6Und der Stadt sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. (Hes 48,15)
6Und als Besitz der Stadt sollt ihr ⟨ein Stück von⟩ 5 000 ⟨Ellen⟩ Breite und 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe[1]. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
6An das mir geweihte Gebiet grenzt im Süden das Umland der Stadt Jerusalem. Es ist 12,5 Kilometer lang und 2,5 Kilometer breit. Hier dürfen Menschen aus ganz Israel wohnen.«
6Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören. (Hes 48,15)
6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge abgeben, entlang der Abgabe für das Heiligtum; dem ganzen Haus Israel wird es gehören. (Hes 48,15)
6Die Stadt Jerusalem aber erhält neben dem Landanteil, der für mich ausgesondert ist, ein Gebiet von 25000 auf 5000 Ellen. Menschen aus ganz Israel sollen hier ihren erblichen Grundbesitz haben.
6Als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge abmessen, genauso lang wie die heilige Abgabe. Dieses Stück gehört dem ganzen Haus Israel.
6Und als Eigentum für die Stadt soll ein 25.000 Ellen langes und 5000 Ellen breites[1] Landstück abgeteilt werden, neben dem Land, das für das Heiligtum abgesondert wurde, und es soll ganz Israel gehören. (Hes 48,15)
6Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zweieinhalb Kilometern Breite und zwölfeinhalb Kilometern Länge geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben.
6Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –