von Katholisches Bibelwerk1Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es wird für euch ein Tag mit Jubelschall sein.2Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her3und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder4und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer5sowie einen Ziegenbock als Sündopfer, um für euch Sühne zu erwirken;6das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;[1] (3Mo 16,29; 3Mo 23,26)8ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen: einen Jungstier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer, fehlerlos sollen sie euch sein,9und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder10und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer;11einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Versöhnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.12Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest für den HERRN feiern. (3Mo 23,33)13Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer zum beruhigenden Duft für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer, die fehlerlos sein sollen,14und als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder15und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer;16außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.17Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,18dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,19ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.20Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,21dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,22ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.23Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,24dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,25ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.26Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,27dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,28ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.29Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,30dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,31ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.32Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,33dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,34ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten;36ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen,37dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,38ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.39Das sollt ihr für den HERRN an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.
4.Mose 29
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag Zürich1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Ein Tag des Signalblasens ist es für euch. (3Mo 23,7; Neh 8,2; Neh 10,10)2Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer. (Esr 3,6)3Dazu als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt: drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu einem Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken, (3Mo 16,15)6zusätzlich zu dem Neumondbrandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern nach der für sie geltenden Vorschrift, als beschwichtigenden Geruch, als Feueropfer für den HERRN.7Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten. Da sollt ihr keinerlei Arbeit tun. (3Mo 16,29)8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein;9und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Sühnehandlung und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.12Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern, sieben Tage lang. (3Mo 23,34)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein;14und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.17Am zweiten Tag: zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer18und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,19und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20Am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer21und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,22und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.23Am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer,24das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,25und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.26Am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer27und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,28und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.29Am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer30und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,31und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32Am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer33und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der für sie geltenden Vorschrift,34und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten. Da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. (3Mo 23,8; Joh 7,37)36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer,37das Speiseopfer und die Trankopfer zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,38und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.39Das sollt ihr an euren Festen für den HERRN darbringen, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brandopfern, Speiseopfern, Trankopfern und Heilsopfern. (3Mo 23,38)