Bestimmungen für die Reinerklärung von Aussätzigen
1-2Der HERR sagte Mose auch, wie zu verfahren ist, damit ein Aussätziger,[1] der geheilt ist, wieder als rein gelten kann.[2] Der Betreffende wird zum Priester gebracht, (Mk 1,44)3der dazu vor das Lager hinausgeht. Wenn der Priester feststellt, dass der Kranke von seinem Aussatz geheilt ist,4ordnet er an, dass zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop gebracht werden.5Er lässt den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser schlachten.6Dann wirft er das Zedernholz, die Karmesinfarbe und den Ysop in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den lebenden zweiten Vogel hinein.7Mit der Mischung besprengt er den Genesenen siebenmal und erklärt ihn für rein; den Vogel lässt er fortfliegen.8Dann wäscht der Genesene seine Kleider, er lässt sein gesamtes Haar scheren und spült sich mit Wasser ab. Nun ist er rein und er darf ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen.9Am siebten Tag muss er sein Haar nochmals scheren lassen, das Kopf- und Barthaar, die Augenbrauen und die Haare am übrigen Körper, er muss seine Kleider waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er endgültig rein.10Am achten Tag nimmt der Genesene zwei fehlerfreie junge Schafböcke und ein fehlerfreies einjähriges Schaf sowie als Speiseopfer 3/10 Efa (3,5 Kilo) Weizenmehl mit Olivenöl vermengt und außerdem 1/12 Hin (1/3 Liter) Olivenöl.11Der Priester führt ihn mit seinen Opfergaben zum Eingang des Heiligen Zeltes und stellt ihn vor den HERRN.12Der erste Schafbock und das Öl sind für das Wiedergutmachungsopfer bestimmt. Der Priester übereignet diese Opfergaben symbolisch dem HERRN13und schlachtet dann den Schafbock an geweihter Stätte, dort, wo die Sühne- und Brandopfertiere geschlachtet werden. Genau wie das Sühneopfer fällt das Wiedergutmachungsopfer dem Priester zu; es ist etwas besonders Heiliges. (4Mo 18,8)14Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und betupft damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.15Von dem Öl gießt er sich etwas in die hohle linke Hand,16taucht den rechten Zeigefinger hinein und sprengt damit siebenmal an den Altar.17Dann betupft er damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe18und streicht ihm den Rest des Öls in seiner Hand auf den Kopf. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird.19Dann bringt der Priester das Schaf als Sühneopfer dar und befreit so den Genesenen von dem Makel, der ihm wegen seiner Unreinheit anhaftet. Danach schlachtet er den zweiten Schafbock für das Brandopfer20und verbrennt ihn zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. So nimmt der Priester die Unreinheit des Genesenen weg und er ist wieder rein.21Ist jemand zu arm für diese Opfergaben, so muss er nur den einen Schafbock aufbringen, der als Wiedergutmachungsopfer dient und dem HERRN symbolisch übereignet wird, damit alles ins Reine kommt. Dazu nimmt er als Speiseopfer 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Mehl mit Öl vermengt und 1/12 Hin (1/3 Liter) Öl (3Mo 12,7)22sowie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine für das Sühneopfer, die andere für das Brandopfer.23Er bringt dies alles am achten Tag zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes und tritt damit vor den HERRN.24Der Priester nimmt den Schafbock für das Wiedergutmachungsopfer sowie das Öl und übereignet beides symbolisch dem HERRN.25-31Darauf schlachtet er den Bock und verfährt mit dem Blut und dem Öl genau wie im vorangehenden Fall. Dann bringt er die eine Taube als Sühneopfer dar, die andere als Brandopfer, und dazu das Speiseopfer. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird.32Nach dieser Vorschrift ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um ein größeres Opfer für seine Reinigung aufzubringen.
