约书亚记 20

圣经当代译本修订版

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1 耶和华对约书亚说:2 “你吩咐以色列人,照我以前借摩西所吩咐你们的,设立一些城邑作为避难城,3 好让那些误杀了人的可以逃到那里,免遭仇人追杀。4 逃进城的人要先站在城门口,向避难城的长老陈明事情的经过,长老就把他们收容到城里,给他们地方住。5 如果他们的仇人追到,长老们不可把他们交出来,因为他们是无意杀的,跟被杀者无冤无仇。6 这些人要住在城内,直到在会众面前受了审讯,并且还要等到在任的大祭司死后,才可离城回乡。”7 于是,民众便设立拿弗他利山区加利利境内的基低斯、以法莲山区的示剑和犹大山区的基列·亚巴,即希伯仑作为避难城。8 他们又在约旦河、耶利哥东面空旷的平原上设立吕便支派的比悉,迦得支派基列境内的拉末和玛拿西支派巴珊境内的哥兰作为避难城。9 这是为以色列人和那些从外地来寄居的人所设立的避难城,误杀了人的可以逃到那里,不致未在会众面前受审便死在报仇的人手里。

约书亚记 20

Einheitsübersetzung 2016

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1 Damals sagte der HERR zu Josua: (民35:9; 申19:1)2 Sag den Israeliten: Bestimmt die Asylstädte bei euch, von denen ich zu euch durch Mose gesprochen habe!3 Dorthin kann jeder fliehen, der getötet hat, das heißt, der versehentlich, ohne Vorsatz, einen Menschen erschlagen hat. Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen.4 Wenn jemand in eine von diesen Städten flieht, soll er am Eingang des Stadttors stehen bleiben und den Ältesten der Stadt seine Sache vortragen. Sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft geben, damit er bei ihnen bleiben kann.5 Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie ihm den, der getötet hat, nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten versehentlich erschlagen und ohne ihn vorher gehasst zu haben.6 Er soll in dieser Stadt bleiben, bis er vor die Gemeinde zur Gerichtsverhandlung treten kann, bis zum Tod des Hohepriesters, der in jenen Tagen im Amt ist. Dann darf der, der getötet hat, wieder in seine Stadt und in sein Haus zurückkehren - in die Stadt, aus der er geflohen ist.7 Man wählte also Kedesch in Galiläa, im Gebirge Naftali, aus, ferner Sichem im Gebirge Efraim und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.8 Jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamm Ruben, Ramot in Gilead vom Stamm Gad und Golan im Baschan vom Stamm Manasse.9 Das waren die Asylstädte für alle Israeliten und für die Fremden, die sich bei ihnen aufhielten. Dorthin konnte jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hatte, fliehen, um nicht durch die Hand des Bluträchers zu sterben, bevor er vor der Gemeinde gestanden hätte.