1Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es. (3Mo 5,6; 3Mo 21,22)2An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[1] soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. (3Mo 4,24; Hes 40,39)3Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN: ein Schuldopfer ist es. (3Mo 3,3)6Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. (3Mo 6,11; 3Mo 21,22; 4Mo 18,10; 1Kor 10,18)7Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. – (4Mo 5,8)8Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.9Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3Mo 2,3; 2Kön 12,17)10Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[2] oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
Gesetz des Heilsopfers
11Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[3], das man dem HERRN darbringt: (3Mo 3,1; 3Mo 7,29; 2Chr 29,31; 2Chr 33,16)12Wenn man es zum Dank[4] darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[5], und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, ⟨mit Öl⟩ eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15; Ps 107,22; Hebr 13,15)13Außer den Kuchen soll man gesäuertes ⟨Brot⟩ als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[6]. (Am 4,5)14Und man soll ⟨je⟩ eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer[7] darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören. (4Mo 18,8)15Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,29)16Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt. (4Mo 15,3)17Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[8] am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[9] nicht ⟨mehr⟩ als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[10] wird es sein; und die Person[11], die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen. (3Mo 19,5)19Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und ⟨was⟩ das Fleisch ⟨betrifft⟩, jeder Reine darf das Fleisch essen;20aber die Person[12], die Fleisch von dem Heilsopfer[13] isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[14] soll aus ihren Volksgenossen[15] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 7,25; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; 1Sam 20,26; Hes 33,25)21Und wenn eine Person[16] irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[17], das dem HERRN gehört: diese Person[18] soll aus ihren Volksgenossen[19] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 5,3; 3Mo 7,25; 3Mo 11,24; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; Hes 33,25)
Verbot des Essens von Fett und Blut
22Und der HERR redete zu Mose:23Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen. (2Mo 22,30)24Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2Mo 22,30)25Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt – die Person[20], die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[21] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)26Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh. (2Mo 22,30)27Jede Person[22], die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[23] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)
Priesteranteil am Opfer
28Und der HERR redete zu Mose:29Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer[24] darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen. (3Mo 7,11)30Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[25] vor dem HERRN zu schwingen. (2Mo 29,24; 3Mo 3,3; 3Mo 9,20)31Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[26] von euren Heilsopfern[27] dem Priester geben.33Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[28] und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.34Denn die Brust des Schwingopfers[29] und die Keule des Hebopfers[30] habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[31], und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[32] vonseiten der Söhne Israel. – (3Mo 10,14; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18; 5Mo 18,3)35Das ist das Salbungsteil[33] Aarons und das Salbungsteil[34] seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag[35], als man[36] sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,36das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[37] sie salbte: eine ewige Ordnung[38] bei ihren Generationen. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[39],38das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (2Mo 28,1; 2Mo 29,1; 3Mo 1,1)
1Die folgenden Anweisungen betreffen das Schuldopfer, das besonders heilig ist. (3Mo 5,14)2Das Schuldopfer soll man an der Stelle schlachten, an der auch die Brandopfer geschlachtet werden. Der Dienst tuende Priester soll das Blut des Opfertieres ringsum an die Seiten des Altars sprengen. (3Mo 1,11)3Dann soll er das ganze Fett darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Innereien umgibt, (3Mo 3,3)4die beiden Nieren mit dem Fett, das an ihnen und an den Lenden sitzt, und den Leberlappen, der bei den Nieren abgetrennt werden soll.5Diese Teile soll der Priester danach als Opfer auf dem Altar verbrennen; es ist ein Schuldopfer.6Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilie dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es an einem heiligen Ort essen, denn es ist besonders heilig. (3Mo 6,11; 4Mo 18,10)7Für das Fleisch von Sünd- und Schuldopfern gilt das Gleiche: Es gehört dem Priester, der die Wiedergutmachungszeremonie vollzogen hat. (3Mo 14,13)8Dem Priester, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Opfertieres.9Ebenso gehört jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder auf einem Backblech zubereitet wurde, dem Priester, der es darbringt. (3Mo 2,5)10Alle anderen Speiseopfer, sei es mit Öl vermischtes oder trockenes Mehl, sollen unter allen Nachkommen Aarons aufgeteilt werden.
