Leviten- und Zufluchtstädte. Absichtlicher und unabsichtlicher Totschlag
1In den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, sprach der HERR zu Mose: (2Mo 21,12; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)2Gebiete den Israeliten, sie sollen von ihrem vererbbaren Grundbesitz den Leviten einige Städte abgeben, in denen sie sich niederlassen können! Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen. (3Mo 25,32; Jos 21,1; 1Chr 6,39)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen ihrem Vieh, ihren Herden und allen ihren Tieren zur Verfügung stehen.4Die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen ringsum von der Stadtmauer tausend Ellen nach außen reichen.[1]5Außerhalb der Stadt sollt ihr in östlicher Richtung zweitausend Ellen, in südlicher Richtung zweitausend Ellen, in westlicher Richtung zweitausend Ellen und in nördlicher Richtung zweitausend Ellen abmessen. Die Stadt soll also in der Mitte liegen. Das soll den Leviten als Weidefläche der Städte gehören.6Unter den Städten, die ihr ihnen abgebt, sollen sechs Asylstädte sein, die ihr als Zufluchtsorte für den bestimmt, der einen Menschen getötet hat. Außerdem sollt ihr ihnen weitere zweiundvierzig Städte geben.7Im Ganzen sind es achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen, die ihr den Leviten abgeben sollt. (Jos 21,41)8Die Zahl der Städte, die ihr vom Grundbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr bei einem großen Stamm höher, bei einem kleinen niedriger ansetzen; jeder Stamm soll von seinen Städten den Leviten so viele abgeben, wie es der Größe seines eigenen Erbbesitzes entspricht. (4Mo 26,54)9Der HERR sprach zu Mose:10Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan zieht,11dann sollt ihr einige Städte bestimmen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin kann einer fliehen, der einen Menschen unabsichtlich erschlagen hat.12Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen, sodass der, der getötet hat, nicht sterben muss, bevor er vor dem Gericht der Gemeinde stand.13Von den Städten, die ihr abgebt, sollen euch sechs als Asylstädte dienen.14Drei dieser Städte sollt ihr jenseits des Jordan und drei in Kanaan bestimmen; sie sollen Asylstädte sein.15Den Israeliten, auch den Fremden und den Beisassen bei euch, sollen diese sechs Städte als Asyl zur Verfügung stehen; dorthin kann jeder fliehen, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem Eisengerät so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.17Wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, der groß genug ist, jemanden zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.18Auch wenn er ihn mit einem hölzernen Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.19Der Bluträcher darf den Mörder töten; sobald er ihn trifft, darf er ihn töten.20Wenn einer einen andern aus Hass stößt oder mit Vorsatz nach ihm wirft, sodass er stirbt,21oder wenn er ihn in feindlicher Absicht mit der Hand so schlägt, dass er stirbt, dann hat der, der zugeschlagen hat, den Tod verdient; er ist ein Mörder. Der Bluträcher darf den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn aber einer einen andern aus Unachtsamkeit, ohne feindliche Absicht, gestoßen oder ohne Vorsatz irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen hat23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein, der einen Menschen töten kann, auf ihn fallen ließ, sodass er starb - vorausgesetzt, er war nicht sein Feind und suchte ihn auch nicht zu schädigen -,24dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsentscheiden ein Urteil fällen.25Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat.26Wenn der, der getötet hat, das Gebiet der Asylstadt verlässt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebietes seiner Asylstadt trifft, darf dieser den, der getötet hat, töten; dadurch entsteht ihm keine Blutschuld.28Denn der, der getötet hat, soll bis zum Tod des Hohepriesters in der Asylstadt bleiben; nach dem Tod des Hohepriesters kann er zu seinem Land und zu seinem Grundbesitz zurückkehren.29Das soll bei euch überall, wo ihr wohnt, von Generation zu Generation als Satzung und Rechtsentscheid gelten.30Wenn irgendjemand einen Menschen erschlägt, darf man den Mörder nur aufgrund von Zeugenaussagen töten; doch aufgrund der Aussage nur eines einzigen Zeugen darf man einen Menschen nicht töten. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; 1Kön 21,10; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28)31Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt ist; denn er hat den Tod verdient. (Ps 49,8)32Auch dürft ihr von einem, der in eine Asylstadt geflohen ist, kein Sühnegeld annehmen, sodass er vor dem Tod des Hohepriesters in die Heimat zurückkehren könnte.33Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn Blut entweiht das Land und man kann dem Land für das auf ihm vergossene Blut keine Sühne erwirken, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,5)34Verunreinigt nicht das Land, in dem ihr euch niedergelassen habt und in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 5Mo 21,23; Jos 22,19; Jer 2,7; Hes 36,17)
