1Und der HERR redete auf dem Berg Sinai zu Mose:2Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, dann soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern[1]. (3Mo 26,34)3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes[2] einsammeln.4Aber im siebten Jahr soll ein ganz feierlicher Sabbat[3] für das Land sein; ein Sabbat dem HERRN. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden,5den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatfeier soll es für das Land sein.6Und der Sabbat⟨ertrag⟩ des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen[4], die sich bei dir aufhalten. (2Kön 19,29)7Auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. (2Mo 23,10)8Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zählen, siebenmal sieben Jahre, sodass die Tage von sieben Sabbatjahren dir 49 Jahre ausmachen.9Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, ein Lärmhorn erschallen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr ein Horn durch euer ganzes Land erschallen lassen. (3Mo 16,29; 4Mo 10,10; Ps 89,16)10Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen, und sollt im Land Freilassung für all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel⟨jahr⟩[5] soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zu seiner Sippe zurückkehren. (4Mo 36,4; Jer 34,14; Hes 46,17; Lk 4,18)11Ein Jobel⟨jahr⟩[6] soll dieses, das Jahr des fünfzigsten Jahres, für euch sein. Ihr dürft nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht abernten[7];12denn ein Jobel⟨jahr⟩[8] ist es: Es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.13In diesem Jahr des Jobels[9] sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. (3Mo 25,28; 3Mo 27,17; Jes 61,2; Hes 7,13)14Und wenn ihr etwas verkauft – ⟨sei es⟩ ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nächsten –, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen. (3Mo 19,13; Jes 3,14)15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel⟨jahr⟩[10] sollst du von deinem Nächsten kaufen; nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.16Nach dem Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vergrößern, und nach dem Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. (3Mo 27,18)17Und so soll keiner von euch seinen Nächsten übervorteilen. Und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. (1Mo 42,18; 3Mo 19,13; 3Mo 19,14; 3Mo 25,36; Spr 16,6; Jes 3,14)18So führt meine Ordnungen aus und haltet meine Rechtsbestimmungen[11] und tut sie, dann werdet ihr in eurem Land sicher wohnen! (3Mo 19,19; 3Mo 26,6; 5Mo 12,10; 1Kön 5,5; Spr 1,33)19Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in ihm wohnen. (3Mo 26,4; 3Mo 26,6; 5Mo 12,10; 1Kön 5,5; Spr 1,33; Jes 1,19; Jes 30,23)20Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? – siehe, wir säen nicht, und unsern Ertrag sammeln wir nicht ein –:21Ich werde im sechsten Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringt. (2Mo 16,29)22Und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr ⟨noch⟩ altes ⟨Getreide⟩ vom Ertrag ⟨des sechsten Jahres⟩ essen. Bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes ⟨Getreide⟩ essen. (2Mo 16,5; 3Mo 26,10)23Und das Land soll nicht endgültig[12] verkauft werden, denn mir gehört das Land; denn Fremde und Beisassen[13] seid ihr bei mir. (Ps 39,13; Hos 9,3)24Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr für das Land Loskauf[14] gestatten.25Wenn dein Bruder verarmt und ⟨etwas⟩ von seinem Eigentum[15] verkauft, dann soll als sein Löser sein nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders einlösen[16]. (3Mo 25,47; Rut 4,4; Jer 32,7)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, und seine Hand bringt auf und findet, was zu seinem Loskauf ausreicht[17],27dann soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darüber hinausgeht, dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.28Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurückzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr[18]; und im Jobel⟨jahr⟩ soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. (3Mo 27,24)29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, soll sein Lösungsrecht[19] bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs;[20] eine bestimmte Zeit[21] soll sein Lösungsrecht bestehen.30Wenn es aber nicht gelöst wird[22], bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, dann soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, endgültig[23] dem, der es kaufte, verbleiben für seine Generationen; es soll im