1Wenn ihr das Land durch das Los verteilt, sollt ihr ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zwanzigtausend Ellen Breite als Hebeopfer für den HERRN darbringen. Es soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.[1] (Hes 48,8)2Davon gehört um den Tempel herum ein Quadrat von fünfhundert mal fünfhundert Ellen dem Heiligtum, dazu ringsum fünfzig Ellen unbestelltes Land.3Von diesem abgemessenen Stück Land sollt ihr wiederum ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, auf dem das hochheilige Heiligtum stehen soll.4Das ist das heilige Gebiet des Landes und es soll den Priestern gehören, die den Dienst im Heiligtum verrichten und sich beim Gottesdienst dem HERRN nähern dürfen. Es ist der Platz für ihre Häuser, wie der heilige Bezirk für das Heiligtum.5Und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die den Tempeldienst verrichten. Es ist ihr Eigentum, Städte zum Bewohnen.6Als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge abmessen, genauso lang wie die heilige Abgabe. Dieses Stück gehört dem ganzen Haus Israel.7Dem Fürsten soll auf beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Eigentums der Stadt, im Westen und Osten, ein Gebiet gehören, das an das heilige Hebeopfer und das Eigentum der Stadt angrenzt und in der Länge einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8des Landes entspricht. Es gehört ihm als Eigentum in Israel. Meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel und seinen Stämmen überlassen.
Mahnung an die Fürsten
9So spricht GOTT, der Herr: Genug, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben - Spruch GOTTES, des Herrn. (Jer 21,11; Jer 22,3; Mi 3,1)10Verwendet richtige Waagen, richtiges Efa und richtiges Bat! (3Mo 19,35; 5Mo 25,13)11Das Efa und das Bat sollen das gleiche Maß haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Hómer fassen und ebenso das Efa den zehnten Teil eines Hómer; nach dem Hómer sollen sich die anderen Maße richten.12Ein Schekel soll bei euch zwanzig Gera entsprechen. Zwanzig Schekel und fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch eine Mine.13Dies sollt ihr als Hebeopfer erheben: von jedem Hómer Weizen ein Sechstel Efa und von jedem Hómer Gerste ein Sechstel Efa;14und das Gesetz für das Öl: Das Bat ist das Ölmaß. Ein Zehntel Bat vom Kor, zehn Bat sind ein Hómer, ja zehn Bat sind ein Hómer;15ferner aus jeder Herde ein Schaf auf je zweihundert Tiere vom Weideland Israels: für die Speiseopfer, die Brandopfer und die Heilsopfer, um euch zu entsühnen - Spruch GOTTES, des Herrn.16Das ganze Volk im Land hat dieses Hebeopfer an den Fürsten von Israel zu entrichten.17Der Fürst aber hat an allen Feiertagen des Hauses Israel, an den Festen und an den Neumondtagen und Sabbat-Tagen für Brandopfer, Speiseopfer und Trankopfer zu sorgen. Er veranstaltet das Sündopfer, das Speiseopfer, das Brandopfer und die Heilsopfer, um das Haus Israel zu entsühnen. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1; 3Mo 3,1)
Die großen Feste
18So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen jungen Stier aus der Rinderherde nehmen, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.19Der Priester nimmt etwas Blut von dem Sündopfer und bestreicht damit die Türpfosten des Tempels und die vier Ecken der Einfassung des Altars und die Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof.20Dasselbe sollst du am siebten Tag des Monats tun für die, die sich aus Versehen oder aus Unwissenheit verfehlt haben. So sollt ihr den Tempel entsühnen. (3Mo 5,17)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Pessach feiern, ein Fest von sieben Tagen. Da soll man ungesäuerte Brote essen.[2] (2Mo 12,3; 3Mo 23,5)22Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk im Land einen Stier zum Sündopfer bereitstellen. (3Mo 4,22)23An den sieben Festtagen soll er als Brandopfer für den HERRN sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, bereitstellen, und zwar an jedem der sieben Tage, dazu täglich einen Ziegenbock als Sündopfer. (4Mo 28,17)24Für das Speiseopfer soll er ein Efa Mehl je Stier und ein Efa Mehl je Widder bereitstellen, dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.25Genau dasselbe soll er sieben Tage lang mit dem Sündopfer, dem Brandopfer und Speiseopfer und mit dem Öl an dem Fest machen, das am fünfzehnten Tag des siebten Monats beginnt. (2Mo 23,14; 3Mo 23,34; 4Mo 15,4)
Anweisungen für die Aufteilung des Landes, für Abgaben, Opfer und Passa
