1Und der HERR redete zu Mose:2Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage ⟨lang⟩ unrein sein; wie in den Tagen der Absonderung[1] ihres Unwohlseins[2] wird sie unrein sein. (3Mo 5,3; 3Mo 15,19)3Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1Mo 17,12; Joh 7,22; Apg 15,1; Phil 3,5)4Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung ⟨daheim⟩bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (Lk 2,22)5Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung[3]. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung.7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind.8Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf[4] Ausreichende nicht findet[5], soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein. (3Mo 1,14; 3Mo 5,7; 3Mo 15,15; Lk 2,24)
3.Mose 12
Einheitsübersetzung 2016
Kultische Wiedereingliederung einer Frau nach der Geburt eines Kindes
1Der HERR sprach zu Mose:2Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. (3Mo 15,19)3Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden (1Mo 17,12; 1Mo 21,4; Lk 1,59; Lk 2,21)4und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind. (Lk 2,22)5Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben.6Wenn die Tage ihres Reinigungszustands für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter vorüber sind, soll sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Felsentaube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.7Er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Versöhnung erwirken; so wird sie rein von der entstandenen Blutung. Das ist die Weisung für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll für sie Versöhnung erwirken und so wird sie rein.[1] (Lk 2,24)