5.Mose 25

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 17,9; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35)2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dann soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart nach ⟨der festgesetzten⟩ Zahl Schläge geben ⟨lassen⟩, seiner Schuld entsprechend. (Lk 12,47; Apg 5,40)3 Vierzig ⟨Schläge⟩ darf er ihm geben ⟨lassen⟩ – nicht mehr –, damit nicht, wenn er fortfährt, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder in deinen Augen entehrt wird. (2Kor 11,24)4 Du sollst dem Ochsen[1] nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5 Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen. (Mt 22,24)6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie ⟨dann⟩ gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen[2], damit dessen Name aus Israel nicht ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; Rut 4,10)7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, dann soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und soll sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder den Namen in Israel aufrechtzuerhalten; er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen. (Rut 4,2)8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden. Doch stellt er sich dann hin und sagt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, (Rut 4,6)9 dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß abziehen und ihm ins Gesicht spucken. Und sie soll antworten und sagen: So soll dem Mann geschehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! (4Mo 12,14; Rut 4,6)10 Und sein Name soll in Israel heißen »Haus des Barfüßers«.11 Wenn Männer miteinander raufen, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand dessen, der ihn schlägt, zu retten, und sie streckt ihre Hand aus und greift an seine Geschlechtsteile[3],12 dann sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst nicht schonen[4]. (5Mo 13,9)13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.14 Du sollst nicht zweierlei Efa in deinem Haus haben, ein großes und ein kleines.15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Efa sollst du haben, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 4,40; Am 8,5)16 Denn ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der dieses tut, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Mi 6,10)17 Denk daran, was Amalek dir getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,18 wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachzügler schlug[5], alle Schwachen hinter dir, als du erschöpft und müde warst, und dass er Gott nicht fürchtete. (2Mo 17,8; Röm 3,18)19 Und wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, dann sollst du die Erwähnung Amaleks unter dem Himmel auslöschen. Vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 3,18)

5.Mose 25

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Angenommen, zwei Leute haben einen Rechtsstreit miteinander und gehen damit vor Gericht. Der Richter soll den Unschuldigen freisprechen und den Schuldigen verurteilen. (5Mo 17,11)2 Steht auf das Vergehen des Schuldigen die Prügelstrafe, soll der Richter ihm befehlen sich auf den Boden zu legen, und ihm dann in seiner Gegenwart – entsprechend seines Vergehens – eine gewisse Anzahl Schläge geben lassen.3 Allerdings soll niemand je mehr als 40 Schläge erhalten, denn mit mehr Schlägen würdet ihr euren Landsmann öffentlich demütigen. (2Kor 11,24)4 Hindert einen Ochsen nicht am Fressen, während er Korn drischt. (1Kor 9,1; 1Tim 5,1)5 Wenn zwei Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, darf die Witwe keinen Mann außerhalb der Familie heiraten. Der Bruder ihres Mannes soll sie zur Frau nehmen. (Mt 22,24; Mk 12,19; Lk 20,28)6 Der erste Sohn, den sie bekommt, soll als Sohn des verstorbenen Bruders gelten, damit sein Name in Israel fortbesteht. (Rut 4,5)7 Will der Bruder des Verstorbenen jedoch die Witwe nicht heiraten, soll sie zu den Ältesten am Stadttor gehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten – er will mich nicht heiraten.‹8 Dann werden die Ältesten der Stadt ihn kommen lassen und ihn zur Rede stellen. Weigert er sich anschließend immer noch sie zu heiraten,9 soll seine Schwägerin ihm vor den Stadtältesten einen Schuh ausziehen, ihm ins Gesicht spucken und sagen: ›So ergeht es einem Mann, der die Familie seines Bruders nicht erhalten will.‹ (Rut 4,7)10 Von da an wird seine Familie nur noch bekannt sein als ›die Familie des Mannes, dem der Schuh ausgezogen wurde‹.11 Wenn zwei Israeliten miteinander kämpfen und die Frau des einen ihrem Mann zu Hilfe kommt, indem sie an die Geschlechtsteile des anderen greift,12 sollt ihr der Frau die Hand abhacken, ohne Mitleid mit ihr zu haben. (5Mo 7,2)13 Benutzt keine falschen Gewichtssteine (3Mo 19,35; Spr 11,1; Spr 16,11; Hes 45,10)14 und keine falschen Messbecher.15 Verwendet ehrliche Gewichte und Maße, damit ihr lange in dem Land lebt, das der HERR, euer Gott, euch gibt.16 Wer mit falschen Gewichten und Maßen betrügt, den verabscheut der HERR, euer Gott. (Spr 11,1)17 Denkt daran, was die Amalekiter euch angetan haben, als ihr aus Ägypten kamt. (2Mo 17,8)18 Sie griffen euch an, als ihr müde und erschöpft wart, und brachten alle um, die geschwächt am Ende eures Zuges gingen. Sie hatten keine Ehrfurcht vor Gott.19 Wenn der HERR, euer Gott, euch in dem Land, das er euch zum Besitz gibt, Ruhe vor euren Feinden ringsum verschafft hat, sollt ihr die Amalekiter vernichten, sodass sich niemand mehr an sie erinnert. Vergesst das niemals! (5Mo 14,29)