a jubilee. It shall be holy to you. You may eat the produce of the field.[4] (3Mo 25,6)13“In this year of jubilee each of you shall return to his property. (3Mo 25,10)14And if you make a sale to your neighbor or buy from your neighbor, you shall not wrong one another. (3Mo 19,33)15You shall pay your neighbor according to the number of years after the jubilee, and he shall sell to you according to the number of years for crops. (3Mo 27,18; 3Mo 27,23)16If the years are many, you shall increase the price, and if the years are few, you shall reduce the price, for it is the number of the crops that he is selling to you.17You shall not wrong one another, but you shall fear your God, for I am the Lord your God. (3Mo 19,14; 3Mo 19,32; 3Mo 25,36; 3Mo 25,43)18“Therefore you shall do my statutes and keep my rules and perform them, and then you will dwell in the land securely. (3Mo 18,4; 3Mo 26,5; 5Mo 12,10; Spr 1,33; Jer 23,6; Hes 34,25; Hes 34,28)19The land will yield its fruit, and you will eat your fill and dwell in it securely. (3Mo 25,18; 3Mo 26,5; 5Mo 11,15; Ps 85,12; Hes 34,26; Joe 2,19; Joe 2,26)20And if you say, ‘What shall we eat in the seventh year, if we may not sow or gather in our crop?’ (3Mo 25,4; Mt 6,25; Mt 6,31; Lk 12,22; Lk 12,29)21I will command my blessing on you in the sixth year, so that it will produce a crop sufficient for three years. (5Mo 28,8)22When you sow in the eighth year, you will be eating some of the old crop; you shall eat the old until the ninth year, when its crop arrives. (3Mo 26,10; 2Kön 19,29)
Redemption of Property
23“The land shall not be sold in perpetuity, for the land is mine. For you are strangers and sojourners with me. (5Mo 32,43; 2Chr 7,20; Ps 85,1; Hos 9,3; Joe 2,18; Joe 3,2)24And in all the country you possess, you shall allow a redemption of the land.25“If your brother becomes poor and sells part of his property, then his nearest redeemer shall come and redeem what his brother has sold. (Rut 2,20; Rut 3,9; Rut 3,12; Rut 4,4; Rut 4,6; Jer 32,7)26If a man has no one to redeem it and then himself becomes prosperous and finds sufficient means to redeem it,27let him calculate the years since he sold it and pay back the balance to the man to whom he sold it, and then return to his property. (3Mo 25,50)28But if he does not have sufficient means to recover it, then what he sold shall remain in the hand of the buyer until the year of jubilee. In the jubilee it shall be released, and he shall return to his property. (3Mo 25,13; 3Mo 25,41; 3Mo 27,21)29“If a man sells a dwelling house in a walled city, he may redeem it within a year of its sale. For a full year he shall have the right of redemption.30If it is not redeemed within a full year, then the house in the walled city shall belong in perpetuity to the buyer, throughout his generations; it shall not be released in the jubilee. (3Mo 25,28)31But the houses of the villages that have no wall around them shall be classified with the fields of the land. They may be redeemed, and they shall be released in the jubilee. (3Mo 25,28)32As for the cities of the Levites, the Levites may redeem at any time the houses in the cities they possess. (4Mo 35,2; Jos 21,2)33And if one of the Levites exercises his right of redemption, then the house that was sold in a city they possess shall be released in the jubilee. For the houses in the cities of the Levites are their possession among the people of Israel.34But the fields of pastureland belonging to their cities may not be sold, for that is their possession forever. (4Mo 35,2; Jos 21,11; 1Chr 6,55; 1Chr 13,2; Apg 4,36)
Kindness for Poor Brothers
35“If your brother becomes poor and cannot maintain himself with you, you shall support him as though he were a stranger and a sojourner, and he shall live with you. (5Mo 15,7; Ps 41,1; Ps 112,5; Ps 112,9; Spr 14,31; Apg 11,29; 1Joh 3,17)36Take no interest from him or profit, but fear your God, that your brother may live beside you. (2Mo 22,25; 3Mo 25,17; 3Mo 25,43; Neh 5,9; Mal 3,5)37You shall not lend him your money at interest, nor give him your food for profit. (3Mo 25,36)38I am the Lord your God, who brought you out of the land of Egypt to give you the land of Canaan, and to be your God. (3Mo 22,32; 3Mo 25,42; 3Mo 25,55; 3Mo 26,13)39“If your brother becomes poor beside you and sells himself to you, you shall not make him serve as a slave: (2Mo 21,2; 5Mo 15,12; 1Kön 9,22; 2Kön 4,1; Neh 5,5)40he shall be with you as a hired worker and as a sojourner. He shall serve with you until the year of the jubilee.41Then he shall go out from you, he and his children with him, and go back to his own clan and return to the possession of his fathers. (2Mo 21,3; 3Mo 25,13; 3Mo 25,28)42For they are my servants,[5] whom I brought out of the land of Egypt; they shall not be sold as slaves. (3Mo 25,55; Röm 6,22; 1Kor 7,23)43You shall not rule over him ruthlessly but shall fear your God. (2Mo 1,13; 3Mo 25,17; 3Mo 25,36; Hes 34,4; Eph 6,9; Kol 4,1)44As for your male and female slaves whom you may have: you may buy male and female slaves from among the nations that are around you.45You may also buy from among the strangers who sojourn with you and their clans that are with you, who have been born in your land, and they may be your property. (Jes 14,1; Jes 56,3; Jes 56,6)46You may bequeath them to your sons after you to inherit as a possession forever. You may make slaves of them, but over your brothers the people of Israel you shall not rule, one over another ruthlessly. (2Mo 1,13; Hes 34,4)
