3.Mose 7

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es. (3Mo 5,6; 3Mo 21,22)2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[1] soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. (3Mo 4,24; Hes 40,39)3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN: ein Schuldopfer ist es. (3Mo 3,3)6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. (3Mo 6,11; 3Mo 21,22; 4Mo 18,10; 1Kor 10,18)7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. – (4Mo 5,8)8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3Mo 2,3; 2Kön 12,17)10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[2] oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[3], das man dem HERRN darbringt: (3Mo 3,1; 3Mo 7,29; 2Chr 29,31; 2Chr 33,16)12 Wenn man es zum Dank[4] darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[5], und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, ⟨mit Öl⟩ eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15; Ps 107,22; Hebr 13,15)13 Außer den Kuchen soll man gesäuertes ⟨Brot⟩ als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[6]. (Am 4,5)14 Und man soll ⟨je⟩ eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer[7] darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören. (4Mo 18,8)15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,29)16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt. (4Mo 15,3)17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[8] am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[9] nicht ⟨mehr⟩ als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[10] wird es sein; und die Person[11], die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen. (3Mo 19,5)19 Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und ⟨was⟩ das Fleisch ⟨betrifft⟩, jeder Reine darf das Fleisch essen;20 aber die Person[12], die Fleisch von dem Heilsopfer[13] isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[14] soll aus ihren Volksgenossen[15] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 7,25; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; 1Sam 20,26; Hes 33,25)21 Und wenn eine Person[16] irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[17], das dem HERRN gehört: diese Person[18] soll aus ihren Volksgenossen[19] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 5,3; 3Mo 7,25; 3Mo 11,24; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; Hes 33,25)22 Und der HERR redete zu Mose:23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen. (2Mo 22,30)24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2Mo 22,30)25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt – die Person[20], die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[21] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh. (2Mo 22,30)27 Jede Person[22], die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[23] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)28 Und der HERR redete zu Mose:29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer[24] darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen. (3Mo 7,11)30 Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[25] vor dem HERRN zu schwingen. (2Mo 29,24; 3Mo 3,3; 3Mo 9,20)31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[26] von euren Heilsopfern[27] dem Priester geben.33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[28] und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.34 Denn die Brust des Schwingopfers[29] und die Keule des Hebopfers[30] habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[31], und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[32] vonseiten der Söhne Israel. – (3Mo 10,14; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18; 5Mo 18,3)35 Das ist das Salbungsteil[33] Aarons und das Salbungsteil[34] seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag[35], als man[36] sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,36 das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[37] sie salbte: eine ewige Ordnung[38] bei ihren Generationen. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[39],38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (2Mo 28,1; 2Mo 29,1; 3Mo 1,1)

3.Mose 7

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges. (3Mo 5,15; 4Mo 18,8)2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.3-5 Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.8 Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.11 Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift: (3Mo 3,1)12 Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.13 Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.14 Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.15 Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.16 Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.17 Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.18 Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.20 Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.21 Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.22-23 Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.24 Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.25 Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.26 Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen. (3Mo 17,10)27 Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.28-29 Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen. (3Mo 3,1)30 Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem HERRN; (2Mo 29,26)31 dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.32 Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.33 Sie fällt dem Priester zu, der dem HERRN das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.34-36 Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft. (5Mo 18,3)37 Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.38 Der HERR gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.

3.Mose 7

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3Mo 5,6; 3Mo 5,16; 3Mo 5,25; 3Mo 6,10; 3Mo 19,21)2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 6,18; Hes 40,39)3 Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt; (2Mo 29,13; 3Mo 3,3)4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3Mo 3,4; 3Mo 3,15)5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,5; 3Mo 3,16)6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig. (3Mo 6,11; 3Mo 6,22; 4Mo 18,9)7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt. (3Mo 6,10; 3Mo 6,19; 3Mo 14,13)8 Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat. (1Mo 3,21; 3Mo 1,6)9 Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10; 3Mo 10,12; Hes 44,29)10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen. (2Mo 16,10; 2Kor 8,13)11 Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem HERRN darbringen soll: (3Mo 7,13; 3Mo 7,18; 3Mo 7,20; 3Mo 7,29; 3Mo 7,32; 3Mo 7,34; 3Mo 7,37; 4Mo 6,14; 4Mo 10,10; 4Mo 25,12; 4Mo 29,39)12 Wenn er es zum Dank opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13 Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu. (3Mo 23,17; Am 4,5)14 Davon soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem HERRN als Hebopfer[1] darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt. (4Mo 18,8; 4Mo 18,11; 4Mo 18,19)15 Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,30)16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden. (3Mo 22,21; 3Mo 23,37; 4Mo 15,3; Ps 66,13; Nah 2,1)17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. (3Mo 19,6)18 Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen. (3Mo 19,7)19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. (Hag 2,12)20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (2Mo 12,15; 3Mo 19,7; 3Mo 22,3; 1Kor 11,29)21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (3Mo 5,3; 3Mo 7,20)22 Und der HERR redete zu Mose und sprach:23 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen! (3Mo 3,16; 1Sam 15,22)24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.25 Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk! (3Mo 3,16)26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh; (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10)27 jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk! (3Mo 7,20; 3Mo 7,25; Hebr 10,29)28 Und der HERR redete zu Mose und sprach:29 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem HERRN ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer. (3Mo 3,1)30 Eigenhändig soll er die Feueropfer des HERRN herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben.[2] (2Mo 29,27; 3Mo 7,23; 3Mo 8,29; 3Mo 9,21)31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu. (3Mo 3,16)32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben; (4Mo 6,20)33 und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. (3Mo 7,3)34 Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht von den Kindern Israels. (3Mo 10,14; 4Mo 18,18; 5Mo 10,3)35 Das ist das Salbungsteil[3] Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den HERRN Priesterdienst zu tun, (3Mo 8,31)36 von dem der HERR befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter. (2Mo 40,12; 3Mo 8,2; 3Mo 8,35)37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer, (3Mo 1,1)38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)