Jobel⟨jahr⟩[24] nicht frei ausgehen.31Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es soll Lösungsrecht[25] für ein solches ⟨Haus⟩ bestehen, und im Jobel⟨jahr⟩[26] wird es frei ausgehen.32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Lösungsrecht[27] für die Leviten geben, (4Mo 35,2)33und zwar so: ⟨Einer⟩ von den Leviten mag es einlösen[28], oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel⟨jahr⟩[29] frei ausgehen. Denn die Häuser der Levitenstädte sind ihr Eigentum unter den Söhnen Israel.34Aber das Feld des Weideplatzes ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. (2Chr 31,19; Hes 48,13)35Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand[30] neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterstützen ⟨wie⟩ den Fremden[31] und Beisassen[32], damit er neben dir leben kann. (5Mo 10,18; 5Mo 15,7; Hi 31,16; Spr 14,31; Gal 2,10; 1Joh 3,17)36Du sollst nicht Zins von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt. (2Mo 22,24; 3Mo 25,17; Neh 5,3)37Dein Geld sollst du ihm nicht gegen Zins geben, und deine Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag geben. (Hes 22,12; Lk 6,35)38Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. (2Mo 20,2; 3Mo 11,45)39Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen. (2Mo 21,2; 1Kön 9,22; 2Kön 4,1)40Wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse[33] soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr[34] soll er bei dir dienen. (5Mo 15,12)41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.42Denn sie sind meine Sklaven, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Sie sollen nicht verkauft werden, wie man einen Sklaven verkauft. (2Mo 20,2; 3Mo 26,13)43Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3Mo 25,17; 2Chr 28,10; Hi 31,13; Kol 4,1)44Was aber deinen Sklaven und deine Sklavin betrifft, die du haben wirst; von den Nationen, die rings um euch her ⟨leben⟩, von ihnen mögt ihr Sklave und Sklavin kaufen. (Jes 14,2)45Und auch von den Kindern der Beisassen[35], die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,46und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr für ewig dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Söhne Israel, sollt ihr nicht einer über den andern mit Gewalt[36] herrschen.47Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen[37] neben dir etwas erreicht[38] und ⟨wenn⟩ dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir oder einem Abkömmling aus der Sippe des Fremden,48dann soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht[39] für ihn bestehen. Einer von seinen Brüdern soll ihn einlösen[40]. (Neh 5,8)49Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen[41], oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn einlösen; oder kann seine Hand ⟨es wieder⟩ aufbringen[42], dann soll er sich selbst einlösen. (3Mo 25,26)50Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr[43]. Und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen[44]; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein[45].51Wenn es noch viele Jahre sind, soll er nach ihrem Verhältnis seinen Loskauf von seinem Kaufgeld zurückzahlen.52Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobeljahr[46], dann soll er es ihm berechnen: Nach dem Verhältnis seiner Jahre soll er seinen Loskauf zurückzahlen.53Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein. Er darf vor deinen Augen nicht mit Gewalt über ihn herrschen.54Und wenn er nicht in dieser Weise eingelöst[47] wird, dann soll er im Jobeljahr[48] frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.55Denn mir gehören die Söhne Israel als Sklaven. Meine Sklaven sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott. (2Mo 20,2)
1The Lord said to Moses at Mount Sinai,2‘Speak to the Israelites and say to them: “When you enter the land I am going to give you, the land itself must observe a sabbath to the Lord.3For six years sow your fields, and for six years prune your vineyards and gather their crops.4But in the seventh year the land is to have a year of sabbath rest, a sabbath to the Lord. Do not sow your fields or prune your vineyards.5Do not reap what grows of itself or harvest the grapes of your untended vines. The land is to have a year of rest.6Whatever the land yields during the sabbath year will be food for you – for yourself, your male and female servants, and the hired worker and temporary resident who live among you,7as well as for your livestock and the wild animals in your land. Whatever the land produces may be eaten.
