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3.Mose 5

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag

Gesetze vom Sündopfer

1 Und wenn jemand[1] sündigt, dass er die Stimme der Verfluchung hört, und er war Zeuge, sei es, dass er es gesehen oder gekannt hat – wenn er es nicht meldet, dann soll er seine Schuld tragen[2]; (3Mo 5,17; Spr 29,24) 2 oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres[3] –, ist es ihm auch verborgen, dann ist er ⟨doch⟩ unrein und schuldig. (3Mo 5,17; 3Mo 11,24) 3 Oder[4] wenn er die Unreinheit eines Menschen anrührt, was seine Unreinheit auch sei, durch die er unrein wird, und es ist ihm verborgen – erkennt er es, dann ist er schuldig. (3Mo 7,21; 3Mo 12,2; 3Mo 13,3; 3Mo 15,2) 4 Oder wenn jemand[5] schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem, was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen – erkennt er es, dann ist er schuldig in einem von diesen. (1Sam 14,24; Pred 5,2) 5 Und es soll geschehen, wenn er in einem von diesen ⟨Dingen⟩ schuldig wird, dann bekenne er, worin er gesündigt hat; (3Mo 16,21; 3Mo 26,40; 4Mo 5,7; Ps 32,5) 6 und er bringe dem HERRN sein Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat: ein weibliches ⟨Tier⟩ vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege[6], zum Sündopfer. So soll der Priester wegen seiner Sünde Sühnung für ihn erwirken. (3Mo 4,31) 7 Und wenn seine Hand das ⟨zum Kauf⟩ eines Schafes[7] Ausreichende nicht aufbringen kann[8], so bringe er für das, worin er gesündigt hat, dem HERRN sein Schuldopfer[9]: zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben; eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. (3Mo 1,14; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 14,22; 3Mo 27,8) 8 Und er soll sie zum Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer zuerst dar und kneife ihr den Kopf dicht beim Genick ab[10]. Er soll ihn aber nicht ⟨völlig⟩ abtrennen. 9 Und er sprenge ⟨etwas⟩ von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, das Übrige von dem Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden: ein Sündopfer ist es. (3Mo 4,7) 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern, nach der Vorschrift. So erwirke der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 1,14; 3Mo 4,20; 3Mo 5,16) 11 Wenn aber seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, dann bringe er, der gesündigt hat, als seine Opfergabe ein zehntel Efa Weizengrieß zum Sündopfer. Er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn ein Sündopfer ist es. (3Mo 2,1; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8) 12 Und er soll es zum Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, die Askara[11] davon, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen, auf den Feueropfern des HERRN: ein Sündopfer ist es. (3Mo 2,2) 13 So erwirke der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen ⟨Dingen⟩, und es wird ihm vergeben werden. Das Sündopfer[12] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3Mo 2,10; 3Mo 4,20; 3Mo 5,16) 

Schuldopfer

14 Und der HERR redete zu Mose: 15 Wenn jemand[13] Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen des HERRN sündigt, dann soll er dem HERRN sein Schuldopfer bringen: einen Widder ohne Fehler vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Schekeln Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. (3Mo 1,3; 3Mo 22,14; 3Mo 27,25; Hes 40,39) 16 Und worin er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten[14] und ein Fünftel davon noch hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20; 3Mo 22,14; 3Mo 27,13; 4Mo 5,7; 1Sam 6,3) 17 Und wenn jemand[15] sündigt und irgendetwas von all dem tut, was der HERR zu tun verboten hat[16] – hat er es auch nicht erkannt, dann ist er ⟨doch⟩ schuldig und soll seine Schuld tragen. (3Mo 4,2; 3Mo 5,1) 18 Er soll[17] nach deiner Schätzung einen Widder ohne Fehler, vom Kleinvieh, zum Priester bringen für das Schuldopfer. Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu erkennen; und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 1,3; 3Mo 4,20) 19 Ein Schuldopfer ist es; er ist auf jeden Fall am HERRN schuldig geworden. (2Mo 22,6; Hes 40,39) 20 Und der HERR redete zu Mose: 21 Wenn jemand[18] sündigt und Untreue gegen den HERRN begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehen oder etwas Geraubtes, oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst, 22 oder er hat Verlorenes gefunden und leugnet es ab, und er schwört falsch oder irgendetwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: (3Mo 19,11; 4Mo 5,6) 23 Dann soll es geschehen, wenn er gesündigt hat und schuldig geworden ist, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, 24 oder ⟨etwas⟩ von all dem, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten[19] nach seiner ⟨vollen⟩ Summe und ein Fünftel davon noch hinzufügen. Wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers. (3Mo 22,14; 3Mo 27,13; 4Mo 5,7; 1Sam 12,3; Hes 33,15) 25 Und dem HERRN soll er sein Schuldopfer bringen: einen Widder ohne Fehler vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, als Schuldopfer zum Priester. (3Mo 1,3; Esr 10,19) 26 Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm vergeben werden wegen irgendetwas von allem, was er getan hat, darin schuldig zu werden. (3Mo 4,20) 

Elberfelder Bibel 2006, © 2006 by SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Witten/Holzgerlingen

