4.Mose 36
Lutherbibel 2017
von Deutsche BibelgesellschaftZum Erbrecht der Töchter
1 Und die Häupter der Sippen der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Söhne Josef[1], traten heran und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Sippen Israels, (4Mo 27,1) 2 und sprachen: Der HERR hat geboten meinem Herrn, dass man das Land den Israeliten durch das Los zum Erbteil geben sollte. Auch wurde ihm geboten von dem HERRN, dass man das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4Mo 26,55) 3 Wenn diese jemand aus den Stämmen der Israeliten zur Frau nimmt, so wird das Erbteil unserer Väter weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie einheiraten; also wird das Los unseres Erbteils verringert. 4 Wenn denn nun das Erlassjahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie eingeheiratet haben; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter um das verringert, was sie haben. (3Mo 25,10) 5 Mose gebot den Israeliten nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Söhne Josef hat recht geredet. 6 Dies ist’s, was der HERR gebietet über die Töchter Zelofhads: Lass sie heiraten, wie es ihnen gefällt; nur sollen sie heiraten in ein Geschlecht aus dem Stamm ihres Vaters, 7 damit nicht die Erbteile der Israeliten von einem Stamm an den andern fallen; denn ein jeder unter den Israeliten soll festhalten an dem Erbe des Stammes seiner Väter. 8 Und alle Töchter, die Erbteil erlangen unter den Stämmen Israels, sollen heiraten einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, damit ein jeder unter den Israeliten das Erbe seiner Väter behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm an den andern falle, sondern ein jeder soll festhalten an seinem Erbe unter den Stämmen Israels. 10 Wie der HERR es Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelofhads, 11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, und heirateten die Söhne ihrer Oheime (4Mo 26,29) 12 aus den Geschlechtern der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. Also blieb ihr Erbteil bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Israeliten gebot in den Steppen Moabs gegenüber Jericho.4.Mose 36
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches BibelwerkUnveräußerlicher Stammesbesitz
1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Sippen der Nachkommen Josefs, kamen zu Mose und den Anführern, den Familienhäuptern der Israeliten, um mit ihnen zu reden. (4Mo 27,1) 2 Sie sagten: Der HERR hat meinem Herrn geboten, das Land durch das Los als Erbbesitz an die Israeliten zu verteilen. Und meinem Herrn wurde durch den HERRN geboten, den Erbbesitz unseres Bruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben. 3 Wenn diese nun einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiraten, dann geht ihr Besitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten; er geht also unserem durch das Los zugeteilten Erbbesitz verloren. 4 Sobald das Jubeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten, aber dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes geht ihr Erbbesitz verloren. (3Mo 25,10) 5 Da gebot Mose den Israeliten auf Befehl des HERRN: Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6 Das ist es, was der HERR den Töchtern Zelofhads gebietet: Heiratet, wen ihr wollt, nur müsst ihr einen Mann aus einer Sippe eures väterlichen Stammes heiraten. 7 Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. 8 Jede Tochter, die Erbbesitz aus den israelitischen Stämmen besitzt, muss einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Väter erbt. 9 Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder israelitische Stamm soll an seinen Erbbesitz gebunden bleiben. 10 Die Töchter Zelofhads taten, was der HERR dem Mose geboten hatte. 11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, heirateten Söhne ihrer Onkel; 12 sie heirateten Männer aus den Sippen der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. So blieb ihr Erbbesitz dem Stamm ihrer väterlichen Sippe erhalten.Epilog
13 Das sind die Gebote und Rechtsentscheide, die der HERR den Israeliten in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)4.Mose 36
Menge Bibel
4.Mose 36
Hoffnung für alle
von BiblicaGrundstücke dürfen nur innerhalb eines Stammes vererbt werden