The Year of Jubilee
8‘ “Count seven sabbath years – seven times seven years – so that the seven sabbath years amount to a period of forty-nine years.9Then sound the trumpet everywhere on the tenth day of the seventh month; on the Day of Atonement sound the trumpet throughout your land.10Consecrate the fiftieth year and proclaim liberty throughout the land to all its inhabitants. It shall be a jubilee for you; each of you is to return to your family property and to your own clan.11The fiftieth year shall be a jubilee for you; do not sow and do not reap what grows of itself or harvest the untended vines.12For it is a jubilee and is to be holy for you; eat only what is taken directly from the fields.13‘ “In this Year of Jubilee everyone is to return to their own property.14‘ “If you sell land to any of your own people or buy land from them, do not take advantage of each other.15You are to buy from your own people on the basis of the number of years since the Jubilee. And they are to sell to you on the basis of the number of years left for harvesting crops.16When the years are many, you are to increase the price, and when the years are few, you are to decrease the price, because what is really being sold to you is the number of crops.17Do not take advantage of each other, but fear your God. I am the Lord your God.18‘ “Follow my decrees and be careful to obey my laws, and you will live safely in the land.19Then the land will yield its fruit, and you will eat your fill and live there in safety.20You may ask, ‘What will we eat in the seventh year if we do not plant or harvest our crops?’21I will send you such a blessing in the sixth year that the land will yield enough for three years.22While you plant during the eighth year, you will eat from the old crop and will continue to eat from it until the harvest of the ninth year comes in.23‘ “The land must not be sold permanently, because the land is mine and you reside in my land as foreigners and strangers.24Throughout the land that you hold as a possession, you must provide for the redemption of the land.25‘ “If one of your fellow Israelites becomes poor and sells some of their property, their nearest relative is to come and redeem what they have sold.26If, however, there is no-one to redeem it for them but later on they prosper and acquire sufficient means to redeem it themselves,27they are to determine the value for the years since they sold it and refund the balance to the one to whom they sold it; they can then go back to their own property.28But if they do not acquire the means to repay, what was sold will remain in the possession of the buyer until the Year of Jubilee. It will be returned in the Jubilee, and they can then go back to their property.29‘ “Anyone who sells a house in a walled city retains the right of redemption a full year after its sale. During that time the seller may redeem it.30If it is not redeemed before a full year has passed, the house in the walled city shall belong permanently to the buyer and the buyer’s descendants. It is not to be returned in the Jubilee.31But houses in villages without walls round them are to be considered as belonging to the open country. They can be redeemed, and they are to be returned in the Jubilee.32‘ “The Levites always have the right to redeem their houses in the Levitical towns, which they possess.33So the property of the Levites is redeemable – that is, a house sold in any town they hold – and is to be returned in the Jubilee, because the houses in the towns of the Levites are their property among the Israelites.34But the pasture-land belonging to their towns must not be sold; it is their permanent possession.35‘ “If any of your fellow Israelites become poor and are unable to support themselves among you, help them as you would a foreigner and stranger, so that they can continue to live among you.36Do not take interest or any profit from them, but fear your God, so that they may continue to live among you.37You must not lend them money at interest or sell them food at a profit.38I am the Lord your God, who brought you out of Egypt to give you the land of Canaan and to be your God.39‘ “If any of your fellow Israelites become poor and sell themselves to you, do not make them work as slaves.40They are to be treated as hired workers or temporary residents among you; they are to work for you until the Year of Jubilee.41Then they and their children are to be released, and they will go back to their own clans and to the property of their ancestors.42Because the Israelites are my servants, whom I brought out of Egypt, they must not be sold as slaves.43Do not rule over them ruthlessly, but fear your God.44‘ “Your male and female slaves are to come from the nations around you; from them you may buy slaves.45You may also buy some of the temporary residents living among you and members of their clans born in your country, and they will become your property.46You can bequeath them to your children as inherited property and can make them slaves for life, but you must not rule over your fellow Israelites ruthlessly.47‘ “If a foreigner residing among you becomes rich and any of your fellow Israelites become poor and sell themselves to the foreigner or to a member of the foreigner’s clan,48they retain the right of redemption after they have sold themselves. One of their relatives may redeem them:49an uncle or a cousin or any blood-relative in their clan may redeem them. Or if they prosper, they may redeem themselves.50They and their buyer are to count the time from the year they sold themselves up to the Year of Jubilee. The price for their release is to be based on the rate paid to a hired worker for that number of years.51If many years remain, they must pay for their redemption a larger share of the price paid for them.52If only a few years remain until the Year of Jubilee, they are to compute that and pay for their redemption accordingly.53They are to be treated as workers hired from year to year; you must see to it that those to whom they owe service do not rule over them ruthlessly.54‘ “Even if someone is not redeemed in any of these ways, they and their children are to be released in the Year of Jubilee,55for the Israelites belong to me as servants. They are my servants, whom I brought out of Egypt. I am the Lord your God.
1Auf dem Berg Sinai sagte der HERR zu Mose:2»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, soll das Land ´jedes siebte Jahr` zu Ehren des HERRN Sabbat feiern.3Sechs Jahre könnt ihr eure Felder bestellen, eure Weinberge beschneiden und die Ernte einbringen.4Im siebten Jahr jedoch soll das Land ein Ruhejahr[1] halten, ein Sabbat ´jahr` zu Ehren des HERRN. Ihr dürft eure Felder nicht bestellen und eure Weinberge nicht beschneiden.5Was nach der Ernte ´vom Vorjahr` noch nachwächst, sollt ihr nicht abernten, und an den unbeschnittenen Weinstöcken sollt ihr keine Weinlese halten. Das Land soll ein Ruhejahr haben.6Was es in dieser Ruhezeit von selbst hervorbringt, deckt euren Bedarf:[2] ´Jeder soll so viel einsammeln, wie er gerade braucht` – ihr, eure Sklaven und Sklavinnen sowie die israelitischen und die ausländischen Lohnarbeiter, die sich bei euch niedergelassen haben.[3]7Auch euer Vieh und die wilden Tiere in eurem Land finden genug zu essen.
