Hesekiel 44,29

Lutherbibel 2017

29 Sie sollen ihre Nahrung haben vom Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, und alles dem Bann Verfallene in Israel soll ihnen gehören. (4Mo 18,14)

Elberfelder Bibel

29 Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, das sollen sie essen; und alles Gebannte in Israel soll ihnen gehören. (3Mo 2,3; 3Mo 27,21)

Hoffnung für alle

29 Vom Speiseopfer, vom Sünd- und vom Schuldopfer dürfen sie essen. Alles, was mir in Israel unwiderruflich geweiht wird, überlasse ich ihnen.

Schlachter 2000

29 Sie sollen aber das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer essen; und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10; 3Mo 6,9; 3Mo 6,19; 3Mo 7,5; 3Mo 27,21; 4Mo 18,14)

Zürcher Bibel

29 Das Speiseopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, das ist es, was sie essen werden[1]; und ihnen soll alles gehören, was in Israel der Vernichtung geweiht wird. (3Mo 7,7; Hes 42,13)

Gute Nachricht Bibel 2018

29 Für ihren Unterhalt bekommen sie ihren Teil von den Opfergaben, den Speiseopfern, Sühneopfern und Wiedergutmachungsopfern; dazu alles, was mir geweiht worden ist. (3Mo 27,28; 4Mo 18,8; 4Mo 18,14)

Neue Genfer Übersetzung

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.

Einheitsübersetzung 2016

29 Sie dürfen das Speiseopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer essen. Jede Gabe, die man in Israel Gott weiht, gehört ihnen. (2Mo 25,2; 4Mo 15,20; Neh 10,38)

Neues Leben. Die Bibel

29 Sie sollen die Kornopfer, die Sündopfer und die Schuldopfer essen. Was auch immer in Israel für den HERRN ausgesondert[1] wird, soll ihnen gehören. (3Mo 27,21; 4Mo 18,9; Jos 13,14)

Neue evangelistische Übersetzung

29 Sie bekommen ihren Teil vom Speis- und Schuldopfer. Und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören.

Menge Bibel

29 Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.

Das Buch

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.