Bestimmungen für Befall an Häusern
33Weiter sagte der HERR zu Mose und Aaron:34Wenn ihr in das Land kommt, das der HERR euch zum Eigentum gibt, und der HERR lässt an einem Haus Schwamm auftreten,35dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: »An meinem Haus ist etwas, das wie Aussatz aussieht.«36Bevor der Priester in das Haus geht, lässt er es ausräumen. Sonst muss, wenn der Verdacht zutrifft, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an.37Stellt er fest, dass an der Wand gelblich grüne oder rötliche Flecken sind, die tiefer liegen als die übrige Wand,38so versperrt er das Haus für sieben Tage.39Stellt er danach fest, dass die Flecken an der Wand sich ausgedehnt haben,40so lässt er die Steine, die davon befallen sind, herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz werfen.41Die Innenwände werden ringsum abgekratzt und der Putz wird ebenfalls an einen unreinen Platz vor der Stadt geworfen.42Dann werden andere Steine anstelle der alten eingesetzt und das Haus wird neu verputzt.43Kommen die Flecken danach wieder zum Vorschein44und der Priester stellt fest, dass sie sich ausbreiten, so ist es fressender Schwamm. Das Haus ist unrein;45es muss niedergerissen werden. Steine, Balken und Putz werden an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft.46Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend.47Wer dort schläft oder isst, wird unrein und muss seine Kleider waschen.48Stellt der Priester jedoch fest, dass die Flecken nicht wieder aufgetreten sind, nachdem der Putz erneuert wurde, erklärt er das Haus für rein; der Befall ist völlig beseitigt.49Um das Haus vollends rein zu machen, nimmt er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop.50Er schlachtet den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser,51wirft das Zedernholz, den Ysop und die Karmesinfarbe in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den anderen Vogel hinein. Mit der Mischung besprengt er das Haus siebenmal.52-53Dann lässt er den lebenden Vogel aus der Stadt hinausfliegen. So nimmt er die Unreinheit von dem Haus und es ist wieder rein.54-57Nach diesen Weisungen soll der Priester Hautausschläge bei Menschen und Flecken an Stoffen und Häusern beurteilen und entscheiden, ob der erkrankte Mensch oder der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.
1Der HERR sprach zu Mose: (Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14; Lk 17,14)2Das ist die Weisung für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen3und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist,4soll er anordnen, dass man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt. (4Mo 19,6; Ps 51,9)5Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.6Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen.7Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und ihn für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er ins freie Feld schicken. (3Mo 16,22)8Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.9Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein.10Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt als Speiseopfer und ein Log Öl nehmen.11Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem HERRN aufstellen.12Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beide als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.13Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort; denn das Schuldopfer gehört wie das Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges.14Der Priester soll etwas Blut vom Schuldopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.15Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen.16Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem HERRN verspritzen.17Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.18Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll der Priester für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.19Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und für den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit Versöhnung erwirken. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20Der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen und für den betreffenden Menschen Versöhnung erwirken. So ist er rein.21Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll er einen Widder als Schuldopfer für das Erhebungsopfer nehmen, um für ihn Versöhnung zu erwirken. Er soll nur ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen,22und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll.23Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN bringen.24Der Priester soll den Widder des Schuldopfers und das Log Öl nehmen und als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.25Hat er diesen Widder des Schuldopfers geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.26Der Priester soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen27und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem HERRN verspritzen.28Dann soll der Priester etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.29Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.30Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder Felsentauben31als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit für den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem HERRN Versöhnung erwirken.32Das ist die Weisung für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen.33Der HERR sprach zu Mose und Aaron:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, ein Anzeichen von Aussatz auftreten,35so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen.36Der Priester soll anordnen, dass man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Anzeichen zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu untersuchen.37Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich-gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden,38so soll der Priester aus dem Haus zum Eingang des Hauses hinausgehen und das Haus für sieben Tage abschließen.39Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Untersuchung fest, dass sich das Anzeichen an den Hausmauern ausgebreitet hat,40so ordne er an, die Steine, die von dem Anzeichen befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen.41Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten.42Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel verputzen.43Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Anzeichen bricht wieder aus,44soll der Priester kommen, um es zu untersuchen. Stellt er fest, dass sich das Anzeichen an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein.45Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.46Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend.47Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen.48Kommt aber der Priester, um das Anzeichen zu untersuchen, und stellt fest, dass sich das Anzeichen, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Anzeichen ist abgeheilt.49Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.50Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten.51Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und,52nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat,53den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld schicken. So erwirkt er Sühne für das Haus und es ist wieder rein.54Das ist die Weisung für jedes Anzeichen von Aussatz und Flechte,55von Aussatz an Kleidern und Häusern,56von Geschwülsten, Ausschlag und hellen Flecken,57zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist die Weisung über den Aussatz.