1Und der HERR sprach zu Mose in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho: (4Mo 22,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem erblichen Landbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland im Umkreis der Städte sollt ihr den Leviten geben. (3Mo 25,32; Jos 14,4; 1Chr 6,39; Hes 45,5)3Und die Städte sollen ihnen als Wohnsitz dienen, und ihre Weideflächen sollen für ihr Vieh und ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein.4Und die Weideflächen bei den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sich von der Stadtmauer aus ringsum tausend Ellen weit erstrecken.5Und ihr sollt ausserhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen, auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt in der Mitte liegt. Das soll ihnen als Weideflächen vor den Städten dienen.6Die Städte aber, die ihr den Leviten gebt, sollen die sechs Asylstädte sein, die ihr dazu bestimmt, dass ein Totschläger dorthin fliehen kann, und zu diesen sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben. (2Mo 21,13; 4Mo 35,11; Jos 20,2)7Insgesamt sollt ihr den Leviten achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen geben. (Jos 21,41)8Und wenn ihr die Städte vom Landbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr von einem grossen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend seinem Erbbesitz, den er erhält, von seinen Städten an die Leviten abgeben. (4Mo 26,54)9Und der HERR sprach zu Mose: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede zu den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,11sollt ihr euch Städte auswählen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin soll ein Totschläger fliehen, der einen Menschen unabsichtlich erschlagen hat. (4Mo 35,6)12Und die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen. Und wer getötet hat, soll nicht sterben, bevor er in der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Sechs Städte sollen es sein, die ihr zu Asylstädten bestimmt.14Drei der Städte sollt ihr jenseits des Jordan bestimmen, und die andern drei Städte sollt ihr im Land Kanaan bestimmen. Es sollen Asylstädte sein.15Den Israeliten wie dem Fremden und dem Beisassen bei ihnen sollen diese sechs Städte als Asyl dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen erschlagen hat.16Schlägt er ihn aber mit einem eisernen Gerät, und er stirbt, so ist er ein Mörder. Der Mörder muss getötet werden.17Schlägt er ihn mit einem Stein in der Hand, durch den einer getötet werden kann, und er stirbt, so ist er ein Mörder. Der Mörder muss getötet werden. (1Mo 9,6; 2Mo 21,12)18Oder schlägt er ihn mit einem hölzernen Gegenstand in der Hand, durch den einer getötet werden kann, und er stirbt, so ist er ein Mörder. Der Mörder muss getötet werden.19Der Bluträcher soll den Mörder töten. Wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. (Ri 8,19; 2Sam 3,27; 2Sam 14,11)20Versetzt er ihm aus Hass einen Stoss oder wirft er in heimtückischer Absicht etwas nach ihm, und er stirbt,21oder schlägt er ihn in Feindschaft mit seiner Hand, und er stirbt, dann muss der, der geschlagen hat, getötet werden, er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Versetzt er ihm aber unversehens einen Stoss, nicht aus Feindschaft, oder wirft er einen Gegenstand auf ihn ohne heimtückische Absicht23oder lässt er, ohne es zu sehen, einen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn fallen, und er stirbt, obgleich er nicht sein Feind war und ihm nicht übel wollte,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden:25Die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn zurückbringen in seine Asylstadt, in die er geflohen war. Und in ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.26Verlässt aber der Totschläger das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist,27und findet ihn der Bluträcher ausserhalb des Gebietes seiner Asylstadt und tötet dann der Bluträcher den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn jener muss in seiner Asylstadt bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters. Nach dem Tod des Hohen Priesters aber darf der Totschläger auf seinen Grund und Boden zurückkehren.29Dies soll für euch als Rechtsordnung gelten von Generation zu Generation an allen euren Wohnstätten.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Ein Zeuge allein aber kann nicht gegen einen Menschen aussagen, so dass er sterben muss. (5Mo 17,6; Mt 26,60)31Und ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, denn er muss getötet werden. (Ps 49,8)32Auch dürft ihr von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, kein Lösegeld dafür annehmen, dass er vor dem Tod des Hohen Priesters zurückkehren und im Land wohnen darf.33Und ihr dürft das Land, in dem ihr seid, nicht entweihen, denn das Blut entweiht das Land, und dem Land kann keine Sühne erwirkt werden für das Blut, das darin vergossen wurde, ausser durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (5Mo 19,13; 2Kön 24,4; Ps 106,38)34So sollst du das Land nicht verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne, denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten. (2Mo 29,45; 5Mo 16,3; 5Mo 21,23)