3.Mose 27

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Mose:2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein ⟨besonderes⟩ Gelübde leistet[1], dann sollen die Personen[2] für den HERRN[3] nach ⟨folgender⟩ Schätzung ⟨berechnet werden⟩: (4Mo 30,3; 5Mo 23,22; 1Sam 1,11; Pred 5,3)3 Wenn deine Schätzung einen Mann[4] von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. (2Mo 30,13; 2Mo 38,24; 3Mo 5,15; 3Mo 27,25)4 Und wenn es eine Frau[5] ist, dann sei die Schätzung dreißig Schekel.5 Und wenn es von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ zwanzig Schekel und einer weiblichen zehn Schekel. (1Mo 37,28)6 Und wenn es von einem Monat bis zu fünf Jahren ist, dann sei die Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ fünf Schekel Silber und die Schätzung einer weiblichen drei Schekel Silber.7 Und wenn es von sechzig Jahren und darüber ist, dann sei die Schätzung, wenn es eine männliche ⟨Person⟩ ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel.8 Und[6] wenn der, der das Gelübde getan hat[7], zu arm ist für die Schätzung, dann soll man ihn[8] vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. (3Mo 5,7)9 Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt[9], dann soll alles, was man dem HERRN davon gibt, heilig sein.10 Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, dann soll es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das eingetauschte aber wird heilig werden. (3Mo 27,33)11 Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester stellen,12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach der Schätzung des Priesters, so soll es sein.13 Wenn man es aber unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll man zu der Schätzung ein Fünftel hinzufügen. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)14 Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges für den HERRN heiligt, dann soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so soll es feststehen.15 Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm gehören. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN ⟨etwas⟩ heiligt, dann soll die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber.17 Wenn er vom Jobeljahr[10] an sein Feld heiligt, soll es gemäß der Schätzung feststehen. (3Mo 25,10)18 Wenn er aber nach dem Jobel⟨jahr⟩[11] sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr[12] übrig sind; das soll ⟨dann⟩ von der Schätzung abgezogen werden. (3Mo 25,15)19 Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.20 Wenn er aber das Feld ⟨bis zum Jobeljahr[13]⟩ nicht einlöst oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelöst werden.21 Und das Feld soll, wenn es im Jobel⟨jahr⟩[14] frei ausgeht, für den HERRN heilig sein wie ein gebanntes[15] Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehören. (4Mo 18,14; Jos 6,17; Hes 44,29)22 Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,23 dann soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung berechnen bis zum Jobeljahr[16]. Er soll die Schätzung am gleichen Tag als etwas für den HERRN Heiliges entrichten.24 Im Jobeljahr[17] soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehörte. (3Mo 25,28)25 Und alle Schätzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein.26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört[18], das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind oder ein Schaf[19], es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2)27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, dann soll man es auslösen nach der Schätzung und sein Fünftel darüber hinzufügen. Und wenn es nicht ausgelöst wird, dann soll es verkauft werden nach der Schätzung. – (3Mo 5,16)28 Jedoch alles Gebannte, das jemand für den HERRN mit dem Bann belegt[20], von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, ⟨das⟩ darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. (3Mo 21,22; 4Mo 18,14; Jos 6,17; Hes 44,29)29 Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgelöst werden: Es muss getötet werden. (4Mo 21,2; 1Sam 15,3; 1Kön 20,42)30 Und der ganze Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig. (1Mo 47,24; 2Chr 31,6; Neh 10,38; Mt 23,23)31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten ⟨irgendetwas⟩ einlösen will, dann soll er sein Fünftel hinzufügen. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)32 Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Stab[21] vorüberzieht, das Zehnte soll für den HERRN heilig sein. (1Mo 28,22; 4Mo 18,21; Jer 33,13)33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn man es dennoch irgend vertauscht, wird es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das Eingetauschte aber wird heilig werden; es darf nicht eingelöst werden. (3Mo 27,10)34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israel aufgetragen hat. (3Mo 26,46; 4Mo 3,1; 4Mo 28,6; 4Mo 36,13; 5Mo 1,3)

3.Mose 27

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Der HERR sprach zu Mose:2 »Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand gelobt, eine Person dem HERRN zu weihen, so muss er die entsprechende Summe bezahlen und sie so wieder loskaufen.3 Legt die Summe wie folgt fest: Ein Mann zwischen 20 und 60 Jahren ist 50 Schekel des Heiligtums[1] wert; (2Mo 30,13; 3Mo 5,15; 3Mo 27,25)4 eine Frau im selben Alter 30[2].5 Ein Junge von fünf bis 20 Jahren ist 20 Schekel wert und ein Mädchen im selben Alter zehn[3].6 Ein Junge zwischen einem Monat und fünf Jahren ist fünf Schekel wert, ein Mädchen im selben Alter drei[4]. (4Mo 3,46; 4Mo 18,14)7 Ein Mann über 60 ist 15 Schekel wert, eine Frau im selben Alter zehn[5].8 Wenn derjenige, der ein solches Gelübde abgelegt hat, die vorgeschriebene Summe jedoch nicht aufbringen kann, soll er die geweihte Person zum Priester bringen. Je nachdem, was der Gelobende zahlen kann, setzt der Priester dann ihren Wert fest. (3Mo 14,21)9 Hat mir jemand ein Tier geweiht, das als Opfer für den HERRN dargebracht werden kann, ist es heilig.10 Dieses Tier darf nicht durch ein anderes – weder ein besseres noch ein schlechteres – ausgetauscht oder ersetzt werden. Wenn es trotzdem ausgetauscht wird, sind beide Tiere heilig. (3Mo 27,14)11 Weiht jemand dem HERRN jedoch ein unreines Tier, das nicht als Opfer für den HERRN dargebracht werden kann, dann soll er das Tier zum Priester bringen.12 Der Priester soll das Tier schätzen, ob es gut oder schlecht ist, und dann seinen Wert festsetzen; seine Einschätzung soll Gültigkeit haben.13 Wenn derjenige, der das Tier geweiht hat, es loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen.14 Wenn jemand dem HERRN sein Haus weiht, soll der Priester dessen Wert schätzen und festsetzen. Die Einschätzung des Priesters soll Gültigkeit haben.15 Wenn derjenige, der das Haus geweiht hat, es wieder loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück seines ererbten Grundbesitzes weiht, soll sein Wert nach dem zu seiner Bestellung erforderlichen Saatgut geschätzt werden: Für ein Feld, für das ein Sack[6] Gerste benötigt wird, sind 50 Schekel[7] zu bezahlen,17 sofern das Feld dem HERRN vom Erlassjahr an geweiht wird.18 Wird das Feld jedoch nach dem Erlassjahr geweiht, soll der Priester den Preis für das Feld gemäß der verbleibenden Jahre bis zum nächsten Erlassjahr berechnen und den Wert entsprechend verringern. (3Mo 25,14)19 Wenn derjenige, der das Feld geweiht hat, es loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert des Landes zuzüglich 20 Prozent bezahlen. Dann gehört das Feld wieder ihm.20 Verkauft er das Feld jedoch an einen anderen, ohne es zuvor losgekauft zu haben, kann es nicht mehr losgekauft werden.21 Wenn dieses Feld im Erlassjahr frei wird, soll es dem HERRN geweiht sein und in den Besitz der Priester übergehen. (3Mo 25,8; 4Mo 18,14; Hes 44,29)22 Wenn jemand dem HERRN ein Feld weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat,23 soll der Priester seinen Wert entsprechend der bis zum nächsten Erlassjahr verbleibenden Jahre berechnen. Den für das Land festgesetzten Wert soll er noch am selben Tag dem HERRN als heilige Gabe geben.24 Im Erlassjahr fällt das Feld wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, von dem er es gekauft hat und dessen Erbbesitz es ist. (3Mo 25,28)25 Sämtliche Schätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums festgesetzt werden. Ein Schekel wiegt 20 Gera[8]. (2Mo 30,13; 4Mo 3,47; 4Mo 18,16; Hes 45,12)26 Niemand darf dem HERRN das erstgeborene Tier aus seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenherden weihen, weil alle Erstgeburten ihm ohnehin gehören. (2Mo 13,2)27 Wenn es sich jedoch um das Erstgeborene eines unreinen Tieres handelt, darf er es loskaufen, indem er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlt. Kauft er es nicht los, soll es zum festgesetzten Wert verkauft werden.28 Alles jedoch, was jemand aus seinem Besitz unwiderruflich dem HERRN weiht[9] – sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Grundbesitz – darf nicht verkauft oder losgekauft werden. Alles auf diese Weise Geweihte ist besonders heilig für den HERRN. (Jos 6,17)29 Menschen, die mir geweiht wurden, können nicht losgekauft werden. Sie müssen auf jeden Fall getötet werden.30 Ein Zehntel aller Erträge des Landes, sei es Getreide oder Früchte, gehört dem HERRN und ist heilig. (1Mo 28,22; 4Mo 18,26; 2Chr 31,5; Neh 3,12; Mal 3,8)31 Will jemand seinen Zehnten loskaufen, muss er dessen Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen.32 Auch jedes zehnte Tier aus euren Rinder-, Schaf- und Ziegenherden gehört dem HERRN. Bei der Zählung soll jedes zehnte Tier[10] ihm geweiht sein.33 Das zehnte Tier darf nicht danach ausgewählt werden, ob es gut oder schlecht ist, und es darf auch nicht ausgetauscht werden. Wird es aber doch ausgetauscht, gehören beide Tiere dem HERRN.‹« (3Mo 27,10)34 Diese Gebote gab der HERR den Israeliten am Berg Sinai durch Mose. (3Mo 26,46)