1 Die führenden Männer der Sippe Gilead kamen zu Mose und zu den Oberhäuptern der Stämme Israels. Die Sippe Gilead stammte von Machir ab, einem Nachkommen von Josefs Sohn Manasse. 2 Sie sagten zu Mose: »Der HERR hat dir befohlen, das Land durch das Los unter uns Israeliten zu verteilen. Er hat außerdem angeordnet, dass die Töchter unseres Verwandten Zelofhad den Grundbesitz ihres Vaters erben sollen. 3 Was ist nun, wenn sie Männer aus anderen Stämmen heiraten? Dann wird ihr Land Eigentum der Stämme, in die sie einheiraten. Uns aber geht es verloren, und unser Stammesgebiet wird kleiner. 4 Und selbst wenn wir das Land zurückkaufen könnten, würde es beim nächsten Erlassjahr wieder dem anderen Stamm gegeben, in den die Frauen eingeheiratet haben. So würden wir es endgültig verlieren.« 5 Mose fragte den HERRN und sprach dann mit den Israeliten: »Die Männer von Gilead haben recht. 6 Deshalb lässt der HERR euch sagen: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie möchten; nur sollen es Männer aus ihrem eigenen Stamm sein, 7 damit nicht Landbesitz von ihrem Stamm an einen anderen übergeht. Jeder Stamm soll sein Gebiet vollständig behalten. 8 Wenn eine Frau Land erbt, soll sie einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten, damit ihr Grundstück im Stammesbesitz bleibt. 9 Grundstücke dürfen nicht das Eigentum eines anderen Stammes werden.« 10-11 Die Töchter Zelofhads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, taten, was der HERR zu Mose gesagt hatte. Sie heirateten ihre Vettern, 12 die ebenfalls zum Stamm Manasse gehörten. So blieb ihr Grundbesitz beim Stamm ihres Vaters. 13 Diese Gesetze und Vorschriften gab der HERR den Israeliten durch Mose, als sie in der moabitischen Steppe östlich des Jordan, gegenüber von Jericho, lagerten.4.Mose 36
Schlachter 2000
von Genfer BibelgesellschaftErbtöchter sollen nicht außerhalb ihres Stammes heiraten
1 Und die Familienhäupter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der ein Sohn Manasses war, vom Geschlecht der Kinder Josephs, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Familienhäuptern der Kinder Israels, (4Mo 26,29) 2 und sie sprachen: Der HERR hat meinem Herrn geboten, dass ihr den Kindern Israels das Land zum Erbteil durch das Los zuteilen sollt. Und mein Herr hat von dem HERRN ein Gebot empfangen, dass man das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4Mo 26,55; 4Mo 27,1; 4Mo 33,54) 3 Wenn sie nun einen von den Söhnen der Stämme der Kinder Israels heiraten, dann wird ihr Erbteil von dem Erbteil unserer Väter abgezogen, und was sie haben, wird dem Erbteil des Stammes hinzugefügt, dem sie angehören werden; so wird es vom Los unseres Erbteils abgezogen. 4 Auch wenn das Halljahr der Kinder Israels kommt, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil des Stammes beigefügt, dem sie angehören werden; so wird dann von dem Erbteil des Stammes unserer Väter ihr Erbteil abgezogen! (3Mo 25,10) 5 Und Mose gebot den Kindern Israels nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Josephs redet recht. (4Mo 27,7; 5Mo 5,28) 6 Das ist das Wort, das der HERR den Töchtern Zelophchads gebietet und spricht: Sie können denjenigen heiraten, der in ihren Augen gut ist; jedoch sollen sie nur unter dem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, (1Mo 24,3; 4Mo 36,12; 1Kor 7,39; 2Kor 6,14) 7 damit nicht ein Erbteil der Kinder Israels von Stamm zu Stamm übergeht; sondern jeder unter den Kindern Israels soll an dem Erbe des Stammes seiner Väter festhalten. (4Mo 36,9; 1Kön 21,3) 8 Und jede Tochter, die unter den Stämmen der Kinder Israels ein Erbteil besitzt, soll sich mit einem Mann aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters verheiraten, damit jeder unter den Kindern Israels das Erbteil seiner Väter besitzt, (1Chr 23,22) 9 und damit nicht ein Erbteil von einem Stamm zu einem anderen Stamm übergeht, sondern jeder unter den Stämmen der Kinder Israels an seinem Erbteil festhält. (1Kön 21,3) 10 So, wie der HERR es Mose geboten hatte, so handelten die Töchter Zelophchads. (2Mo 39,42; 3Mo 24,23; 2Chr 30,12) 11 Und Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophchads, verheirateten sich mit ihren Vettern. (4Mo 27,11) 12 Sie verheirateten sich unter den Geschlechtern der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs; und ihr Erbteil blieb bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. (1Chr 7,15) 13 Das sind die Gebote und Rechtsbestimmungen, die der HERR durch Mose den Kindern Israels geboten hat in den Ebenen Moabs am Jordan, gegenüber von Jericho. (3Mo 7,37; 3Mo 14,54; 3Mo 15,32; 4Mo 26,3; 4Mo 33,48; 4Mo 35,1)4.Mose 36
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag ZürichZum Erbrecht der Töchter