1Und wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Abgabe für den HERRN entrichten, einen heiligen Bereich vom Land; die Länge: fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend Ellen in der Breite. In ihrem ganzen Gebiet ringsum ist die Abgabe[1] heilig. (4Mo 26,55; Hes 43,12; Hes 47,13; Hes 48,8)2Dem Heiligtum wird davon ein Viereck, fünfhundert auf fünfhundert gehören, ringsum; und fünfzig Ellen ringsum werden ihm als Weideland gehören. (4Mo 35,2; Hes 42,15)3Und von dieser Fläche sollst du eine Länge von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend abmessen, und darin wird das Heiligtum als Hochheiliges sein.4Ein heiliger Bereich vom Land ist das; er wird den Priestern gehören, die den Dienst verrichten im Heiligtum, die sich nähern dürfen, um dem HERRN zu dienen, und es wird ihnen als Platz für Häuser und als heilige Stätte für das Heiligtum dienen. (Hes 44,28)5Und fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite wird den Leviten gehören, die den Dienst am Haus verrichten, ihnen wird es als Eigentum gehören, für zwanzig Kammern. (Hes 44,11; Hes 48,13)6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge abgeben, entlang der Abgabe für das Heiligtum; dem ganzen Haus Israel wird es gehören. (Hes 48,15)7Und dem Fürsten gehört Land auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt, auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, in der Länge entsprechend einem der Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze (Hes 19,1; Hes 48,21)8des Landes. Als Eigentum in Israel wird es ihm gehören. Und meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr bedrücken, und nach seinen Stämmen werden sie dem Haus Israel das Land geben. (Hes 47,13)9So spricht Gott der HERR: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung, und handelt nach Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk zu vertreiben! Spruch Gottes des HERRN. (Jer 22,1; Hes 19,1; Hes 44,6; Hes 46,18)10Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben. (3Mo 19,36)11Ein einheitliches Mass sollen das Efa und das Bat haben: Das Bat soll den zehnten Teil des Chomer fassen, und das Efa soll den Zehnten des Chomer fassen; nach dem Chomer soll sich ihre Massbestimmung richten.12Der Schekel sind zwanzig Gera. Zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sollen die Mine bei euch sein. (3Mo 27,25)13Dies ist die Abgabe, die ihr entrichten sollt: Ein sechstel Efa vom Chomer Weizen und ein sechstel Efa vom Chomer Gerste; (2Mo 30,13)14und als Gebühr an Öl, das Öl in Bat: den zehnten Teil eines Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Chomer, ja, zehn Bat sind ein Chomer;15und ein Tier von den Schafen, eins von je zweihundert, vom wasserreichen Land Israels, als Speiseopfer und als Brandopfer und als Heilsopfer, um sie zu entsühnen. Spruch Gottes des HERRN. (Hes 42,13)16Zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel ist das ganze Volk, das Land, verpflichtet.17Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speiseopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er ist es, der das Sündopfer und das Speiseopfer und das Brandopfer und das Heilsopfer darbringt, um Sühne zu erwirken für das Haus Israel. (2Chr 31,3)18So spricht Gott der HERR: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (3Mo 16,16; Hes 43,18)19Und der Priester soll vom Blut des Sündopfers nehmen und es an den Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an den Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof streichen. (3Mo 8,15; Hes 43,20)20Und ebenso sollst du am Siebten in jenem Monat verfahren um dessentwillen, der sich aus Versehen vergeht, und wegen des Einfältigen. So werdet ihr das Haus entsühnen. (3Mo 4,2)21Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, wird für euch das Passa sein; ein Fest von sieben Tagen, da soll man ungesäuerte Brote essen. (2Mo 12,3; 3Mo 23,5)22Und an jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen.23Und während der sieben Tage des Fests soll er als Brandopfer für den HERRN täglich, die sieben Tage lang, sieben junge Stiere und sieben Widder, makellose Tiere, darbringen und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (Hes 43,25)24Und als Speiseopfer soll er ein Efa zu jedem Stier und ein Efa zu jedem Widder darbringen und an Öl ein Hin zu jedem Efa. (Hes 46,5)25Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest, soll er die sieben Tage lang ebenso verfahren: das entsprechende Sündopfer, das entsprechende Brandopfer und das entsprechende Speiseopfer und die entsprechende Menge Öl. (3Mo 23,34)