Leviten- und Zufluchtstädte. Absichtlicher und unabsichtlicher Totschlag
1In den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, sprach der HERR zu Mose: (2Mo 21,12; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)2Gebiete den Israeliten, sie sollen von ihrem vererbbaren Grundbesitz den Leviten einige Städte abgeben, in denen sie sich niederlassen können! Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen. (3Mo 25,32; Jos 21,1; 1Chr 6,39)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen ihrem Vieh, ihren Herden und allen ihren Tieren zur Verfügung stehen.4Die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen ringsum von der Stadtmauer tausend Ellen nach außen reichen.[1]5Außerhalb der Stadt sollt ihr in östlicher Richtung zweitausend Ellen, in südlicher Richtung zweitausend Ellen, in westlicher Richtung zweitausend Ellen und in nördlicher Richtung zweitausend Ellen abmessen. Die Stadt soll also in der Mitte liegen. Das soll den Leviten als Weidefläche der Städte gehören.6Unter den Städten, die ihr ihnen abgebt, sollen sechs Asylstädte sein, die ihr als Zufluchtsorte für den bestimmt, der einen Menschen getötet hat. Außerdem sollt ihr ihnen weitere zweiundvierzig Städte geben.7Im Ganzen sind es achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen, die ihr den Leviten abgeben sollt. (Jos 21,41)8Die Zahl der Städte, die ihr vom Grundbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr bei einem großen Stamm höher, bei einem kleinen niedriger ansetzen; jeder Stamm soll von seinen Städten den Leviten so viele abgeben, wie es der Größe seines eigenen Erbbesitzes entspricht. (4Mo 26,54)9Der HERR sprach zu Mose:10Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan zieht,11dann sollt ihr einige Städte bestimmen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin kann einer fliehen, der einen Menschen unabsichtlich erschlagen hat.12Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen, sodass der, der getötet hat, nicht sterben muss, bevor er vor dem Gericht der Gemeinde stand.13Von den Städten, die ihr abgebt, sollen euch sechs als Asylstädte dienen.14Drei dieser Städte sollt ihr jenseits des Jordan und drei in Kanaan bestimmen; sie sollen Asylstädte sein.15Den Israeliten, auch den Fremden und den Beisassen bei euch, sollen diese sechs Städte als Asyl zur Verfügung stehen; dorthin kann jeder fliehen, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem Eisengerät so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.17Wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, der groß genug ist, jemanden zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.18Auch wenn er ihn mit einem hölzernen Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.19Der Bluträcher darf den Mörder töten; sobald er ihn trifft, darf er ihn töten.20Wenn einer einen andern aus Hass stößt oder mit Vorsatz nach ihm wirft, sodass er stirbt,21oder wenn er ihn in feindlicher Absicht mit der Hand so schlägt, dass er stirbt, dann hat der, der zugeschlagen hat, den Tod verdient; er ist ein Mörder. Der Bluträcher darf den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn aber einer einen andern aus Unachtsamkeit, ohne feindliche Absicht, gestoßen oder ohne Vorsatz irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen hat23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein, der einen Menschen töten kann, auf ihn fallen ließ, sodass er starb - vorausgesetzt, er war nicht sein Feind und suchte ihn auch nicht zu schädigen -,24dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsentscheiden ein Urteil fällen.25Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat.26Wenn der, der getötet hat, das Gebiet der Asylstadt verlässt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebietes seiner Asylstadt trifft, darf dieser den, der getötet hat, töten; dadurch entsteht ihm keine Blutschuld.28Denn der, der getötet hat, soll bis zum Tod des Hohepriesters in der Asylstadt bleiben; nach dem Tod des Hohepriesters kann er zu seinem Land und zu seinem Grundbesitz zurückkehren.29Das soll bei euch überall, wo ihr wohnt, von Generation zu Generation als Satzung und Rechtsentscheid gelten.30Wenn irgendjemand einen Menschen erschlägt, darf man den Mörder nur aufgrund von Zeugenaussagen töten; doch aufgrund der Aussage nur eines einzigen Zeugen darf man einen Menschen nicht töten. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; 1Kön 21,10; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28)31Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt ist; denn er hat den Tod verdient. (Ps 49,8)32Auch dürft ihr von einem, der in eine Asylstadt geflohen ist, kein Sühnegeld annehmen, sodass er vor dem Tod des Hohepriesters in die Heimat zurückkehren könnte.33Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn Blut entweiht das Land und man kann dem Land für das auf ihm vergossene Blut keine Sühne erwirken, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,5)34Verunreinigt nicht das Land, in dem ihr euch niedergelassen habt und in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 5Mo 21,23; Jos 22,19; Jer 2,7; Hes 36,17)