3.Mose 5

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag

Sünden, die ein Sündopfer erforderlich machen

1 Wenn jemand sündigt, indem er den öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage hört und keine Aussage macht, obwohl er die Tat gesehen oder davon gehört hat, dann lädt er Schuld auf sich. (Spr 29,24) 2 Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – etwas Unreines berührt, beispielsweise den Kadaver eines unreinen wilden Tieres, eines unreinen Haustieres oder eines unreinen Kriechtieres, so ist er doch unrein und lädt Schuld auf sich. (3Mo 11,4; 4Mo 19,11; 5Mo 14,3) 3 Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – einen unreinen Menschen berührt oder einen Gegenstand, der durch die Berührung eines unreinen Menschen unrein geworden ist, es aber später merkt, dann lädt er Schuld auf sich. 4 Oder wenn jemand – ohne sich im Klaren darüber zu sein – leichtfertig schwört etwas Gutes oder Böses zu tun, und es später erkennt, so lädt er Schuld auf sich. (4Mo 30,7) 5 Hat sich nun jemand auf die eine oder andere Art schuldig gemacht, soll er seine Schuld bekennen (3Mo 16,21; 4Mo 5,7; Jos 7,19) 6 und dem HERRN als Wiedergutmachung seiner Sünde ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer bringen. Und der Priester wird Wiedergutmachung seiner Sünde für ihn schaffen. (3Mo 4,28) 7 Wer sich kein Schaf oder keine Ziege leisten kann, soll dem HERRN zwei junge Turteltauben oder zwei andere junge Tauben als Wiedergutmachung seiner Sünde bringen; eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer. (3Mo 12,8; Lk 2,24) 8 Er soll sie zum Priester bringen, der die eine Taube als Sündopfer darbringen soll. Der Priester soll dem Tier das Genick brechen, ohne jedoch den Kopf ganz abzutrennen. (3Mo 1,15) 9 Danach soll er etwas von dem Blut der Taube an die Seiten des Altars sprengen, das restliche Blut aber soll er am Fuß des Altars ausdrücken. Das ist ein Sündopfer. (3Mo 4,7; 3Mo 7,2) 10 Die andere Taube soll der Priester als Brandopfer gemäß den Gesetzen darbringen. Auf diese Weise wird der Priester Wiedergutmachung für die Schuld dieses Menschen schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 1,14) 11 Wer sich keine zwei Turteltauben oder zwei andere junge Tauben leisten kann, soll einen Krug[1] feines Mehl als Opfergabe für seine Sünde bringen. Da es jedoch ein Sündopfer ist, darf das Mehl nicht mit Öl vermischt und nicht mit Weihrauch bestreut werden. (3Mo 14,21; Lk 2,24) 12 Er soll das Mehl zum Priester bringen, der eine Handvoll davon als für den Altar bestimmten Teil nehmen soll. Dieses Mehl soll der Priester dann über den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar dargebracht werden, verbrennen. Dann ist es ein Sündopfer. 13 So schafft der Priester Wiedergutmachung für einen Menschen, der durch eines dieser Dinge schuldig geworden ist, und ihm wird vergeben werden. Wie beim Speiseopfer steht das restliche Mehl dem Priester zu.‹« 

Die Schuldopfer

14 Dann sprach der HERR zu Mose: 15 »Wenn jemand unabsichtlich etwas veruntreut, das dem HERRN geweiht ist, soll er dem HERRN einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss mindestens zwei Schekel des Heiligtums[2] wert sein. (2Mo 30,13; 3Mo 5,25; 3Mo 7,1; 3Mo 22,14) 16 Dann soll er die geweihten Dinge, die er veruntreut hat, zuzüglich 20 Prozent ersetzen und dem Priester übergeben. Der Priester wird ihm durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Wiedergutmachung schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 5,24; 3Mo 22,14) 17 Wenn jemand sündigt, indem er unabsichtlich gegen eines der Gebote des HERRN verstößt, wird er schuldig und soll die Verantwortung dafür tragen. (3Mo 5,15) 18 Er soll dem Priester einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss den festgesetzten Wert haben. Auf diese Weise soll der Priester Wiedergutmachung für den Schuldigen schaffen, der unbeabsichtigt gesündigt hat, und ihm wird vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer, denn er wurde an dem HERRN schuldig.« 20 Und der HERR sprach zu Mose: 21 »Wenn jemand gegen den HERRN sündigt und ihm die Treue bricht, indem er einen Gegenstand, den ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, als sein Eigentum ausgibt oder ihm etwas stiehlt oder ihn erpresst, (2Mo 22,6; 4Mo 5,6; Kol 3,9) 22 oder wenn jemand einen verlorenen Gegenstand findet, dies aber abstreitet oder deswegen sogar einen Meineid leistet, (5Mo 22,1) 23 wenn also jemand eine dieser Sünden begangen hat und dadurch schuldig geworden ist, soll er das Gestohlene, Erpresste oder ihm Anvertraute oder das Verlorene, welches er fand und für sich behielt, 24 oder das, was er durch das Ablegen eines Meineids unrechtmäßig erhielt, zurückgeben. Am Tag seines Schuldopfers soll er der Person, der Schaden zugefügt wurde, in voller Höhe Ersatz leisten zuzüglich 20 Prozent des Werts. (3Mo 5,15; 4Mo 5,8) 25 Danach soll er dem Priester einen fehlerlosen Widder im festgesetzten Wert als Schuldopfer bringen. 26 Dann wird der Priester für ihn Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen und ihm wird seine Schuld vergeben werden.« 

Neues Leben. Die Bibel © der deutschen Ausgabe 2002 / 2006 / 2024 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Max-Eyth-Str. 41, 71088 Holzgerlingen

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