Das Erlassjahr
8Wenn sieben Sabbatjahre ins Land gegangen sind, also siebenmal sieben – das sind neunundvierzig – Jahre vergangen sind,9lasst ihr am zehnten Tag des siebten Monats, dem Versöhnungstag, im ganzen Land das Widderhorn blasen.10Dies ist das Zeichen dafür, dass das fünfzigste Jahr ein besonderes, Gott geweihtes Jahr ist.[4] Ruft im ganzen Land die Freilassung aus für alle, ´die verschuldet waren und darum zu Sklaven wurden`. Es ist ein Erlassjahr[5], in dem jeder den Grundbesitz zurückerhält, ´den er verpfänden musste`, und ´als freier Mensch` zu seiner Sippe zurückkehren kann.11Jedes fünfzigste Jahr soll bei euch ein Erlassjahr sein. ´In diesem Jahr` dürft ihr nicht säen und keine Ernte einbringen. Auch das, was seit der letzten Ernte nachgewachsen ist, dürft ihr nicht abernten. Ihr müsst eure Weinstöcke unbeschnitten lassen und dürft keine Weinlese halten.12Denn das Erlassjahr soll für euch heilig sein. Nur was ´ohne Aussaat` auf den Feldern wächst, dürft ihr essen.13Im Erlassjahr soll jeder seinen ererbten Grundbesitz zurückbekommen.14Wenn ihr von einem anderen Israeliten ´Land` kauft oder es ihm verkauft, dann übervorteilt ihn nicht.15Der Kaufpreis sinkt mit der Zahl der Jahre, die seit dem letzten Erlassjahr vergangen sind. Der Verkäufer berechnet die Erntejahre,16die bis zum nächsten Erlassjahr verbleiben. Sind es noch viele, dann fällt der Kaufpreis höher aus. Verbleiben nur noch wenige Ertragsjahre, dann ist der Preis entsprechend niedriger. Denn verkauft wird ´letztlich nicht das Land, sondern` die Anzahl der Ernten.17Übervorteilt einander also nicht. Habt Ehrfurcht vor mir[6], denn ich bin der HERR, euer Gott.18Haltet euch an meine Ordnungen. Richtet euch nach meinen Rechtsbestimmungen und lebt nach ihnen. Dann werdet ihr sicher in eurem Land wohnen.19Es wird reichen Ertrag bringen, ihr werdet genug zu essen haben und sicher darin leben.20Wenn ihr euch fragt: ›Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nichts säen und keine Ernte einbringen dürfen?‹,21´dann versichere ich euch`: Ich werde euch im sechsten Jahr meinen ´besonders reichen` Segen schenken, sodass der Ernteertrag für drei Jahre ausreicht.22Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr noch von der Ernte ´des sechsten Jahres` leben können. Bis ihr im neunten Jahr die neue Ernte einbringt, könnt ihr euch noch vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren[7].
Verkauf und Rückkauf von Grundbesitz
23Grund und Boden dürft ihr nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört mir. Ihr seid auf meinem Besitz ´nur` Gäste oder Fremde, die das Land lediglich bearbeiten dürfen.24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.25Wenn ein Israelit[8] verarmt und einen Teil seines Grundbesitzes verkaufen muss, dann soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das Grundstück zurückkaufen.26Hat er keinen Verwandten, der das Grundstück zurückkaufen könnte, bringt aber selbst ´irgendwann` die erforderliche Summe auf,27dann soll er die Jahre, die seit dem Verkauf vergangen sind, vom Kaufpreis abziehen und dem Käufer den Restwert auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz.28Kann er jedoch die Summe für den Rückkauf nicht aufbringen, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann fällt es wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück.29Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer befestigten Stadt, dann hat er für ein Jahr das Recht auf Rückkauf. Nur innerhalb dieser Frist kann er sein Haus wieder erwerben.30Kauft er es innerhalb dieses Jahres nicht zurück, geht es endgültig in den Besitz des Käufers und seiner Nachkommen über. Auch im Erlassjahr fällt es nicht an seinen ursprünglichen Besitzer zurück.31Häuser in Dörfern ohne Stadtmauer sollen rechtlich wie Grundstücke behandelt werden. Solche Häuser können jederzeit zurückgekauft werden, und im Erlassjahr fallen sie an den ursprünglichen Besitzer zurück.32Auch für die Häuser in den Levitenstädten besteht jederzeit ein Rückkaufsrecht.33Kann ein Levit sein Haus nicht zurückkaufen, dann fällt es im Erlassjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser in den Levitenstädten sind der einzige Besitz, den die Leviten in Israel haben.34Das Weideland um die Städte der Leviten darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.