Redeeming a Poor Man
47“If a stranger or sojourner with you becomes rich, and your brother beside him becomes poor and sells himself to the stranger or sojourner with you or to a member of the stranger’s clan, (3Mo 25,25; 3Mo 25,35; 3Mo 25,39)48then after he is sold he may be redeemed. One of his brothers may redeem him,49or his uncle or his cousin may redeem him, or a close relative from his clan may redeem him. Or if he grows rich he may redeem himself. (3Mo 25,26; 3Mo 25,47; Neh 5,1)50He shall calculate with his buyer from the year when he sold himself to him until the year of jubilee, and the price of his sale shall vary with the number of years. The time he was with his owner shall be rated as the time of a hired worker. (Hi 7,1; Jes 16,14; Jes 21,16)51If there are still many years left, he shall pay proportionately for his redemption some of his sale price.52If there remain but a few years until the year of jubilee, he shall calculate and pay for his redemption in proportion to his years of service.53He shall treat him as a worker hired year by year. He shall not rule ruthlessly over him in your sight. (3Mo 25,46)54And if he is not redeemed by these means, then he and his children with him shall be released in the year of jubilee. (2Mo 21,2; 3Mo 25,41)55For it is to me that the people of Israel are servants.[6] They are my servants whom I brought out of the land of Egypt: I am the Lord your God. (3Mo 25,42)
1Und der HERR redete auf dem Berg Sinai zu Mose:2Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, dann soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern[1]. (3Mo 26,34)3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes[2] einsammeln.4Aber im siebten Jahr soll ein ganz feierlicher Sabbat[3] für das Land sein; ein Sabbat dem HERRN. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden,5den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatfeier soll es für das Land sein.6Und der Sabbat⟨ertrag⟩ des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen[4], die sich bei dir aufhalten. (2Kön 19,29)7Auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. (2Mo 23,10)8Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zählen, siebenmal sieben Jahre, sodass die Tage von sieben Sabbatjahren dir 49 Jahre ausmachen.9Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, ein Lärmhorn erschallen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr ein Horn durch euer ganzes Land erschallen lassen. (3Mo 16,29; 4Mo 10,10; Ps 89,16)10Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen, und sollt im Land Freilassung für all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel⟨jahr⟩[5] soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zu seiner Sippe zurückkehren. (4Mo 36,4; Jer 34,14; Hes 46,17; Lk 4,18)11Ein Jobel⟨jahr⟩[6] soll dieses, das Jahr des fünfzigsten Jahres, für euch sein. Ihr dürft nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht abernten[7];12denn ein Jobel⟨jahr⟩[8] ist es: Es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.13In diesem Jahr des Jobels[9] sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. (3Mo 25,28; 3Mo 27,17; Jes 61,2; Hes 7,13)14Und wenn ihr etwas verkauft – ⟨sei es⟩ ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nächsten –, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen. (3Mo 19,13; Jes 3,14)15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel⟨jahr⟩[10] sollst du von deinem Nächsten kaufen; nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.16Nach dem Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vergrößern, und nach dem Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. (3Mo 27,18)17Und so soll keiner von euch seinen Nächsten übervorteilen. Und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. (1Mo 42,18; 3Mo 19,13; 3Mo 19,14; 3Mo 25,36; Spr 16,6; Jes 3,14)18So führt meine Ordnungen aus und haltet meine Rechtsbestimmungen[11] und tut sie, dann werdet ihr in eurem Land sicher wohnen! (3Mo 19,19; 3Mo 26,6; 5Mo 12,10; 1Kön 5,5; Spr 1,33)19Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in ihm wohnen. (3Mo 26,4; 3Mo 26,6; 5Mo 12,10; 1Kön 5,5; Spr 1,33; Jes 1,19; Jes 30,23)20Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? – siehe, wir säen nicht, und unsern Ertrag sammeln wir nicht ein –:21Ich werde im sechsten Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringt. (2Mo 16,29)22Und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr ⟨noch⟩ altes ⟨Getreide⟩ vom Ertrag ⟨des sechsten Jahres⟩ essen. Bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes ⟨Getreide⟩ essen. (2Mo 16,5; 3Mo 26,10)23Und