1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: (4Mo 26,3; 4Mo 33,48; 4Mo 36,13)2Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz rings um die Städte geben, (Jos 14,4; Jos 21,2; 2Chr 11,14; Hes 45,3; Hes 48,8)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können! (5Mo 12,19)4Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun außen vor der Stadt an der Seite gegen Osten 2 000 Ellen messen und an der Seite gegen Süden 2 000 Ellen und an der Seite gegen Westen 2 000 Ellen und an der Seite gegen Norden 2 000 Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt. Das sollen ihre Weideplätze sein. (3Mo 25,33; 2Chr 11,14; 2Chr 13,9; 2Chr 23,2; 2Chr 31,19)6Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben; (4Mo 35,13; 5Mo 4,41; Jos 20,1)7alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen. (Jos 21,41)8Und was die Städte betrifft, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israels geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen und von einem kleineren wenige; jeder [Stamm] soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4Mo 26,54; Jos 21,3; 2Kor 8,13)
Die sechs Zufluchtsstädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, (3Mo 14,34; 3Mo 25,2; 4Mo 34,2; 5Mo 12,9)11sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann. (2Mo 21,13; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)12Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher[1], damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. (4Mo 35,19; 4Mo 35,24; 4Mo 35,25; 5Mo 19,5; 5Mo 19,11; Jos 20,3; 2Sam 14,7)13Und unter den Städten, die ihr abgeben werdet, sollen euch sechs als Zufluchtsstädte dienen. (4Mo 35,6)14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans abgeben und drei sollt ihr im Land Kanaan abgeben; das sollen Zufluchtsstädte sein. (5Mo 4,41; Jos 20,7)15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen und Bewohnern ohne Bürgerrecht[2] unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (3Mo 24,22; 4Mo 15,15)16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. (2Mo 21,12; 2Mo 21,14; 3Mo 24,17; 4Mo 35,17; 5Mo 19,11)17Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. (2Mo 21,12)18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. (4Mo 35,21; 4Mo 35,24; 4Mo 35,27; 5Mo 19,6; 5Mo 19,12)20Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt, (Gal 5,19)21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft. (1Mo 4,8; 2Sam 3,27; 2Sam 20,10; 1Kön 2,31; Mt 5,21)22Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, (2Mo 21,13; 5Mo 19,5; Jes 20,3)23oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen,24dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. (4Mo 35,12; Jos 20,6)25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7; Jos 20,6; Dan 9,26)26Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, (4Mo 35,27)27und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; (2Mo 22,2; 5Mo 19,6; 5Mo 19,10)28denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.29Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten. (4Mo 27,11)30Jeden, der einen Menschen erschlägt — auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen. (1Mo 9,5; 2Mo 21,12; 5Mo 17,6; 5Mo 19,15; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28; Offb 11,3)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden. (5Mo 19,11)32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Zufluchtsstadt geflohen ist, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren und in dem Land wohnen kann.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr euch befindet! Denn das Blut entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung erwirkt werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,5; 5Mo 21,1; 2Sam 21,1; 2Kön 24,4; Ps 106,38)34So verunreinigt nun das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne! Denn ich, der HERR, wohne in der Mitte der Kinder Israels. (2Mo 25,8; 2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 5Mo 21,23; Hes 48,35)
1زمانی كه اسرائيل در دشت موآب، كنار رود اردن و در مقابل اريحا اردو زده بودند، خداوند به موسی فرمود:2«به قوم اسرائيل دستور بده كه از ملک خود، شهرهايی با چراگاههای اطرافشان به لاویان بدهند.3شهرها برای سكونت خودشان است و چراگاههای اطراف آنها برای گلههای گوسفند و گاو و ساير حيوانات ايشان.4چراگاههای اطراف هر شهر، از ديوار شهر تا فاصله پانصد متر به هر طرف امتداد داشته باشد.5بدين ترتيب محوطهای مربع شكل بوجود میآيد كه هر ضلع آن هزار متر خواهد بود و شهر در وسط آن قرار خواهد گرفت.6-7«چهل و هشت شهر با چراگاههای اطرافشان به لاویان داده شود. از اين چهل و هشت شهر، شش شهر به عنوان پناهگاه باشد تا اگر كسی تصادفاً مرتكب قتل شود بتواند به آنجا فرار كند و در امان باشد.8قبيلههای بزرگتر كه شهرهای بيشتری دارند، شهرهای بيشتری به لاویان بدهند و قبيلههای كوچكتر شهرهای كمتر.»