Rechtsschutz für verarmte Israeliten
35Wenn ein Israelit verarmt und nicht mehr für sich selbst sorgen kann[9], dann hilf ihm. Unterstütze ihn, damit er ´wenigstens` wie ein Gast oder ein Fremder unter euch leben kann.36´Wenn du ihm etwas leihst`, dann verlang von ihm keine Zinsen oder Aufschläge. Hab Ehrfurcht vor ´mir`, deinem Gott, und ´hilf deinem Mitmenschen`, dass er ´weiterhin` unter euch leben kann.37Leih ihm Geld, ohne Zinsen zu nehmen, und fordere die Nahrungsmittel, mit denen du ihm aushilfst, nicht mit einem Aufschlag zurück.38Ich bin der HERR, euer Gott. Ich habe euch aus Ägypten geführt, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein.
Rückkaufsrecht für israelitische Sklaven
39Wenn jemand aus deinem Volk[10] verarmt und sich an dich als Sklave verkauft, dann lass ihn keine Sklavenarbeit verrichten.40Er soll bei dir leben wie ein einheimischer oder ausländischer Lohnarbeiter und darf ´nur` bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten.41Dann wird er mitsamt seinen Kindern wieder frei. Er darf zu seiner Sippe zurückkehren und erhält den Besitz seiner Vorfahren zurück.42Die Israeliten gehören mir[11], ich habe sie aus Ägypten herausgeführt. ´Ist ein Israelit dein Sklave geworden`, dann darfst du ihn nicht verkaufen.43Du sollst ihn nicht schlecht behandeln und ihm keine Gewalt antun. Hab Ehrfurcht vor ´mir`, deinem Gott.44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, dann kauft sie von euren Nachbarvölkern.45Auch die ausländischen Lohnarbeiter, die bei euch leben, könnt ihr als Sklaven erwerben, ebenso ihre Nachkommen, die in eurem Land geboren wurden. Sie sind dann euer Eigentum,46und ihr könnt sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Aber Israeliten – Menschen aus eurem Volk – dürft ihr nicht zum Sklavendienst zwingen.47Wenn ein Ausländer, der bei euch Zuflucht sucht oder sich niedergelassen hat, zu Reichtum kommt, und ein Israelit verarmt so, dass er sich ihm oder seinen Nachkommen als Sklave verkauft,48dann besteht für den israelitischen Sklaven ´jederzeit` das Recht auf Rückkauf. Einer seiner Brüder kann als Löser für ihn eintreten,49ebenso sein Onkel, sein Neffe oder ein anderer naher Verwandter. Ist der Versklavte ´irgendwann` in der Lage, den benötigten Betrag selbst aufzubringen, kann er sich auch selbst wieder freikaufen.50´Wenn sich ein Israelit als Sklave verkaufen muss`, soll er den Preis zusammen mit seinem Käufer nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Kauf und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Jahressatz soll dem entsprechen, was ein Lohnarbeiter in dieser Zeit bekommen würde.51Wenn der Versklavte sich wieder loskaufen will und es verbleiben noch viele Jahre ´bis zum Erlassjahr`, muss er einen entsprechend großen Teil des ursprünglichen Kaufpreises zurückzahlen.52Ist die Zeit bis dorthin jedoch nur noch kurz, muss er eine entsprechend geringere Summe zahlen.53Solange der Israelit bei seinem Herrn ist, soll dieser ihn wie einen freien Mann behandeln, der als Lohnarbeiter bei ihm lebt.[12] Lasst nicht zu, dass er wie ein Sklave gehalten wird.54Wenn ein Rückkauf nicht möglich ist, muss der israelitische Sklave mit seinen Kindern im nächsten Erlassjahr wieder freigelassen werden.55Denn ihr Israeliten seid allein mein Eigentum, ihr seid meine Diener[13], die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.