Weitere Anweisungen für das Friedensopfer
11Folgende Anweisungen betreffen das Friedensopfer, das dem HERRN dargebracht wird. (3Mo 3,1)12Wenn jemand ein Friedensopfer als Dankopfer darbringt, soll er zum Tieropfer außerdem noch ungesäuerte, mit Öl vermischte Kuchen sowie ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl vermischtes Mehl darbringen; (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13darüber hinaus soll dem Dankopfer noch gesäuertes Brot beigegeben werden. (3Mo 2,12; 3Mo 23,17)14Von jeder Brotsorte soll dem HERRN ein Stück als Gabe gebracht werden. Das Brot soll danach dem Priester gehören, der das Blut des Opfertieres an den Altar gesprengt hat.15Das Fleisch muss noch am selben Tag, an dem es dargebracht wird, verzehrt werden und darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt werden. (3Mo 22,29)16Wenn jemand jedoch aufgrund eines Gelübdes oder freiwillig ein Opfer darbringt, soll das Fleisch am selben Tag gegessen werden; was davon übrig bleibt, darf aber auch noch am folgenden Tag verzehrt werden. (3Mo 19,6)17Sind am dritten Tag noch Fleischreste übrig, müssen sie allerdings verbrannt werden. (2Mo 12,10)18Wenn jemand noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedensopfers isst, wird das Opfer vom HERRN nicht angenommen. Es hat keinerlei Wert mehr für den, der das Opfer dargebracht hat. Denn dann ist das Fleisch unrein und wer davon isst, muss die Folgen seiner Sünde tragen.19Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht verzehrt werden; es muss verbrannt werden. Das Opferfleisch darf nur von Menschen gegessen werden, die rein sind. (3Mo 11,47)20Wenn jemand unrein ist und dennoch vom Fleisch eines Friedensopfers isst, das dem HERRN dargebracht wurde, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden. (1Mo 17,14; 3Mo 22,3; 4Mo 19,13)21Wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen unreinen Menschen, ein unreines Tier oder sonst irgendetwas Unreines – und dann Fleisch von einem Friedensopfer für den HERRN isst, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹« (3Mo 5,2)
Das Verbot, Blut und Fett zu verzehren
22Dann sprach der HERR zu Mose:23»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.24Das Fett eines tot aufgefundenen oder von einem wilden Tier gerissenen Tieres dürft ihr niemals essen; ihr dürft es aber zu sonstigen Zwecken verwenden. (2Mo 22,30; 3Mo 17,15)25Wer Fett von einem Opfertier isst, von dem Teile als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wurden, muss aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.26Ihr dürft das Blut eines Vogels genauso wenig essen wie das Blut irgendeines anderen Tieres, wo ihr auch lebt. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10; Apg 15,20)27Wer Blut isst, soll aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹«
Ein Anteil für die Priester
28Dann sprach der HERR zu Mose:29»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, soll er ihm einen Teil davon als besondere Opfergabe bringen. (3Mo 3,1)30Mit eigenen Händen soll er das Fett, das als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wird, zusammen mit dem Bruststück darbringen. Das Bruststück soll er als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung vor dem HERRN hin und her schwingen. (2Mo 29,26; 3Mo 8,29; 4Mo 6,20)31Dann soll der Priester das Fett auf dem Altar verbrennen, das Brustfleisch jedoch steht Aaron und seinen Nachkommen zu. (3Mo 7,34; 4Mo 18,11)32Auch die rechte Keule eures Friedensopfers sollt ihr den Priestern als heilige Abgabe überlassen. (4Mo 18,18)33Demjenigen von den Nachkommen Aarons, der das Blut und das Fett des Friedensopfers dargebracht hat, soll die rechte Keule als sein Anteil am Opfertier gehören.34Denn ich habe die Brust und die rechte Keule als Weihegaben von den Friedensopfern der Israeliten angenommen und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Nachkommen. Dieser Anteil steht ihnen von den Israeliten für alle Zeiten zu. (2Mo 29,22; 3Mo 10,15)35Vom Zeitpunkt ihrer Priesterweihe an steht Aaron und seinen Nachkommen dieser Anteil aus den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar verbrannt werden, zu.36Der HERR hat befohlen, dass die Israeliten den Priestern diesen Anteil vom Zeitpunkt ihrer Salbung an zukommen lassen sollen. Diese Vorschrift gilt für alle kommenden Generationen.‹« (2Mo 29,22; 2Mo 40,13)37Dies sind die Anweisungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Friedensopfer.38Der HERR gab Mose diese Gesetze in der Wüste auf dem Berg Sinai, als er die Israeliten anwies dem HERRN ihre Opfer zu bringen. (3Mo 26,46)