von Katholisches Bibelwerk1Mose teilte den Israeliten alles genauso mit, wie es ihm der HERR geboten hatte.
Gelübde
2Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR gebietet:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genauso, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausführen. (3Mo 27,1; 4Mo 6,2; 5Mo 23,22; Pred 5,3; Sir 18,22)4Wenn aber eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet, während sie noch ledig im Haus ihres Vaters lebt,5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfährt und ihr Vater ihr gegenüber schweigt, dann gelten all ihre Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, bleibt in Kraft;6versagt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung, dann tritt das Gelübde oder das Enthaltungsversprechen, zu dem sie sich verpflichtet hat, nicht in Kraft; der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder durch ein unbedachtes Wort, mit dem sie sich verpflichtet hat, gebunden ist,8dann bleiben die Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, falls ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigt.9Wenn ihr Mann aber an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung versagt, dann hat er ihr Gelübde, an das sie gebunden war, oder das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hatte, außer Kraft gesetzt und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen - alles, wozu sie sich verpflichtet hat - bleibt für sie in Kraft.11Wenn sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat,12dann bleiben alle Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehört, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat.13Wenn sie aber ihr Mann ausdrücklich außer Kraft gesetzt hat an dem Tag, an dem er davon hörte, dann ist alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Enthaltungsversprechen, aufgehoben; ihr Mann hat es außer Kraft gesetzt und der HERR wird es ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der zu Enthaltung oder Verzicht verpflichtet, in Kraft oder außer Kraft setzen.15Schweigt ihr Mann dazu von einem Tag bis zum andern, dann setzt er alle Gelübde oder alle Enthaltungsversprechen, die sie verpflichten, in Kraft. Er hat sie in Kraft gesetzt, denn er hat an dem Tag, an dem er davon erfahren hat, geschwiegen.16Hat er aber davon erfahren und setzt sie erst später außer Kraft, dann trägt er dafür die Verantwortung.17Das sind die Gesetze, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters lebt.
4.Mose 30
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag Zürich1Und Mose sagte den Israeliten alles genau, wie der HERR es Mose geboten hatte.
Gültigkeit von Gelübden
2Und Mose redete zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung aufzuerlegen, soll er sein Wort nicht brechen. Ganz so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln. (4Mo 6,2; Ri 11,35; Ps 50,14; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und sich eine Enthaltung auferlegt im Haus ihres Vaters, solange sie ledig ist,5und ihr Vater hört von dem Gelübde und der Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und ihr Vater schweigt dazu, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig.6Hat aber ihr Vater an dem Tag, da er es hörte, ihr seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr vergeben, denn ihr Vater hat ihr seine Zustimmung versagt.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde gebunden ist oder durch ein unbedachtes Wort[1], mit dem sie sich verpflichtet hat, (1Sam 1,11)8und hört ihr Mann davon an irgendeinem Tag und schweigt dazu, so gelten die Gelübde, und die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, sind gültig. (4Mo 30,12; 1Sam 1,23)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er davon hört, ihr seine Zustimmung versagt, so setzt er das Gelübde, das sie bindet, und das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hat, ausser Kraft, und der HERR wird ihr vergeben.10Ein Gelübde einer Witwe aber und einer Verstossenen, alles, wodurch sie sich verpflichtet hat, ist für sie gültig.11Hat sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,25)12und hat ihr Mann davon gehört und dazu geschwiegen, ihr also seine Zustimmung nicht versagt, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig. (4Mo 30,8)13Setzt aber ihr Mann sie an dem Tag, da er davon hört, ausser Kraft, so sind alle Gelübde und jede Verpflichtung zur Enthaltung, die über ihre Lippen gekommen sind, ungültig. Ihr Mann hat sie ausser Kraft gesetzt, und der HERR wird ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder ausser Kraft setzen.15Schweigt aber ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, so bestätigt er damit alle Gelübde oder alle Enthaltungen, die ihr obliegen. Er hat sie bestätigt, weil er an dem Tag, da er davon hörte, dazu geschwiegen hat.16Setzt er sie aber ausser Kraft, nachdem er davon gehört hat, so trägt er ihre Schuld.17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau, für einen Vater gegenüber seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters ist.