شهرهای پناهگاه
9-10؛ خداوند به موسی فرمود: «به قوم اسرائيل بگو، هنگامی كه به سرزمين موعود میرسند، (5Mo 19,1; Jos 20,1)11شهرهای پناهگاه تعيين كنند تا هر کس كه تصادفاً شخصی را كشته باشد بتواند به آنجا فرار كند.12اين شهرها مكانی خواهند بود كه قاتل در برابر انتقام جويی بستگان مقتول در آنها ايمن خواهد بود، زيرا قاتل تا زمانی كه جرمش در يک دادرسی عادلانه ثابت نگردد، نبايد كشته شود.13-14سه شهر از اين شش شهر پناهگاه، بايد در سرزمين كنعان باشد و سه شهر ديگر در سمت شرقی رود اردن.15اين شهرها نه فقط برای قوم اسرائيل، بلكه برای غريبان و مسافران نيز پناهگاه خواهند بود.16-18«اگر كسی با استفاده از يک تكه آهن يا سنگ يا چوب، شخصی را بكشد، قاتل است و بايد كشته شود.19مدعی خون مقتول وقتی قاتل را ببيند خودش او را بكشد.20اگر شخصی از روی كينه با پرتاب چيزی به طرف كسی يا با هل دادن او، وی را بكشد،21يا از روی دشمنی مشتی به او بزند كه او بميرد، آن شخص قاتل است و قاتل بايد كشته شود. مدعی خون مقتول وقتی قاتل را ببيند خودش او را بكشد.22-23«ولی اگر قتل تصادفی باشد، مثلاً شخصی چيزی را به طور غيرعمد پرتاب كند يا كسی را هل دهد و باعث مرگ او شود و يا قطعه سنگی را بدون قصد پرتاب كند و آن سنگ به كسی اصابت كند و او را بكشد در حالی که پرتاب كننده، دشمنی با وی نداشته است،24در اينجا قوم بايد در مورد اينكه آيا قتل تصادفی بوده يا نه، و اينكه قاتل را بايد به دست مدعی خون مقتول بسپارند يا نه، قضاوت كنند.25اگر به اين نتيجه برسند كه قتل تصادفی بوده، آنگاه قوم اسرائيل متهم را از دست مدعی برهانند و به او اجازه بدهند كه در شهر پناهگاه، ساكن شود. او بايد تا هنگام مرگ كاهن اعظم، در آن شهر بماند.26«اگر متهم، شهرِ پناهگاه را ترک كند،27و مدعی خون مقتول، وی را خارج از شهر پيدا كرده، او را بكشد، عمل او قتل محسوب نمیشود،28چون آن شخص میبايستی تا هنگام مرگ كاهن اعظم در شهر پناهگاه میماند و بعد از آن به ملک و خانهٔ خود باز میگشت.29اينها برای تمامی قوم اسرائيل نسل اندر نسل قوانينی دائمی میباشند.30«هر كس شخصی را بكشد، به موجب شهادت چند شاهد، قاتل شناخته میشود و بايد كشته شود. هيچكس صرفاً به شهادت يک نفر نبايد كشته شود.31هر وقت كسی قاتل شناخته شد بايد كشته شود و خونبهايی برای رهايی او پذيرفته نشود.32از پناهندهای كه در شهر پناهگاه سكونت دارد پولی برای اينكه به او اجازه داده شود قبل از مرگ كاهن اعظم به ملک و خانهٔ خويش بازگردد گرفته نشود.33اگر اين قوانين را مراعات كنيد سرزمين شما آلوده نخواهد شد، زيرا قتل موجب آلودگی زمين میشود. هيچ كفارهای برای قتل بهجز كشتن قاتل پذيرفته نمیشود.34سرزمينی را كه در آن ساكن خواهيد شد نجس نسازيد، زيرا من كه خداوند هستم در آنجا ساكن میباشم.»