14So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Nimm diese Briefe, den versiegelten Kaufbrief samt dieser offenen Abschrift, und lege sie in ein irdenes Gefäß, dass sie lange erhalten bleiben.
14So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Nimm diese Briefe, diesen Kaufbrief, sowohl den versiegelten als auch diesen offenen Brief, und lege sie in ein Tongefäß, damit sie viele Tage erhalten bleiben!
14»So spricht der HERR, der allmächtige Gott Israels: Nimm diesen versiegelten Kaufvertrag und die offene Abschrift und bewahre sie in einem Tonkrug auf, damit sie lange erhalten bleiben.
14So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Nimm diese Kaufbriefe, sowohl den versiegelten als auch den offenen Kaufbrief, und lege sie in ein Tongefäß, damit sie lange Zeit erhalten bleiben! (Jer 32,10)
14So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Nimm diese Urkunden, diese Kaufurkunde, die versiegelte und diese nicht versiegelte Urkunde, und lege sie in ein Gefäss aus Ton, damit sie lange Zeit erhalten bleiben.
14»So spricht der HERR, der Herrscher der Welt,[1] der Gott Israels: ›Nimm diesen Kaufvertrag, das versiegelte Original zusammen mit der Abschrift, und leg ihn in ein Tongefäß, damit er lange unversehrt erhalten bleibt.
14So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Nimm diese Urkunden, sowohl die versiegelte Kaufurkunde als auch die nicht versiegelte Urkunde, und leg sie in ein Tongefäß, damit sie lange Zeit erhalten bleiben!
14»Der HERR, der Allmächtige, der Gott Israels, spricht: ›Nimm diese beiden Urkunden, den versiegelten Kaufvertrag und die unversiegelte Abschrift, und lege sie in einen Tonkrug, damit sie lange Zeit erhalten bleiben.
14"So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Nimm diese Urkunden, das versiegelte Original und die offene Abschrift, und bewahre sie in einem Tonkrug auf, damit sie lange erhalten bleiben.
14»So hat der HERR der Heerscharen, der Gott Israels, gesprochen: ›Nimm diese Urkunden, und zwar sowohl diesen versiegelten Kaufvertrag als auch dieses offene Schriftstück, und lege sie in ein irdenes Gefäß, damit sie lange Zeit erhalten bleiben!‹