1Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:2Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. (5Mo 24,8; Mt 8,4)3Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in Weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut seines Fleisches, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 5,3)4Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen. (3Mo 13,50; 3Mo 14,38; 4Mo 12,14)5Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehen geblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn[1] zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.6Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf[2]. Er soll seine Kleider waschen und ist rein. (3Mo 14,8)7Wenn aber der Schorf[3] in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.8Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Schorf[4] hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.9Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.10Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem Fleisch ist in der Erhöhung,11⟨dann⟩ ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht[5] und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat[6], bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,13und der Priester besieht ⟨ihn⟩, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, ist er[7] rein. (4Mo 12,10)14An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.15Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.16Wenn aber das wilde Fleisch wieder zurückgeht und in Weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.17Und besieht ihn[8] der Priester, und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären: rein ist er.18Und wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und ⟨wieder⟩ heilt,19und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.20Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Fleck[9] erscheint niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.21Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck[10] ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.22Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.23Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.24Oder wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, eine ⟨Brand⟩wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,25und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in Weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, ⟨dann⟩ ist es Aussatz; er ist in der ⟨Brand⟩wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.26Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.27Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.28Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der ⟨Brand⟩wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der ⟨Brand⟩wunde.29Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,30und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal der Krätze ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen.32Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut,33dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe ⟨den, der⟩ die Krätze ⟨hat,⟩ zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage ein.34Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.35Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,36und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.37Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.38Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken,39und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein ⟨gutartiger⟩ Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.40Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.41Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.42Und wenn an der kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.43Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,44⟨dann⟩ ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.45Und der Aussätzige, an dem das Mal ist – seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopf⟨haar⟩ soll frei hängen gelassen werden[11], und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! (Kla 4,15; Mi 3,7)46All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4Mo 5,2; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Gesetz vom Aussatz an Kleidern
47Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen48oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk,49und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.50Und der Priester besehe das Mal und schließe ⟨das, woran⟩ das Mal ⟨ist, für⟩ sieben Tage ein. (3Mo 13,4)51Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, ⟨dann⟩ ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es. (3Mo 14,44)52Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: Mit Feuer soll es verbrannt werden.53Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,54dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.55Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen; es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder auf der kahlen Stelle ⟨vorn⟩.56Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.57Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es ein ausbrechender ⟨Aussatz⟩: Mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.58Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, sodass das Mal daraus weicht: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.59Das ist das Gesetz ⟨betreffs⟩ des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären. (3Mo 14,57)
3.Mose 13
Einheitsübersetzung 2016
Verunstaltende Anzeichen an Oberflächen
1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen. (5Mo 24,8)3Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären.4Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern. (4Mo 12,14)5Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern6und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.7Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.8Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz.9Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.10Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,11dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut,13so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein.14An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.15Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.16Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen.17Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein.18Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,19sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;20dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.21Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.22Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein Anzeichen von Aussatz.23Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären.24Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet,25soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.26Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.27Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.28Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe.29Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,30soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.31Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.32Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlichgelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,33soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.34Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.35Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet,36soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein.37Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären.38Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut,39so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um Weißflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein.40Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.41Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.42Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.43Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,44so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn für unrein erklären; sein Kopf weist das Anzeichen auf.45Der Aussätzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! (Kla 4,15)46Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,48ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,49so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.50Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.51Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.52Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.53Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,54soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.55Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Rückseite oder Vorderseite vor.56Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreißen.57Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.58Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das Ledergerät, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.59Das ist die Weisung für das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären. (3Mo 10,10)