1Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es. (3Mo 5,6; 3Mo 21,22)2An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[1] soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. (3Mo 4,24; Hes 40,39)3Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN: ein Schuldopfer ist es. (3Mo 3,3)6Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. (3Mo 6,11; 3Mo 21,22; 4Mo 18,10; 1Kor 10,18)7Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. – (4Mo 5,8)8Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.9Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3Mo 2,3; 2Kön 12,17)10Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[2] oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
Gesetz des Heilsopfers
11Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[3], das man dem HERRN darbringt: (3Mo 3,1; 3Mo 7,29; 2Chr 29,31; 2Chr 33,16)12Wenn man es zum Dank[4] darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[5], und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, ⟨mit Öl⟩ eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15; Ps 107,22; Hebr 13,15)13Außer den Kuchen soll man gesäuertes ⟨Brot⟩ als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[6]. (Am 4,5)14Und man soll ⟨je⟩ eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer[7] darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören. (4Mo 18,8)15Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,29)16Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt. (4Mo 15,3)17Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[8] am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[9] nicht ⟨mehr⟩ als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[10] wird es sein; und die Person[11], die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen. (3Mo 19,5)19Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und ⟨was⟩ das Fleisch ⟨betrifft⟩, jeder Reine darf das Fleisch essen;20aber die Person[12], die Fleisch von dem Heilsopfer[13] isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[14] soll aus ihren Volksgenossen[15] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 7,25; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; 1Sam 20,26; Hes 33,25)21Und wenn eine Person[16] irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[17], das dem HERRN gehört: diese Person[18] soll aus ihren Volksgenossen[19] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 5,3; 3Mo 7,25; 3Mo 11,24; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; Hes 33,25)
Verbot des Essens von Fett und Blut
22Und der HERR redete zu Mose:23Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen. (2Mo 22,30)24Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2Mo 22,30)25Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt – die Person[20], die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[21] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)26Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh. (2Mo 22,30)27Jede Person[22], die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[23] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)
Priesteranteil am Opfer
28Und der HERR redete zu Mose:29Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer[24] darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen. (3Mo 7,11)30Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[25] vor dem HERRN zu schwingen. (2Mo 29,24; 3Mo 3,3; 3Mo 9,20)31Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[26] von euren Heilsopfern[27] dem Priester geben.33Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[28] und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.34Denn die Brust des Schwingopfers[29] und die Keule des Hebopfers[30] habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[31], und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[32] vonseiten der Söhne Israel. – (3Mo 10,14; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18; 5Mo 18,3)35Das ist das Salbungsteil[33] Aarons und das Salbungsteil[34] seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag[35], als man[36] sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,36das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[37] sie salbte: eine ewige Ordnung[38] bei ihren Generationen. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[39],38das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (2Mo 28,1; 2Mo 29,1; 3Mo 1,1)
3.Mose 7
Schlachter 2000
Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer
1Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3Mo 5,6; 3Mo 5,16; 3Mo 5,25; 3Mo 6,10; 3Mo 19,21)2Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 6,18; Hes 40,39)3Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt; (2Mo 29,13; 3Mo 3,3)4dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3Mo 3,4; 3Mo 3,15)5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,5; 3Mo 3,16)6Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig. (3Mo 6,11; 3Mo 6,22; 4Mo 18,9)7Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt. (3Mo 6,10; 3Mo 6,19; 3Mo 14,13)8Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat. (1Mo 3,21; 3Mo 1,6)9Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10; 3Mo 10,12; Hes 44,29)10Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen. (2Mo 16,10; 2Kor 8,13)
Das Friedensopfer
11Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem HERRN darbringen soll: (3Mo 7,13; 3Mo 7,18; 3Mo 7,20; 3Mo 7,29; 3Mo 7,32; 3Mo 7,34; 3Mo 7,37; 4Mo 6,14; 4Mo 10,10; 4Mo 25,12; 4Mo 29,39)12Wenn er es zum Dank opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu. (3Mo 23,17; Am 4,5)14Davon soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem HERRN als Hebopfer[1] darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt. (4Mo 18,8; 4Mo 18,11; 4Mo 18,19)15Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,30)16Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden. (3Mo 22,21; 3Mo 23,37; 4Mo 15,3; Ps 66,13; Nah 2,1)17Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. (3Mo 19,6)18Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen. (3Mo 19,7)19Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. (Hag 2,12)20Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (2Mo 12,15; 3Mo 19,7; 3Mo 22,3; 1Kor 11,29)21Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (3Mo 5,3; 3Mo 7,20)
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22Und der HERR redete zu Mose und sprach:23Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen! (3Mo 3,16; 1Sam 15,22)24Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.25Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk! (3Mo 3,16)26Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh; (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10)27jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk! (3Mo 7,20; 3Mo 7,25; Hebr 10,29)