das Land soll nicht endgültig[12] verkauft werden, denn mir gehört das Land; denn Fremde und Beisassen[13] seid ihr bei mir. (Ps 39,13; Hos 9,3)24Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr für das Land Loskauf[14] gestatten.25Wenn dein Bruder verarmt und ⟨etwas⟩ von seinem Eigentum[15] verkauft, dann soll als sein Löser sein nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders einlösen[16]. (3Mo 25,47; Rut 4,4; Jer 32,7)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, und seine Hand bringt auf und findet, was zu seinem Loskauf ausreicht[17],27dann soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darüber hinausgeht, dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.28Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurückzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr[18]; und im Jobel⟨jahr⟩ soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. (3Mo 27,24)29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, soll sein Lösungsrecht[19] bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs;[20] eine bestimmte Zeit[21] soll sein Lösungsrecht bestehen.30Wenn es aber nicht gelöst wird[22], bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, dann soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, endgültig[23] dem, der es kaufte, verbleiben für seine Generationen; es soll im Jobel⟨jahr⟩[24] nicht frei ausgehen.31Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es soll Lösungsrecht[25] für ein solches ⟨Haus⟩ bestehen, und im Jobel⟨jahr⟩[26] wird es frei ausgehen.32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Lösungsrecht[27] für die Leviten geben, (4Mo 35,2)33und zwar so: ⟨Einer⟩ von den Leviten mag es einlösen[28], oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel⟨jahr⟩[29] frei ausgehen. Denn die Häuser der Levitenstädte sind ihr Eigentum unter den Söhnen Israel.34Aber das Feld des Weideplatzes ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. (2Chr 31,19; Hes 48,13)35Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand[30] neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterstützen ⟨wie⟩ den Fremden[31] und Beisassen[32], damit er neben dir leben kann. (5Mo 10,18; 5Mo 15,7; Hi 31,16; Spr 14,31; Gal 2,10; 1Joh 3,17)36Du sollst nicht Zins von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt. (2Mo 22,24; 3Mo 25,17; Neh 5,3)37Dein Geld sollst du ihm nicht gegen Zins geben, und deine Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag geben. (Hes 22,12; Lk 6,35)38Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. (2Mo 20,2; 3Mo 11,45)39Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen. (2Mo 21,2; 1Kön 9,22; 2Kön 4,1)40Wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse[33] soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr[34] soll er bei dir dienen. (5Mo 15,12)41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.42Denn sie sind meine Sklaven, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Sie sollen nicht verkauft werden, wie man einen Sklaven verkauft. (2Mo 20,2; 3Mo 26,13)43Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3Mo 25,17; 2Chr 28,10; Hi 31,13; Kol 4,1)44Was aber deinen Sklaven und deine Sklavin betrifft, die du haben wirst; von den Nationen, die rings um euch her ⟨leben⟩, von ihnen mögt ihr Sklave und Sklavin kaufen. (Jes 14,2)45Und auch von den Kindern der Beisassen[35], die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,46und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr für ewig dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Söhne Israel, sollt ihr nicht einer über den andern mit Gewalt[36] herrschen.47Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen[37] neben dir etwas erreicht[38] und ⟨wenn⟩ dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir oder einem Abkömmling aus der Sippe des Fremden,48dann soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht[39] für ihn bestehen. Einer von seinen Brüdern soll ihn einlösen[40]. (Neh 5,8)49Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen[41], oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn einlösen; oder kann seine Hand ⟨es wieder⟩ aufbringen[42], dann soll er sich selbst einlösen. (3Mo 25,26)50Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr[43]. Und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen[44]; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein[45].51Wenn es noch viele Jahre sind, soll er nach ihrem Verhältnis seinen Loskauf von seinem Kaufgeld zurückzahlen.52Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobeljahr[46], dann soll er es ihm berechnen: Nach dem Verhältnis seiner Jahre soll er seinen Loskauf zurückzahlen.53Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein. Er darf vor deinen Augen nicht mit Gewalt über ihn herrschen.54Und wenn er nicht in dieser Weise eingelöst[47] wird, dann soll er im Jobeljahr[48] frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.55Denn mir gehören die Söhne Israel als Sklaven. Meine Sklaven sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott. (2Mo 20,2)