1 Und die Familienhäupter der Sippe der Söhne Gileads, des Sohns von Machir, dem Sohn Manasses, aus den Sippen der Söhne Josefs, traten herzu und redeten vor Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten. (4Mo 26,29) 2 Und sie sprachen: Der HERR hat meinem Herrn geboten, das Land den Israeliten durch das Los als Erbbesitz zu geben, und meinem Herrn ist vom HERRN befohlen worden, den Erbbesitz Zelofchads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4Mo 26,55; 4Mo 27,7) 3 Wenn sie nun einen von den Angehörigen der anderen Stämme der Israeliten heiraten, dann wird ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und zum Erbbesitz des Stamms geschlagen, dem sie angehören werden. Dem Losanteil unseres Erbbesitzes aber wird etwas entzogen werden. 4 Und wenn dann das Jobeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zu dem Erbbesitz des Stamms geschlagen werden, dem sie angehören, dem Erbbesitz des Stamms unserer Vorfahren aber wird ihr Erbbesitz entzogen werden. (3Mo 25,10) 5 Da gebot Mose den Israeliten nach dem Befehl des HERRN: Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6 Das ist es, was der HERR für die Töchter Zelofchads geboten hat: Wer ihnen gefällt, den mögen sie heiraten, doch dürfen sie nur einen Mann heiraten, der zu einer Sippe des Stamms ihres Vaters gehört. (1Chr 23,22) 7 Und es darf kein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehen, sondern die Israeliten sollen jeder mit dem Erbbesitz des Stamms seiner Vorfahren fest verbunden bleiben. (1Kön 21,3) 8 Und jede Tochter, die in einem der Stämme der Israeliten zu Erbbesitz kommt, muss einen Mann aus einer Sippe des Stamms ihres Vaters heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält. 9 Und es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehen, sondern jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben. 10 Wie der HERR es Mose geboten hatte, so machten es die Töchter Zelofchads. 11 Und Machla, Tirza, Chogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofchads, heirateten die Söhne ihrer Onkel. (4Mo 26,33) 12 Sie heirateten Männer aus den Sippen der Söhne Manasses, des Sohns von Josef, und so verblieb ihr Erbbesitz beim Stamm der Sippe ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR den Israeliten durch Mose gegeben hat in den Steppen von Moab am Jordan bei Jericho. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)4.Mose 36
Gute Nachricht Bibel 2018
von Deutsche BibelgesellschaftErgänzende Bestimmungen zum Erbrecht der Töchter
1 Die Sippenältesten der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs und Enkels des Josefssohnes Manasse, gingen zu Mose und den Stammesoberhäuptern des Volkes (4Mo 27,1) 2 und sagten zu Mose: »Der HERR hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Landanteil unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen. 3 Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm heiraten, wird ihr Land unserem Stammesbesitz entzogen und dem anderen Stamm zugeschlagen. 4 Und wenn dann das Erlassjahr kommt, wird ihr Landbesitz endgültig dem Stamm zufallen, in den sie eingeheiratet haben.« 5 Auf Befehl des HERRN gab Mose den Israeliten die Anweisung: »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht. (4Mo 9,8) 6 Darum hat der HERR bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes. 7 Kein Grundbesitz darf von einem Stamm zu anderen übergehen, sondern der Anteil jedes Stammes muss geschlossen erhalten bleiben. 8-9 Deshalb darf eine Tochter, die erbberechtigt ist, nur einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten.« 10-11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, handelten nach dieser Anweisung und heirateten ihre Vettern. 12 So verblieb ihr Landbesitz beim Stamm ihres Vaters. 13 Alle diese Gesetze und Anordnungen gab der HERR den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.4.Mose 36
Neue Genfer Übersetzung
von Genfer BibelgesellschaftNachtrag zum Erbrecht von Töchtern – Grundstücke dürfen nur innerhalb eines Stammes vererbt werden
1 Die führenden Männer der Sippe Gilead, die auf Machir, den Sohn Manasses und Enkel Josefs zurückging, kamen zu Mose und den Oberhäuptern der Stämme Israels. 2 Sie trugen ´Mose` ihr Anliegen vor: »Der HERR hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durch das Los unter uns Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch aufgetragen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen. 3 Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm Israels heiraten, dann verliert unser Stamm den Erbbesitz, den sie bekommen haben. Ihr Land wird Eigentum des Stammes, in den sie einheiraten. Auf diese Weise wird uns ein Stück von dem Land weggenommen, das unserem Stamm durch das Los als Besitz zugeteilt wurde. 4 Nicht einmal im Erlassjahr kommt das Land wieder in unseren Besitz. Im Gegenteil: es wird endgültig dem Stamm zugerechnet, in den die Frauen eingeheiratet haben[1], und unser Stamm verliert es unwiderruflich.« (3Mo 25,8) 5 Mose befragte den HERRN, und auf seinen Befehl hin sagte er zu den Israeliten:[2] »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht![3] 6 Darum gibt der HERR folgende Anweisung: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes. 7 Denn der Grundbesitz eines Stammes darf nicht an einen anderen Stamm übergehen. Jeder Israelit muss darauf achten, dass das Gebiet seines Stammes vollständig erhalten bleibt.[4] 8 Wenn eine Frau ein Stück Land aus dem Grundbesitz der Familie erbt, muss sie einen Mann aus ihrem Stamm heiraten, damit der Grundbesitz in ihrem eigenen Stamm bleibt 9 und nicht an einen anderen Stamm fällt. Alle Stämme Israels müssen darauf achten, dass ihr Gebiet vollständig erhalten bleibt.[5]« 10 Die Töchter Zelofhads richteten sich nach der Anweisung, die Mose vom HERRN erhalten hatte. 11 Alle fünf – Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa – heirateten ihre Cousins, Söhne der Brüder ihres Vaters, 12 also Männer, die ebenso wie sie selbst zum Stamm Manasse gehörten. So blieb ihr Grundbesitz im Stamm ihrer Vorfahren. 13 Diese Gebote und Rechtsbestimmungen gab der HERR den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.4.Mose 36
Neues Leben. Die Bibel
von SCM VerlagFrauen, die Grundbesitz erben
1 Daraufhin kamen die führenden Männer der Sippe Gilead – die Nachkommen Machirs, des Sohnes Manasses, die von Josef abstammen – zu Mose und den Stammesfürsten der israelitischen Stämme (4Mo 21,1) 2 und trugen eine Bitte vor: »Herr, der HERR hat dich beauftragt, das Land durch das Los unter den Israeliten zu verteilen. Du hast von ihm die Anweisung erhalten, das Erbe unseres Stammesbruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben. 3 Wenn jedoch eine von ihnen einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiratet, geht ihr Erbbesitz unserem Stamm verloren. Er wird dann dem Stamm gehören, in den sie einheiratet. Auf diese Weise verlieren wir ein Stück vom Grundbesitz unseres Stammes. 4 Wenn dann das Erlassjahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig dem Stamm, in den sie eingeheiratet hat, zufallen und dem Stamm unserer Vorfahren für immer verloren gehen.« 5 Da gab Mose den Israeliten folgende Vorschrift des HERRN: »Die Männer des Stammes Josef haben recht. 6 Bezüglich der Töchter von Zelofhad ordnet der HERR Folgendes an: ›Sie dürfen nur Männer aus ihrem eigenen Stamm heiraten. 7 Von dem ererbten Grundbesitz darf nichts von einem Stamm an einen anderen übergehen, denn das Erbe eines jeden Stammes unter den Israeliten soll erhalten bleiben. 8 Die Töchter aus den Stämmen Israels, die Grundbesitz erben, müssen innerhalb ihres eigenen Stammes heiraten, damit alle israelitischen Männer ihren Grund und Boden aus dem Besitz ihrer Vorfahren erben. (1Chr 23,22) 9 Kein ererbter Grundbesitz darf von einem Stamm an einen anderen übergehen. Jeder Stamm Israels muss sein ihm zugewiesenes Erbe an Land behalten.‹« 10 Die Töchter von Zelofhad befolgten die Anweisungen, die der HERR Mose gegeben hatte. 11 Alle – Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa – heirateten die Söhne ihrer Onkel, (4Mo 26,33; 4Mo 27,1) 12 die Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs, waren. Auf diese Weise verblieb ihr Erbbesitz beim Stamm ihrer Vorfahren. 13 Dies sind die Gebote und Gesetze, die der HERR den Israeliten in den Ebenen von Moab am Jordan, gegenüber von Jericho, durch Mose gab. (3Mo 7,38; 3Mo 27,34)4.Mose 36
Neue evangelistische Übersetzung
von Karl-Heinz VanheidenDas Gesetz für Erbtöchter
1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen von Gilead Ben-Machir, dem Enkel Manasses aus der Josefsippe, kamen zu Mose und den Oberhäuptern des Volkes 2 und sagten: „Jahwe hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zu geben. 3 Wenn sie aber nun einen Mann aus einem der anderen Stämme Israels heiraten, dann wird ihr Land dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und in den Besitz des Stammes kommen, zu dem sie dann gehören. 4 Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen.“ 5 Da befahl Mose nach Anweisung Jahwes den Israeliten: „Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6 Folgendes hat Jahwe bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen den heiraten, der ihnen gefällt. Doch es muss ein Mann sein, der zu einer der Sippen ihres Stammes gehört, 7 damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. 8 Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält. 9 Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben.“ 10 Die Töchter Zelofhads machten es so, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa heirateten also ihre Cousins, 12 Männer aus den Sippen der Nachkommen des Josefsohns Manasse. So blieb ihr Erbbesitz bei den Sippen ihres väterlichen Stammes. 13 Das sind die Gebote und Rechtsentscheide, die Jahwe den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gegeben hat.4.Mose 36
Das Buch
von SCM VerlagDas Kapitel ist in dieser Übersetzung nicht verfügbar.