Opferanteile der Priester
28Und der HERR redete zu Mose und sprach:29Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem HERRN ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer. (3Mo 3,1)30Eigenhändig soll er die Feueropfer des HERRN herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben.[2] (2Mo 29,27; 3Mo 7,23; 3Mo 8,29; 3Mo 9,21)31Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu. (3Mo 3,16)32Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben; (4Mo 6,20)33und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. (3Mo 7,3)34Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht von den Kindern Israels. (3Mo 10,14; 4Mo 18,18; 5Mo 10,3)35Das ist das Salbungsteil[3] Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den HERRN Priesterdienst zu tun, (3Mo 8,31)36von dem der HERR befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter. (2Mo 40,12; 3Mo 8,2; 3Mo 8,35)37Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer, (3Mo 1,1)38das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)
3.Mose 7
Zürcher Bibel
1Und dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist hochheilig. (3Mo 5,6)2Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten, und das Blut soll man ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 4,33)3Und alles Fett davon soll man darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren und das Fett an ihnen und an den Lenden. Und den Lappen über der Leber trenne man mit den Nieren ab.5Und der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als Feueropfer für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,3)6Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilien dürfen davon essen, es soll an heiliger Stätte gegessen werden. Es ist hochheilig. (3Mo 6,11)7Für das Sündopfer und für das Schuldopfer gilt ein und dieselbe Weisung: Es soll dem Priester gehören, der damit Sühne erwirkt. (3Mo 14,13; 4Mo 5,8)8Dem Priester aber, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3Mo 1,6)9Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, und jedes, das in der Pfanne oder auf dem Blech zubereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,10)10Jedes Speiseopfer aber, es sei mit Öl angerührt oder trocken, soll allen Söhnen Aarons gehören, den einen wie den andern. (3Mo 2,3)11Und dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt. (3Mo 3,1)12Bringt man es als Dankopfer dar, soll man zusammen mit dem Dankopfer ungesäuerte, mit Öl angerührte Ringbrote darbringen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und Feinmehl, angerührt mit Öl[1]. (Ps 107,22; Am 2,5; Am 4,5)13Zusammen mit Ringbroten aus Sauerteig soll er seine Opfergabe darbringen, zusätzlich zu seinem Heilsopfer.14Und von jeder Opfergabe soll er einen Teil als Abgabe für den HERRN darbringen. Dieser soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers versprengt. (4Mo 18,8)15Das Fleisch seines Heilsopfers aber soll an dem Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird, nichts davon darf er bis zum Morgen zurücklegen. (3Mo 19,5; 3Mo 22,30)16Und wenn jemand sein Schlachtopfer eines Gelübdes wegen oder als freiwillige Gabe darbringt, soll es an dem Tag gegessen werden, an dem er sein Schlachtopfer darbringt. Was aber davon übrig bleibt, darf auch am folgenden Tag gegessen werden. (4Mo 15,3)17Und was dann noch vom Fleisch des Schlachtopfers übrig bleibt, muss am dritten Tag im Feuer verbrannt werden.18Isst man aber am dritten Tag vom Fleisch des Heilsopfers, so wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden, es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als verdorben, und wer davon isst, wird schuldig.19Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen werden, es muss im Feuer verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf essen, wer rein ist.20Wenn aber jemand Fleisch vom Heilsopfer isst, das dem HERRN gehört, und er ist unrein, dann soll er getilgt werden aus seiner Sippe.21Und wenn jemand etwas Unreines berührt, sei es eine Unreinheit an einem Menschen oder unreines Vieh oder etwas unreines Abscheuliches, und er isst vom Fleisch des Heilsopfers, das dem HERRN gehört, soll er getilgt werden aus seiner Sippe. (3Mo 5,3)22Und der HERR sprach zu Mose:23Sprich zu den Israeliten: Das Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen dürft ihr nicht essen. (3Mo 3,17)24Und das Fett von verendeten oder gerissenen Tieren darf zu verschiedenen Zwecken gebraucht werden, essen aber dürft ihr es nicht. (3Mo 22,8)25Jeder, der Fett isst vom Vieh, von dem man dem HERRN Feueropfer darbringt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.26Und Blut dürft ihr nicht verzehren, wo immer ihr wohnt, weder von den Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10)27Jeder, der Blut verzehrt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.28Und der HERR sprach zu Mose:29Sprich zu den Israeliten: Wer ein Heilsopfer für den HERRN darbringt, der bringe von seinem Heilsopfer, was er dem HERRN als Gabe schuldet. (3Mo 3,1)30Mit eigenen Händen soll er die Feueropfer des HERRN bringen. Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie vor dem HERRN als Weihegabe hin und her zu schwingen. (2Mo 29,13; 2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Auch die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben, als Abgabe von euren Heilsopfern.33Dem von den Söhnen Aarons, der das Blut der Heilsopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Keule als Anteil gehören.34Denn die geweihte Brust und die als Abgabe bestimmte Keule habe ich den Israeliten von ihren Heilsopfern genommen und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewiges Anrecht bei den Israeliten. (3Mo 9,21; 3Mo 10,15; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18)35Das war der Anteil Aarons und der Anteil seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN an dem Tag, als er sie herzutreten liess, um dem HERRN als Priester zu dienen.36Das hat der HERR ihnen zugewiesen von den Israeliten an dem Tag, als er sie salbte, als ewiges Anrecht von Generation zu Generation. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37Das war die Weisung für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Heilsopfer,38die der HERR Mose gegeben hat auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)
3.Mose 7
Lutherbibel 2017
Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer
1Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22Und der HERR redete mit Mose und sprach:23Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28Und der HERR redete mit Mose und sprach:29Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.