1Nicht darfst du zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaf umherirrt und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2Mo 23,4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ⟨wohnt⟩ oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück!3Und ebenso sollst du es mit seinem Esel machen, ebenso sollst du es mit seinem Gewand machen, und ebenso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders machen, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.4Du darfst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und dich ihnen entziehen; du sollst ⟨sie⟩ unbedingt mit ihm aufrichten.
Verschiedene Vorschriften
5Männerzeug darf nicht auf einer Frau sein, und ein Mann darf nicht das Gewand einer Frau anziehen. Denn jeder, der dieses tut, ist ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott. (5Mo 18,12)6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg[1] findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen.7Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du deine Tage verlängerst. (3Mo 22,28; 5Mo 4,40)8Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand von ihm herabfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei ⟨Samen⟩ besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)10Du sollst nicht mit einem Rind und einem Esel zusammen pflügen. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)11Du sollst nicht Gewebe von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich kleidest. (4Mo 15,38; Mt 23,5; Lk 8,44)
Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung
13Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie[2]14und legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[3], und bringt sie in schlechten Ruf[4] und sagt: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe ⟨die Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden!,15dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt ins Tor hinausbringen.16Dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie.17Und siehe, er legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[5], indem er sagt: Ich habe an deiner Tochter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht gefunden! Dies ⟨hier⟩ sind nun die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.19Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert ⟨Schekel⟩ Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat[6]. Und sie soll ⟨weiterhin⟩ seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. – (Mt 19,6)20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,21dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (1Mo 34,7; 1Mo 38,24; 3Mo 20,2; 5Mo 17,7)22Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann[7] gehört, dann sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen. (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,24dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben; das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er der Frau seines Nächsten Gewalt angetan hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. – (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde ⟨begangen zum⟩ Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt. (1Joh 5,16)27Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber es hatte keinen Retter.28Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden ⟨dabei⟩ angetroffen,29dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig ⟨Schekel⟩ Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage. (2Mo 22,15; Mt 19,6)
5.Mose 22
Einheitsübersetzung 2016
Gefundenes Gut
1Du sollst nicht untätig zusehen, wie ein Stier oder ein Lamm deines Bruders sich verläuft. Du sollst dann nicht so tun, als gingen sie dich nichts an, sondern sie deinem Bruder zurückbringen. (2Mo 23,4; 3Mo 19,18)2Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in deinen Stall tun und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht und du es ihm zurückgeben kannst.3Ebenso sollst du es mit einem Esel halten, ebenso mit einem Gewand, ebenso mit allem anderen, was dein Bruder verloren hat: was er verloren hat und was du findest. Du kannst gar nicht so tun, als ginge dich das nichts an.
Nachbarschaftliche Hilfe
4Du sollst nicht untätig zusehen, wie ein Esel oder ein Ochse deines Bruders auf dem Weg zusammenbricht. Du sollst dann nicht so tun, als gingen sie dich nichts an, sondern ihm helfen, sie wieder aufzurichten. (2Mo 23,5)
Kleidung und Geschlecht
5Eine Frau soll nicht die Ausrüstung eines Mannes tragen und ein Mann soll kein Frauenkleid anziehen; denn jeder, der das tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
Aushebung von Vogelnestern
6Wenn du unterwegs auf einem Baum oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern darin findest und die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, sollst du die Mutter nicht zusammen mit den Jungen herausnehmen.7Sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst.
Schutzgeländer an Dachterrassen
8Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand herunterfällt, Blutschuld auf dein Haus legen. (5Mo 19,10)
Verbot von Vermischung
9Du sollst in deinem Weinberg keine anderen Pflanzen anbauen, sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, sowohl was du zusätzlich angebaut hast als auch was der Weinberg trägt. (3Mo 19,19)10Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen vor den Pflug spannen.11Du sollst für deine Kleidung kein Mischgewebe aus Wolle und Flachs verwenden.
Quasten an den Kleidern
12Du sollst an den vier Zipfeln des Überwurfs, den du trägst, Quasten anbringen. (4Mo 15,38; Mt 23,5)
Beschuldigung der Ehefrau wegen vorehelichen Verkehrs
13Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr Verkehr gehabt hat, sie aber später nicht mehr liebt (5Mo 5,18; 5Mo 13,6; 5Mo 19,12)14und ihr Anrüchiges vorwirft, sie in Verruf bringt und behauptet: Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr näherte, entdeckte ich, dass sie nicht mehr unberührt war!,15wenn Vater und Mutter des Mädchens dann das Beweisstück ihrer Unberührtheit holen und zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen16und der Vater des Mädchens den Ältesten erklärt: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr,17ja er wirft ihr jetzt Anrüchiges vor, indem er sagt: Ich habe entdeckt, dass deine Tochter nicht mehr unberührt war!; aber hier ist das Beweisstück für die Unberührtheit meiner Tochter!, und wenn sie das Gewand vor den Ältesten der Stadt ausbreiten,18dann sollen die Ältesten dieser Stadt den Mann packen und züchtigen lassen.19Sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert Silberschekel auferlegen und sie dem Vater des Mädchens übergeben, weil der Mann eine unberührte Israelitin in Verruf gebracht hat. Sie soll seine Frau bleiben. Er darf sie niemals entlassen.20Wenn der Vorwurf aber zutrifft, wenn sich keine Beweisstücke für die Unberührtheit des Mädchens beibringen lassen,21soll man das Mädchen hinausführen und vor die Tür ihres Vaterhauses bringen. Dann sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen und sie soll sterben; denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen, indem sie in ihrem Vaterhaus Unzucht trieb. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6)
Ehebruch mit einer verheirateten Frau
22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Du sollst das Böse aus Israel wegschaffen. (3Mo 18,20; 3Mo 20,10; 5Mo 13,6; Joh 8,5)
Beischlaf mit der Verlobten eines anderen
23Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt,24dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen und sie sollen sterben, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil er sich die Frau eines andern gefügig gemacht hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6)25Wenn der Mann dem verlobten Mädchen aber auf freiem Feld begegnet, sie festhält und sich mit ihr hinlegt, dann soll nur der Mann sterben, der bei ihr gelegen hat,26dem Mädchen aber sollst du nichts tun. Bei dem Mädchen handelt es sich nicht um ein Verbrechen, auf das der Tod steht; denn dieser Fall ist so zu beurteilen, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn tötet.27Auf freiem Feld ist er ihr begegnet, das verlobte Mädchen mag um Hilfe geschrien haben, aber es ist kein Helfer dagewesen.
Beischlaf mit einer noch nicht Verlobten
28Wenn ein Mann einem unberührten Mädchen, das noch nicht verlobt ist, begegnet, sie packt und sich mit ihr hinlegt und sie ertappt werden, (2Mo 22,15)29soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberschekel zahlen und sie soll seine Frau werden, weil er sie sich gefügig gemacht hat. Er darf sie niemals entlassen.